Kürzlich erst habe ich berichtet, wie die forensische Genetik dazu dienen kann, unschuldig Verurteilte zu entlasten. In jenem Fall war ein Mann aufgrund gefälschter Beweise und einer lausigen forensischen Analyse von Blutspuren unschuldig zum Tode verurteilt worden. In der Tat sind in vielen forensischen Laboren Menschen die wichtigsten Analyseinstrumente, daher gründen solche Fehlurteile selten auf technischem Versagen und oft auf menschlichen Fehlern, z.B. der Voreingenommenheit forensischer Analytiker, und während die Geräte und Technologien immer besser und genauer werden und meßtechnische Rückführung und lückenlose Fehlerverfolgung in jedem guten, akkreditierten forensischen Labor etabliert sein müssen, kommt die Schulung des Personals hinsichtlich der Vielfalt und des Einflusses kognitiver Verzerrungen auf ihr Urteilsvermögen oft viel zu kurz. Mögliche Folgen sind dann Skandale, wie der gerade bekannt gewordene beim FBI, das eigentlich über hervorragende forensische Labors und hohe Standards verfügt:

Die Rede ist von einem der größten Justizskandale der US-Geschichte: Jahrzehntelang lieferte das FBI den Gerichten falsche Haaranalysen und half so mit, dass womöglich Hunderte Angeklagte nicht nur unschuldig hinter Gittern landeten – sondern in vielen Fällen sogar hingerichtet wurden. […] Fast jeder forensische FBI-Fahnder habe “in fast allen Prozessen fehlerhaft ausgesagt”, zitiert die “Washington Post” erste Erkenntnisse des Berichts. So hätten in 257 der 268 bisher untersuchten Prozesse 26 von 28 Experten des FBI-Labors Haarvergleiche zugunsten der Anklage “überbewertet”.   […] In 32 Fällen hätten die Gerichte anschließend Todesstrafen verhängt. 14 Verurteilte seien bereits hingerichtet worden oder im Todestrakt verstorben – davon allein fünf in Texas. (Spiegel Online, 20.04.2015)

Wichtig ist mir hier, zu betonen, daß es sich bei diesen Haaranalysen nicht um DNA-basierte sondern um mikroskopische Untersuchungen und Vergleiche zwischen an Tatorten gefundenen Haaren mit solchen von Tatverdächtigen handelt. Es gibt nicht und gab nie wirklich belastbare wissenschaftliche Evidenz für die Genauigkeit und vor allem den Fehlerbereich dieser Methode, bei der ja ein menschlicher Untersucher mit dem Auge wahrgenommene Strukturmerkmale vergleichen und ein Maß an Ähnlichkeit feststellen muß. Wer um die Vielzahl der kognitiven Verzerrungen weiß, denen jeder Mensch – auch unterbewußt – unterliegen kann sowie um die erhebliche Neigung, Urteilsheuristiken zu bilden, die extrem anfällig für äußere Einflüsse sind, der kann nur fassungslos zur Kenntnis nehmen, wie unkritisch die Aussagen solcher Haaranalytiker entgegengenommen wurden. Insofern ist das Geschehene zum Teil auch eine Folge des CSI-Effekts, der dazu führt, daß sich Gerichte zu ausschließlich auf forensische Befunde stützen und zu unkritisch auf die Unfehlbarkeit der Urteile menschlicher Forensiker vertrauen.

Dabei ist dieses Problem keineswegs unbekannt oder unerforscht [2-8] und bereits 2009 hatte die NAS eine scharfe Kritik an verschiedenen forensischen Analyseverfahren veröffentlicht [1], darunter die Haaranalyse, die als völlig unzureichend für die Identifikation eines Tatverdächtigen eingeschätzt wurde. So heißt es im Abschnitt zu „ANALYSIS OF HAIR EVIDENCE“:

Die Ergebnisse von Haarvergleichsanalysen werden typischerweise nur als Klassenassoziationen angenommen; das heißt, die Schlußfolgerung einer “Übereinstimmung” bedeutet lediglich, daß das Haar von einer Person gekommen sein könnte, deren Haar – innerhalb eines Bereichs von Meßunsicherheit – die gleichen mikroskopischen Charakteristika aufweist, aber sie steht nicht für die Identifikation einer einzelnen Person. Dennoch kann diese Information nützlich sein, um die Menge der Verdächtigen zu reduzieren, indem bestimmte Personen  aufgrund der Ergebnisse daraus ausgeschlossen werden können. […]

Es gibt keine wissenschaftlich anerkannte Statistik über die Häufigkeit, mit der bestimmte Haarmerkmale in der Bevölkerung/Population vorkommen. Es scheint zudem keinen allgemein gültigen Standard für die Mindestanzahl von Merkmalen zu geben, die Haare gemeinsam haben müssen, ab der ein Untersucher eine “Übereinstimmung” feststellen darf. […]

In Fällen, in denen es eine morphologische Übereinstimmung von Haaren zu geben scheint (, die mikroskopisch festgestellt wurde), muß diese durch mtDNA-Analyse bestätigt werden; mikroskopische Untersuchungen allein sind nur von eingeschränkter Aussagekraft.

(Übersetzung und Hervorhebung von CC)

Hätte man sich an diese Empfehlungen gehalten, hätten erstens seitens der Ermittler nie so starke Aussagen auf die Haaranalysen begründet werden dürfen, zweitens alle qua Haaranalysen festgestellten Übereinstimmungen mittels DNA-Analyse bestätigt werden müssen und drittens, denn auch Richter hätten die NAS-Empfehlungen kennen sollen, keine Urteile auf Identifikationen durch Haaranalysen begründet werden dürfen. Das ganze wäre also von vorneherein völlig vermeidbar gewesen, hätte mangelnde Kompetenz nicht zur Überschätzung der eigenen Kompetenz geführt [9] und die 14 bereits vollstreckten Todesurteile sind ohne jede Abschwächung als Justizmorde aus Fahrlässigkeit zu bezeichnen!

Solange Menschen an forensischen Ermittlungen beteiligt sind, wird es in diesen Ermittlungen zu Fehlern kommen. Solange es theoretisch zu Fehlern kommen kann, die nachträglich entdeckt und korrigiert werden können, darf kein Urteil mit endgültigen Folgen darauf gegründet werden. Dieses einfache (wenngleich nicht einzige) Argument sollte für jeden vernünftigen und nicht völlig verrohten Menschen ausreichen, um die sofortige und weltweite Abschaffung der Todesstrafe zu befürworten.

Nicht einmal die DNA-Analyse, die eigentlich als forensischer „Goldstandard“ gilt, ist immun gegen Fehler: beispielsweise eröffnet die Analyse von Mischspuren (eines der kompliziertesten Probleme in der DNA-Analytik) größeren Spielraum bei der Interpretation und Dror und Hampikian konnten zeigen, daß kognitive Verzerrung in Form des „contextual bias“, also die vorherige Kenntnis kontextueller Informationen, auf die Interpretation einer solchen Spur einen erheblichen Einfluss haben kann [10]. Als DNA-Analytiker muß ich mir dessen bewußt sein, bin ich aber dennoch froh, daß die forensische Untersuchung, die meine tägliche Arbeit darstellt, die am wenigsten fehlerbehaftete bzw. „elastische“ [11] ist und sogar herangezogen wird, um die Ergebnisse anderer Methoden zu überprüfen bzw. sogar nachträglich zu verwerfen (s. Innocence-Projekt). Im NAS-Bericht heißt es dazu:

Mit Ausnahme der Analyse nukleärer DNA konnte bisher für keine einzige forensische Untersuchungsmethode unter strengen Anforderungen nachgewiesen werden, daß sie konsistent und mit einem hohen Grad an Sicherheit eine Verbindung zwischen Beweismaterial und einem spezifischen Individuum bzw. einer Quelle belegen kann. […] Neue Zweifel an der Genauigkeit einiger forensischer Praktiken sind im Zuge der steigenden Anzahl DNA-basierter Entlastungen Unschuldiger (und der konkomitanten Erkenntnis, daß viele Schuldige noch frei sind) entstanden. Die Ansprüche an präzise forensisch-wissenschaftliche Beweisführung, die durch DNA-Untersuchungen stark erhöht wurden, erzwingen nun eine eingehende Prüfung anderer forensischer Techniken. (Übersetzung CC)

Wie bereits angedeutet, besteht ein grundsätzliches Problem darin, daß forensische Untersuchungsmethoden, die (in hohem Maß) auf der Interpretation eines Experten beruhen, besonders fehleranfällig sind (eben wie ein Mensch). Einzuräumen, daß der größte Schwachpunkt in einem Analyseverfahren sie selbst sind, kratzt jedoch an der Eitelkeit mancher Untersucher und die für wissenschaftliche Arbeit unerlässliche aber auch für die Routineforensik zu fordernde Bereitwilligkeit, eigene Annahmen und Hypothesen im Lichte neuer bzw. gegenläufiger Evidenz zu verwerfen, ist nicht bei allen Menschen gleich ausgeprägt. Erschwert wird das Problem noch durch einen verbreiteten Verleugnungsreflex: die Annahme, daß einem selbst keine Fehler unterlaufen und man gefeit vor kognitiver Verzerrung sei, ist selbst eine kognitive Verzerrung. Hier hilft nur, die Existenz und Auswirkungen kognitiver Verzerrung durch regelmäßige Schulungen und Fortbildungen bewußt zu machen und zu halten und auf technischer, personeller aber auch organisatorischer und institutioneller Ebene Maßnahmen zu ergreifen, die Fehler zwar vermeiden, aber auch entdecken können und dann eine Offenlegung und Diskussion ermutigen.

In meinen Augen ist es daher grundfalsch, wenn Forensiker diesen CSI-konformen, populär-medialen Nimbus der Unfehlbarkeit kultivieren und am Ende sogar selbst darauf hereinfallen [9]. Wie gefährlich das sein kann, zeigt (nicht nur) der aktuelle Skandal. Es ist aber auch überhaupt nicht nötig: ich finde nicht, daß das wichtige Vertrauen in die Forensik(er) erschüttert oder ihre Bedeutung für Strafverfolgung und Rechtsprechung geschmälert wird, wenn wir offen einräumen, daß wir genauso anfällig für Fehler sind, wie andere Menschen auch. Da unsere Gutachten aber von besonders großer Tragweite sein und besonders schwere Folgen für andere Menschen haben können, müssen wir in unseren Methoden die Einflussmöglichkeit menschlicher Fehler, deren neuronale und psychologische Grundlagen wir kennen sollten, so gering wie möglich halten, Systeme zur Aufspürung und Nachverfolgung von Fehlern einrichten und mit unseren Abläufen untrennbar verflechten und bei der Bericht- und Gutachtenerstattung immer und grundsätzlich auf die Grenzen der Aussagekraft sowie die Fehlerbereiche der jeweils angewandten Methoden verweisen. Und da Angst vor Fehlern nicht mit der Vermeidung von Fehlern korreliert, ist es entscheidend, eine Fehler-Kultur zu etablieren, in der Fehler konsequent und  offen aber ohne Angst kommuniziert und nachverfolgt werden können und in der die Vertuschung eines Fehlers, die viel schlimmer ist, als der Fehler selbst, von niemandem als notwendig empfunden wird.

 Irren ist menschlich, aber auf Irrtümern zu beharren ist teuflisch.

_____

Referenzen: 

[1] Committee on Identifying the Needs of the Forensic Sciences Community; Committee on Science, Technology, and Law; Committee on Applied and Theoretical Statistics; Policy and Global Affairs; Division on Engineering and Physical Sciences; National Research Council. “Strengthening Forensic Science in the United States: A Path Forward (2009)”

[2] Kassin, S. M., Dror, I. E., & Kukucka, J. (2013). The forensic confirmation bias: Problems, perspectives, and proposed solutions. Journal of Applied Research in Memory and Cognition, 2(1), 42-52.

[3] Dror, I. E., Kassin, S. M., & Kukucka, J. (2013). New application of psychology to law: improving forensic evidence and expert witness contributions. Journal of Applied Research in Memory and Cognition, 2(1), 78-81.

[4] Ditrich, H. (2015). Cognitive fallacies and criminal investigations. Science & Justice.

[5] Dror, I. (2012), Letter to the Editor—Combating Bias: The Next Step in Fighting Cognitive and Psychological Contamination. Journal of Forensic Sciences, 57: 276–277. doi: 10.1111/j.1556-4029.2011.01940.x

[6] Dror, I. (2013). The ambition to be scientific: Human expert performance and objectivity. Science and Justice, 53(2), 81-82.

[7] Busey, T. A., & Loftus, G. R. (2007). Cognitive science and the law. Trends in cognitive sciences, 11(3), 111-117.

[8] Saks, M. J., Risinger, D. M., Rosenthal, R., & Thompson, W. C. (2003). Context effects in forensic science: A review and application of the science of science to crime laboratory practice in the United States. Science & Justice, 43(2), 77-90.

[9] Kruger, J., & Dunning, D. (1999). Unskilled and unaware of it: how difficulties in recognizing one’s own incompetence lead to inflated self-assessments. Journal of personality and social psychology, 77(6), 1121.

[10] Dror, I. E., & Hampikian, G. (2011). Subjectivity and bias in forensic DNA mixture interpretation. Science & Justice, 51(4), 204-208.

[11]  Ask, K., Rebelius, A., & Granhag, P. A. (2008). The ‘elasticity’of criminal evidence: A moderator of investigator bias. Applied Cognitive Psychology, 22(9), 1245-1259.

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Kommentare (26)

  1. #1 bruno
    23/04/2015

    und die 14 bereits vollstreckten Todesurteile sind ohne jede Abschwächung als Justizmorde aus Fahrlässigkeit zu bezeichnen!
    ..du sagst es ja oben drüber selbst: …oder im Todestrakt verstorben.
    Gut, macht für die Verstorbenen keinen Unterschied.

    Das ganze klingt für mich nach kollektiven institionalen Dunning-Kruger! (https://de.wikipedia.org/wiki/Dunning-Kruger-Effekt)
    Da gibt es sicher noch jede Menge andere “unfehlbare” Institutionen. Wäre mal interessant, ob “behördliche” (also mit offizieller Rückendeckung) Dunning-Kruger-Dödel noch dödeliger sind als “allgemeine” D/K-Dödel !?

  2. #2 Cornelius Courts
    23/04/2015

    @bruno: “Das ganze klingt für mich nach kollektiven institionalen Dunning-Kruger! ”

    guck mal meine Ref [9] 🙂

  3. #3 bruno
    23/04/2015

    ok – die Refs hatte ich tatsächlich nicht durchgelesen…
    Aber so ganz falsch scheine ich dann ja nicht zu liegen 🙂

  4. #4 Stefan Wagner
    https://demystifikation.wordpress.com/
    24/04/2015

    Solange es theoretisch zu Fehlern kommen kann, die nachträglich entdeckt und korrigiert werden können, darf kein Urteil mit endgültigen Folgen darauf gegründet werden.

    Das verstehe ich als Plädoyer gegen die Todesstrafe per se, dem ich mich anschließe, aber auch eine 10-20 jährige Haftstrafe und kürzere hat endgültige Folgen.

    Ich frage mich, wie viele verblindete Haarproben man hätte einreichen müssen, damit schnell offensichtlich wird, dass die Methode untauglich ist. Bei der Vielzahl der Fälle scheint mir, dass 5-10 Proben, codiert eingesandt, schon schnell hätten zeigen müssen, dass die Laboranten hier zu unzuverlässigen Ergebnissen kommen, was dann schnell zur Aufgabe der Methode hätte führen müssen.

    Die Kosten sind wohl zu hoch so etwas im Regelbetrieb zu machen, aber bei der Evaluation des Verfahrens hätte man so etwas doch machen müssen, dabei entdeckend, wie wenig trennscharf die Methode ist.

  5. #5 JW
    24/04/2015

    Zur Akkreditierung gäbe es auch zwei bis drei Sätze zu sagen. Zumindest in medizinischen Laboren führt das oft zum Ersatz von gesundem Menschenverstand durch Dokumentation. Fehler im Labor (z. B. falsche Kühlschranktemperatur) werden hervorragend dokumentiert, aber ansonsten ignoriert. Denn in einem akkreditierten Labor kann man eine TA durch eine Arzthelferin oder eine Laborhelferin ersetzen.

  6. #6 noch'n Flo
    Schoggiland
    24/04/2015

    Wobei ja die Frage offen bleibt, bei wievielen der genannten Gerichtsverfahren die Fehlanalyse bzw. Überbewertung der Haarprobe tatsächlich auch zu einem Fehlurteil geführt hat – ist doch möglich, dass viele von den Verurteilten trotzdem schuldig waren.

  7. #7 Böx
    24/04/2015

    Danke für den Artikel! Mir ist jetzt um einiges klarer, wie die fehlerhaften Analysen überhaupt aussahen. Ich hatte tatsächlich DNA-Analysen im Kopf, als ich die Berichte sah (habe bisher nix groß drüber gelesen).

  8. #8 Cornelius Courts
    24/04/2015

    @noch’n Flo: “ist doch möglich, dass viele von den Verurteilten trotzdem schuldig waren.”

    ist möglich ja, aber wenn sich ein Urteil auch nur zum Teil auf eine eigentlich unhaltbare und nicht von der Evidenz getragene Aussage eines Haaranalytikers stützt, dann muß der Fall neu aufgerollt werden.
    Darüber hinaus gibt es bias-Effekte wie “corroboration inflation” und “bias snowball”, die bewirken, daß sich gebiaste Aussagen wie die der Haaranalytiker verstärken, indem andere verfahrensbeteiligte Personen, die sie aufgreifen bzw. zur Kenntnis nehmen, dadurch beeinflusst werden und ihrerseits einen weiteren bias ins Verfahren eintragen.

  9. #9 noch'n Flo
    Schoggiland
    24/04/2015

    @ CC:

    Ist mir schon klar, allein deshalb ist es ja auch so wichtig, dass die Verfahren neu aufgerollt werden.
    Macht man das eigentlich auch mit den Fällen derjeniger, die bereits hingerichtet wurden?

  10. […] kam letztens wieder ans Licht, wie wichtig dieses Prinzip gerade in der Forensik ist. Cornelius erzählt dazu Erschütterndes. Wenn ich als Exoplaneten-Forscherin einen Planeten zuviel entdecke, ist das vielleicht ärgerlich, […]

  11. #11 Cornelius Courts
    25/04/2015

    @noch’n Flo: “Macht man das eigentlich auch mit den Fällen derjeniger, die bereits hingerichtet wurden?”

    gute Frage. Weiß ich leider nicht.

  12. #12 Dr. Webbaer
    25/04/2015

    Fehler-Kultur

    Klingt nicht schlecht, so sollte es sein, wobei es aber nie zu einer Schuld-Kultur kommen darf.

    BTW und ein nebenbei geäußerter Kommentatorenwunsch, Herr Dr. Courts, fällt Ihnen zur mutmaßlichen Selbsttötung dieses Herrn etwas ein, auch die Begleitumstände meinend, wie typisch ist I.E. so etwas oder wie kann dies vielleicht typisiert werden aus forensischer Sicht?

    MFG
    Dr. W

  13. #13 DH
    26/04/2015

    Der letzte Absatz ist mehr als richtig . es braucht mehr Fehlerfreundlichkeit.
    Allerdings könnte dahinter ein regelrechtes Kulturproblem des Westens stehen , auch bei uns laufen viel zu viele Zeitgenossen herum , die jedes Zugeben eines Fehlers sofort als Schwäche deuten ,egal in welchem Bereich und unabhängig davon , ob das Zugeben inhaltlich richtig ist oder nicht.
    Das ist zwar unheimlich bescheuert , aber leider dennoch zum Massenphänomen geworden , ich könnte mir vorstellen , daß auch dieses beiträgt zu einer Justiz , die sich – auch bei uns – sehr schwer damit tut , Fehler einzugestehen , eine Entschuldigung ist das natürlich nicht.

  14. #14 Cornelius Courts
    27/04/2015

    @Webbaer: “fällt Ihnen zur mutmaßlichen Selbsttötung dieses Herrn etwas ein, auch die Begleitumstände meinend”

    nichts erhellends, nein. Ich muß dazu sagen, daß ich nur wenig dazu gelesen und gehört habe. Diese z.T. völlig entgleiste Pressehysterie hat mich zu sehr angewidert.

    “wie typisch ist I.E. so etwas oder wie kann dies vielleicht typisiert werden aus forensischer Sicht?”

    man differenziert Homizid-Suizid vom erweiterten Suizid. Im ersten Fall erfolgt die Selbsttötung nach/im Zuge der Tötung eines oderer mehrerer unfreiwilliger und willkürlich gewählter Opfer. Im letzteren Fall wird auch ein unfreiwilliges Opfer getötet, welches aber nicht willkürlich gewählt ist und bei dem die Tötung aus einem altruistischen Motiv erfolgt. Einer Schätzung zufolge (Markuz et al.) sind 1,5% aller Suizide erweiterte Suizide.

    Ich habe gehört, daß irgendwer Herrn Lubitz’ Tat als erw. S. ezeichnet hat. Dies ist sicher falsch.

  15. #15 Bullet
    28/04/2015

    […] in der Fehler konsequent und offen aber ohne Angst kommuniziert und nachverfolgt werden können und in der die Vertuschung eines Fehlers, die viel schlimmer ist, als der Fehler selbst (Hervorhebung von Bullet), von niemandem als notwendig empfunden wird.

    Das war mein erster Gedanke, als ich die Aussage “genauer auf Fehler achten” las: üblicherweise wird in solchen Fällen ein System geschaffen, in dem der Wettbewerbsdrang der Menschen ausgenutzt wird, d.h. eine Fehlerliste aller Beteiligten erstellt, und jeden Monat wird dann eine/r als “Fehlerloseste Person” ausgezeichnet.
    Genau das aber spornt die Leute eher an, (systemimmanent unvermeidbare) Fehler zu vertuschen. Das kann und darf also hier nicht so gehandhabt werden.

  16. #16 s.s.t.
    28/04/2015

    @Bullet
    Na ja, wenn mir Jemand als ‘ohne Fehl und Tadel’ vorgestellt wird, bin ich immer etwas misstrauisch, denn wann begegnet man mal schon einem Gott. Eigentlich ist der Umgang mit Fehlern, die zwangsläufig jedem unterlaufen, der wichtige Aspekt, und ein Handeln, das primär und weitestgehend nur auf Fehlervermeidung fokussiert ist, halte ich für wenig produktiv.

    —-

    Ansonsten habe ich nicht verstanden, warum in den USA noch so lange mit Haarvergleichen gearbeitet wurde, hier wurde schon deutlich vor der ‘DNA-Ära’ der Beweiswert als recht gering eingestuft.

  17. #17 Dr. Webbaer
    28/04/2015

    @ Cornelius :
    Danke, das Fachwort ‘erweiterter Suizid’ war hier bekannt, es gibt wohl im Moment zumindest keine spezielle Theoretisierung, die hier forensisch beizuhelfen vermag,
    MFG
    Dr. W

  18. #18 Uli
    08/06/2015

    Bei CSI komme ich auch oft aus dem Staunen nicht heraus.

    Da steht und fällt der Fall mit der Entdeckung/Entwicklung einer Untersuchungsmethode, die es so vorher noch nie gegeben hat.

    Im wahren Leben würde so eine Vorgehensweise doch von jedem halbwegs erfahrenen Verteidiger in der Luft zerrissen:

    – “Woher kennen Sie die Methode?” -> “Habe ich mir ausgedacht!”
    – “Ist diese Methode wissenschaftlich anerkennt?” -> “Nee, die kennt ja keiner!”
    – “Wie sieht denn *IHRE* wissenschaftliche Forschung dazu aus? Blindversuche? False Positives?” -> “Ich habe nur diesen einen Fall!”

    und so weiter, und so fort…

  19. #19 BreitSide
    16/07/2015

    In der Luftfahrt – habe ich mal gelesen – scheint die Fehlerkultur gut entwickelt zu sein. Wenn ein Pilot auf einem Transatlantikflug nicht mindestens 4-5 Fehler dokumentiert, glaubt man ihm nicht.

    Im Gesundheitswesen scheint man auf dem Weg dahin zu sein.

  20. #20 noch'n Flo
    Schoggiland
    17/07/2015

    @ BreiteSide:

    Im Gesundheitswesen scheint man auf dem Weg dahin zu sein.

    Nennt sich “Critical Incident Reporting System” (CIRS), gibt es schon lange.

  21. #21 Felix
    Hamburg
    07/10/2015

    Hallo Cornelius,

    ich habe deinen Artikel mit Interesse gelesen und finde, du hast die Problematik gut zusammengefasst.

    Ich schreibe momentan an meiner juristischen Examensarbeit und befasse mich mit genau diesem Thema – kognitive Verzerrungen bei forensischen Sachverständigen.

    Aus dem angloamerikanischen Raum gibt es ja mittlerweile endlos Publikationen zu dem Thema und der auch von dir zitierte NAS Report zeigt, dass allgemein ein Bewusstsein für dieses Thema vorherrscht, auch außerhalb wissenschaftlicher Nischen.

    Ich habe mich allerdings sehr schwer damit getan, Publikationen aus Deutschland zu finden.

    Dein letzter Absatz klingt allerdings auch so, als wenn absolut gar nichts unternommen würde. Dein Artikel ist von Anfang des Jahres und die Publikationsfrequenz ist in den letzten 2 Jahren ja noch mal deutlich angestiegen – hat sich vielleicht mittlerweile etwas geändert? Gibt es allgemeines Bewusstsein für die Probleme in der forensischen Wissenschaft in Deutschland? Gibt es institutionelle/strukturelle Präventionsansätze in der deutschen Kriminaltechnik? Gibt es Fortbildungen?

    Ein paar Antworten würden mir sehr weiterhelfen, da ich sehr gern auch Aspekte aus der deutschen Praxis in meine Arbeit aufnehmen würde.

    Viele Grüße

    Felix

  22. #22 Cornelius Courts
    07/10/2015

    Hallo Felix

    und danke für die Rückmeldung.

    “angloamerikanischen Raum gibt es ja mittlerweile endlos Publikationen zu dem Thema”

    das könnte u.a. mit dem dort vorhandenen antagonistischen Gutachtersystem zu tun haben (mit Auswüchsen wie diesem: https://en.wikipedia.org/wiki/Expert_shopping), bei dem es üblich ist, daß einem Sachverständigen der Verteidigung einer der Anklage gegenübergestellt und dann gegenseitig versucht wird, sich Denk- bzw. Interpretationsfehler nachzuweisen.

    “Ich habe mich allerdings sehr schwer damit getan, Publikationen aus Deutschland zu finden.”

    Meinst Du “aus Deutschland” oder “auf Deutsch”? Letzteres halte ich für unwahrscheinlich, da die allermeisten Fachartikel dieser Art grundsätzlich auf Englisch veröffentlicht werden.
    Aber in der Tat, auch aus Deutschland scheint es, wenn ich mal eine oberflächliche quick&dirty-Recherche heranziehe, nichts dazu zu geben.

    “Dein letzter Absatz klingt allerdings auch so, als wenn absolut gar nichts unternommen würde.[…] hat sich vielleicht mittlerweile etwas geändert?”

    Den Eindruck habe ich nicht. Der sog. CSI-Effekt ist aber, das muß man sagen, in Deutschland nicht so stark ausgeprägt, wie in den USA, da das hiesige Justizsystem bedächtiger und weniger “hysterisch” agiert und es, wie erwähnt, keine antagonistischen Gutachter gibt. Außerdem hat das BGH noch einmal bestätigt, daß bspw. DNA-Beweise allein kein Urteil begründen dürfen (vgl. BGH, 06.03.2012 – 3 StR 41/12). Es fehlt daher vielleicht eine Einsicht in die Notwendigkeit, auch mangels solcher eklatanten Fehler wie dem Skandal, der der Anlass meines Beitrags war.

    ” Gibt es allgemeines Bewusstsein für die Probleme in der forensischen Wissenschaft in Deutschland?”

    Schwer zu sagen. Eher nein. Andererseits gilt für die forens. Wissenschaft natürlich, was für Wissenschaft grundsätzlich gilt: ein Großteil aller Untersuchungen dient ja gerade dem Zweck, objektiv zu sein und den Bedarf für persönliche Interpretation möglichst zu minimieren. Ich habe aber den Eindruck, daß es wesentlich mehr Maßnahmen zur Vermeidung physischer als psychologischer Kontaminationen gibt.
    Ich habe auch auf Tagungen o.ä. noch nie einen derartigen, einschlägigen Vortrag gehört und es gibt auch keine vergleichbaren Empfehlungen etwa der Spurenkommission (https://de.wikipedia.org/wiki/Spurenkommission), die ein geeignetes Gremium wäre, solche zu entwerfen. Andererseits weiß ich von diversen Kollegen, die Verblindungsvorschriften etc. in ihren Labors haben.

    ” Gibt es institutionelle/strukturelle Präventionsansätze in der deutschen Kriminaltechnik? ”

    In einigen Laboren (z.B. meinem) ja. Wie es in den Institutionen, nämlich den LKÄ und dem BKA, die mit Abstand die meisten Spurenfälle bearbeiten, aussieht, weiß ich nicht. Es wäre aber m.E. sinnvoll, die ISO 17025, nach der alle forensischen (Prüf-)Labore, die “gerichtsfeste” Spurenuntersuchungen durchführen, akkreditiert sein müssen, dergestalt zu erweitern bzw. für den Bereich Forensik zu spezifizieren, daß Maßnahmen zur Bekämpfung und Entdeckung kognitiver Verzerrungen bei der Gutachtenerstattung explizit vorgeschrieben werden (Passagen zur Fehlervermeidung und -verfolgung gibt es natürlich bereits).

    “Gibt es Fortbildungen?”

    In meinem Labor ja. 🙂 Aber ich wüßte nicht, daß es “offizielle”, laborübergreifende Veranstaltungen gäbe oder daß im Rahmen unserer Tagungen schon einmal einschlägige Workshops o.ä. angeboten würden.

  23. #23 s.s.t.
    07/10/2015

    Nur als kurze Anmerkung: Ein Großteil der diversen Bereiche der Kriminaltechniken ist inzwischen bei der DAKKS akkreditiert. Ein Austausch zwischen den Kriminaltechniken und den diversen Rechtsmedizinen findet u.a. in den Arbeitskreisen der GTFCh statt. Eine Qualitätskontrolle stellen nationale und internationale (z.B. von ENFSI) Ringversuche dar, die regelmäßig in allen Bereichen durchgeführt werden, wo das möglich und sinnvoll ist.

    Ein Unterschied zu den USA mag auch daran liegen, dass hier ein Großteil der Gutachter angestellt bzw. beamtet ist und der Verfahrensausgang dem Gutachter eigentlich herzlich egal sein kann. Er hat keinen Vorteil (und auch keinen Nachteil) davon, welche Seite am Ende ‘gewonnen’ hat und kann daher auch sicherlich wesentlicher offener den Beweiswert seiner Untersuchungen einschränken, sofern erforderlich und angebracht. (Sehr unangenehm ist hingegen schlampige Arbeit oder eine fehlerhafte Interpretation der Ergebnisse. Das ist natürlich schon vorgekommen, mit üblicherweise nicht gerade lustigen Folgen für den Verursacher.)

  24. #24 Felix
    08/10/2015

    Toll, vielen Dank! Das hilft mir wirklich weiter 🙂

  25. #25 Cornelius Courts
    02/10/2017

    Witzig: sogar John Oliver hat das Thema aufgegriffen: https://www.youtube.com/watch?v=ScmJvmzDcG0

  26. #26 Glitzeraprikose55
    12/10/2022

    Fetter Artikel. Sehr schön formuliert, meine persönliche Lieblingsstelle: ”für jeden vernünftigen und nicht völlig VERROHTEN Menschen” 🙂 Köstlich, weiter so!