Über “akademisches Ghostwriting” hatte ich mich im letzten Jahr schon mal hier im Blog ausgelassen. Kürzlich erreichte mich eine freundliche E-Mail mit Links zu zwei besonders schönen “Ghostwriting-Werbeseiten”, die ich den SB-Lesern nicht vorenthalten möchte…

Quizfrage: Kann ein so eindeutiges Angebot wirklich legal sein?

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(man beachte insbesondere den praktischen Preisrechner)

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Antwort: Ja, es kann. Die betreffende Webseite ist sogar mit einem formaljuristisch ganz korrekten Impressum inklusive Umsatzssteuer-ID ausgestattet. Der Grund hierfür ist, dass sich das offensichtliche rechtliche Dilemma mit nur einem einzigen Satz auflösen lässt:

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Ein Schelm, wer Böses dabei denkt…

Diese ganz offenkundige Gesetzeslücke muss wirklich irgendwann geschlossen werden – schließlich ist der Berliner Unternehmensberater, der die hier auszugsweise präsentierte Webseite betreibt, bei weitem nicht der einzige, der eine derartige Dienstleistung völlig legal anbietet, wie diese Webseite zeigt, auf der man neben der (sic) Seizenzahl, dem Fachgebiet und dem Abgabedatum auch gleich noch Angaben zur Gliederung machen und mitteilen kann, ob schon geleistete Eigenarbeit vom Ghostwriter verworfen werden soll…

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Bemerkenswert vor allem die Tatsache, dass auch Arbeiten mit “medizinischem Anspruch” angeboten werden. Warum angesichts solcher Angebote beim Gesetzgeber nicht sämtliche Alarmglocken klingeln, ist mir unbegreiflich. Denn wer möchte sich schon von einem Arzt behandeln lassen, dessen Examen auf einem “Entwurf” basiert, der von einem der beiden verlinkten Herren angefertigt wurde – ganz zu schweigen von dem Schaden, den derartiges Ghostwriting im akademischen Betrieb anrichtet (siehe auch meinen oben schon verlinkten Rant vom letzten Jahr)…

Diesem Ghostwriting-Mist gehört wirklich dringend ein Riegel vorgeschoben. Wer schreibt die Petition? “Der Deutsche Bundestag möge beschließen…”

Kommentare (17)

  1. #1 Thilo Kuessner
    6. Juli 2010

    Also, mir ist es in der Zeit bei scienceblogs bisher nur bei einem einzigen Thema passiert, daß ich wiederholt Anrufe (von unterschiedlichen Anrufern) bekommen habe, die sich über einen Artikel beschweren wollten, und das war bei diesen beiden Artikeln: https://www.scienceblogs.de/mathlog/2008/08/eine-merkwurdige-stellenanzeige.php und https://www.scienceblogs.de/mathlog/2008/09/doktorhutmacher-linken-iranischen-innenminister.php

    Nur damit Du weißt, worauf Du Dich einläßt 🙂

  2. #2 Christian Reinboth
    6. Juli 2010

    @Thilo: Im Gegensatz zum Doktorhutmacher-Artikel habe ich schon mal bewusst auf die Nennung jeglicher Namen verzichtet, so dass es eigentlich keinen Grund für Beschwerden geben dürfte. Meiner Erfahrung nach regt sich in den meisten Fällen ohnehin nur dann jemand auf, wenn sein Name von Google ausgeworfen wird. Ansonsten gilt: Wer unter eigenem Namen Inhalte ins Netz stellt, kann sich schlecht darüber beklagen, wenn jemand darauf verlinkt. Darauf, dass akademisches Ghostwriting vollkommen legal ist, habe ich ja mehrfach hingewiesen, insofern wird ja auch niemandem etwas Ungehöriges unterstellt.

    Dass ich in der ganzen Sache eine Gesetzeslücke sehe, die dringend geschlossen gehört, ist lediglich meine Meinung, die ich mir (hoffentlich) noch leisten kann. Aber sehen wir erst mal, ob sich überhaupt jemand beschwert – im Grunde geht es mir ja auch gar nicht um die konkret verlinkten Betreiber sondern eben um die Sache an sich und die Frage, ob der Gesetzgeber hier nicht eigentlich tätig werden müsste…

  3. #3 der tomsen
    7. Juli 2010

    aber mal ehrlich….das lässt sich doch eh nur für dissertationen ohne eigene leistung gebrauchen…bei uns in der chemie basiert sie dann ja auf dem, was man selber die letzten jahre im labor gemacht hat, und da kann ein ghostwriter nicht wirklich viel machen….

  4. #4 Dirk
    10. August 2010

    ein unmoralisches Angebot….ich würde die links auf jeden Fall auf no-follow setzen – sonst hast Du indirekt diese Ghostwriter-Firmen auch noch unterstützt.

  5. #5 Steffie
    14. November 2010

    ‘ein unmoralisches Angebot….ich würde die links auf jeden Fall auf no-follow setzen – […].’

    Ansonsten wird deren Pageranking kräftig voran getrieben, die freuen sich doch höchstens. Mal im Ernst, man muss die Branche nicht pauschal verdammen, sondern auch mal kritisch hinterfragen, woran sich dieser Bedarf begründet.

  6. #6 Martin
    16. Juni 2011

    Stimme Steffie absolut zu, dass man auch mal fragen sollte, warum Studenten ein Ghostwriting in Anspruch nehmen wollen. Habe selbst die Erfahrung gemacht, dass die Beratung von Professoren bei wiss. Arbeiten z.T. gruselig ist oder sich Professoren sogar weigern, einem zu helfen. Was tun? Bin dann bei einer sehr seriösen Agentur gelandet, die mich beraten hat und eben nicht Betrug in dem Sinne betrieben hat, dass sie einen auffordert, Prüfungsamt und Professoren zu hintergehen. Habe von Beratung und Service der Agentur [gelöschte Spam-Adresse] sehr viel gelernt und die geschriebene Hausarbeit genommen, um meine eigene zu schreiben. Die nächste Hausarbeit habe ich dann selbst geschrieben! Es ist leicht, die Studenten als unmoralisch anzuprangern, die Ghostwriting in Auftrag geben, aber wer prangert die Professoren an, die sich weigern Studenten zu unterstützen?

  7. #7 Thilo
    16. Juni 2011

    @ “Martin”: Sie wissen schon, daß Sie sich strafbar machen, wenn Sie auf Seiten mit solchen Angeboten verlinken?

    Wir bieten Ihnen ein kompetentes und fachlich hochklassiges Ghostwriting von Hausarbeiten, Diplomarbeiten, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Staatsarbeiten und allen anderen Arten von akademischen Arbeiten

    StGB §263: Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

  8. #8 Christian Reinboth
    16. Juni 2011

    Ghostwriting-Spam unter einem Anti-Ghostwriting-Artikel. Bei den ScienceBlogs erwartet einen wirklich jeden Tag eine neue Überraschung…

  9. #9 Franz Laube
    8. August 2012

    Ich muss sagen, dass mir dieser ganze Ghostwriting-Kram eher Angst macht. Wie Herr Reinboth schon sagt, wer will von einem Arzt behandelt werden, der seine Doktorarbeit nicht selbst geschrieben hat? Einen kompetenten Arzt zu finden, stellt sich ja als Minenfeld dar. Ich habe mal ,,Ghostwriting Doktorarbeit” gegoogelt. Interessant, wie einige Ghostwriting-Agenturen das versuchen zu rechtfertigen. Würde mich eigentlich mal interessieren, wie viele ehrliche Ärzte in Deutschland rumlaufen. Schlichtweg unverschämt, das Ganze!

    Medizin im Studium und Ghostwriting
    In Deutschland hat es sich etabliert, dass ein Arzt den Doktortitel führt. Viele Patienten bevorzugen einen Arzt, welcher über einen Doktortitel verfügt. Die Bezeichnung „Doktor“ für „Arzt“ ist längst in den allgemeinen Sprachgebrauch eingegangen. Das Medizinstudium ist jedoch sehr lernintensiv und aufwändig. Trotzdem ist es üblich, mit der Dissertation oder auch Doktorarbeit schon während des Studiums zu beginnen. Daher nehmen sich viele Studenten der Medizin einen Ghostwriter zur Hilfe. Dieser wertet für den Medizinstudenten Ergebnisse aus, verfasst die Dissertation oder unterstützt ihn bei Hausarbeiten oder anderen Abgaben. Aber auch im Berufsleben wird gerade von Medizinern erwartet, Fachartikel in Fachzeitschriften zu veröffentlichen oder andere wissenschaftliche Texte zu verfassen, um die berufliche Karriere voranzutreiben. Dies ist kaum zu leisten, betrachtet man die Arbeitszeiten im Klinikalltag. Doppelschichten sind abzuleisten, die volle Konzentration ist stets gefordert, wodurch kaum noch Zeit für eine wissenschaftliche Veröffentlichung bleibt. Auch hier ist es Gang und Gebe, dass Mediziner Ghostwriter beschäftigen, die eine solche Veröffentlichung verfassen. Ghostwriter der Medizin sind meist selbst Ärzte und kennen sich im jeweiligen Fachgebiet sehr gut aus. Ein Klinikarzt kann sich so auf die wesentlichen Aufgaben konzentrieren und hat trotzdem die Möglichkeit, etwas für seinen beruflichen Werdegang und sein medizinisches Renommee zu tun.

    Quelle: https://gwriters.de/

  10. #10 Nembe
    2. Januar 2013

    Mir macht das ganze auch Angst. Gerade wenn preisgünstige Akademische Ghostwriitng Agenturen Plagiate oder schlechte Autragsarbeiten verfassen. War Gutti auch Ghostwritng Kunde?

    https://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/welche-anspruche-habe-ich-gegen-meinen-ghostwriter.html

    Dafür soll er 750,00 € bekommen. In seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hält der Berater allerdings fest, dass seine angefertigten schriftlichen Texte „nicht als eigene wissenschaftliche Leistung gegenüber Dritten ausgegeben werden dürfen, sondern allenfalls Grundlage für eine eigene wissenschaftliche Leistung sein können“.

    Claudia bezahlt die 750,00 € und der Berater macht sich, mit Volljuristen an seiner Seite, an das Ausfertigen des Gutachtens. Das Gutachten kommt pünktlich bei Claudia an. Die Studentin geht auf Nummer sicher und liest sich die Hausarbeit lieber noch einmal durch, schließlich weiß man ja nie, was so ein Ghostwriter alles für Fehler machen kann. Als sie das Ergebnis sieht, ist sie empört – so was kann sie doch nicht abgeben! Das erfüllt doch nicht die Anforderung einer universitären juristischen Hausarbeit! Die formalen Fehler stechen förmlich ins Auge – Inhalts- und Literaturverzeichnis unvollständig, Fußnoten fehlen! Die Arbeit ist für nichts zu gebrauchen! Dies kann sogar die Claudia beurteilen.

  11. #11 Franz Laubensatt
    2. Januar 2013

    So funktioniert Ghostwriting

    Welche Ansprüche habe ich gegen meinen Ghostwriter?
    https://www.dr-schulte.de/2011-pressemitteilungen/welche-anspruche-habe-ich-gegen-meinen-ghostwriter.html

  12. #13 Ghostwriter
    Berlin
    23. Januar 2013

    Als Ghostwriter kann ich alle hier beruhigen, die Angst nur einem Arzt haben, der seine Doktorarbeit vom einem Ghostwriter hat schreiben lassen.
    Ich hätte überhaupt keine Bedeken zu diesem Arzt zu gehen, denn die Doktorarbeit eines Arztres ist so überflüssig wie ein Kropf. Es gibt Kliniken, da wird gleich jeder Arzt, egal ob promoviert oder nicht, mit Dr. tituliert. Rechtlich sicherlich nicht ganz legal, aber in der Praxis so relevant wie ein Sack Reis der in China umfällt.
    Hier wird viel Halbwissen zum besten gegeben und passend dazu ein Rechtschreibfehler moniert. Herr lehrer ich weiß was, im keller brennt licht, aber ich habe es schon ausgemacht.
    Von einer Gesetzeslücke zu sprechen, die geschlossen werden müsste dann nur einem deutschen regulierungswütigen rechtsanwalt einfallen.

  13. #14 Akademische Ghostwriter
    Köln
    13. Februar 2013

    Als Ghostwriter kann ich mich dem letzten Kommentar voll und ganz anschließen. Selbst ein Dr. med. der keinen Ghostwriter beauftragt, hat im Rahmen seiner Disseration z.B über die Form von Zahnbürsten, keine besondere wissenschaftliche Leistung erbracht. Der Einfluss seiner Doktorarbeit auf sein Können ist gleich Null.
    Der Hinweis auf einen Rechtschreibfehler – was für eine Glanzleistung – zeigt wessen geistiges Kind der Autor ist. Reden wir doch mal über die Probleme die Juristen in unserer Gesellschaft verursachen. Ein UWG das eine Armee von Abmahnanwälten produziert hat, die hervorragend davon lebt, das Impressum eines EBay Händlers abzumahnen nur weil der das neueste OLG Urteil zu irgendwas noch nicht umgesetzt hat. Oder das Abmahnen von Vorschaubildern bei Facebook. Nicht die Ghostwriter sollten einem Angst machen sondern die Anwälte, die sich zu allem und jeden äußern und doch keine Ahnung haben!

  14. #15 Akademische Ghostwriter
    Köln
    13. Februar 2013

    zu guter Letzt.
    Die Kanzlei Dr. Schulte versucht krampfhaft Links zum Thema Ghostwriter zu setzen. Bei wikipedia beisst sie da laufend auf Granit. Wie hier zu sehen ist, wird das jetzt Blocks versucht.
    Wittert die Kanzlei hier einen neuen Geschäftszweig? Da muss ich die Erwartungen leider dämpfen. Auch die Frage welche Ansprüche gegen einen Ghostwriter bestehen bedarf keines scharfen juristischen Sachverstandes. Das weiß eigentlich auch so jeder! Wenn ein Kunde einen Ghostwriter mit der Anfertigung einer Prüfungsarbeit beauftragt ist das schlichtweg ein sittenwidriges Geschäft. Mit allen bekannten Rechtsfolgen. Dazu muss ich keine Kanzlei beauftragen!

  15. #16 Dennis
    18. Oktober 2013

    Die Ghostwriting Agenturen versuchen krampfhaft Werbung in Foren zu verstecken. Da passt ein LINK wie von Schulte gar nicht ins Konzept. Es zerstört das edle und selbstinszenierende Gehabe der Ghostwriting Agenturen. Werbung in Social Networks, gekaufte Facebookfreunde, große Homepages und beschäftige Werbeagenturen. Für die üppigen Provision werden alle Tore geöffnet. Briefkastenfirmen im Ausland sind die Krönung.

  16. #17 Schrdro
    5. Februar 2014

    Man mag das Ghostwriting moralisch verwerflich finden, wobei – muiss ein kleiner Ghostwriter, der vielleicht sich und seine Familie damit über Wasser hält, moralischer sein als Alice Schwarzer, Theo Sommer, Uli Hoeneß … aber lassen wir das. Aber auch die rechtliche Frage halte ich für schwierig: Man kann ja schlecht verbieten, dass jemand im Auftrag eines Dritten einen wissenschaftlichen Text verfasst. Trotz unserer deutschen Verbotskultur: Das dürfte auch verfassungsrechtliche Fragen (Berufsfreiheit) aufwerfen.

    Außerdem finde ich die Frage viel interessanter, wie es kommt, dass offensichtlich hoch intelligente Menschen im stillen Kämmerlein werkeln. Wenn Wissen und KnowHow für den Standort Deutschland wirklich so wichtig sind, müssten sich Industrie und Forschung doch eigentlich alle 10 Finger nach denen lecken.