In der rechtsmedizinischen Todesursachenfeststellung gibt es viele schwierige Probleme, denn viele Todesursachen sind auch nach Obduktion nicht eindeutig festzustellen und oft nur durch zusätzliche Informationen erkennbar, wie sie etwa die gründliche Ermittlung am Versterbeort oder aber ergänzende Untersuchungen der forensischen Toxikologie, Genetik, Botanik o.a. liefern können. Ich habe hier ja schon öfters über die Schwierigkeit berichtet, die etwa die Abgrenzung der Todesursachen Unfall, Suizid und Homizid bereiten kann. Ein anderes Beispiel wäre die Diagnose der letalen Hypothermie, also des Erfrierens.

In diesem Beitrag geht es um die überaus schwierige post-mortale Festtstellung des Ertrinkens.  (Hinweis: die Kenntnis des Konzepts der PCR ist zum Verständnis des Beitrags erforderlich. Hier geht es zum Basics-Artikel zum Nochmalschnellnachlesen). Bei aus dem Wasser geborgenen Toten stellt sich stets die Frage, ob sie schon tot ins Wasser geraten sind oder ob sie im Wasser starben und falls ja, wie, durch Ertrinken oder auf andere Weise. Die Todesursache Ertrinken sollte nur nach vollständiger Obduktion einschl. feingeweblicher und toxikologischer Untersuchung und nach Möglichkeit der Würdigung der Umstände am Versterbe- bzw. Fundort festgestellt werden.

Makroskopische Obduktionsbefunde und selbst feingewebliche Untersuchungsergebnisse von aus dem Wasser geborgenen Leichen sind jedoch schwer zu interpretieren und kaum spezifisch für Ertrinken. Hinzukommt, daß die Diagnose mit größerem Post-Mortem-Intervall (PMI) immer schwieriger bis hin zu unmöglich wird. Seit mehr als 100 Jahren wird deshalb zur Unterstützung der rechtsmedizinischen Erkennung des Tods durch Ertrinken der sogenannte Diatomeen-Test angewandt.

1280px-Diatoms_through_the_microscope

Diatomeen im Mikroskop https://commons.wikimedia.org/wiki/File%3ADiatoms_through_the_microscope.jpg By Prof. Gordon T. Taylor, Stony Brook University (corp2365, NOAA Corps Collection) [Public domain], via Wikimedia Commons from Wikimedia Commons

Dieser Test beruht darauf, daß mit dem Wasser, das ein Ertrinkender einatmet, auch einzellige Kieselalgen, auch als Diatomeen bezeichnet (s. Bild), die darin leben, aufgenommen und durch den Kreislauf in seinem Körper und den Organen verteilt werden. In Präparaten der Organe können die Diatomeen dann anhand ihrer typischen silikathaltigen Hülle, den man unter dem Mikroskop erkennen kann. Der Diatomeen-Test hat sich lange bewährt und ist daher recht weit verbreitet, doch er hat auch einige Nachteile und Schwächen. Er ist aufwendig, erfordert den Einsatz unangenehmer Chemikalien, ist nicht sehr spezifisch und fällt (falsch) negativ aus, wenn das eingeatmete Wasser keine Diatomeen enthielt.

Um dem abzuhelfen, wurden mehrere molekularbiologische Verfahren entwickelt, die auf dem PCR-Nachweis von Diatomeen aber auch anderen Organismen wie Cyanobakterien und Grünalgen beruhen [2-6]. Für diese PCRs werden Primer eingesetzt, die in für diese Organismen spezifischen Abschnitten der 16S- und 18S-rRNA-Genen oder in Genen für spezifische Proteine, wie der großen Untereinheit der Ribulose-1,5-bisphosphat-carboxylase/oxygenase binden. Diese Primer erzeugen also keine Produkte mit menschlicher oder tierischer DNA.

Die Gruppe um Evelin Racz hat in einem Bericht im International Journal of Legal Medicine nun vier Fälle vorgestellt, in denen solche molekularen Diatomeen-Tests maßgeblich zur Erkennung des Ertrinkens beigetragen haben [1]:

Fall 1: Ein 54-jähriger wurde tot im Grundwasser seines Weinkellers liegend gefunden, es bestand der Verdacht auf akzidentelles Ertrinken. Bei der Obduktion wurden einige äußere Verletzungen festgestellt sowie Hinweise gefunden, daß diese vor dem Tod entstanden waren. Die sonstigen Befunde waren unspezfisch und vereinbar mit Tod durch Ertrinken. Dem Leichnam wurden Blut und Urin entnommen und deren toxikologische Untersuchung erbrachte hohe Ethanolkonzentrationen aber keine Anzeichen auf andere Drogen (s. Tabelle 1). Weder im Grundwasser des Kellers noch in Organschnitten des Toten fanden sich bei mikroskopischer Untersuchung Diatomeen. Die PCR-Analyse des Grundwassers und des Milzgewebes jedoch ergab stark positive Signale für Cyanobakterien und Grünalgen (s. Tabelle 2).

Fall 2: In einem Löschwasserbecken fand man einen leblosen 26 Monate alten Jungen, der mutmaßlich darin ertrunken war. Trotz der Obduktionsbefunde, die auf Tod durch Ertrinken hindeuteten, fanden sich mikroskopisch keine Diatomeen im Wasser und den Organen des Kindes (Tabelle 1). Die Tests auf Alkohol und Drogen waren negativ. Die molekularbiologische Analyse mittels PCR erbrachte jedoch den Nachweis von Diatomeen und Cyanobakterien in Wasser und Milzgewebe (Tabelle 2).

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Kommentare (24)

  1. #1 tomtoo
    09/09/2016

    Bin mir jetzt nicht ganz sicher ob ich alles so richtig vertanden habe.
    Angenommen ich gehe regelmässig im Badesee schwimmen dann schlucke ich auch immer kleine Mengen Seewasser.
    Also währe der Test immer Positiv oder ?

  2. #2 Cornelius Courts
    10/09/2016

    @tomtoo: “Also währe der Test immer Positiv oder ?”

    Nein. Es sei denn Du atmest gerne große Mengen Wassers ein.

  3. #3 tomtoo
    10/09/2016

    @Cornelius Courts

    *hust* unangenehme Vorstellung. Mir war nicht klar wie das Zeugs über die Lungen in andere Organe gelangt.

  4. #4 RPGNo1
    10/09/2016

    @CC

    Die Todesursache Ertrinken sollte nur nach vollständiger Obduktion einschl. feingeweblicher und toxikologischer Untersuchung und nach Möglichkeit der Würdigung der Umstände am Versterbe- bzw. Fundort.

    Hier fehlt doch sicher das Verb. Soll es eventuell “festgestellt werden” heißen?

    Ansonsten bin ich doch sehr überrascht, wie schwer es ist, einen Tod durch Ertrinken zweifelsfrei festzustellen. Mein bisher naive Vorstellung war, dass es ebenso eindeutig sein müsste, wie ein Einschussloch im Körper den Tod durch Erschießen signalisiert.
    Und eine Abschlussfrage (wenn sie nicht zu persönlich ist): Musstest du die hier geschilderte Analysemethode bereits in deinem Beruf anwenden?

    • #5 Cornelius Courts
      12/09/2016

      Hier fehlt doch sicher das Verb. Soll es eventuell “festgestellt werden” heißen?

      Natürlich. Danke für’s Aufpassen, ist korrigiert 🙂

      Und eine Abschlussfrage (wenn sie nicht zu persönlich ist): Musstest du die hier geschilderte Analysemethode bereits in deinem Beruf anwenden?

      Diese speziell nicht, aber den klassischen Diatomeen-Test (mit Mikroskop) habe ich schon ein paar mal erlebt

  5. #6 anderer Michael
    10/09/2016

    Herr Courts,
    Ich möchte nicht schlau daher kommen
    Hätte mich jemand gefragt,ob das möglich sei (also irgendwelche Inhalte von aspirierten Wasser in der Milz nachzuweisen) , so hätte ich wahrscheinlich nur mit den Schultern gezuckt oder nein gesagt.
    Das Thema ist sehr interessant. Ich dachte bislang auch wie RPGNO1 , dass Ertrinken bei einer Obduktion problemlos nachzuweisen sei , überblähte Lungen, schaumige Flüssigkeit in den Atemwegen , im Magen schaumiges Wasser usw..Aber das gilt vermutlich nur bei kurzer Postmortemzeit
    Wie kommt es überhaupt dazu das Kieselalgen in den Organen nachzuweisen sind.Die Kreislaufzeit beträgt in Ruhe 30-40sec, die Anoxiezeit des Herzens bis 30 min, funktionell dürfte das Herz bestimmt 1 bis 3 min in der Lage sein , so etwas wie einen Kreislauf mit Zentralisation aufrecht zuerhalten. Die Résorption über die Lunge geht blitzschnell. Also ist der Nachweis physiologisch erklärbar.
    Nur theoretisch gefragt: wenn KieselalgenBestandteile über den Darm aufgenommen werden können, jemand badet regelmäßig in einen See und schluckt ebenso regelmäßig geringe Mengen von dem Wasser, wie will man unterschieden durch welchen Mechanismus der Nachweis zu erklären ist? Durch Schlucken oder durch Verschlucken beim Ertrinken?

  6. #7 tomW
    11/09/2016

    Hey Cornelius, haste das schon gesehen? Wäre das nen Artikel wert?

  7. #8 Daniel
    11/09/2016

    @RPGNo1:
    Der Denkansatz ist falsch.
    Ein Einschussloch signalisiert, dass auf die Person geschossen wurde. Ob die Person bei Abgabe des Schusses aber noch lebte, schon tot war, ob der Schuss ursächlich für den Tod war oder ob die Person ihn überlebt hätte aber nicht. 😉
    Ähnlich ist es mit dem Ertrinken. Ich finde Wasser in der Lunge. Ob dieses Wasser aber vorher, nachher, währenddessen oder aus dem Körper selbst stammt (Lungenödem bspw.) kann ich erst mal nicht sagen. Nicht mal ob das Wasser in der Lunge das gleiche ist wie am Fundort. 🙂

  8. #9 RPGNo1
    12/09/2016

    @Daniel
    Deshalb habe ich extra auf meine “naive Vorstellung” hingewiesen. Wahrscheinlich werden viele andere Leute so ähnlich wie ich denken. 😉
    Aber ich verstehe, was du mir sagen willst. Deshalb sind die erklärenden Artikel hier auf scienceblogs so nützlich, um fehlerhafte Konzepte aus dem Weg zu räumen.

  9. #10 Daniel
    12/09/2016

    Alles gut, war nicht böse gemeint. Aber man wäre erstaunt wie oft selbst der Rechtsmediziner bei der Todesursache letztendlich “ungeklärt” hinschreibt, ganz gleich wie die Person ums Leben kam.
    Rechtsmediziner gehen, so wie ich es erlebt habe, recht offen mit ihrer Arbeit um. In Düsseldorf gibt es bspw. auch ein Kriminalmuseum bei der dortigen Rechtsmedizin.

  10. #11 RPGNo1
    12/09/2016

    @Daniel
    Ich habe es auch nicht als Angriff gesehen. Vielleicht wurde wieder mein Augenzwinkern geschluckt.

  11. #12 Cornelius Courts
    12/09/2016

    @tomW: ” haste das schon gesehen? ”

    Nein. Worum geht es da? Hat das was mit Forensik zu tun?

  12. #13 guest
    15/09/2016

    Habe eine andere Frage zum Thema Gerichtsmedizin.
    Wie fälschungssicher bzw. manipulationssicher sind eigentlich DNA – Analysen.

    Kann ein Gerichtsmediziner festellen, ob die DNA-Probe tatsächlich durch den Tat-Hergang an den Tat-Ort kam oder nicht möglicherweise im nachhinein hinzugefügt wurde ?

    Ist es für die Gerichtsmedizin auch möglich, das Alter des Verdächtigen zum Zeitpunkt der Tat – aufgrund der DNA – zu bestimmen ? Wenn z.b. der Tat-Hergang schon x Jahre zurückliegt, und der Tatverdächtige z.b. jetzt y-Jahre alt ist, dann müsste ja die gefundene DNA ein Alter von x-y Jahren aufweisen.
    Ist eine Altersbestimmung zum Zeitpunkt der Tat via DNA möglich ?

    Ich persönlich halte nämlich DNA-Analysen als überbewertet, da man meiner Meinung nach DNA-Spuren im nachhinein hinlegen könnte oder ‘fremd-DAN’ entfernen könnte noch bevor diese zur Gerichtsmedizin kommen.

    Gibt es dieses Problem ?

  13. #14 Cornelius Courts
    15/09/2016

    @guest: der Kommentar ist völlig OT. Ich beantworte ihn daher dort: https://scienceblogs.de/bloodnacid/faq-fragen-zur-forensik/
    Dort findet sich auch die Antwort auf die Frage zur Fälschung von DNA-Spuren (Antwort Nr. 8)

    “Ich persönlich halte nämlich DNA-Analysen als überbewertet,”
    Na, dann verraten Sie doch mal, welche Art forensischer Evidenz Sie besser finden und warum Sie der Meinung nicht, daß man diese nicht fälschen kann. Bin gespannt.

  14. #15 guest
    15/09/2016

    Na, dann verraten Sie doch mal, welche Art forensischer Evidenz Sie besser finden

    Das beste Ergebnis wird man wohl erhalten, wenn man alle möglichen Hinweise analysiert. Diese müssen dann widerspruchsfrei zum Tatverdächtigen führen. D.h. die DNA-Analyse wäre somit nur ein Teil vom Gesamten.

    Ich halte es durchaus für möglich, dass fachkundige Personen gezielt DNA-Spuren von einem Wunsch-Täter an den Tatort legen. Schliesslich haben z.b. Soldaten selbst die Möglichkeit während der Untersuchungshaft eines mutmasslichen Terroristen, die Möglichkeit an die DNA der Person heranzukommen. (Haare vom Schlafplatz, DNA von der Zahnbürste usw.)

    Die Frage was sich für mich stellt ist:
    Würde ein Gerichtsmediziner das bemerken ?

    Die Seriösität von DNA Analysen würde somit auf davon abhängen, wie sicher die Sicherstellung derer selbst war. Wenn es hier Lücken gibt, ist im Extramfall die Analyse sogar wertlos! Weil nicht sicher ist ob doch nicht im nachhinein jemand Beweise hinzugefügt hätte oder der Gerichtsmedizin selbst direkt eine falsche Probe zukommen hat lassen. Also eine Probe die gar nicht vom Tatort stammt sondern z.b. von der Untersuchungshaft.

  15. #16 guest
    15/09/2016

    ok, hab die antworten nun gelesen unter Punkt 17, 18:
    https://scienceblogs.de/bloodnacid/faq-fragen-zur-forensik/

    Ich bin immer etwas autoritäts-skeptisch und mache mir etwas sorgen, ob nicht Behörden DNA-Analysen verfälschen umso z.b. einen Skandal zu vertuschen.

    D.h. die Beweis-Kette ist immer nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Wenn also von seitens der Behörden nicht garantiert werden kann, dass die ‘Zigarette’ tatsächlich vom Tat-Hergang stammt ist auch eine DNA-Analyse für mich wertlos!

    Am einfachsten bräuchte man ja nur den Gerichtsmediziner selbst dazu bringen eine falsche Analyse zu erstellen.

    Ebenfalls ein Problem der Gerichtsmedizin sehe ich im folgenden Punkten:
    Das fehlende Peer-Reviewing bzw. fehlende Doppelblind-Analysen bzw. Mehrfach-Gutachten.
    D.h. 2 oder mehrere Gerichtsmediziner müssten unabhängig voneinander zum selben Schluss kommen. So könnte man Korruption, Vertuschung, organisierte Kriminalität im Bereich der Behörden selbst erschweren.

    Zur Zeit schaut es für mich so aus:
    Eine Gerichtsmedizinische Analyse ist für mich immer nur so gut, so gut die Behörden selbst sind. Bei eventueller vorhandener Korruption wäre der falsch Beschuldigte chancenlos.

    Deswegen halte ich DNA-Analysen als ein bisschen zu überbewertet.

  16. #17 Daniel
    15/09/2016

    Ich glaube sie haben einen entscheidenden Punkt nicht ganz verstanden: die Rechtsmedizin ist quasi “die Schweiz”. Sie bekommt Proben und analysiert diese bzw. sie nimmt Proben aus einem Leichnam selbst und analysiert diese. Dazu muss die Rechtsmedizin nicht mal zwingend wissen welche Proben woher stammen. Danach teilt sie Ergebnisse mit. Wie diese gewertet werden ist ein vollkommen anderes Paar Schuhe und ist nicht zwingend Aufgabe der Rechtsmedizin, sondern der ermittelnden Behörden. In sofern ist schon eine gewisse Neutralität gegeben.
    Als Beispiel: In der Rechtsmedizin kommt eine Blutprobe an mit dem Auftrag diese auf ihren Alkoholgehalt zu untersuchen. Das Ergebnis wird ermittelt und es ergibt: 0,1 Promille. Das kann gut sein, wenn es um den möglichen Entzug des Führerscheins geht (denn die Person darf ihn behalten) oder auch schlecht sein, wenn es um die Unzurechnungsfähigkeit bei einem Mord geht (denn der Täter war voll schuldfähig). Rechtmedizin wertet nicht.

  17. #18 Cornelius Courts
    16/09/2016

    @guest: “Das beste Ergebnis wird man wohl erhalten, wenn man alle möglichen Hinweise analysiert. Diese müssen dann widerspruchsfrei zum Tatverdächtigen führen. D.h. die DNA-Analyse wäre somit nur ein Teil vom Gesamten.”

    Und genau so wird es SELBSTVERSTÄNDLICH gemacht. Urteile dürfen laut BGH nicht allein auf einen einzelnen forensischen Beweis, selbst wenn es ein DNA-Beweis ist, gegründet werden. Wie kommen Sie darauf, daß das anders wäre?

    “Ich halte es durchaus für möglich, dass fachkundige Personen gezielt DNA-Spuren von einem Wunsch-Täter an den Tatort legen.”

    Ja und? Jede Spur kann von einer fachkundigen Person nachgeahmt und an einem Tatort deponiert werden. Das weiß doch jeder (spätestens aus schlechten Agenten-Thrillern o.ä.). Worauf wollen Sie hinaus? Sollen wir vielleicht gar keine Asservate mehr an Tatorten nehmen, weil sie ja alle von einer Horde von geheimen Dunkelmännern gefälscht worden sein könnten?
    Das wäre so eine Art forensischer Solipsismus.

    “Zur Zeit schaut es für mich so aus:
    Eine Gerichtsmedizinische Analyse ist für mich immer nur so gut, so gut die Behörden selbst sind. Bei eventueller vorhandener Korruption wäre der falsch Beschuldigte chancenlos..”

    Diese ganzen Beobachtung haben schon etwas leicht paranoides Richtung VT tendierendes, sind aber zumindest völlig trivial. (btw.: es heißt in Deutschland Rechtsmedizin)
    Solange irgendwo Menschen arbeiten, werden Fehler gemacht (auch in der Forensik: https://scienceblogs.de/bloodnacid/2015/04/23/fehler-in-der-forensik/), gibt es Bestechlichkeit und Korruption. Wissen wir, ist allseits bekannt. Es gibt Maßnahmen, das zu entdecken bzw. zu verhindern, aber auch diese lassen sich mit entsprechendem Aufwand umgehen. Warum haben Sie nicht die einfachste Lösung genannt: Richter bestechen. Warum den Umweg über die aufwendig zu fälschenden forensischen Belege gehen?
    Die Frage ist doch, was ist die Alternative? Weil das System grundsätzlich manipulierbar ist, keine Strafverfolgung mehr durchführen? Nach der Logik könnten wir auch Schulen abschaffen, weil ja vielleicht falsch sein könnte, was die Lehrer den Schülern übermitteln.
    In Deutschland übrigens brauche ich als Mörder mir nicht einmal die Mühe zu machen, Beweise zu fälschen, weil ohnehin nur jedes zweite Tötungsdelikt als solches erkannt wird (https://scienceblogs.de/bloodnacid/2011/04/20/ein-paradies-fur-morder/).

    “Deswegen halte ich DNA-Analysen als ein bisschen zu überbewertet.”

    Und diese Einschätzung bleibt falsch. Die DNA-Analyse ist der Goldstandard der Personenidentifikation, der sogar als Korrektiv für andere forensische Identifikationsmethoden dient. Die DNA-Analyse einer gefälschten Spur wird dennoch korrekt den Spurenurheber identifizieren, auch wenn er/sie nicht tatbeteiligt war. Zur Tatbeteiligung steht im DNA-Gutachten aber auch nichts drin, sondern nur, mit welcher Wahrscheinlichkeit die DNA an Asservat X von Person Y stammt.
    Aus diesem Grund, wie oben erwähnt, ist auch ein DNA-Gutachten allein nicht ausreichend, um einer Person eine Tat nachzuweisen.

  18. #19 guest
    16/09/2016

    Worauf wollen Sie hinaus? Sollen wir vielleicht gar keine Asservate mehr an Tatorten nehmen….
    Natürlich nicht ! Die moderne Forensik bietet für mich das höchste Potential die Wahrheit herauszufinden. Aber ein Potential ist kein gesicherter Zustand.

    Da hört man in den Medien, dass man DNA-Spuren von einem Tat-Verdächtigen gefunden hat und schon steht die Wirtshaus Justiz parat und glaubt dass es auch der Täter sein muss. In den Internet-Foren kann man dann kaum mehr fachlich diskuttieren, weil die Ängste und Phantasien dann überhand nehmen. Der Verdächtige gibt dann nach 3-4 Wochen Untersuchungs-Haft im irgendwo ein Geständnis ab, dass er dann vor Gericht versucht zu widerrufen, weil es (angeblich) unter Folter erwirkt worden sei. Nach meinen persönlichen Beobachtungen zu folge, wird dem Betroffenen aber dann selten geglaubt. D.h. wer gesteht (egal unter welchen Umständen) ist schuldig.

    Auch hier sehe ich das Problem, dass eine vorzeitige Bekanntgabe der DNA-Analyse zu folge haben könnte, dass ermittelnde Behörden den Verdächtigen beim Verhör kräftig in die Mangel nehmen und so es zu einem scheinbar passendem Geständnis kommt. Ausländische Journalisten haben die Österreichischen Behörden diesbezüglich schon öfters kritisiert, unangenehme Fälle etwas zu rasch und einfach zu klären.

    Um also Befangenheit der untersuchenden Behörden aus zuschliessen sollte man das Ergebnis der Forensik eigentlich erst nach dem Geständnis bekannt geben umso zu prüfen ob das Geständnis (alias Behauptung) auch mit der Tatrekonstruktion zusammen passt.

    Auch das Problembewusstsein bez. Korruption scheint (von Laien) unterschätzt zu werden.

    Aber um nochmals Missverständnisse zu vermeiden: Auch ich vertrete den Standpunkt dass die moderne Forensik ein wichtiges Mittel ist um die Glaubwürdigkeit eines modernen Rechtsstaates aufrecht zu erhalten.

  19. #20 zimtspinne
    16/09/2016

    Danke Cornelius, dass du immer mal wieder was genauer erläuterst und aus dem Nähkästchen plauderst.

    Könnte es sein, dass dieser Hang zur Paranoia auch mit diversen Aufbereitungen des Themas in TV-Produktionen zu tun hat? Ich meine jetzt nicht mal unbedingt CSI und Co.
    Auch in deutschen und skandinavischen Krimiformaten kommt es überhaus häufig vor, dass Staatsanwälte und Ermittler nicht nur als Erstanwesende an Tatorten glänzen, sondern auch regelmäßig in der Rechtsmedizin aufschlagen, sogar an Leichen mit herumwurschteln (“was ist denn das hier für ein Fleck?”) oder gleich bei einer Obduktion gerufen werden und zuschauen bzw sich danach die Ergebnisse vor Ort holen (und über Fachbegriffe meckern, das ist oft der running gag).
    Auf der anderen Seite sieht man häufig Rechtsmediziner bei der Spurensuche und bei laufenden Ermittlungen… so ist jeder und jede ein Hans-Dampf und Hänsin-Dampf in allen Gassen.

    Auch schon mal gesehen: Einem Superkommissar kommt mitten in der Nacht eine Eingebung, er klingelt den zuständigen Rechtmediziner (den er natürlich auch privat kennt) wach und beide marschieren in die Kellergewölbe der Rechtsmedizin. Während der Kommissar mit einem Wattestäbchen am Mundwinkel des Opfers herumfummelt (es geht um Farbreste eines Betäubungstuches) schaut der Rechtsmediziner zu. Hernach verschwindet das Stäbchen in einem Tütchen und der Ermittler steckt es ein.

    Generell werden diese Bereiche Forensik und Ermittlungsbehörde völlig vermischt und vermauschelt dargestellt, was natürlich ein Zugeständnis an die Unterhaltung und Dramaturgie ist.

    Wenn sogar Seifenoperdarsteller böser Figuren auf privaten Pfaden angegriffen und ernsthaft beleidigt werden, so wie auch Lindenstraßendarsteller regelmäßig auf der Straße mit ihrem Seriennamen angesprochen und auf Serienangelegenheiten (ihrer Rolle) angesprochen werden, scheinen nicht wenige Menschen ein Problem zu haben, Fiktion und Realität auseinander zu halten.

    Kein Wunder, wenn dann solche Blüten entstehen!

    Ich frage mich ohnehin, wie oft Krimiproduktionen echten Tätern schon als Vorlage dienten oder zumindest bei Straftaten einbezogen wurden.
    Hätte ich vor, mich am perfekten Mord zu versuchen, würde ich Forensik-Fachbücher lesen und mit einem Rechtsmediziner anbändeln 😉

  20. #21 zimtspinne
    16/09/2016

    Nachtrag:
    Was ich mit dem Geschreibsel eigentlich sagen wollte und dann vergessen hab –

    In nahezu sämtlichen Filmen mit Kriminologie-Bezug wird die Rechtsmedizin keineswegs als neutrale Instanz dargestellt, sondern ganz klar als Unterstützung oder gar Verlängerung der Staatsanwaltschaft.
    Sie entlasten höchstens mal einen Tatverdächtigen, um den wirklichen Täter umso wirkungsvoller überführen zu können.

    Brunetti, also Donna Leon, ist übrigens die einzige Krimiserie, die ganz ohne Rechtsmedizin auskommt. Hab ich jedenfalls dort noch nie gesichtet…. vielleicht gibts das in Italien ja gar nicht :p

  21. #22 guest
    16/09/2016

    Könnte es sein, dass dieser Hang zur Paranoia auch mit diversen Aufbereitungen des Themas in TV-Produktionen zu tun hat?
    @zimtspinne
    Ich finde das interessant, denn wenn in Foren Naturwissenschaft, Atheismus und Skeptizismus zusammenstossen so scheint sich da ja selbst eine Art Glaubenssystem aufzubauen.

    Ich bin Atheist – aber ein echter.
    d.h. Ich glaube nicht an Gott,
    Ich glaube auch nicht so direkt an das menschliche und
    ich glaube auch nicht an die Erhabenheit von Behördern/Forensik etc.

    Gott exisitert nicht! D.h. es gibt kein Naturgesetz, welches sicherstellt das Kriminalität, Fehler etc. vor den Toren der Forensik/Behörden halt machen.

    Gott exisiter nicht heisst auch: Wir selbst müssen uns um Sicherheit kümmern. Von alleine passiert da so nichts!

    Auch der Atheismus muss wachsam sein, so dass er da nicht blind seinen Gurus aus der Wissenschaft folgt. Ich kann garantieren, wenn da was schief läuft; Die Gefahr dass sich der Wissenschafts-Guru abseilt ist sehr hoch.

    Grund: Kein Gott -> keine moralischen Verpflichtungen gegenüber anderen.

  22. #23 Cornelius Courts
    16/09/2016

    @guest: “Ich finde das interessant, denn wenn in Foren Naturwissenschaft, Atheismus und Skeptizismus zusammenstossen so scheint sich da ja selbst eine Art Glaubenssystem aufzubauen.”

    Soso. Und was sind wohl die Dogmen dieses Glaubenssytems?

    “Ich bin Atheist – aber ein echter. d.h. Ich glaube nicht an Gott, Ich glaube auch nicht so direkt an das menschliche und
    ich glaube auch nicht an die Erhabenheit von Behördern/Forensik etc”

    Soweit ich weiß, ist der Nichtglaube an die “Erhabenheit der Forensik” nicht Teil der Definition “Atheist”. Und was ist denn so ein unechter Atheist?

    “Gott exisitert nicht!”

    Sagt wer? Sie? Und haben Sie dafür Beweise? Wir Leute “in Foren Naturwissenschaft, Atheismus und Skeptizismus” geben ja ganz undogmatisch zu, daß wir die Nichtexistenz von etwas nicht beweisen also auch nicht darum wissen können…

    “D.h. es gibt kein Naturgesetz, welches sicherstellt das Kriminalität, Fehler etc. vor den Toren der Forensik/Behörden halt machen.”

    Das folgt ganz sicher nicht aus der Annahme, daß es keinen Gott gibt.

    “Auch der Atheismus muss wachsam sein, so dass er da nicht blind seinen Gurus aus der Wissenschaft folgt.”

    Nennen Sie doch mal so einen Wissenschaftler-Atheisten-Guru und was der so gesagt hat, bezüglich dessen Wachsamkeit angebracht wäre.

    “Kein Gott -> keine moralischen Verpflichtungen gegenüber anderen.”

    Huiuiui. Da ist aber noch ein gerüttelt Maß Moralphilosophie 101 nachzuholen

  23. #24 Juana
    Canada, Smiths Falls
    22/10/2023

    The electric power companies are furious and want Elon’s money saving invention banned before the American public can take full advantage of the savings.
    But again, even if you wanted to make a slight change or add a
    clause, you were forced to visit the companies once again. In the private sector,
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    body, getting your heart rate up, getting more restful sleep, and pushing yourself.

    Since the App Store app is sandboxed, it cannot get a list of every app and process running on your Mac.
    Yap, Chui-Wei (5 January 2015). “China Ends Rare-Earth Minerals Export Quotas”.
    Stinson, Elizabeth (15 May 2015). “The Future of Wind Turbines? No Blades”.