Zahlreichen Informatikern und besorgten Bürgern wird bei dieser Nachricht heute früh ein großer Stein vom Herzen gefallen sein: Das Bundesverfassungsgericht hat den Einsatz der unsicheren Nedap-Wahlcomputer bei der Bundestagswahl 2005 für verfassungswidrig erklärt.

Bevor sich jemand fragt, ob Angela Merkel denn nun noch unsere Kanzlerin ist – das Ergebnis der Bundestagswahl wurde natürlich nicht aufgehoben, da es zumindest keine erkennbaren Manipulationen gegeben hat. Der Nachrichtensender n-tv berichtet:

Das Bundesverfassungsgericht hat den Einsatz der seit zehn Jahren in Deutschland verwendeten Wahlcomputer gestoppt. Die rund 1800 Geräte, an denen bei der Bundestagswahl 2005 rund zwei Millionen Bürger ihre Stimmen abgegeben haben, widersprechen dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl, heißt es im Urteil. Der Bürger müsse ohne Computerkenntnisse die wesentlichen Schritte seiner Wahlhandlung überprüfen können, entschied das Karlsruher Gericht. Weil jedoch keine Hinweise auf Fehler vorlägen, bleibe die Wahl gültig. Bei den Wahlen im laufenden Jahr wird aller Voraussicht nach wieder mit Papier und Kugelschreiber gewählt.

Für alle noch anstehenden Wahlen in 2009 dürfte der Einsatz von Wahlcomputern nun also nicht mehr möglich sein, was etliche Städte und Kommunen vor größere organisatorische Schwierigkeiten stellen dürfte. Mal sehen, wie viele Wahlleiter versuchen werden, eine Computerwahl gegen das klare BVerfG-Urteil allein mit dem Hinweis auf die zu kurze Umstellungszeit (hoffentlich ohne Erfolg) durchzudrücken…

Besonders erfreulich ist, dass das Gericht explizit feststellt hat, dass die hierzulande verwendeten Nedap-Wahlcomputer schlicht und ergreifend nicht sicher genug sind:

Die […] Verordnung wurde […] gekippt, weil die in Deutschland üblichen Geräte der niederländischen Firma Nedap dem Wähler keine zuverlässige Kontrolle seiner Stimmabgabe ermöglichten: Die Stimmen würden ausschließlich elektronisch erfasst und gespeichert. Programmierfehler oder zielgerichtete Manipulationen seien deshalb nur schwer erkennbar […].

IT-Sicherheitsexperten predigen das bereits seit Jahren – und diese Herren zeigen, dass man kaum 60 Sekunden allein mit einem Nedap-Wahlcomputer verbringen muss, um die Software austauschen und damit die Wahl manipulieren zu können:

Wer sich noch ein wenig mehr aufregen möchte, um das Urteil anschließend richtig genießen zu können, der sei auf meinen Blogpost aus dem Januar 2008 über die Wahlcomputer-Pleite in Hessen verwiesen. Damals wurden einige Rechner in den Privathäusern von Politikern gelagert, andere den falschen Leuten übergeben während wieder andere gänzlich versagten.

Ein guter Tag für die Demokratie also, auch wenn die Computerwahl mit dem Urteil sicher nicht völlig vom Tisch ist. Der Nedap-Einsatz bei den vielen noch anstehenden Wahlen in diesem Jahr aber ist es – und das ist eine große Erleichterung. Seit Jahren warnt die halbe IT-Sicherheitsbranche regelmäßig vor Computerwahlen, x-fach ist bereits bewiesen worden, dass die Systeme manipulierbar sind – aber die ganze Zeit über ging es einfach immer nur weiter, weiter und weiter. Nun hat endlich mal jemand zugehört.

Vielen Dank dafür nach Karlsruhe.

Kommentare (7)

  1. #1 Christian A.
    3. März 2009

    Das sind tatsächlich mal gute Neuigkeiten! Man mag von unserer jetzigen Regierung und Demokratie halten was man will, aber die Wahlen als Ausdruck meines Willens sind mir heilig. Ich hab auch schon zweimal das Glück gehabt, Wahlhelfer sein zu dürfen in meiner Heimatgemeinde.

  2. #2 Evil Dude
    3. März 2009

    Wie der Einsatz der Wahlcomputer mit § 31 des BWahlG zu vereinbaren gewesen sein soll, ist mir ohnehin ein Rätsel. Schlimm ist nur, daß die Politik dies bisher nicht einsehen wollte und dazu wieder das BVerfG nötig war. Die Transparenz der Demokratie sollte uns die Kosten für das herkömmliche Wahlverfahren wert sein!

  3. #3 Popeye
    4. März 2009
  4. #4 Christian Reinboth
    4. März 2009

    @Popeye: Habe ich mit Interesse gelesen, kann mich der Kritik am Urteil aber keinesfalls anschließen. Die Nedap-Rechner lassen sich ungleich einfacher manipulieren als eine Wahl per Zettel und Stift. Im ersten Fall kann ein cleverer Manipulator in einem unbeobachteten Moment den Ausgang der Wahl für einen ganzen Wahlkreis bestimmen, im zweiten Fall müssen eine Menge Leute mitspielen und dichthalten, was nüchtern betrachtet in Deutschland eher unwahrscheinlich ist.

    Auch ansonsten steht in dem verlinkten Artikel (leider) viel Unfug, denn natürlich haben Wahlbeobachter die Möglichkeit, bestimmte Vorgänge des Wahlprozesses zu kontrollieren, die im Artikel als “unüberprüfbar” hingestellt werden (beispielsweise die Öffnung der Urne oder das Auszählen der Ergebnisse).

    Ganz abgesehen davon begibt man sich bei einer Computerwahl viel zu sehr in die Hand des Herstellers. In den USA steht ein solcher gerade unter Feuer, weil er einen Fehler bei der Stimmauszählung zwar kannte, aber zehn Jahre verschwiegen hat, was sich auf das Ergebnis zahlreicher Wahlen (wenn auch nicht gravierend) ausgewirkt haben dürfte. Eine solche Abhängigkeit ist bei Wahlen mit Stift und Papier einfach nicht gegeben.

    Ansonsten verweise ich auf die katastrophalen Beobachtungen des CCC in Hessen, wo beim Wahlcomputer-Einsatz im letzten Jahr ziemlich viel schiefgelaufen ist:

    https://www.scienceblogs.de/frischer-wind/2008/01/wie-sicher-sind-wahlen-per-computer.php

    Sorry, aber als Informatiker läuft es mir bei solchen Pannen kalt den Rücken runter. Ich bin auf jeden Fall froh, dass dieses Jahr ohne Nedaps gewählt wird – und das wird hoffentlich auch noch eine ganze Weile so bleiben…

  5. #5 Anhaltiner
    5. März 2009

    Warum baut man denn nicht einen Wahlcomputer wie eine Registrierkasse? Man drückt auf ‘Partei-1.Stimme’ ‘Partei-2.Stimme’ und ‘Wählen’ und ein zwei kleine Zettel werden gedruckt auf denen die Wahl steht (unter einer großen Lupe für Generation 50+) dann noch auf ‘Fertig’ und die Zettel wandern in die Wahlurne.
    18:00 sperrt der Wahlleiter die Machiene, ein Summenzettel wird ausgedruckt und elektronisch vorab an die Wahl-Zentrale gemeldet. 10 min später hat man dann ein vorläufiges amtliches Endergebnis. Falls es Probleme gab muss dann eben per Hand oder Einzugsscanner noch mal nachgezählt werden, ansonsten kommen die Zettel in Archivboxen und fertig.

  6. #6 Zettel
    8. März 2009

    Lieber Christian Reinboth,

    vielleicht interessiert Sie diese Diskussion zu meinem Artikel in “Zettels kleinem Zimmer”.

    Dort wird zwar weniger mit Begriffen wie “Unfug” argumentiert, aber inhaltlich werden ähnliche Argumente vorgetragen wie von Ihnen. Meine Antworten können sie dort lesen.

    Herzlich, Zettel