Sind die Ergebnisse des kreativen Schaffens, wenn sie erst einmal veröffentlicht wurden, ein Allgemeingut? Oder gibt es so etwas wie “geistiges Eigentum”? Diese Frage steckt ja im Kern der Diskussion um Urheberrechte und deren Reform, die auch hier auf den ScienceBlogs (nicht nur bei mir, sondern auch bei Florian und Thilo) schon mehrfach angeschnitten wurden. Eine Position ist, dass dieses “geistige Eigentum” nicht existiert – dass also die Autoren aller Verfügungsrechte entsagen müssen, sobald ihr Werk in der Öffentlicheit angekommen ist. Die (reaktionär scheindende) Gegenposition ist es, dass Autoren auch nach der Veröffentlichung die Kontrolle über ihr Werk behalten sollen. Darum fiel mir der folgende Fall auf, in dem es auch um den Schutz eines “geistigen Eigentums” geht – aber nicht, wie man nun denken könnte, aus finanziellen Gründen. Sondern ganz darum, dass der amerikanische Präsidentschaftskandidat Mitt Romney sich den Slogan “clear eyes, full hearts, can’t lose” für seinen Wahlkampf “angeeignet” hat:

Der Haken ist, dass dieser Spruch – der etwa “klaren Auges und vollen Herzens können wir nicht verlieren” bedeutet – aus der TV-Serie Friday Night Lights stammt, die von 2006 bis 2011 recht erfolgreich im US-Fernsehen lief (in Deutschland nur auf dem Pay-TV-Kanal TNT Serie zu sehen). Und der Regisseur und Autor der Serie, Peter Berg, wehrte sich dagegen, seine Serie politisch vereinnahmt zu sehen. In einem (nicht offen, aber von einer undichten Stelle öffentlich gemachten) Schreiben an Romney wählt Berg sehr deutliche Worte:

I was not thrilled when I saw that you have plagiarized this expression to support your campaign by using it on posters, your Facebook page and as part of your stump speeches. Your politics and campaign are clearly not aligned with the themes we portrayed in our series.

In der Tat ist der Plagiatsaspekt wohl gar nicht so abwegig, denn Romney erwähnt nicht, dass er das Zitat aus der TV-Serie entliehen hat. Andererseits geht Berg natürlich davon aus, dass jeder weiß, woher der Spruch stammt – sonst ergäbe sein Protest ja keinen Sinn. Aber im öffentlichen Diskurs gelten nun mal nicht die gleichen strengen Attributionsregeln wie im akademischen Diskurs, daher ist dieser Teil der Diskussion sicher nicht weiter relevant. Aber die Frage bleibt: Muss man sich als Autor gefallen lassen, wenn die eigenen Ideen von einem Politiker missbraucht werden (ich wähle das Wort missbraucht durchaus im Wissen um seinen parteiischen Beiklang – aber aus Sicht des “Beraubten” ist es natürlich ein Missbrauch) – vor allem, wenn man den Ideen und Idealen, die dieser Politiker vertritt, nicht nahesteht? Urheberrechtlich ist die Sache sicher nicht justitiabel, aber gibt es nicht doch ein “geistiges Eigentumsrecht”, das hier zu verteidigen ist?

Berg ist nicht der erste Künstler, der sich dagegen wehrt, dass sein Werk von politischer Seite eingespannt wird – Musiker wie Bruce Springsteen oder Tom Petty hatten sich bereits erfolgreich gegen den Einsatz ihrer Songs durch Wahlkampagnen gewehrt.

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Kommentare (13)

  1. #1 Sven Türpe
    15. Oktober 2012

    Randbemerkung zu dieser hervorragenden Zusammenfassung:

    Eine Position ist, dass dieses “geistige Eigentum” nicht existiert – dass also die Autoren aller Verfügungsrechte entsagen müssen, sobald ihr Werk in der Öffentlicheit angekommen ist.

    Mit der Veröffentlichung gelangt ein Werk überhaupt erst in die Sphäre des Rechts, in der Regeln und Vereinbarungen das Handeln einschränken. Die genaue Ausgestaltung bleibt Verhandlungssache, aber der Vorgang der Veröffentlichung ist der blödestmögliche Aufhänger für eine Entrechtlichung. Wer so argumentiert, möchte das Recht ersatzlos streichen und durch die Anarchie ersetzen.

  2. #2 Sondermann
    15. Oktober 2012

    Das ist doch alles bestens gesetzlich geregelt. Ehrlich gesagt verstehe ich die Frage nicht!
    Natürlich darf ich bei Parteiveranstaltungen. Songs von Heti und Greti abspielen. Dafür bezahle ich dann GEMA.
    Wenn ich allerdings etwa eine eigene Version eines Songs usw. veröffentlichen will, brauche ich zuvor immer das Einverständnis des Künstlers.
    Alles andere ist Diebstahl.

  3. #3 WolfStark
    15. Oktober 2012

    Geistiges Eigentum muss natürlich geschützt werden, schließlich ist das auch immer mit einer Arbeitsleistung verbunden. Das Problem ist nur, dass diese Arbeitsleistung in völlig unverhältnismäßigen Maß vergütet werden und ohne Auflagen distributiert (gibt es das Wort eigentlich?) werden will. Bspw. in dem an dem mit dem geistigen Eigentum verbundene Produkt plötzlich nur weil es Software ist nicht mehr Eigentum des Käufers wird oder die GEMA Geld für etwas verlangt, was schon bezahlt wurde.

    Politik ist natürlich noch mal etwas anderes als der normale Handel, da sollten natürlich auch noch mal eigene Regeln gelten. Bei der deutschen Übersetzung fand ich das ganze ja nicht besonders schützenswert, bei dem englischen Original sieht das aber schon anders aus. Das ist ja nicht einfach lyrisch formuliert wie es zig mal in der Vergangenheit passiert sein könnte, sondern eine sehr klare Reihenfolge bei der man sicher kaum anders kann als an Friday Nights Light zu denken und als Schöpfer würde ich auch nicht wollen, dass der einfach so von jedem vereinnahmt werden kann und damit eine Verbindung herstellt, wo keine ist.

  4. #4 Hanno
    15. Oktober 2012

    Den Begriff des geistigen Eigentums finde ich grundsätzlich unbrauchbar irgendetwas sinnvoll zu beschreiben, aber das soll mal jetzt beiseite stehen. Ich denke in so einem Fall ist die juristische Frage eher irrelevant – die Nutzung eines Satzes dürfte unter Fair Use fallen und das Abspielen von Liedern auf Wahlkampfveranstaltungen ist in der Regel durch Zahlungen an die entsprechenden Verwertungsgesellschaften gedeckt.

    Der Punkt in so einem Fall ist doch aber: Letztendlich hat der Künstler, der sich vereinnahmt fühlt, hier die Chance, das ganze für seine Interessen enorm zu nutzen. Denn auch wenn er juristisch vermutlich keine Handhabe hat: Alleine dass er sich öffenltich äußert, schadet dem Politiker (in dem Fall Romney) vermutlich.

    Insofern: Kein geistiges Eigentum ist hier der Schlüssel, sondern Meinungsfreiheit. Wenn Politiker X meine künstlerischen Werke (legal) nutzt, kann ich das nutzen, um meine Meinung über Politiker X kundzutun. Und ihm damit – wenn ich das möchte – schaden.

  5. #5 JAtkins
    15. Oktober 2012

    Ich denke, in diesem Fall haben wir Glück und brauchen nicht weiter zu streiten. Ganz unabhängig davon, ob es so etwas wie “geistiges” Eigentum gibt oder nicht, es gibt auf jeden Fall den Begriff der Schöpfungshöhe, Zumindest bei uns in Deutschland gilt “geistiges” Eigentum erst dann als schützenswert, wenn es eine bestimmte Schöpfungshöhe überschreitet. Dabei geht es nicht um die Qualität des Werkes sondern eher um die Originalität, und die hängt naturlich auch von der Länge des Werkes ab. Ein Liedtext oder ein Gedicht (und sei es auch noch so schlecht) ist hoch genug, ein einzelner Satz aber nicht. Damit wäre der sechseinhalb Wörter lange Satz sozusagen frei wiederverwendbar.

  6. #6 Stefan W.
    15. Oktober 2012

    JAtkins hat geschafft, was Juristen bislang misslang: Er hat ein einfaches, objektives Maß angegeben.

    WolfStark hat noch nie etwas vom Erbrecht gehört.

    Sondermann glaubt dass er für die USA mit der GEMA argumentieren kann.

    Wenn man die Debatte aufmacht, dann geht es nicht nur um Kunst, sondern auch um Architektur und Patente. Es geht auch um die Frage wer wie lange von Erfindungen und anderen geistigen Leistungen profitieren darf. Wieso können etwa neue Melodien geschützt werden, aber neue Rhythmen nicht?

    Wenig bekannt ist auch, dass an den Bühnen wg. des Urheberrechts kaum zeitgenössische Autoren gespielt wird – dabei geht es aber weniger um die Kosten der Vergütung, als die Gefahr, dass der Autor 2 Stunden vor der Premiere mit einer einstweiligen Verfügung angetanzt kommt.

    In der Technik werden die Innovationszyklen immer schneller, während Patente auf Trivialitäten erteilt werden. Etwa wenn jmd. eine Datenbank über Geodaten patentiert, nachdem Datenbanken und Geodaten längst erfunden sind, und relationale Datenbanken m.W. nicht geschützt sind als Erfindung – sonst wäre ihr Erfolgszug wohl ausgeblieben.

    Das Feld ist ein weites, und mit einem Blogkommentar nicht erschöpfend zu behandleln. Ich denke wir brauchen tiefgreifende Reformen.

  7. #7 Jürgen Schönstein
    15. Oktober 2012

    So einfach ist die Sache denn doch nicht. Denn selbstverständlich koennen auch kurze Zitate eine große und damit schützenswerte Schöpfungshöhe erreichen. Goethes Gedicht “Über allen Gipfeln ist Ruh” (auch als Wandrers Nachtlied bekannt) besteht aus einem einzigen, etwas längeren Satz mit insgesamt 23 Wörtern. Und die Sprüche von Karl Valentin werden auch regelmäßig als schützenswerte Zitate gehandelt … Im vorliegenden Fall würde ein Anwalt auch in Deutschland wohl erfolgreich argumentieren können, dass die eigenwillige Formulierung “Clear eyes. Full hearts. Can’t lose.” eine ausreichend hohe schöpferische Leistung darstellt (es geht ja nicht nur darum, WAS gesagt wird – das hatte ich übersetzt – sondern WIE).

    Aber dennoch zielt diese Diskussion an meiner Frage vorbei: Wenn ich beispielsweise ein Zitat aus einem erklärt pazifistischen Gedicht dazu verwende, zur Gewalt gegen andere aufzurufen (das ist gar nicht so schwer vorstellbar) und damit den Dichter in die Nähe der Gewaltbereiten rücke – soll der sich dann nicht wehren dürfen? Hier ging es ja nicht um Abmahnungen oder um sonstige finanzielle Zusammenhänge, sondern darum, dass sich jemand dagegen verwahrt, von Leuten vereinnahmt zu werden, von denen er sich distanzieren will oder muss.

  8. #8 Sven Türpe
    16. Oktober 2012

    Wenn ich beispielsweise ein Zitat aus einem erklärt pazifistischen Gedicht dazu verwende, zur Gewalt gegen andere aufzurufen (das ist gar nicht so schwer vorstellbar) und damit den Dichter in die Nähe der Gewaltbereiten rücke – soll der sich dann nicht wehren dürfen?

    Das wäre ein Recht auf Imagepflege. Welchen Nutzen hätte es, welche Auswirkungen? Wie ließe es sich missbrauchen?

  9. #9 Jürgen Schönstein
    16. Oktober 2012

    @Hanno

    Den Begriff des geistigen Eigentums finde ich grundsätzlich unbrauchbar irgendetwas sinnvoll zu beschreiben.

    Da bin ich anderer Meinung, und die habe ich hier auch schon ziemlich klar ausgedrückt. Ich zitiere mich mal selbst:

    Worin dieses geistige Eigentum besteht, wird am ehesten erklärbar dadurch, womit man dafür bezahlt: nämlich mit einem Quellennachweis (im Englischen, wie ich mir diesen Satz in meinem Kopf zurecht gelegt hatte, klang’s eleganter: Citation). Wenn ich als Wissenschaftler die Ideen anderer in meinen Arbeiten verwende, dann bediene ich mich bei deren geistigem Eigentum. Wenn ich die Zeilen aus einem Heinrich-Heine-Gedicht rezitiere, dann leihe ich mir dessen geistiges Eigentum. Wenn ich ein creative-commons-Foto, das ich auf Flickr gefunden habe, in mein Blog stelle, dann nehme ich mir ein Stück fremden geistigen Eigentums. Und bezahle dafür mit dem Hinweis, wessen Forschungsbericht, wessen Gedicht, wessen fotografisches Werk ich hier verwende. Und umgekehrt verpflichte ich mich, dieses Eigentum dahin gehend zu respektieren, dass ich es schonend und korrekt behandle: dass ich die Fakten und Erkenntnisse des Wissenschaftlers nicht verfälsche (und beispielsweise behaupte, Darwin habe die Existenz eines intelligenten Designers postuliert), oder ein Heine-Gedicht nicht für antisemitische Propaganda verwende und das Foto nicht in einem verfälschenden und verzerrenden Zusammenhang verwende. Genau so wenig wie ich beispielsweise eine private, aber öffentlich zugängliche Wiese für ein Picknick benutzen würde, und als “Dank” dafür den Boden aufreiße und meinen Müll hinterlasse.

    Und dieses Eigentumsrecht ist unveräußerlich: Selbst wenn ich das Buch, aus dem ich das Heine-Gedicht abschreibe, für teures Geld antiquarisch erstanden habe, wird sein Werk immer noch nicht mein Gedicht, und es also solches auszugeben, ist in der Tat Diebstahl geistigen Eigentums. Und egal, ob das wissenschaftliche Paper aus einer open-access-Datenbank stammt oder aus einem zu saftigen Preisen abonnierten Fachjournal – die Verpflichtung zum Zitat bleibt davon unberührt.

  10. #10 Physiker
    16. Oktober 2012

    Anmerkung:
    Wie in der Einleitung erwähnt sprechen ja viele zur Zeit über die “Urheberrechte und deren Reform”. Insbesondere die Forderungen der Piratenpartei nach Änderungen des Urheberrechts sind mir da noch im Gedächtnis, von denen inzwischen so gut wie gar nichts übriggeblieben ist. Der Grund ist ziemlich trivial, nämlich der, dass es durch internationale Verträge festgelegte Minimalforderungen an das Urheberrecht gibt. Es ist im Rahmen der wirtschaftlichen Verflechtungen völlig undenkbar, dass Deutschland z.B. aus dem TRIPS-Abkommen einseitig austritt. Daher wird es auch keine nationale Reform des Urheberrechts geben, da der nationale Spielraum sehr klein ist und eben nur die zitierten “Reförmchen” erlauben würde.

  11. #11 Till
    16. Oktober 2012

    Nun, ich sehe gute Gründe dafür, dass der Allgemeinheit kurze und prägnante Zitate zur freien Nutzung (ohne Pflicht zum Quellenverweis) überlassen werden sollten, wenn sich diese zu stehenden Wendungen etabliert haben – Gemeinnutz geht vor Eigennutz.
    (Sorry, konnte nicht widerstehen…)

  12. #12 Stefan W.
    17. Oktober 2012

    Wenn ich beispielsweise ein Zitat aus einem erklärt pazifistischen Gedicht dazu verwende, zur Gewalt … aufzurufen (…) und damit den Dichter in die Nähe der Gewaltbereiten rücke – soll der sich dann nicht wehren dürfen?

    “Sich wehren dürfen” beschränkt sich ja eigentlich nicht auf juristisches Sich-wehren mit Hilfe des Urheberrechtes.

    Das eine ist ja nun, was ist, und dies zerfällt in die USA, Deutschland und andere Länder, jeweils vor Alleinherrschaft der Piraten, danach und 1000 anderer Zeitpunkte.

    Ein anderes, was sein soll.

    Der Status Quo ist, dass in Deutschland der Urheber allein das Recht hat über sein Werk zu bestimmen, soweit ich informiert bin. Er kann aber die Verwertungsrechte abtreten, und ist dann an seine Verträge gebunden.

    Wenn das Werk so wie es ist zur Botschaft des Gegenteils dessen, was gemeint war, genutzt werden kann, dann ist es wohl gescheitert. Wenn es aber bearbeitet wird, um die gegenteilige Botschaft zu transportieren, was bei Persiflagen häufig der Fall ist (“Eigenheim – und recht viel Fra-hei-zeit”), dann wird meist sowohl das Wiedererkennen des Originals beabsichtigt, als auch die pointierte Veränderung. Dass der Künstler in ein falsches Licht gerückt wird ist ja nur schwer vorstellbar, denn die Konsumenten dürften die Abwandlung nicht bemerken, müssten aber gleichwohl das Werk dem ursprünglichen Autor zuordnen.

    Wie dem auch sei – auch eine Bearbeitung eines Werkes erfordert die Erlaubnis dessen, der es geschaffen hat (sofern nicht 70 Jahre nach seinem Tod … bla, bla, bla).

    Ob das immer sinnvoll und angemessen ist, darüber kann man streiten. Wenn die Nutzung nicht kommerziell ist, etwa in einer Schülerzeitung mit einer Auflage von 200 Exemplaren …

  13. #13 Jürgen Schönstein
    18. Oktober 2012

    @Stefan W.
    So simpel ist das nicht, von wegen “dann ist es wohl gescheitert”. Wir Deutschen haben da ja ein sehr prominentes Beispiel für den Missbrauch eines künstlerischen Werkes: Als Hoffmann von Fallersleben sein “Lied der Deutschen” schrieb, waren die ersten Zeilen “Deutschland, Deutschland über alles” ein Aufruf gegen Kleinstaaterei und Provinzmonarchien, für einen demokratischen Nationalstaat – was damals auch noch nicht negativ besetzt, sondern fortschrittlich und liberal war, im Sinn von “Alle Macht geht vom Volke aus”. Die gleichen Zeilen wurden dann von Imperialisten – wilhelminischen ebenso wie nationalsozialistischen – als Stimulans für eine Eroberungspolitik missbraucht, die gleich zwei Mal zur Katastrophe führte. Ich will damit nicht sagen, dass nur diese erste Strophe Schuld am I. und II. Weltkrieg ist; dennoch könnte ich den Frust eines Dichter verstehen, dessen Werk für solch eine Politik missbraucht wird – und wenn ich dieser Dichter wäre, hätte ich mich mit allen Mitteln gegen diese Vereinnahumg gewehrt. Darum geht es hier.