Vor fünf Jahren habe ich hier zum ersten Mal von forensischer DNA-Phänotypisierung (FDP) berichtet und beschloß den Artikel mit der Hoffnung, daß sich […] auch der deutsche Gesetzgeber dazu bewegen lassen [wird], die StPO anzupassen und die Einbeziehung von DNA-Polymorphismen, die zur Bestimmung des äußeren Erscheinungsbildes dienen, gestatten. Dann passierte lange nichts, bis ich vor…

In Deutschland darf aus DNA-Proben von Tatverdächtigen und Tatorten ein zur Identifikation bzw. Abstammungsuntersuchung taugliches DNA-Profil erstellt und das Geschlecht bestimmt werden. Mehr nicht. Noch immer ist also die Bestimmung der äußeren Merkmale einer Person, meist eines Tatverdächtigen, anhand asservierter DNA in Deutschland laut §81e Strafprozessordnung (StPO) unzulässig, obwohl technisch längst machbar.  Deutschland, mit seiner…