Ich muss mir ein Trollfutter-Virus eingefangen haben. Nach Rauchverboten und Homöopathiestudien komme ich nun mit einer Neuauflage der Diskussion um die Handystrahlung daher, über die ich mich zuletzt hier ausgelassen hatte. Den aktuellen Anlass dafür liefert (auch das fällt unter die Kategorie “déja vu”) die New York Times, wo der Digital-Kolumnist und Wirtschaftsprofessor Randall Stross (von der San José State University einen der derzeit am meisten weitergeschickten Beiträge veröffentlicht hat: Should You Be Snuggling With Your Cellphone?


Dieser Beitrag wiederum wurde durch das im September veröffentlichte Buch Disconnect angestoßen, in dem die Epidemiologin Devra Davis (die, wenn man Wikipedia vertrauen darf, gewiss nicht auf der Brennsuppe daher geschwommen kommt) noch einmal die “nicht gefestigte” wissenschaftliche Erkennnislage bemüht und warnt, dass die Folgen der – nachweislich vorhandenen, aber weit unter den Grenzwerten der Federal Communications Commission liegende – Radiowellen-Strahlung für das Hirntumor-Risiko vor allem jüngerer User stark unterschätzt werden.

Der Kolumnist Stross zitiert in seinem Beitrag auch Henry Lai vom Department of Bioengineering der University of Washington eine “Datenbank mit 400 Papern über mögliche biologische Effekte durch Strahlung drahtloser Kommunikation” zusammengestellt hat und darin fand, dass rund 67 Prozent der unabhängig finanzierten Studien einen solchen Effekt bestätigt hätten – und immerhin noch 28 Prozent der Studien, in die Gelder der Mobilfunkindustrie geflossen waren. “Das ist nicht trivial”, wird Lai hier zitiert.

Dass die Interphone-Studie lediglich einen schwachen Zusammenhang bei extrem hoher Nutzungsdauer gefunden feststellen konnte, wird auch in der NYTimes-Story ausdrücklich erwähnt. Doch in jedem Fall raten selbst FCC und Gerätehersteller, einen zu engen Körperkontakt mit den Handys zu vermeiden – wer sich sein iPhone dauerhaft ans Ohr pappt, der hat offenbar die Bedienungsanleitung nicht richtig gelesen:

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“Falls bei Betrieb am Körper getragen, können die SAR-Messwerte des iPhone die FCC-Richtlinien überschreiten, wenn es weniger als 15 Millimeter (5/8 Zoll) vom Körper entfernt positioniert wird. (…) Für körpernahen Betrieb das iPhone mindestens 15 Millimeter (5/8 Zoll) vom Körper entfernt halten und nur Tragetaschen und Gürtelclips oder -Halter benutzen, die kein Metall enthalten und einen Abstand von mindestens 15 Millimeter (5/8 Zoll) zwischen iPhone und Körper einhalten.”

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Kommentare (9)

  1. #1 Ludmila
    17. November 2010

    in dem die Epidemiologin Devra Davis (die, wenn man Wikipedia vertrauen darf, gewiss nicht auf der Brennsuppe daher geschwommen kommt) noch einmal die “nicht gefestigte” wissenschaftliche Erkennnislage bemüht und warnt, dass die Folgen der – nachweislich vorhandenen, aber weit unter den Grenzwerten der Federal Communications Commission liegende – Radiowellen-Strahlung für das Hirntumor-Risiko vor allem jüngerer User stark unterschätzt werden.

    Vielleicht wäre es besser, wenn diese Handykritiker mal erklären würden, warum in den Jahrzehnten vorher keine Krebsepidemie bei Kinder rund um Rundfunkstationen ausgebrochen sind? Obwohl da auch nachweislich “Strahlung! 111!” ausgegeben wurde. Da gibt es auch keine gefestigten Erkenntnisse über irgendeine Krebsgefahr. Und irgendeinen Epidemilogen, der verdächtig rumraunt wird es sicherlich auch zu finden geben.

    Wir werden alle sterben!!!

  2. #2 Ulrich Berger
    17. November 2010

    Na sowas. Da schreibt eine Epidemiologin ein offenkundiges Panikmacherbuch (allein schon der Untertitel…) mit den üblichen Verdächtigen (Henry Lais Ratten, gähn), und schon findet sich ein NYT-Journalist für eine ausführliche Panikverstärkung. Jetzt müssen die beiden nur noch die WHO und sämtliche Fachkommissionen weltweit davon überzeugen, dass sie alles besser wissen. Da bin ich ja gespannt.

    Leider ist die Realität grausam. Frisch gedruckt in der Buchbeschreibung: “Franz Adlkofer led the multi-lab study that showed once and for all that brain cell DNA is unraveled by cell phone microwave radiation-and, as Davis dramatically portrays, it nearly cost him his career. ” Ui, der arme Tabaklobby-Adlkofer! Dabei hat seine Mitarbeiterin ja eh nur ein paar Daten gefälscht… https://www.amazon.de/F%C3%A4lscher-Labor-ihre-Helfer-Mobilfunk-Studien/dp/3837063410

  3. #3 Jürgen Schönstein
    17. November 2010

    @Ulrich Berger

    schon findet sich ein NYT-Journalist für eine ausführliche Panikverstärkung

    Hey, als Journalist muss ich hier aus Prinzip widersprechen: Randall Stross ist kein Journalist, sondern gehört in “eure” Wissenschaftscommunity – er ist, wie ich oben auch erwähnt habe, Wirtschaftsprofessor an der San José State University im Silicon Valley. Ob ein Journalist (zu meiner Zeit war das noch ein Ausbildungsberuf!) was Besseres geschrieben hätte, weiß ich zwar nicht, aber dennoch: Stross ist Kolumnist und hat als solcher das Recht zu schreiben, was und worüber er will. Fast wie ein Blogger …

  4. #4 ali
    17. November 2010

    Nur eine Randbemerkung betreffend dem Nichtlesen der Bedienungsanleitung: Du lebst ja in den USA, dann ist dir sicher auch bewusst, dass würde man jeden Rat zu Herzen nehmen, der diversen Produkten beigelegt wird um sich im Falle eines Falles in den klagefreudigen USA juristisch den Rücken freizuhalten, dann müsste man sich in Bubblewrap wickeln (aber Vorsicht, nur bis unter die Schultern, Erstickungsgefahr!), einen Helm anziehen und das Bett nicht mehr verlassen (in der Mitte des King-Size liegen bleiben, nicht zu nah an den Rand!).

  5. #5 Jürgen Schönstein
    17. November 2010

    @Ali
    Dass das amerikanische Haftungsrecht hier eine Rolle spielt, ist mir schon klar. Aber Du weißt sicher auch, dass solche Gesundheitswarnungen von den Herstellern in aller Regel nie freiwillig gemacht werden; die staatlich verordneten Zigaretten-Warnungen sind wohl das prominenteste Beispiel dafür. Die juristische Faustregel hier ist, dass man nie ein Problem zugeben darf, da man dadurch ja erst den Klagen Tür und Tor öffnet – und gleichzeitig schon einen Teil der Beweisaufnahme zu den eigenen Ungunsten erledigt hat (man hat ja bestätigt, dass ein Gesundheitsrisiko besteht). Die Hoffnung, dass man ja nur warnen müsse – am besten ganz klein gedruckt, damit’s niemand merkt – und damit dann juristisch vom Haken sei, wird von der amerikanischen Rechtspraxis nicht bestätigt. Wenn Apple also, ohne dazu gezwungen zu sein (andere Hersteller tun das sicher auf andere Weise, wenn überhaupt) solche präzisen Warnungen – “… können die SAR-Messwerte des iPhone die FCC-Richtlinien überschreiten, wenn es weniger als 15 Millimeter (5/8 Zoll) vom Körper entfernt positioniert wird …” – ausspricht, dann ist das in jedem Fall schon bemerkenswert. Wenn ich jemals einen Handyhersteller vor Gericht zerren wollte, würde ich dieses “Eingeständnis” prominent zum Herzstück meiner Klageschrift machen. Auch nach US-Maßstäben ist dies schon eine sehr ungewöhnliche Warnung …

  6. #6 Sven Türpe
    17. November 2010

    Wenn ich jemals einen Handyhersteller vor Gericht zerren wollte, würde ich dieses “Eingeständnis” prominent zum Herzstück meiner Klageschrift machen.

    Als Händiherstelleranwalt würde ich dann höflichst zurückfragen, wie die Gegenseite denn die ständige Einhaltung der Sicherheitsempfehlungen meines Mandanten durch ihren Mandenten nachzuweisen gedenke. Na, sieht das jetzt immer noch wie ein Eingeständnis aus?

  7. #7 Jürgen Schönstein
    17. November 2010

    @Sven Türpe
    Willkommen im amerikanischen Rechtssystem! Und ja, das sieht immer noch wie ein Eingeständnis aus – denn die Herstellerhaftung wird durch solche kleingedruckten Warnungen nicht aufgehoben. Wer beispielsweise raucht und Lungenkrebs bekommt, obwohl die Warnung groß auf der Schachtel steht, kann trotzdem erst mal klagen – und die Tabakindustrie konnte sich eben nicht auf solche Warnungen zurückziehen und damit den Rauchern statt einer Milliarden-Schadenersatzsumme lediglich die Verantwortung zuweisen; genau darum lehnt sie ja hartnäckig jeglichen Zusammenhang zwischen Rauchen und Lungenkrebs ab. Wenn Hersteller eine Chance haben, ein Risiko z.B. durch Designänderungen oder veränderte Materialien zu verringern, oder wenn sein Design den empfohlenen Nutzungsanweisungen widerspricht – zum Beispiel, weil der Lautsrpecher im Handy zu schwach ist und man das Teil eben deshalb nahtlos ans Ohr pressen muss (nur mal so ein spontaner, aber nicht unbegründeter Einfall von mir) – dann trifft ihn doch wieder die Last der Verantwortung. Zumindest wird er alle Hände voll zu tun haben, diese Last der Verantwortung von sich zu weisen. Und das ursächliche Risiko hat er dann schon mal eingestanden …

  8. #8 Sven Türpe
    17. November 2010

    Dann verstehe ich nicht, was der berühmte Hinweis auf den heißen Inhalt des Kaffeebechers soll. Wäre das dann nicht auch ein Eingeständnis, dass man — sogar wissentlich! — zu heißen Kaffee verkaufe? Oder die Haftungsausschlussklauseln, die sich in jedem Click-thru-EULA noch der harmlosesten Software oder in den TOS jeder beliebigen Website finden: “YOU EXPRESSLY UNDERSTAND AND AGREE THAT YOUR USE OF THE SERVICES IS AT YOUR SOLE RISK,” und so weiter. Dass einseitige Haftungsausschlüsse Grenzen haben, glaube ich gerne, das ist hierzulande auch so. Aber dass die typisch amerikanischen Warnungen nichts als unnütze Angstklauseln sein sollen, leuchtet mir nicht ein. Alles nur eine Massenpsychose?

  9. #9 Jürgen Schönstein
    17. November 2010

    @Sven Türpe
    Niemand redet von Angstklauseln und Massenpsychose. Und ich verstehe nicht ganz, warum wir das hier überhaupt diskutieren müssen – die Fälle sind zahlreich und gut dokumentiert, unabhängig davon, ob wir sie nun verstehen wollen oder nicht. Und wenn Sie’s nicht glauben – auch recht. Aber die Herstellerhaftung geht in den USA nun mal deutlich weiter als bei uns; wenn der erwartungsgemäße Gebrauch eines Gegenstandes ein Risiko birgt, das dem Hersteller bekannt ist und das er durch technische Modifikationen verringern oder beseitigen könnte, dann kann er sich nicht darauf rausreden, dass er ja spezifische (und von diesem erwartungsgemäßen Gebrauch abweichende) Gebrauchsanweisungen gegeben habe. Ein Handy hält man sich nun mal ans Ohr, und Apple beispielsweise ist sich völlig darüber im Klaren, dass dieser empfohlene Sicherheitsabstand von eineinhalb Zentimetern nicht ein-, sondern das iPhone meist direkt ans Ohr gehalten wird – deswegen hat es ja extra eine Funktion eingebaut, die den Touch-Bildschirm in diesem Fall deaktiviert. Das wäre also der “erwartungsgemäße” Gebrauch, und so lange der technisch möglich ist, könnte man Apple einen Strick draus drehen. Ich sage ja nicht, dass am Ende ein Urteil gegen Apple fallen würde – aber falls jemand auf die Idee käme zu klagen, wäre es sehr wahrscheinlich, dass Gerichte diese Klage zulassen – und dann ist die sprichwörtliche Kacke schon am dampfen, der Imageschaden (und die enormen Kosten) schon unvermeidlich.

    Aber wie gesagt: Ob Ihnen oder mir das einleuchtet, wird dem amerikanischen Rechtssystem absolut schnurzpiepegal sein.