Ja, was denn nun?

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Gesehen in Cambridge, Massachusetts, 25.3.2011

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Kommentare (12)

  1. #1 MartinB
    26. März 2011

    Verstehe dein Problem nicht, die Ellipse von Hilfsverben hat schon Julius Cäsar bis zum Abwinken benutzt:
    Do not Enter!
    (Use) entrance only

  2. #2 rolak
    26. März 2011

    hmmm, ich würde so ein Schild erwarten zur Senkung des Unfallrisikos, wenn ich von innen (Parkplatz oder was auch immer) komme und mich anschicke fälschlicherweise die Einfahrt als Ausfahrt zu benutzen.
    Nichtsdestotrotz ists ohne Kontext leicht verwirrend…

  3. #3 noch'n Flo
    26. März 2011

    Also rechts im Hintergrund ist auf alle Fälle ein “Taco Bell” zu sehen. Die haben ja meistens auch “Drive in”-Schalter. Ich würde also auch mal sagen, dass das Schild dazu dienen soll, dass zu- und Abfahrt zu Schnellrestaurant und DI-Schalter besser funktionieren. Ob es etwas bringt, sei einmal dahingestellt.

  4. #4 Jürgen Schönstein
    26. März 2011

    @MartinB
    Nein, keine Ellipse. Das ist die Einfahrt. Aber
    @rolak
    hat’s erraten: Das Schild steht an der Innenseite einer Parkplatzeinfahrt. Während bei uns der weiße Balken auf rotem, rundem Schild genügt, umd die Ein- oder Durchfahrt zu verbieten, müssen in den USA die Worte “Do Not Enter” ausdrücklich draufstehen – was dann eben zu solchen paradoxen Aussagen führt. Generell sind amerikanische Verkehrsschilder sehr textlastig – und das in einem Land, in dem nach offiziellen Schätzungen 20 Prozent aller Erwachsenen (!) “funktionale Analphabeten” sind.

  5. #5 rolak
    26. März 2011

    Oh das war ein Rätsel? Offensichtlich am besten zu lösen, wenn ich mir keine Gedanken drüber mache. Danke für den Platz auf dem Treppchen 😉
    Und ‘danke’ auch noch’n Flo: Jetzt habe ich derartig Kohldampf, daß Brian noch etwas warten muß. DI-Schalter? Bisher kannte ich nur die DI-Box

  6. #6 Jürgen Schönstein
    26. März 2011

    @rolak
    Nein, eigentlich war’s nicht als Rätsel gedacht, aber da Ihr alle so schön geraten habt, was der Sinn des Zeichens sein soll (um mal Heidegger zu zitieren: ” Dieses Zeigen des Zeichens kann als “verweisen” gefasst werden. Dabei ist aber zu beachten: dieses “Verweisen” als Zeigen ist nicht die ontologische Struktur des Zeichens als Zeug” – Sein und Zeit, Kap. 17: Verweisung und Zeichen) wollte ich zumindest verraten, wer nun Recht hatte. Der Fehler liegt darin, dass das falsche Verkehrszeichen verwendet wurde. Korrekt wäre das rote Rechteck, auf dem steht “Wrong Way” (findet man auch unter obigem Link).

  7. #7 Alex
    26. März 2011

    Das mit dem “textlastig” ist mir in den USA gerade auch wieder aufgefallen, und ich habe den Eindruck, es wird immer schlimmer. Grandios sind ja die Geschwindigkeitsbegrenzungen mit den textlichen Einschränkungen, z.B. an Schulen. Also Tempo 25 von 12 bis 14.30 Uhr, an Werktagen, wenn Kinder da sind und/oder Lichter blinken…
    Ich finde so was ja eher verwirrend und ablenkend. Gibt’s da eigentlich Studien, wie bzw. ob sich diese Überfrachtung auf die Verkehrssicherheit auswirkt?

  8. #8 noch'n Flo
    26. März 2011

    Zum Thema “seltsame Verkehrsschilder” gibt es hier und hier noch mehr.

  9. #9 rolak
    26. März 2011

    Ha, zum ersten des ersten wäre ich (einmal) ein Beleg für die Notwendigkeit (gewesen): In einem fränkischen Städtchen gab es zwischen der Wohnung einer Freundin und der Uni so eine Talsenke, wo jeder halbwegs normale Radfahrer versuchte bergab möglichst viel Schwung zu holen um hinten möglichst bequem den Gipfel zu erreichen. Allerdings war da Tempo 30 wg einer unübersichtlichen Abzweigung nach links, was mich rechts auf dem Radweg nicht gekümmert hat. Mehr als 30km/h mehr als erlaubt in einer geschlossenen Ortschaft war heftig teuer…

  10. #10 Logiker
    27. März 2011

    @ rolak: Für Radfahrer gelten die Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht, diese gelten nur für KRAFTfahrzeuge, also motorgetriebene Fahrzeuge. Für Fahhradfahrer gilt nur der Grundsatz einer “angemessenen” Geschwindigkeit.

  11. #11 BreitSide
    27. März 2011

    xxx:-)))

  12. #12 rolak
    27. März 2011

    Hi Logiker, es reicht nicht aus ausschließlich logisch zu denken, auch die Grundlage des Gedankengebäudes muß stabil sein. Du kannst das gerne mir Deinem Lieblingssheriff diskutieren, aber vorab:
    §3.3 StVO, also der mit den impliziten Höchst-Geschwindigkeiten, redet in der Tat ausschließlich von Kraftfahrzeugen – allerdings redet die StVO bzgl des Zeichens 274, also dem mit den expliziten Höchstgeschwindigkeiten nur von Fahrzeughaltern. Ganz allgemein. Fehlendes Kennzeichen schützt bei einer ‘bemannten’ Radarkontrolle auch nicht.
    Aus vielleicht verständlichen Gründen habe ich das Knöllchen damals nicht eingerahmt, sondern rituell abgefackelt.