Ich habe mich bis jetzt in meinem Blog noch nie zum Leistungsschutzrecht geäußert. Nicht weil ich dieses Thema ignoriert hätte. Als Blogger gehöre ich ja zu den Leuten, die von diesem Gesetz unter Umständen betroffen sind. Ich habe die ganze Geschichte schon seit längerer Zeit verfolgt. Aber ich dachte mir immer: “Ach, das wird doch nie etwas. Dieses Gesetz ist so offensichtlich so enorm absurd, das wird sowieso nie beschlossen werden.” Tja. Da war ich wohl etwas naiv.

Aber mal ernsthaft: Dieses Gesetz ist absurd! Ursprünglich ging es dabei ja mal um Google und Suchmaschinen. Wenn ich etwas suche, dann brauche ich eine Suchmaschine. Die Zeiten, wo man bei einem Thema noch einen halbwegs brauchbaren Überblick über die existierenden Homepages haben konnte, sind lange vorbei. Und eine Suchmaschine muss bei den Ergebnissen natürlich auch eine kurze Beschreibung dessen liefern, was sie gefunden hat. Man stelle sich vor, der Google-Output nach einer Suche würde lauten: “Wir haben 137 Ergebnisse gefunden: Ergebnis 1, Ergebnis 2, Ergebnis 3, Ergebnis 4, …”. Soll man dann alle 137 Links durchklicken, um zu sehen, was Google gefunden hat? Natürlich nicht, eine Suchmaschine macht eben nur dann Sinn, wenn die Ergebnisse auch beschrieben werden. Aber das ist ja nichts Neues. Der Computer, der z.B. in der Stadtbücherei Jena steht, macht genau das gleiche. Wenn ich da nach Büchern (oder Zeitungsartikeln) suche, dann kriege ich nicht nur ein “Ja, dazu haben wir ein Buch!” als Ergebnis, sondern auch Details und eine Beschreibung. So funktioniert auch ein Buchladen: Da steht im Schaufenster ja auch nicht einfach nur “Wir haben 1429 Bücher im Laden!”. Sondern da hängen Poster mit kurzen Anreißertexten der neuesten Bücher. Auf den Büchern selbst stehen Zitate und kurze Sätze um den Leuten zu zeigen, was man darin lesen kann. Usw. Das ist alles völlig normal.

Jetzt aber zu behaupten, eine Suchmaschine wie Google würde das Urheberrecht der Zeitungen verletzten, weil man bei der Auflistung der Ergebnisse eine oder zwei Sätze des jeweiligen Texts als Beschreibung hinzufügt, ist absurd (Selbst ganz normale Links, in deren URL zum Beispiel Teile der Artikelüberschrift vorkommen, sollten laut der ersten Entwürfe unter diese “Urheberrechtsverletzung” fallen). Es ist absurd, weil genau das die Art und Weise ist, wie Suchmaschinen funktionieren. Es ist absurd, weil genau das der Weg ist, wie Menschen überhaupt auf die Idee kommen, die Seiten der jeweiligen Zeitung zu lesen. Und es ist absurd, weil die Zeitungen das ja selbst ganz einfach abstellen könnten, wenn sie wollten (man kann bei der Programmierung seiner Internetseiten angeben, was bei Google auftauchen soll und was nicht). Klar, Google verdient Geld damit, dass es Suchergebnisse auflistet. Aber die Leistung die Google erbringt ist die Suche. Ein Taxifahrer verdient auch Geld damit, dass er Menschen an bestimmte Orte bringt. Aber es käme niemand auf die Idee, ein Taxiunternehmen müsse Geld an die Restaurants oder Theater zahlen, zu denen es Menschen bringt. Die Verlage, die sich fürs Leistungsrecht einsetzen, sagen im Wesentlichen: “Der Taxifahrer verdient Geld, weil die Menschen ins Restaurant gehen wollen und er sie dort hin fahren kann. Er profitiert von der Leistung des Restaurants, denn wenn dort nicht gut gekocht werden würde, würden die Leute dort nicht hin wollen. Der Profit aus dieser Leistung muss aber geschützt werden und deswegen muss der Taxifahrer dem Restaurant Geld zahlen, wenn er weiter Menschen dort hin fahren will.”

Ich sag ja, die Sache ist absurd. Der Gedankengang der Presseverlage scheint ungefähr so gelautet zu haben: “Hey! Da verdient jemand im Internet viel Geld! Und wir verdienen wenig Geld! Das darf nicht sein, da muss es ein Gesetz dagegen geben!!”. Noch viel absurder als diese Grundlage des Leistungsrecht ist aber die Tatsache, dass es nun tatsächlich beschlossen wurde. Es sind ja viele Vorurteile über Politiker im Umlauf, aber das sie so dumm sind, um die Absurdität dieses Gesetzes nicht zu sehen, überrascht mich. Aber vielleicht habe ich die Politiker wirklich überschätzt. In einem recht guten Beitrag über das Leistungsschutzrecht in der der 3sat-Sendung Kulturzeit (vom 03.03.2013) sagt Mario Sixtus dazu ein paar kluge Sätze:

1 / 2 / 3 / Auf einer Seite lesen

Kommentare (55)

  1. #1 Larry
    4. März 2013

    Ich spiele selbst mit den Gedanken aus Deutschland wegzuziehen, allein wie die Medien, die einzigen, die glauben, sie könnten damit Gewinn erzielen, immer wieder behauptet haben, es wäre gut. Wäre es in der ursprünglichen Fassung durchgegangen, Hätten wir mit Google-Presse dasselbe Problem wie mit Youtube-Gema.
    Das Beispiel mit dem Taxifahrer ist übrigens gut getroffen.

  2. #2 Manfred Hofemann
    Sibulan, Philippines
    4. März 2013

    Es sollte halt eine LEX Google werden.

    Das groesste Aergernis der Verlage ist das Google mit dem Internet Geld verdient und sie nicht.

  3. #3 Silava
    4. März 2013

    Der Bundesrat könnte den Schwachsinn LSR maximal aufschieben, aber nicht wirklich verhindern. Ich hoffe da eher mal auf unsere “last line of defense” in Karlsruhe. Das Zitatrecht wird ja quasi ohne Sinn oder Verstand ausgehölt.

    Und selbst wenn das Verfassungsgericht nicht diesen Murks in den Orkus befördert, dann bleibt immer noch der große Bruder USA:
    https://www.heise.de/tp/artikel/38/38589/1.html

  4. #4 Chinthujan Sehasothy
    Saarbrücken
    4. März 2013

    Einen wunderschönen Kommentar (Glosse) zum Leistungsschutzrecht gibt es auch hier: https://t3n.de/news/schluss-schmarotzertum-t3n-429184/

    Kurz gesagt: Die Presseverlage sollen an diejenigen Gebühren zahlen über die sie berichten, da sie ja damit Geld verdienen…

    P.S.
    Der link geht zum t3n-Magazin der yeebase media GmbH, die das Leistungsschutzrecht explizit ablehnen, von daher kann man das glaub ich guten Gewissens verlinken 😉

  5. #5 Seb Fornpost
    Berlin
    4. März 2013

    Lassen wir doch die Kirche im Dorf: Die bisherige Praxis war eine Praxis der Gewinnmaximierung von Contentsammlern. Man sammelte, was das Zeug hielt, schaltete auf die Ergebnisseiten Werbung und freute sich am leicht verdienten Geld. Maximaler Gewinn, minimaler Einsatz.
    Nun wird das Sammeln ein wenig teuerer, der Gewinn sinkt ein bißchen: so what?

  6. #6 Manfred Hofemann
    Sibulan, Philippines
    4. März 2013

    @Seb Fornpost

    Ich wusste garnicht das auf der New-Seite Werbung geschaltet
    Wird.. Habe ich doch glatt uebersehen.

  7. #7 Florian Freistetter
    4. März 2013

    @Chinthujan Sehasothy: “Der link geht zum t3n-Magazin der yeebase media GmbH, die das Leistungsschutzrecht explizit ablehnen, von daher kann man das glaub ich guten Gewissens verlinken ;)”

    Interessante Frage: Wie sehen das eigentlich die Abmahnanwälte? Kann es denen nicht eigentlich egal sein, ob ein Medium das LSR ablehnt oder nicht? Können die nicht einfach trotzdem ihre Abmahnung losschicken?

  8. #8 Florian Freistetter
    4. März 2013

    @Seb Fornpost: “so what?”

    Ich empfehle dazu die Lektüre dieses Artikels: https://scienceblogs.de/astrodicticum-simplex/2013/03/04/das-leistungsschutzrecht-und-der-weltuntergang/

  9. #9 Thierbach
    4. März 2013

    noch ein Beispiel: Zitate und Quellenangaben in wissenschaftlichen Texten.
    Da ein wissenschaftlicher Autor Geld mit seinen Forschungsergebnissen verdienen KÖNNTE (mal die realen Wahrscheinlichkeiten außen vor gelassen), muss er natürlich für jedes Zitat zahlen. Nur wem? Dem zitierten Autor natürlich nicht (im LSGesetz ist ja auch nicht vorgesehen, die Verfasser der Texte zu entlohnen). Bleiben die Wissenschaftsverlage (deren z.T. absurde Geschäftsmodelle hat ja Thilo schon mal beschrieben), die Reviewer, die Lehrer/Profs/Dozenten der Autoren, deren Lehrer/Profs/Dozenten,…

  10. #10 Viennophile
    4. März 2013

  11. #11 JolietJake
    4. März 2013

    FF schrieb:

    Der parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, nannte das Leistungsschutz daher auch ein “Arbeitsbeschaffungsprogram für Rechtsanwälte”.

    Mal schauen, stärkste Berufsgruppe im Bundestag…
    Ahja, Juristen!
    Noch Fragen?

  12. #12 Chinthujan Sehasothy
    4. März 2013

    @Florian Freistetter “Interessante Frage: Wie sehen das eigentlich die Abmahnanwälte? Kann es denen nicht eigentlich egal sein, ob ein Medium das LSR ablehnt oder nicht? Können die nicht einfach trotzdem ihre Abmahnung losschicken?”

    Ich bin kein Jurist, daher kann ich nur Vermutungen anstellen: Können Rechtsverstöße nicht nur von Mitbewerbern angemahnt werden? Bestes Beispiel wäre da das fehlende Impressum.
    Ansonsten müsste doch nur das betroffene Unternehmen gegen dich vorgehen können, falls sie der Meinung sind, dass du gegen ihr Urherberrecht/Verwertungsrecht verstößt.

  13. #13 Andreas P.
    4. März 2013

    Also ich hatte ja ernsthaft gehofft das der ursprüngliche Entwurf durchkommt und Google als Reaktion die ganze Springer Mischpoke aus dem Index kantet …

  14. #14 Bagatellus
    4. März 2013

    Ein enorm großer Anteil von CDU, CSU und FDP, die das Gesetz beschlossen haben, sind selbst Anwälte. Die müssen solche Gesetze am laufenden Band beschließen, damit sie und ihre Fachkollegen nach ihrem Auszug aus dem Bundestag was haben, mit dem sie an anderen Leuten Geld verdienen können.

    Googles erste Reaktion, wenn sie merken dass sie in juristische Verstrickungen mit den Verlagen kommen weil denen die Textausschnitte zu lang sind, wird wohl sein, dass google die Online-Portale deutscher Verlage, die das Gesetz unterstützen, komplett aus dem Suchindex entfernen, so dass die dann da gar nicht mehr auftauchen. Die nächste Stufe wird dann sein, dass den Verlagen die Werbeeinnahmen wegbrechen, weil den meisten Online-Portalen wie Spiegel, Stern usw. um die 40 bis 50% der Leser über Suchmaschinen, d.h. im Wesentlichen google, zufließen. Das gefällt denen natürlich nicht.
    Also wird die darauf folgende Stufe sein, dass die Verlage gegen google klagen werden, um google zu zwingen, die Verlagsportale wieder in den Suchindex aufzunehmen. Nach aktueller Rechtslage wird das aber vermutlich nicht fruchten, da google sowohl nach deutschem Wettbewerbsrecht als auch nach europäischem Recht nicht gewzungen werden kann, Dinge in seinen Suchindex aufzunehmen UND zwingend auch noch dafür bezahlen soll, dass es das tut.
    Wenn die Verlage dann also daran scheitern, werden sie als nächstes versuchen, die Regierung dazu zu bringen, die Gesetzeslage erneut zu ändern, so dass google dann tatsächlich erst mal rein juristisch gezwungen werden kann, die Verlage wieder aufzunehmen. Da das aber offenkundig Blödsinn ist, wird das (hoffentlich) scheitern.

    Den Verlagen wird dann nichts weiter übrigbleiben, um bettelnd vor google zu Kreuze zu kriechen, um überhaupt wieder in den Suchindex aufgenommen zu werden. Wenn google ganz frech wäre, könnten sie dann von den Verlagen sogar Geld verlangen für jeden Leser, den sie auf deren Portale weiterleiten.

    Das alles hat sich exakt so, wie ich es hier beschrieben habe, schon einmal abgespielt, nämlich in Belgien. Witzigerweise haben viele Online-Portale sogar darüber berichtet, aber selbst draus gelernt haben sie nichts.
    Folgende beiden Meldungen des Spiegel sind da sehr erhellend:

    https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/verlegerstreit-google-wirft-belgische-zeitungen-aus-dem-suchindex-a-774970.html

    und

    https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/google-einigt-sich-mit-belgischen-zeitungsverlagen-a-872639.html

  15. #15 cimddwc
    4. März 2013

    @Chinthujan Sehasothy:

    Ich bin zwar auch kein Jurist, trotzdem: Mitbewerber sind dann die Abmahner, wenn’s ums UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) geht. Also bspw. bis hin zu Kleinigkeiten in der Webshop-Gestaltung oder eben das Impressum. Das hat mit Urheber- und LSR eher wenig zu tun, da mahnen in der Tat die Urheber bzw. ihre Vertreter/Verwerter ab. Ich würde es nicht ausschließen, dass da irgendein Verlagsverband pauschal für alle seine Mitglieder abmahnen lässt, selbst wenn einzelne gegen das LSR sind…

  16. #16 Eol
    https://www.arnopucher.at
    4. März 2013

    Die erste (gesetzeskonforme) Suchmaschine gibt’s schon:

    https://www.loosr.de/

    *ggg*

  17. #17 gnaddrig
    Internet
    4. März 2013

    Mal einen anderen Vergleich: Nach der Logik des Leistungsschutzrechts für Presseverleger müssten der Guide Michelin, der Gault-Millau und ähnliche Werke den Restaurants und Hotels, die sie bewerten, auch Geld zahlen, damit sie das überhaupt dürfen. Und zwar je höher die Bewertung, desto teuer die Lizenz.
    Ich finde, die Bundeshauptstadt (oder zumindest der Sitz des Bundestags) könnte nach Schilda verlegt werden (Hauptstadtumzüge können wir ja mittlerweile ganz gut).

  18. #18 Adromir
    4. März 2013

    Florian, um dich zu beruhigen: Abmahnen kann nur ein durch den Rechteinhaber aktivlegitimierter Anwalt

  19. #19 Chinthujan Sehasothy
    4. März 2013

    @cimddwc “Mitbewerber sind dann die Abmahner, wenn’s ums UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) geht”

    Ich spiele mal den Gedanken des UWG durch:
    Ich als gewerblicher Blogger oder Autor verlinke auf einen Artikel, der vom LSR geschützt ist. Dies ist ein Rechtsverstoß.
    Könnte also nicht ein Mitbewerber mich abmahnen, weil ich mir einen Vorteil dadurch verschafft habe, dass ich auf den Artikel verlinke, durch Suchmaschinen usw. einfacher aufzufinden bin als mein Konkurrent, der die entsprechenden Schlagwörter oder Zitate nicht in seinem Artikel verlinkt hat?

  20. #20 PDP10
    4. März 2013

    Und jetzt liebe MdBs schreiben wir alle folgenden Satz von Montesquieu Tausendmal an die Tafel (sinngemäss):

    “Wenn es nicht unbedingt notwendig ist, ein bestimmtes Gesetz zu erlassen, so ist es unbedingt notwendig dieses Gesetz nicht zu erlassen.”

  21. #21 cimddwc
    4. März 2013

    @Chinthujan Sehasothy: Das müsste dann wohl wirklich ein Jurist beantworten…

  22. #22 Hives
    4. März 2013

    Super Beitrag, vor allem das Beispiel mit dem Taxifahrer ist genial. Tolle Metapher für die Problematik.

    Warum so ein Gesetz verabschiedet wird, dass offensichtlich gegen alle Logik und Interessen der Öffentlichkeit geht?

    “Money make’s the world go round!” und die mit der besten Lobby gewinnen. Traurig, aber wahr.

  23. #23 Florian Freistetter
    4. März 2013

    @Hives: ” vor allem das Beispiel mit dem Taxifahrer ist genial. “

    Das stammt allerdings nicht von mir. Ich weiß nicht, von wem es ursprünglich stammt, aber ich hab es in verschiedenen Versionen schon oft gehört – und jetzt einfach meine eigene Version draus gemacht. Mittlerweile gibt es das auch als Spiel: https://thomas-pfeiffer.de/lsr-pacman/

  24. #24 bikerdet
    4. März 2013

    Es geht noch viel einfacher, wie ich aus bitterer Erfahrung als Webmaster, feststellen mußte : Bestimmte Rechtsanwälte beschäftigen Mitarbeiter, die gegen Prämie das Internet nach Rechtsverstößen absuchen. Der Anwalt holt sich vom ‘Geschädigten’ eine Vollmacht gegen den ‘Schädiger’ zu klagen. Da es dem , z.B. Verlag, ja NICHTS kostet, stimmt er zu und der Schädiger muss zahlen. Einen Teil bekommt der Anwalt, den Rest der Geschädigte.

    Wichtig ! Es ist nach deutschem Recht nicht einmal nötig, das ich mit dem Verstoß Geld verdiene. Es reicht völlig, wenn der Verlag auf ‘Mindereinnahmen’ verweist. Es ist letztendlich völlig egal, ob es sich um Texte, Musik, Bilder oder Software handelt. Wenn ich etwas ‘verschenke’ , kann der Rechteinhaber es nicht mehr an diese Personen verkaufen. Und schon muss ich dafür zahlen.

    In diesem Zusammenhang kommt ja noch die Grauzone durch die schwammige Formulierung ‘kleinste Textausschnitte’ . Da wird es viele Abmahnungen geben, bis dazu ein Grundsatzurteil gesprochen ist.

    Dazu noch eine Frage an FF : Wie sieht es eigendlich mit Deinen ‘SozialNetworkButtons’ aus ? Auch hier soll es ja eine Abmahnbewegung geben wegen ‘nicht ausreichender Information der Besucher über die Datensicherheit bei den jeweiligen Platformen’ . Auch hier wieder das ‘Gelddruckargument ‘ : Ausreichende Information. Wie gehst Du damit um ? Ich habe die Buttons nach den ersten Berichten über die Abmahnungen ausgebaut. Ich habe schon einmal 900 Euro gezahlt und bereits das ist einmal zu viel ….

  25. #25 Florian Freistetter
    4. März 2013

    @bikerdet: “Wie gehst Du damit um ? “

    Das musst den National Geographic fragen. Ich hab die Dinger nicht eingebaut.

  26. #26 Nyarlathotep
    4. März 2013

    @manfred hofemann
    zitat: “Das groesste Aergernis der Verlage ist das Google mit dem Internet Geld verdient und sie nicht.”

    wieso sollte die presse auch mit dem internet geld verdienen sollen? das internet ist doch gar nicht deren metier/branche. das ist genauso absurd, wie wenn eine kfz-werkstatt sich darüber ärgert, dass die großfleischerei paar straßen weiter, mehr verdient als sie und deshalb an den fleisch- und wurstwaren zukünftig mitverdienen möchte und sich deshalb irgendwelche abstrusen szenarien zusammenspinnt, um die fleischerei verklagen zu können.

  27. #27 Nyarlathotep
    4. März 2013

    das könnte dann z.b. mit der begründung erfolgen: wir reparieren euren fuhrpark und halten ihn instand -> dadurch ist es euch möglich, eure fleisch- und wurstwaren auch in eure filialen auszuliefern, was mit kaputten autos nicht möglich wäre -> also möchten wir anteilig an eurer wurst mitverdienen!

    bizarr, oder?

  28. #28 Wolf
    4. März 2013

    Mal ganz ehrlich. Wenn ich mir das anschaue: https://news.google.de/nwshp?hl=de&tab=wn

    dann frage ich mich ernsthaft ob die Verlage noch alle Datteln an der Palme haben. Das ist doch kostenlose Werbung für die.

    An googles Stelle würde ich sämtliche Verlage mal für 3 Monate aus der Liste streichen und dann nachfragen ob sie genug haben.

  29. #29 Nyarlathotep
    4. März 2013

    @wolf
    ja, das finde ich auch. es müsste ein viel größeres boykottbewusstsein in der bevölkerung geben.

  30. #30 Grüse
    4. März 2013

    Leider kann man sich wirklich kaum vorstellen, dass die Politiker hierzulande so blöde sind, ein derartig absurdes Gesetz durchzuwinken ohne die Konsequenzen zu bedenken. Aber was auch immer der tatsächliche Grund ist: Google wird hier seine Marktmacht ausnutzen und den Verlagen den Hahn abdrehen. Die werden dann schnell einlenken. Letztlich also ein Zwergenaufstand aus Sicht der großen Suchmaschinen, der aber – so befürchte ich – mal wieder auf die Privat- bzw. “Halb”professionellen Nutzer mit ihren Blogs und Homepages umschlagen wird, die es mit neuen Abmahnwellen zu tun bekommen.

    Letztendlich kann es auf diese Art nicht weitergehen, Urheberrechte hin oder her. Es wäre schon viel gewonnen, wenn die völlig überzogenen Streitwerte in Abmahnfällen von den Gerichten deutlich nach unten korrigiert würden. Könnte man nicht so viel Geld damit verdienen, würden sich die Anwälte andere Beschäftigungen suchen. Vielleicht als Taxifahrer?

  31. #31 Ralf
    https://katzkidz.wordpress.com/
    4. März 2013

    Vielen Dank für deine Worte zu dem neuen LSR. Wollen wir mal hoffen, das es so nicht weiter durch kommt, wobei es wirklich absurd ist, das es überhaupt soweit gekommen ist.
    Der Heise-Verlag hat sich übrigens auch dazu geäußert:
    https://www.heise.de/newsticker/meldung/In-eigener-Sache-Der-Heise-Zeitschriften-Verlag-und-das-Leistungsschutzrecht-1815715.html

  32. #32 Anwalts_Liebling
    4. März 2013

    @Nyarlathotep: Boykott? Deutsche? muahahahaha… eher ärgert sich ein Chinese über einen umgefallenen Sack Reis… hier im Blog gibts einen Artikel über die mittlere “Entrüstungszeit”.,. kuck mal in die Presse: Pferd ist nur noch witzig und das Tiefkühlzeug geht wieder wie vorher über den Tresen

  33. #33 Michael Schöfer
    4. März 2013

    Wieso sollten Blogger vom LSR betroffen sein? Laut § 87g Abs. 4 sind nur gewerbliche Suchmaschinen und sogenannte News-Aggregatoren betroffen: “Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen o-
    der Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten” Für alle anderen gilt m.E. weiterhin das bislang gültige Zitaterecht des Urheberrechtsgesetzes.

  34. #34 Florian Freistetter
    4. März 2013

    @Michael Schöfer: “oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten”

    Auch wieder so eine Formulierung, über die sich toll vor Gericht streiten lässt. Ist z.B. ein medienkritisches Blog wie Bildblog, das regelmäßig über BILD-Artikel berichtet jemand, der “Inhalte aufbereitet”?

  35. #35 znEp
    twitter.com/znep82
    4. März 2013

    Was ich noch schlimmer fände, was in der Diskussion aber kaum auftaucht: Wollen wir wirklich eine Presse haben, die(wer weiß zu wie vielen %) von Google finanziert wird?
    Versteht mich nicht falsch, ich bin kein VTler(Google weiß mehr über mich als ich selber, hab ich manchmal das Gefühl 🙂 ), das fände ich aber nicht unbedingt eine schöne Vorstellung.

    @Nyarlathotep
    zitat: “wieso sollte die presse auch mit dem internet geld verdienen sollen? das internet ist doch gar nicht deren metier/branche.”
    Sehe ich nicht so. Der Wert einer Zeitung besteht ja aus der Nachricht und nicht aus dem Medium. Die Frage ist ob wir nicht eine massive Zersplitterung des Marktes erleben werden in denen kleinst-‘Zeitungen’ – aus 2-n Journalisten bestehend – mithilfe von Flattr, Pledges, klasisches Spenden, bestimmte Bonusfeatures, etc. Zeitungen profitabel im Netz zu veräussern.
    MfG
    znEp

  36. #36 Michael Schöfer
    4. März 2013

    @Florian Freistetter #34
    Widerspruch, Euer Ehren:
    Kommentierung auf Seite 8 zu §87 (g)
    “Der Presseverleger wird so vor der systematischen Nutzung seiner verlegerischen Leistung durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen und von gewerblichen Diensten, die Inhalte entsprechend aufbereiten, geschützt, die ihr spezifisches Geschäftsmodell gerade auf diese Nutzung ausgerichtet haben. Andere Nutzer, wie z. B. Blogger, Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Rechtsanwaltskanzleien oder private bzw. ehrenamtliche Nutzer, werden somit nicht erfasst. Ihre Rechte und Interessen werden durch das vorgeschlagene Leistungsschutzrecht für Presseverleger mithin nicht berührt.”
    Die Formulierung schließt Blogger ausdrücklich aus. Unter “gewerbliche Anbieter von Diensten (…), die Inhalte entsprechend aufbereiten” sind sogenannte News-Aggregatoren gemeint. Das Wort “entsprechend” bezieht sich nämlich auf den Terminus “Suchmaschinen” im gleichen Satz.

  37. #37 Pete
    4. März 2013

    Warum das “Leistungsschutzgesetz” verabschiedet wurde?
    Die Politkasperei (Bundestag ist hier nicht passend genug) hat Angst vor den Verlagen.
    Hier sehr schoen, stand heute auch im Bildblog:
    https://mspr0.de/?p=3257

    Ein wichtiges Indiz wird in diesem Blogartikel und wurde schon am Freitag genannt. Es geht darum, dass von den Oppositionsparteien das komplette, einigermassen prominente Spitzenpersonal der Abstimmung fernblieb, damit es sich nicht in einer Pressekampagne wiederfindet. Schliesslich ist Wahljahr und da muss man bei bestimmten Themen auf Tauchstation gehen.
    Dieses schlampig zusammengekloppte Gesetz ist ein reines Lobbygesetz, ich wuerde mich nicht wundern, wenn es vom Verlegerverband sogar den zustaendigen Ministerien “in die Schreibmaschinen diktiert” wurde. Wie sowas geht, kann man schoen bei lobbyplag.eu und angeschlossenen Seiten nachlesen.

    Ich spiele jetzt mal Suchmaschine und zeige auf den Blog von Stefan Niggemeier. Er hat hier eine inzwischen fuenfteilige Serie “Luegen fuer das Leistungsschutzrecht”. Sehr interessant.

    Es geht ja nicht nur um die Suchmaschinen. Als Nicht-Freund von Google (die duerfen bei mir nur maximal Suchergebnisse ausliefern) koennte es mich ja freuen, dass sie einen auf den Dutt kriegen sollen.
    Es geht um das Prinzip. Die in den letzten Jahren fortwaehrende Verschaerfung des Urheberrechtes (praeziser: Verwertungsrechtes) entpuppt sich mehr und mehr als Werkzeug, Information und Wissen an der Verbreitung zu hindern.
    Die Politkasperei beschwoert auf der einen Seite die “Wissensgesellschaft” und auf der anderen Seite hilft sie lautstarken Lobbyverbaenden dabei, die Wissensgesellschaft zu verhindern, indem sie das freie Zirkulieren von Informationen verhindert oder zumindest erschwert. Es verdient ja keiner was daran, jedenfalls keiner, der erwaehnenswert waere (D.Adams).

    Pete

  38. #38 Sotho Tal Ker
    4. März 2013

    Urheberrechtsverstöße können immer nur von dem geltend gemacht werden, dessen Recht verletzt wurden.

    Aber die Verlage werden schon ihre speziellen Kanzleien dafür haben, da sehe ich nicht so das Problem.

  39. #39 Florian Freistetter
    4. März 2013

    @Michael Schöfer: “Die Formulierung schließt Blogger ausdrücklich aus. “

    Aber wie genau ist ein “Blogger” definiert? Das sind ja nicht alles nur private Tagebuchschreiber, sondern durchaus auch Leute/Firmen, die das gewerblich machen. Ich verdiene hier bei Scienceblogs durch mein Blog mein Geld; SB ist kein Privatprojekt sondern gehört einem großen Verlag. Was wäre, wenn ich jetzt z.B. einmal die Woche eine Übersicht über interessante Artikel in diversen Medien mit Link+Teaser veröffentlichen würde (etwas, was in Blogs nicht unüblich ist)? Ich weiß ja, dass die Verlage hauptsächlich ein “Google gibt uns Geld!”-Gesetz machen wollten. Aber mMn ist das alles vage genug formuliert, um nicht nur für Blogger jede Menge Rechtsunsicherheit zu schaffen (siehe auch den Link zu den Freischreibern im Artikel).

  40. #40 gnaddrig
    4. März 2013

    @ Michael Schöfer: Ist denn aber der von Ihnen zitierte Kommentar Teil des Gesetzestextes, oder ist das die Meinung irgendeines Juristen dazu? Ich vermute letzteres, und damit ist dessen Ansicht nicht bindend. Es zählt, was im Gesetz steht, und wie die Gerichte das im Detail verstehen, wird sich zeigen, wenn die ersten Blogger vor Gericht zitiert werden. Wenn das nicht passiert, um so besser, aber ich bin da pessimistisch.

  41. #41 Pete
    4. März 2013

    Dass Blogger nicht unter das Gesetz fallen, glaube ich bei der sprachlichen und rechtlichen “Praezision”, die der Gesetzestext hat, keine Planckzeit. Man hat es vor der Abstimmung und auch in der letzten Lesung gesagt, der Text sei gut so, um die Feinheiten sollen sich die Gerichte kuemmern. Rechtssicherheit sieht anders aus. Gesetzt den Fall, das Ding tritt unveraendert in Kraft, darf man sich auf mehrere Jahre Prozessiererei freuen, bis es einigermassen definiert ist. Bis dahin befinden sich auch die Blogger in der Schusslinie. Nachdem ja das Hauptziel kurz vor der Abstimmung beiseite geschoben wurde, muss ja irgendjemand uebrigbleiben…

    Pete

  42. #42 WolfStark
    5. März 2013

    lol, um die Feinheiten sollen sich Gerichte kümmern, tolle Art Gesetze zu machen, Inhalte so schwammig formulieren, dass am Ende Gerichte die Aufgabe von Politikern übernehmen? Zugegeben, so oft wie das Bundesverfassungsgericht in letzter Zeit Verfassungsbrüche- und angriffe abblocken muss, könnte man das schon glauben.

  43. #43 Michael Schöfer
    5. März 2013

    @gnaddrig #40
    Das ist Teil der Begründung des Gesetzes, siehe:
    https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/114/1711470.pdf

    @Florian Freistetter
    Deine Begründung ist nicht so einfach von der Hand zu weisen, hier ist das LSR absolut diffus, ich bin bei meinem Einwand aber nur von privaten Bloggern ausgegangen.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, ich bin gegen das LSR, nicht bloß deshalb, weil es meiner Meinung nach unsinnig und ungerechtfertigt ist. Aber zumindest private Blogger sind – entgegen dem ersten Entwurf – nicht betroffen.

  44. #44 Böser Bürger
    5. März 2013

    Bei dem Gesetz geht es um Macht und Wirtschaftsinteressen.
    Springer z.B. verdient schon ganz gut Geld im bzw. mit dem Internet. Denen geht es darum die Konkurrenz zu schädigen.
    Weiterhin kauft sich die Regierung eine wohlwollende Springerpresse vor der Bundestagswahl. Daher auch die Eile.

  45. #45 Florian Freistetter
    5. März 2013

    @Michael Schöfer: “Aber zumindest private Blogger sind – entgegen dem ersten Entwurf – nicht betroffen.”

    Auch hier ist der Übergang ja fließend. Ein privater Blogger, der sein Blog mit Werbeanzeigen und Sponsoring finanziert: ist der noch “privat” oder schon “gewerblich”?

  46. #46 Grüse
    5. März 2013

    @Michael Schöfer: Danke für die ergänzenden Erklärungen und für den Link zum PDF. Das dürfte es für potentielle Abmahner schon deutlich erschweren, Blogger und Privatleute zu belästigen. Allerdings gibt es, wie Florian schreibt, tatsächlich noch die Grauzone derer, die mit Werbung o.ä. auf ihrem Blog Geld verdienen.

  47. #47 ZeT
    5. März 2013

    Politiker liegen immer nur dann richtig, wenn sie sich gegenseitig totale Unfähigkeit vorwerfen.

    Naja, das wird das Ende von Zeitungen usw. Google braucht sie nicht – aber wenn Google diese Quellen sperrt, dann wird kein User mehr auf diese Seiten kommen. Und aus Protest sicherlich nicht die gedruckte Version davon kaufen.

  48. #48 Pete
    5. März 2013

    Gewerblich….
    die bisherige Rechtspraxis, wenn es um Verwertungsrechte geht und im Gesetz von “gewerblichem Umfang” etc. die Rede ist, sieht im Moment so aus:
    Es wird so gut wie immer von irgendeiner “Gewerblichkeit” ausgegangen. Bei fliegendem Gerichtsstand ist da das Landgericht Hamburg ein ganz heisser Kandidat fuer den Schauplatz. Absurde Urteile zu Internetthemen etc. sind da schon legendaer.
    Anscheinend ist der Startschuss schon gefallen:
    https://www.heise.de/newsticker/meldung/Presse-Leistungsschutzrecht-treibt-erste-Blueten-1816052.html
    Quote:
    ” Nun müsse ein Verlag aber nicht mehr nachweisen, dass er im Besitz der Rechte an einem Text sei und könne daher einfacher klagen.”

    Pete

  49. #49 ZeT
    5. März 2013

    Zu erwähnen ist, das SPD, Grüne und Linke sich entweder enthalten oder garnicht erschienen sind.

    Ein kippen des Gesetzes wäre durchaus möglich gewesen – wurde aber VON KEINER PARTEI gewollt.

  50. #51 Pete
    6. März 2013

    Die ersten Treffer?
    Ein Streifzug durch meine “News-Links” hat mich eben hierhin gefuehrt:
    https://www.neunetz.com/

    Es geht wohl schon los, die Ersten geben auf. Dienste, die wohl kaum Einer auf dem Schirm hatte.

    Und auf der CeBit blubbern sie was ueber Startups…
    Kann man ja machen, aber immer daran denken, wir sind hier eine “Marktkonforme Demokratie” (A. Merkel, auch “Mutti” genannt). Langsam habe ich den Eindruck, dass im Netz nur noch Werbung, also platte Propaganda, geduldet wird.

    Pete

  51. #52 Radio Eriwan
    6. März 2013

    Das Beispiel mit dem Taxifahrer ist perfekt an der Stelle. Nur das es in Wirklichkeit andersrum abläuft. Es gibt da gewisse Etablissements da wird der Taxifahrer bezahlt, wenn er dort einen Gast ‚abliefert‘. Und vielen Dank für den Buchtipp.

    In diesem Sinne, macht’s gut, und danke für den Fisch!

  52. […] Das Leistungsschutzrecht und der Weltuntergang […]

  53. #54 Z. Wegner
    22. März 2013

    Eigentlich kann jeder einzelne viel machen: ich werde in den kommenden Tagen für mich eine Liste der Verlage (und ihrer Titel anlegen), die für das LSR verantwortlich sind. Sie werden ab heute weder namentlich genannt, noch wird auf sie verlinkt oder von ihnen nur zitiert. Und gut ist’s.

    Da vieles häufig eh nur abschreiben und aufhübschen von Meldungen der Nachrichtenagenturen (Reuters, dpa …) sind diese Nachrichten auch bei anderen Anbietern zu finden. Springer (nur als Beispiel) brauche ich nicht.

    Damit bin ich a) auf der sicheren Seite und b) mache ich so auch keine kostenlose Werbung für irgendeinen ihrer Artikel.

    Was Flachdenker nicht begreifen: auch Kritik kann Werbung sein, führt den ein oder anderen dazu, den gesamten Artikel zu lesen. Ich halte mich nun fern und falle als Werber für solche Verlage aus.

  54. […] von seinem Sinn, ist das Gesetz bereits aufgrund seiner Unklarheit eine Zumutung. Vor allem im Bereich des Urheberrechts, das immer mehr Menschen betrifft und ohnehin kaum mit der […]