Über ein interessantes Gerichtsurteil berichtet Rechtslupe: “Das Versprechen einer Lebensberatung, die sich auf die magischen Kräfte gelegter Karten gründet, ist auf eine im Rechtssinn unmögliche Leistung gerichtet. Ein Honoraranspruch für diese Leistung besteht nicht, entschied jetzt das Oberlandesgericht Stuttgart.” Über ein interessantes Gerichtsurteil berichtet Rechtslupe: “Das Versprechen einer Lebensberatung, die sich auf die magischen Kräfte…