Auf Patentämtern werden ja gerne mal ziemlich absurde Dinge patentiert. In Russland hat sich nun der Chef der Firma Superfone, Oleg Teterin, die Zeichenkombination 😉 patentieren lassen. Die russische Patentbehörde habe ihm schon das Markenrecht an dieser Zeichenkombination zugeteilt. Netterweise darf man den augenzwinkerden Smiley privat allerdings weiter kostenlos verwenden; nur Unternehmen müssen eine jährliche Lizengebühr zahlen, wenn sie das Zeichen verwenden wollen. Auch der lachende Smiley 🙂 – und vermutlich auch andere ähnliche Kombinationen – könnten wegen der Verwechslungsgefahr seine Ansprüche berühren, meint Teterin.
Manchmal frage ich mich wirklich, was auf Patentämtern so abläuft. Was kommt als nächstes? Wer lässt sich als erstes die Rechte am Punkt, am Beistrich/Komma oder am Buchstaben “e” sichern? Oder besser gleich am ganzen Alphabet und allen Kombinationen daraus… Markenschutz ist ja prinzipiell in Ordnung – aber so etwas ist nicht mehr normal.
Ich geh mal davon aus, dass europäische/amerikanische Patentämter hier anders entscheiden würden. Falls nicht, wäre es aber sicher interessant zu sehen, wie ein entsprechender Gerichtsprozess ausgehen würde.
Wenn sich solche Praktiken durchsetzten, dann möchte ich gleich vorsorglich ein Patent auf die Verwendung von “+”, “-” und “=” anmelden. Mit den Lizenzgebühren dafür sollte ich dann eigentlich ausgesorgt haben. Nein, das ist natürlich nicht ernstgemeint. 😉
Nachtrag: Mittlerweile hat die russische Patentbehörde die ganze Angelegenheit beendet. Den Smiley kann sich niemand schützen lassen.
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