Dieser Gastartikel ist ein Beitrag zum ScienceBlogs Blog-Schreibwettbewerb. Alle eingereichten Beiträge werden im Lauf des Septembers hier im Blog vorgestellt. Danach werden sie von einer Jury bewertet. Aber auch alle Leserinnen und Leser können mitmachen. Wie ihr eure Wertung abgeben könnt, erfahrt ihr hier.

sb-wettbewerb

Dieser Beitrag wurde von Pardel Lux eingereicht.
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Etikettenschwindel

False labeling? Spurious labeling? Label fraud? Bogus claims? Oder gleich juristisch korrekt false or deceptive advertising? Auf Spanisch also publicidad engañosa, ganz einfach. Nur, dass Etikettenschwindel auf Deutsch auch in einem weniger juristischen Sinn verwendet wird, in Situationen, in denen es streng genommen nicht um Etiketten oder Werbung geht, sondern um die gewollte Wirkung einer Darstellung nach außen, beispielsweise bei einer Person oder einer Partei. Etikettenschwindel ist kein definierter Straftatbestand, im Gegensatz zu false or deceptive advertising und publicidad engañosa (was nicht deckungsgleich mit publicidad ilícita ist). In Deutschland hieße der Straftatbestand wohl irreführende Werbung. Sowohl die Federal Trade Commission in den USA wie auch das Verbraucherschutzgesetz in Deutschland und Spanien (Ley de protección del consumidor) verbieten diese Praxis, aber logischerweise decken diese Gesetze nicht den Bereich ab, der nicht Gegenstand juristischer Auseinandersetzung sein kann, eben der Bereich, der interessant ist. Woher kommt diese interessante Komponente des Begriffs? Vermutlich stammt sie daher, dass das Wort eine fast poetische Wendung durch den Begriff „Schwindel“ bekommt, womit er in die Umgangssprache eingegangen ist, was einem rein juristischen Begriff nicht vergönnt ist. Ein Schwindel klingt fast verspielt, im Gegensatz zum Englischen fraud, spurious, deceptive oder zum Spanischen fraude bzw. engañoso. Und es ist gerade diese Erweiterung der Bedeutung ins Kolloquiale, die auf der einen Seite interessant, auf der anderen aber schwierig zu übersetzen ist.

Kulanz

Etwas, was aus Kulanz gewährt wird, wird nicht aus einer Pflicht heraus gegeben, sondern aus Nachsicht, aus Freundlichkeit oder als eine besondere Art von Service. Kulanz wird freiwillig gewährt, dadurch können ausdrücklich keine Verantwortung und kein Recht auf einen Schadensersatz abgeleitet werden. Durch Kulanz verzichtet man auf ein Recht und gewinnt dafür seine Ruhe (und vielleicht einen guten Ruf als Firma). Die englische Sprache muss für diesen Sachverhalt auf das Lateinische zurückgreifen, dann heißt es, etwas wird Ex Gratia gewährt. Lateinisch ist kein Englisch, und daher ist der Ausdruck unter Anglophonen nicht sehr weit verbreitet, außer unter Juristen vielleicht. Der Begriff hat also einen ganz anderen Stellenwert innerhalb des Deutschen und des Englischen. Spanisch hingegen scheint diesen Ausdruck gar nicht zu kennen, man kann zwar manchmal über Umwege ähnliches ausdrücken, z. B. in dem man sagt, etwas va a cargo (o a cuenta) de la casa. Das ist aber nur ein Teilaspekt der Kulanz, obendrein kann es auch etwas anderes bedeuten (wenn ein Wirt eine Runde ausgibt, macht er das zwar a cuenta de la casa, aber das ist keine Kulanz). Mir scheint es, in der spanischsprachigen und in der englischsprachigen Welt hätten es die Verbraucher einfacher, um im Streitfall mit Unternehmen zu argumentieren, wenn es einen der Kulanz entsprechenden Begriff gäbe. Heute mache ich mir das Leben einfach und schlage für Spanisch culancia (oh, ich sehe schon die Häme ob der Assoziationen aufkommen!) und für Englisch culancy vor. Oder hat jemand einen anderen Vorschlag?

Kommentare (10)

  1. #1 Crazee
    15. September 2014

    Interessant. Aber ich hätte gerne eine kurze Einleitung, die mich abholt und ein kurzes Fazit.

  2. #2 Dampier
    15. September 2014

    Hm .. bin etwas ratlos. In en.wikipedia stünde jetzt wohl drunter “this article is a stub”.

    Möglicherweise ein interessantes Thema, aber einmal mehr leidet der Text unter finis praecox.

  3. #3 Frau Rottenmeier
    15. September 2014

    Es kommt mir so vor, als hätte der Autor diese beiden Wörter aus dem Publikum zugerufen bekommen und sich fiktive Lexikoneinträge mit möglichst irrelevanten (für normale Lexika) Fakten dazu zusammengesponnen.
    Es könnte ganz interessant sein, leider hab ich keinen Schimmer was der “tiefere Sinn” dieses Artikels ist. Schade.

  4. #4 Ferrer
    15. September 2014

    Ich bedaure, so ist das ohne Zusammenhang und nicht recht verständlich. Die Wissenschaft, um die es geht, ist die Linguistik, Unterthema Unübersetzbarkeit. Im eigentlichen Blog findet man durchaus eine Einleitung, aber hier wird sie nicht erwähnt. Man findet mehr unter http://www.untrans.eu, das sind nur zwei Beiträge daraus. Ich wollte nicht zu lange die Geduld unseres Gastgebers strapazieren, aber ich sehe ein, dass das Ganze so etwas unvermittlelt erscheint. Bedaure!

  5. #5 Florian Freistetter
    15. September 2014

    @Crazee: “Aber ich hätte gerne eine kurze Einleitung, die mich abholt und ein kurzes Fazit.”

    Ja, da kann ich nur zustimmen. Kontext ist immer wichtig fürs Verständnis. Aber ich weiß auch nicht, wie viele Leute tatsächlich Beiträge explizit für diesen Wettbewerb geschrieben haben oder einfach “nur” Texte genommen haben, die schon aus anderen Gründen fertig auf der Festplatte lagen (Was ja auch ok und erlaubt ist – aber da kanns dann eben zu solchen Problemen kommen).

  6. #6 Florian Freistetter
    15. September 2014

    @Ferrer: “. Im eigentlichen Blog findet man durchaus eine Einleitung, aber hier wird sie nicht erwähnt. “

    Ich habe die Texte veröffentlicht, die mir geschickt worden sind. Sorry, ich kann nicht nochmal extra jeden eingereichten Artikel redaktionell betreuen und Einleitungen recherchieren und schreiben. Es tut mir leid, wenn dir das nicht klar war – aber bei so vielen eingereichten Artikeln geht das nicht anders.

  7. #7 Ferrer
    15. September 2014

    Kein Problem, Florian, ich hoffe, jetzt ist den Lesern das, worum es geht, klarer und verständlicher. Beim nächsten Blogwettbewerb sende ich dann einen Beitrag mit Bilder 😉

  8. #8 Gregor
    15. September 2014

    Ich kann mich meinen Vorschreibern leider nur anschließen. Darüber hinaus will ich noch auf einen weiteren Aspekt hinweisen: Der laxe Umgang mit juristischen Laienannahmen.

    1. Ettikettenschwindel kein definierter Straftatbestand
    Ist das deswegen nicht strafbar? Natürlich nicht. Dafür gibt es den Betrug nach 263 StGB. Genauso könnte man auch sagen, dass Mundraub nicht strafbar sei, da dies im Strafgesetzbuch kein definierter Straftatbestand ist. Dem ist natürlich auch nicht so. Das fällt allgemein unter Diebstahl nach 242 StGB.

    2. “Kulanz wird freiwillig gewährt, dadurch können ausdrücklich keine Verantwortung und kein Recht auf einen Schadensersatz abgeleitet werden.”

    Dieser Satz macht aus juristischer Sicht wenig Sinn.
    Zunächst ist Verantwortung grundsätzlich die Voraussetzung für die Leistung von Schadenersatz, mal abgesehen von den Fällen der Haftung für Zufall.

    Kulanz wird geleistet, wenn ein

    A ein Anspruch besteht, der nicht anerkannt wird oder

    B der Anspruch in Frage steht und ohne weitere Prüfung geleistet wird.

    Alles andere wäre eine Schenkung. Dabei besteht durchaus ein Anspruch auf Schadenersatz aufgrund von Verantwortlichkeit, vgl. 523 und 524 BGB.

    Alternative A handelt üblicher Weise von einem Mangelersatzanspruch der nicht anerkannt wird. Hier wird meist unter Ausschluss der Anerkennung einer Rechtspflicht geleistet. Dies stellt selbst eine Leistung auf Schadenersatz im weiten Sinne dar. Da eine Pflicht besteht, nennt man dies nun Scheinkulanz. Problematisch ist hier der Lauf von Verjährungsfristen. Mit der scheinkulanten Leistung beginnt keine neue Verjährung für den Fall, dass diese Leistung nun auch Mängel hat und so Ansprüche begründet. Falls nun genau dieser Spezialfall gemeint sein soll ist die Aussage sogar falsch. Gleichsam sind hier Schadenersatzansprüche denkbar.

    Alternative B ist für einen Fall, bei dem der Leistende sich der Prüfung der Mangelhaftigkeit entledigen will. Dabei werden in den AGB oft Regelungen verwendet, die Gewährleistungsansprüche ohne Prüfung aus Kulanz gewähren. Dies ist unzulässig, weil damit der Neubeginn der Verjährung nach 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB ausgeschlossen wird. Dies verkürzt die Verbraucherrechte unzulässig. Eine Haftung für Schäden wäre, wie oben, in keinem Fall ausgeschlossen.

    Gregor

  9. #9 Klaus
    16. September 2014

    Wennschondennschon. Wieso nicht noch zig andere Sprachen als Beispiel, wieso neben Deutsch nur zwei anderen? Und wieso gerade oder nur diese? Weil der Autor die zufällig kennt?
    Etwas dürftig für ‘nen Wissenschaftsbeitrag, wie schon dieses kleine Beispiel zeigt.

  10. #10 Frau Rottenfeld
    16. September 2014

    @ Klaus, vermutlich liegt es darin begründet dass Englisch und Spanisch zu den am häufigsten gesprochenen Sprachen zählen (mal von Chinesisch und Hindi abgesehen, anderer “Sprachhintergrund”).

    Wobei der Vergleich mit solchen Sprachen sicher auch sehr interessant wäre, aufgrund der so grundverschiedenen Kulturen!