Als am 21. Dezember 2012 die Welt nicht unterging, habe ich den ganzen Tag gearbeitet. Ich war bei keiner Weltuntergangsparty und habe auch keine veranstaltet. Zum Glück, den ansonsten hätte ich jetzt wohl eine Abmahnung im Briefkasten…

Der Geschäftsführer von “Hofs sympathischem Biergarten” (wie es auf der Homepage tatsächlich heißt), dachte wahrscheinlich, er hätte eine tolle Idee. Am 21. Dezember 2012 sollte ja die Welt untergehen. Das nahmen die meisten natürlich nicht ernst, sondern als Anlass, eine große Party zu feiern. “Weltuntergangspartys” gab es überall in Deutschland (und dem Rest der Welt). Also hat man sich beim “Hofgarten” die Wortmarke “Weltuntergang” schützen lassen (hier die Registerauskunft des Patent- und Markenamts). Und danach gewartet, bis am 21.12. alle den nicht stattfindenden Weltuntergang feierten – um den Veranstaltern der Partys im Anschluss eine Abmahnung über mehrere tausend Euro zu schicken. Denn jedesmal wenn das Wort “Weltuntergang” im Zusammenhang mit “Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen” verwendet wird, würde das den Schutz der Wortmarke verletzen und ein Schadenersatz müsse gezahlt werden. Das berichtet heute Bernd Harder vom GWUP-Blog, der ebenfalls abgemahnt wurde, da die Skeptiker in Augsburg sich ebenfalls zu einer Weltuntergangsparty getroffen hatten.

In den Medien finden sich auch andere Fälle, in denen Party-Veranstalter verklagt wurden, zum Beispiel in Brandenburg oder Mönchengladbach. Ob der Geschäftsführer des Hofgarten damit durchkommen wird, bleibt offen. Anwälte (z.B. hier) sind der Meinung, dass diese Markeneintragung vor Gericht keinen Bestand haben wird. Betroffenen wird geraten, nicht zu zahlen, nichts zu unterschreiben und sich mit einem Anwalt zu versprechen. Es ist wahrscheinlich, dass die Wortmarke gelöscht wird und die Abmahnung damit gegenstandslos.

Aber wenn man im Hofgarten gründlich war und wirklich alle Weltuntergangsparty-Veranstalter abgemahnt hat, dann stehen die Chancen gut, dass sich einige davon einschüchtern lassen und bezahlt haben. Es gibt viele Wege um mit dem Weltuntergang Geld zu verdienen. Aber das was hier passiert, überrascht selbst mich. Vor allem überrascht mich immer wieder die Absurdität dieses Abmahnungswahnsinns (hier ist ein anderes aktuelles Beispiel und ein ganz absurdes findet man hier: Ein Baumarkt verklagt Kunststudenten, die das Wort “Bauhaus” verwenden). Vermutlich hatte eine Abmahnung im Rechtssystem irgendwann mal einen konkreten und halbwegs vernünftigen Sinn. Aber irgendwie scheint sich dieses juristische Instrument zu einem schnellen und einfachen Weg entwickelt zu haben, mit dem Anwälte Menschen verunsichern und abkassieren können…

Naja. Zumindest weiß ich jetzt, welches Lokal ich definitiv nicht besuchen werde, sollte ich mal Hof besuchen.

P.S. Ist schon jemand auf die Idee, die Wortmarken “Sommerparty” oder “Geburtstagsparty” zu schützen? Sommer gibt es im Gegensatz zum Weltuntergang jedes Jahr; da kann man regelmäßig verdienen.

Kommentare (60)

  1. #1 Andreas P.
    3. Januar 2013

    Näpper, Schlepper, Bauernfänger …

  2. #2 Bullet
    3. Januar 2013

    *facepalm*

  3. #3 noch'n Flo
    Schoggiland
    3. Januar 2013

    Bei mir ist zumindest noch keine Abmahnung eingegangen. Die Geheimhaltetaktik mit dem Veranstaltungsort hat also ihre Vorteile.

    Allerdings frage ich mich, ob ich mit dem Nachberichterstattungsartikel nicht lieber noch etwas warten sollte. Nicht, dass ich etwas befürchten würde. Aber auf eine juristische Auseinandersetzung habe ich derzeit auch nicht so viel Möge.

  4. #4 pascal
    3. Januar 2013
  5. #5 momo
    3. Januar 2013

    “Geburtstagsparty” nicht, aber dafür “happy birthday to you”
    https://de.wikipedia.org/wiki/Happy_Birthday_to_You#Urheberrechtsschutz

  6. […] Abmahnung: Schadenersatz wegen Weltuntergangsparty, Astrodicticum simplex am 3. Januar […]

  7. #7 Hives
    3. Januar 2013

    Some people need a high five…
    in their face…
    with a chair!

    😉

  8. #8 Kyllyeti
    3. Januar 2013

    Vielleicht könte ich ja mal “Abmahnung” als Wortmarke schützen lassen …. (***hechelhechelriesengeschäftwitter***)

  9. #9 Florian Freistetter
    3. Januar 2013

    @pascal: Danke, hab ich gleich im Artikel verlinkt

  10. #10 Florian Freistetter
    3. Januar 2013

    @Kyllyete: “Vielleicht könte ich ja mal “Abmahnung” als Wortmarke schützen lassen”

    Genau und dann verschicken wir Briefe der Form: “Lieher Herr Rechtsanwalt. Ich habe erfahren, dass sie in ihren Briefen den Begriff “Abmahnung” verwenden. Ich bitte sie das zu unterlassen und mir eine Fantastilliarde Euro als Schadensersatz zukommen zu lassen. Um in Zukunft weitere Probleme zu vermeiden, verwenden sie doch bitte alternative Formulierungen, zum Beispiel “Miese Abzocke” oder “Absurde Abkassiererei”. Mit freundlichen Grüßen.”

  11. #11 chapsi
    3. Januar 2013

    @ Florian
    Dein aktuelles Beispiel für die Abmahnungsabsurdität läuft auf eine Fehlermeldung 😮

  12. #12 Schiffbauer
    Rostock
    3. Januar 2013

    Na hoffentlich wird dies für den vermeintlichen Wortmarken-Inhaber ein sehr teurer Schuss ins eigene Bein.
    Der Insolvensverwalter lässte grüßen.

  13. #13 Antiinfokrieger
    Abmahnkanzlei
    3. Januar 2013

    Schade, dass ich nicht früher darauf gekommen bin. In dem Fall hätte ich dann die Begriffe ‘Synchronisationsstrahl’ und ‘Annunaki’ eintragen lassen.
    “Herr Däniken, bitte zahlen!”

  14. #14 Heisenberg
    3. Januar 2013

    Tja, ab 2013 werden Millionen Menschen in diesem Land Abmahnungen erhalten! Oder sind Sie bereit die Rundfunkzwangsabgabe zu bezahlen obwohl sie nicht mal einen Fernseher besitzen? Wir haben geschlafen und sind in der Diktatur aufgewacht!

  15. #15 Migo
    Kamsdorf
    3. Januar 2013

    Die Welt ist am 21.12.2012 nicht “untergegangen” – aber n Stück Verblödung ist wohl dazu gekommen… und so wirds wohl auch weitergehen. Ich kann da nur noch mein greises Haupt schütteln….

  16. #16 Spritkopf
    3. Januar 2013

    Vielleicht sollte ich die Wortmarke “Silvesterparty” eintragen lassen.

    Jetzt mal im Ernst – welche Auswüchse soll der Abmahnwahn noch annehmen? Ich hoffe nur, dass das Gebahren dieses freundlichen Herrn in seinem Heimatort bekannt wird, ihm die Kunden weglaufen und er in der Folge das ist, wie er heißt: Blank nämlich!

  17. #17 Florian Freistetter
    3. Januar 2013

    @Heisenberg: “Oder sind Sie bereit die Rundfunkzwangsabgabe zu bezahlen obwohl sie nicht mal einen Fernseher besitzen? Wir haben geschlafen und sind in der Diktatur aufgewacht!”

    Gehts auch ne Nummer kleiner? Ne Diktatur ist was anderes… da werden Menschen eingesperrt und umgebracht.

  18. #18 Antiinfokrieger
    3. Januar 2013

    Ich hoffe nur, dass das Gebahren dieses freundlichen Herrn in seinem Heimatort bekannt wird, ihm die Kunden weglaufen und er in der Folge das ist, wie er heißt: Blank nämlich!

    Köstlich. :mrgreen:
    Wie sieht es denn überhaupt aus, wenn der Herr Blank mit seinen Abmahnungen scheitert? Muss er abgesehen von den Anwaltskosten eine Strafe o.ä. zahlen ❓

  19. #19 Ludger
    3. Januar 2013

    Kann man überhaupt Dinge schützen lassen, die seit über 50 Jahren bekannt und verbreitet sind, nämlich Feiern im zusammenhang mit “Weltuntergang”? Jedenfalls ist das Karnevalslied “Am 30. Mai ist der Weltuntergang” seit 1954 ein typisches Lied zum Kneipenkarneval. https://www.youtube.com/watch?v=ADTgRuUcv3Y

  20. #20 PDP10
    3. Januar 2013

    Also jetzt nochmal eine Antwort auf antiinfokrieger nachdem Florian mein erstes Posting auf meinen Wunsch gelöscht hatte (Danke!):

    Muss er abgesehen von den Anwaltskosten eine Strafe o.ä. zahlen?

    Er muss sogar die Anwaltskosten des Abgemahnten meist nicht zahlen. Kurzes Googlen dazu liefert viele Aussagen in dieser Richtung hier:

    https://www.presserecht-aktuell.de/erstattung-von-rechtsanwaltskosten-fur-unberechtigte-abmahnung/

    Spitzen Geschäftsmodell eben!
    Deshalb ist es ja so beliebt….

  21. #21 Olaf aus HH
    Hamburg, D, Europa, Erde, ...
    3. Januar 2013

    @ Antiinfokrieger:
    Nein, das wird Herr Blank nicht müssen (soweit er mit seinem Abmahnkram nicht auch unzutreffende Tatsachen vor Gericht vorgetragen hat bzw. vortragen wird, um zu betrügen). Er hätte allerdings bei einer antragsabweisenden Entscheidung des Gerichts auf jeden Fall die Verfahrenskosten (Gerichtskosten und Anwaltsgebühren für seinen Anwalt und für den des Gegners) zu tragen. Die Höhe der Gebühren richtet sich dann nach dem “Streitwert”. Hoffentlich ist der schön hoch, dann wird es richtig teuer.
    16 Jahre lang war ich Rechtsanwalt, habe vor ca. zwei Jahren diesen Beruf angefressen hingeschmissen und bin aus der Kanzlei, in der ich Sozius war, entnervt ausgestiegen. Es ist eine sehr egomane Haifischbeckenszene geworden…
    Wenn ich hier schreiben sollte, was ich von Rechtsanwälten, Staatsanwälten und Richtern (und Bankern, Maklern, Beratern etc.) und ihren Eitelkeiten und Macken halte, könnte ich mich u. U. wegen §§ 185 ff. StGB strafbar machen. Also halte ich mich besser etwas zurück.
    Hier etwas sehr schönes zum Berufsbild:

    https://scienceblogs.de/hier-wohnen-drachen/2012/08/12/wie-viele-rechtsanwalte-braucht-man-um-einen-t-rex-zu-futtern/

    Beste Grüße an alle

  22. #22 Clewi
    3. Januar 2013

    Und wenn man nicht zahlt? Stehen dann die netten Herren von “Maya Inkasso” vor der Tür? “Geld her oder Herz raus!”

    https://tinyurl.com/apfptzp

    Aber im mal im Ernst, dieser Abmahnwahn gerät zunehmend außer Kontrolle! Buchstaben, Ziffern, Farben….

  23. #23 Olaf aus HH
    Hamburg, D, Europa, Erde, ...
    3. Januar 2013

    Das habe ich eben wie ein Irrer wiederzufinden versucht – es hat geklappt !:

    https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/dr-oetker-gibt-im-puddingstreit-mit-aldi-auf-a-868311.html

    Das ist mittlerweile durchaus normal… Neben diesem so unendlich elenden Abmahnungsunwesen.
    Als ob es nicht doch wichtigeres gäbe…

  24. #24 Basilius
    3. Januar 2013

    Erinnert mich an die alte Kampagne in der Titanic, so vor ca. 15 Jahren:
    Makler; gemeinsam können wir etwas dagegen tun!
    Was könnte man denn gegen diesen Abmahnwahn unternehmen?

  25. #25 Antiinfokrieger
    3. Januar 2013

    Danke an PDP10 und Olaf aus HH. Naja, wenigstens hat Markeneintrag kaum Aussicht auf Erfolg.

  26. #26 Nanomann
    Tuniberg
    3. Januar 2013

    Das ist bereits mit Millennium getan worden und wenn ich mich nicht täusche mit Erfolg.

  27. #27 Sven K.
    4. Januar 2013

    Wobei das ganze nicht so das Problem ist, ein bekannter von mir hat eine Disko und dort eine Weltuntergangsparty veranstaltet. Da das Wort “Weltuntergangsparty” war und nicht “Weltuntergang” ist das ganze kein Problem.
    “Party zum Weltuntergang” oder “Weltuntergangs Party” wären ein anderer Fall gewesen.
    Wobei man sagen muss, daß man sich auch vorher informieren kann wenn man weiß, daß solche Sachen heutzutage üblich werden, ich mein, das ganze ist ja mitte September veröffentlicht worden.

    Dabei fällt mir ein, ich muss mir noch grad die Zahlen von 1 bis 31 und die Worte Januar, Februar, März usw. auf meinen Namen eintragen lassen … bin ma grad aufm Markenamt 🙂

  28. #28 gnaddrig
    4. Januar 2013

    @ Heisenberg: Wer die Zahlung der Rundfunkgebühr verweigert, wird ganz bestimmt keine Abmahnung kriegen. Das ist ganz was anderes.

  29. #29 Anwalts_Liebling
    4. Januar 2013

    im übrigen möchte ich anmerken, das jedes soziale System auf “Gemeinschaft” beruht. Ich zahle auch weiter Steuern und finanziere damit Kindergärten oder Schulen oder so, obwohl unser Sohn bereits studiert. Man mag über die Höhe diskutieren, wegen mir auch über die Art und Weise – aber ich diskutiere nicht über den Sinn! Einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk möchte ich nicht missen und dafür zahle ich gerne. Ich möchte im übrigen auch keine kommunalen Einrichtungen missen und zahle daher Steuern. Das von meinen (gesunden) Krankenkassenbeiträgen kranke Menschen behandelt werden stört mich auch nicht und das ich Arbeitslose mit meinen Beiträgen “durchfüttere” – stört mich nicht. Von den -Einkommensteuern finanziere ich auch gerne einem Harz IV-ler seine Wohnung…. Also Heisenberg, das Prinzip jetzt verstanden?

  30. #30 Kyllyeti
    4. Januar 2013

    Jetzt wird’s mir allmählich klar … :

    Der Weltuntergang ist am 21.12. nicht gekommen, weil er sich wegen der Abmahnanwälte nicht hierher getraut hat.

    Wir sind daher alle dem Herrn Blank zu allergrößtem Dank verplichtet!

  31. #31 sumo
    4. Januar 2013

    ich hoffe, daß der Herr keinen Erfolg haben wird, allerdings läuft diese AbmahnS****** nach dem Motto “Kleinvieh macht auch Mist”, es gibt vermutlich ein paar Eingeschüchterte, die dann zahlen,um ihre Ruhe zu haben, und bei entsprechend großer Anzahl an verschickten Briefen kommt da doch was rein.
    Ich weiß aber, was ich auf keinen Fall tun werde, und das ist Einkehren in diese Kneipe. Lieber hole ich mir gegen den Durst ne Cola beim großen gelben M, aber bei solchen Typen ist mir jeden Cent zu schade.
    Auf Facebook ist da auch schon ein gewisser Shitstorm zugange, vielleicht reicht es ja, um dem Typen einen ordentlichen Denkzettel zu verpassen. Pleitegehen ist nicht so gut, da leiden nur die Angestellten….

  32. #32 Stefan
    4. Januar 2013

    Ändern können das Abmahnunwesen in unserer indirekten Pseudo-Demokratie nur die Politiker. Darunter sind leider sehr viele Juristen, und die wollen ihren Standeskollegen natürlich die lukrative Einnahmequelle nicht entziehen.

  33. #33 gnaddrig
    4. Januar 2013

    Dass sich wer “Weltuntergang” als Wortmarke für das Bewirtungsgewerbe schützen lässt, ist schon etwas absurd, aber irgendwie kann ich halbwegs nachvollziehen, wie man auf sowas kommt. Dass Herr Blank dann Verletzungen dieser Marke durch seinen Anwalt verfolgen lässt, ist nur folgerichtig. Ich verstehe allerdings nicht, inwiefern eine Weltuntergangsparty, die außerhalb seines Einzugsgebiets stattfindet, ihn schädigt.

    Will heißen: Mal angenommen, die Eintragung der Wortmarke ist nicht allein zu dem Zweck erfolgt, hinterher mit Abmahnungen viel Geld zu machen. Mal angenommen, der Mann wollte einfach nur verhindern, dass alle möglichen Gastronomen in Hof und Umgebung auch Weltuntergangspartys anbieten, die ihm dann den Umsatz abgraben. (Ob das so ist, weiß ich nicht – wussten seine Hofer Kollegen von der Eintragung? Egal, das ist eine andere Baustelle.)

    Ich weiß nun nicht, ob und wieviele Abmahnungen er im Dunstkreis seines Hofer Kirchturms verschickt hat. Aber durch eine Weltuntergangsparty in Herne oder Frankfurt kann sein Etablissment wohl kaum geschädigt worden sein. Kaum jemand wird auf dem Weg zu Blanks Weltuntergangsparty in Frankfurt hängengeblieben oder auf der Augsburger Weltuntergangsparty gelandet sein. Hätten Gastwirte von Schleswig bis Konstanz vorsorglich recherchieren müssen, ob “Weltuntergang” als Wortmarke geschützt ist?

    Das ganze ist dermaßen absurd, dass sich das für Herrn Blank als gewaltiger Schuss in den Ofen herausstellen wird. Sich aus dem Stand so mit Schmackes unmöglich zu machen muss man erstmal schaffen…

  34. #34 PDP10
    5. Januar 2013

    @gnaddrig:

    “Mal angenommen, die Eintragung der Wortmarke ist nicht allein zu dem Zweck erfolgt, hinterher mit Abmahnungen viel Geld zu machen.”

    Es ist wohl beides der Fall. Im GEWUP Blog nebenan (https://blog.gwup.net/2013/01/04/bier-mit-abmahnschaum-der-teure-weltuntergang/) wird das ganze noch etwas mehr aufgedröselt.
    Offenbar versucht der feine Herr sich hier einen Konkurrenten vom Leib zu halten.
    Ich denke die Abmahnungen an die ganzen anderen Weltuntergangsparty-Ausrichter sind ein netter Mitnahme-Effekt.
    Denkt sich wohl jedenfalls sein Anwalt …

    Ob der Herr Wirt sich damit jetzt so ins Knie geschossen hat bleibt abzuwarten … vielleicht beteiligt er ja seine Stammgäste an den Einnahmen durch die Abmahnungen 🙂

    Den OB von Hof zB. Der ist nämlich Sozius in der Kanzlei die die Abmahnungen verschickt ….

    … und ich dachte immer so ne schöne Klüngel jibbet nur hier im Rheinland! 🙂

  35. #35 Piepsi
    5. Januar 2013

    FYI: Im RTL Nachtjournal lief gerade ein Bericht darüber.

  36. #36 gnaddrig
    6. Januar 2013

    Hier gibt es einen interessanten Kommentar zu der Abmahnaktion. Ein gewisses Maß an Schuss ins eigene Knie seitens des Weltuntergangsabmahners dürfte damit gesichert sein.

  37. #37 Andreas
    Hof
    7. Januar 2013

    Keine Sorge – Natürlich macht die Sache hier die Runde und Herr Blank dürfte sicher inzwischen ein Kundenproblem haben (neben dem “Hofgarten” gehört ihm hier auch noch der “Bierpalast” – wer hier vom Namen aufs Niveau schließt, liegt genau richtig…).

    @ Florian: Sollte es Dich wirklich mal nach Hof verschlagen, kann ich Dir gern ein paar besuchenswerte, Blank-freie Lokalitäten nennen. 😉

  38. #38 noch'n Flo
    Schoggiland
    7. Januar 2013

    @ gnaddrig:

    Man beachte vor allem Kommentar Nr. 7 .
    Damit dürfte sich dann die Sache bereits erledigt haben. Peinlich, peinlich, für die Abmahnkanzlei.

  39. #39 Florian Freistetter
    7. Januar 2013

    @Andreas: “Sollte es Dich wirklich mal nach Hof verschlagen”

    Hab grad meinen Kalender gecheckt. Am 25. September halte ich tatsächlich nen Vortrag in Hof!

  40. #40 Andreas
    Hof
    7. Januar 2013

    Und so cool reagiert die Konkurrenz:

    https://www.facebook.com/photo.php?fbid=399919323415696&set=oa.266525906809932

    😀

    @Florian: Ich schreib Dir mal ne Mail.

  41. #41 Liebenswuerdiges Scheusal
    7. Januar 2013

    Hab grad meinen Kalender gecheckt. Am 25. September halte ich tatsächlich nen Vortrag in Hof!

    Sollte ich je in die Situation kommen, am 7. Jänner eines Jahres zu wissen was ich am 25. September des gleichen Jahres tun werde, geh ich ins Kloster 😉 .

  42. #42 Florian Freistetter
    7. Januar 2013

    @Scheusal: “Sollte ich je in die Situation kommen, am 7. Jänner eines Jahres zu wissen was ich am 25. September des gleichen Jahres tun werde, geh ich ins Kloster”

    Normalerweise weiß ich das auch nicht. Aber ich hab letztes Jahr nen Vortrag gehalten und die Leute dort meinten, sie wollen mich nächstes Jahr nochmal einladen, irgendwann im September. Zumindest die scheinen längerfristig zu planen…

  43. #43 walter
    7. Januar 2013

    Das ist der Weltuntergang – der Geistige. Denn DER wird garantiert eintreten. Bei der Geschwindigkeit, mit der die Menschheit verblödet wirds wahrscheinlich nicht mehr lange dauern.

  44. #44 Liebenswuerdiges Scheusal
    7. Januar 2013

    @walter
    Es mag einen Menschenuntergang geben, der Welt wirds wurscht sein.

    Ich versteh euch moralinsaure Pessimisten einfach nicht.

  45. #45 Spoing
    7. Januar 2013

    Oha, lass das keine Philosophen hören, sonst darfst du eine Diskussion führen, ob ein Baum der umfällt usw. du weißt schon mit Geräusch machen. Aber bitte ohne Naturwissenschaft, denn das gildet dann nicht.

    Aber eigentlich wollte ich nur schreiben: Yeah eine Abmahnuntergangsparty!

  46. #46 Beobachter
    Degeneration der menschlichen Vernunft?... oder nur akademisch - juristische Schmarotzer?...
    8. Januar 2013

    Auch sonst geht die Abmahn – Eskalation anscheinend ungebremst weiter… bald darf man ungestraft auch keinen Link mehr setzen, oder was?…

  47. #47 noch'n Flo
    Schoggiland
    8. Januar 2013

    Wenn man sich den grassierenden Abmahnwahn so anschaut, kommt einem zwangsläufig der Gedanke, dass es zu viele Anwälte gibt. Solches Gebaren kann doch nur entstehen, wenn die Herren Rechtsverdreherberater zu viel Zeit haben.

  48. #48 Olaf aus HH
    8. Januar 2013

    @ noch’n Flo:
    Nein – solange diese Abmahnerei für Rechtsanwälte lukrativer ist als andere oder gar keine Mandate wird es solchen Dummsinn weiterhin geben. Die Anwaltsgebühren dafür sollen auf 150,00 EUR begrenzt (“gedeckelt”) werden oder das ist eventuell schon erfolgt.Ich weiß es nicht sicher, weil ich meinen ehemaligen Job (RA) weitestgehend abgeschüttelt habe und diese “Welt” mich nicht mehr so recht interessiert.

  49. #49 Basilius
    8. Januar 2013

    Wollte gerade anmerken, daß in einem freien Markt die natürliche Reaktion wäre, daß bei einem Überangebot an Anwälten eben die Anwaltsgebühren sinken sollten.
    Aber ich befürchte, so frei ist der nicht.
    Schade eigentlich.

  50. #50 gnaddrig
    8. Januar 2013

    @ Basilius: Markt? Mit dem haben die Abgemahnten ja nichts zu tun. Für Leute wie den Herrn Blank dürften sich die Anwaltsgebühren dagegen in Grenzen halten. Die Kanzleien stehen bestimmt Schlange bei solchen Leuten und zahlen ihnen noch was, damit sie die Abmahnungen übernehmen dürfen.

  51. #51 Basilius
    Abmahnanwälte! Lasst uns gemeinsam etwas dagegen tun!
    8. Januar 2013

    @gnaddrig
    Wenn dem so sein sollte, dann empfinde ich es als zutiefst depremierend.

  52. #52 Nightdrifter
    9. Januar 2013

    Unglaublich, der Irrsinn findet kein Ende:
    Abmahnanwalt ließ “Kostenpflichtige Abmahnung” als Wortmarke schützen und mahnt jetzt Abmahnanwälte ab:

    https://www.kojote-magazin.de/2013/abmahnanwalt-lies-kostenpflichtige-abmahnung-als-wortmarke-schutzen-und-mahnt-jetzt-abmahnanwalte-ab/7354/

  53. #53 Nightdrifter
    9. Januar 2013

    Florian, vielleicht löschst Du meinen vorherigen Kommentar lieber denn wie das kojote-magazin schreibt:
    “Unmittelbar nach Veröffentlichung dieses Artikels erhielt die KOJOTE-Redaktion eine gebührenpflichtige Abmahnung von Dr. Rabenschuh. Demnach hat sich der Anwalt die Formulierung “Abmahnanwalt ließ ′Kostenpflichtige Abmahnung′ als Wortmarke schützen und mahnt jetzt Abmahnanwälte ab” als Wortmarke für Presseerzeugnisse aller Art schützen lassen. Wir werden über die weitere Entwicklung berichten.”

    Nicht das hier auch noch eine Abmahnung eingeht weil ich das hier im Blog so benannt habe?!?

  54. #54 Bullet
    9. Januar 2013

    Vielleicht ist das aber auch nur Satire?

  55. #55 Bullet
    9. Januar 2013

    Oh, doch nicht. Der Kojote ist laut eigenem Bekenntnis Deutschlands seriösestes Nachrichtenmagazin, wie ich gerade lesen konnte.
    Das könnte ins Auge gehen.

  56. #56 Florian Freistetter
    9. Januar 2013

    @Nightdrifter: “Nicht das hier auch noch eine Abmahnung eingeht weil ich das hier im Blog so benannt habe?!?”

    Ich glaube, das Risiko gehe ich ein…

  57. #57 Adent
    9. Januar 2013

    @Bullet
    Ne ne ne, das ist immer noch der Eulenspiegel, der Koyote tut nur so.

  58. #58 Kallewirsch
    9. Januar 2013

    Hmm.
    Das hier, aus gleichem Hause,
    https://www.kojote-magazin.de/2011/spargelkult-offiziell-als-religion-anerkannt/3536/
    finde ich viel interessanter.
    Wo kann man sich einschreiben lassen?

  59. #59 Nightdrifter
    9. Januar 2013

    Ok ok, jetzt hab ich es auch verstanden 🙂

    Fast lustig. 😉

  60. #60 Der Anonyme Alkoholiker
    Weinkeller der Illuminaten
    3. April 2013

    KEIN WELTUNTERGANG! Ich hab’s mitbekommen.

    So eine Sauerei!

    ICH WILL MICH BESCHWEREN!