… ist oft gar nicht so leicht zu erkennen. Ich habe mich ja hier schon ziemlich ausgiebig zu Fragen der Nutzungs- und Urheberrechte und deren Schutzwürdigkeit geäußert; ein Teil dieser Kommunikation hat es sogar zum Kapitel eines Buches über den vermeintlichen Crash des Urheberrechts gebracht. Das ist natürlich kein Persilschein für mich, selbst in den fremdgesäten Ideen- und Leistungsgärten zu wildern. Aber dass ich mich – in meiner Funktion als ScienceBlogs.de-Redakteur – trotz dieser ziemlich klaren Position pro Urheberrechtsschutz, plötzlich auf der Seite der “Verbrecher” befinde, hat mich dann doch ziemlich überrascht. Ohne die sprichwörtlichen Rösser und Reiter (und das dabei verzehrte Stroh) zu nennen, will ich den akuten Fall mal eher abstrakt schildern, um die Sache an sich nicht zu eskalieren:

In einem bereits etwas älteren Beitrag einer/s unserer BloggerInnen wurde ein Foto verwendet, das aus Wikipedia übernommen war. Die Lizenzseite von Wikipedia identifizierte das Bild als frei unter der Lizenz Creative Commons Attribution 3.0 Unported; im Text erschien unter dem Bild der Name des Fotografen sowie als Quellenangabe Wikipedia, mit einem direkten (und weiterhin aktiven) Link zur Wikipedia-Fotoseite, von der das Bild heruntergeladen war und wo alle Lizenzangaben deutlich zu erkennen waren. Soweit, so gut?

Leider nicht. Heute trudelte eine Abmahnung – ich nenn’s mal so, es kann sein, dass das Schreiben streng juristisch in eine andere Kategorie fällt – bei mir ein, in der dieser Quellen- und Lizenzhinweis vom Fotografen als nicht ausreichend bezeichnet und unter Bemühen einiger Rechtsartikel (die ich erst mal nicht überprüfen kann, dazu wird ein Anwalt nötig sein) auch gleich eine Schadenersatzforderung, nachträgliche Lizenzgebühren und Kostenerstattung für den Dokumentationsaufwand in Rechnung gestellt wurden. Insgesamt runde 450 Euro …

Und nun frage ich mich: Geht es hier wirklich darum, ein vermeintliches oder tatsächliches Unrecht zu korrigieren? In diesem Fall hätte ja, ganz unkompliziert, eine Email an die Redaktion ausgereicht: Ändert gefälligst die Quellenangabe und ergänzt sie um den CC-3.0-Lizenhinweis. Ist überhaupt ein Unrecht gegeben, wenn der Name des Fotografen klar genannt und weitere Angaben mit einem Link in vollem Umfang auf dem Bildschirm erscheinen? Warum soll ein Link – nach dem Leistungsschutzrecht – bereits so viel Wert sein wie eine vollinhaltliche Übernahme von Content, wenn er andererseits nicht ausreichend sein kann, um das zu tun, wofür er gedacht ist: relevante Information verlinken?

Wie gesagt: Ich habe nicht vor, die Urheberrechte des Fotografen in Zweifel zu ziehen. Doch ist ihm wirklich ein Schaden entstanden (das Wort ist, wenn ich mir die Strafandrohungen in dem Schreiben ansehe, sehr ernst zu nehmen), weil der Hinweis auf die Basis der gebührenfreien Lizenzerteilung einen Mausklick vom Urhebernamen getrennt war? Sicher ist, dass weder Autor noch Lizenz verheimlicht werden sollten; es geht hier ganz allein um eine Formalität. Und sicher, vor Gericht mögen Formalitäten schwerer wiegen, wenn Anwälte anfangen, mit ihnen zu jonglieren. Aber sind Formfehler bereits echte, materielle Schäden? Fragen, Fragen, Fragen …

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Kommentare (24)

  1. #1 Stefan Wagner
    https://demystifikation.wordpress.com/2014/10/07/dt-hilfskonvoi/
    8. Oktober 2014

    Ich habe auch schon Wikipediabilder verwendet und finde die Lizenzangaben nicht optimal, was die Handlichkeit betrifft – bin aber auch ganz schön anspruchsvoll, was das betrifft, sprich, wenn ich in Arbeitswut zapp-zapp fertig werden will, werde ich rasch ungeduldig.

    Eine Fußnote “Bitte verlinken Sie das Bild als bla-fasel-…”, welches man mit Copy-und-Paste übernehmen kann wäre wünschenswert. Heikel ist, dass sich die Seite aber später ja jederzeit ändern kann. Wie verlässlich man dann an Archivzustände kommt habe ich noch nicht ausprobiert; im Zweifelsfall stünde ich dann auch da.

    Dass jemand, der seine Arbeit unter einer freien Lizenz weitergibt dann gleich aus vollen Rohren feuert, obwohl er sieht, dass den Anforderungen weitgehend entsprochen wurde, finde ich befremdlich. Vielleicht hat er aber eine Agentur beauftragt seine Interessen durchzusetzen, und die arbeitet so akribisch wie möglich, und er selbst würde es laxer handhaben, will sich aber andererseits nicht mit solchen Details befassen – hat aber mit der Agentur einen Vertrag geschlossen, der dieser gerade auch aus solchen Fällen Einnahmen garantiert, so dass er jetzt schlecht zurück kann.

  2. #2 Karl Mistelberger
    8. Oktober 2014

    > Ich habe auch schon Wikipediabilder verwendet und finde die Lizenzangaben nicht optimal, was die Handlichkeit betrifft

    So umständlich ist die Handhabung eigentlich nicht. Ich habe mir das notiert: Silvia Saint

  3. #3 Till
    8. Oktober 2014

    Scheint um sich zu greifen – ein ganz ähnlicher Fall wurde vor kurzem in einem Blog-Netzwerk auf Facebook mitgeteilt. Eine rechtliche Klärung wäre wünschenswert. Insofern bin ich gespannt, wie es weitergeht.

  4. #4 Florian Freistetter
    8. Oktober 2014

    Deswegen bemühe ich mich mittlerweile, hauptsächlich Public Domain Bilder zu nehmen…
    Aber vermutlich kann einem ein ausreichend motivierter Anwalt immer irgendwie einen Strick drehen 🙁

  5. #5 Frank Wappler
    https://what.I.cannot.create--I.cannot.understand
    8. Oktober 2014

    Jürgen Schönstein schrieb (Oktober 7, 2014):
    > In einem bereits etwas älteren Beitrag einer/s unserer BloggerInnen wurde ein Foto verwendet, das aus Wikipedia übernommen war. […] Schadenersatzforderung

    Das kommt davon, wenn man Beiträge nicht einfach in Wikipedia veröffentlichen darf, sondern sich gezwungen sieht, Inhalte daraus anderswo hin zu “übernehmen“.

    Bleibt zu hoffen, dass sich das (bald) ändert;
    und dass sich (bald) auch Wikipedia-Fotos editieren lassen,
    und nicht bloß deren Artikeltexte bzw. darin gezeigte diverse ASCII art.

  6. #6 Jürgen Schönstein
    8. Oktober 2014

    @Florian #4
    Das Problem liegt nicht in der Lizenz an sich: Der Fotograf bestreitet ja nicht, dass wir das Foto verwenden durften. Aber selbst ein Public-Domain-Bild muss einen Fotonachweis haben, in dem der Fotograf/die Fotografin (und was immer diese Urheber als weitere Quellenangabe fordern) ausgewiesen sind. Die Frage hier ist, ob dieser Lizenznachweis – auch “Public Domain” wäre ein solcher – durch einen Link auf die entsprechende Webseite ausreichend ist, oder ob er direkt unter/neben/über dem Bild explizit aufgeführt werden muss.

    @Frank Wappler #5

    Das kommt davon

    Nein, kommt es nicht. Das Foto (ein Porträt einer Person) ist zwar von Wikipedia, nicht aber der Inhalt des ScienceBlogs-Beitrags. Interessanter Weise muss man auch bei Wikipedia erst mal auf das Bild selbst klicken, um zur Rechte-Seite zu kommen – im Wikipedia-Eintrag selbst ist also noch nicht einmal der Name des Fotografen erwähnt.

  7. #7 Neunmalkluger
    8. Oktober 2014

    Fotos von Personen haben in einem Wissenschaftsblog sowieso nichts zu suchen.

  8. #8 Frank Wappler
    https://free.wikipedia.now
    8. Oktober 2014

    Jürgen Schönstein schrieb (#8, 8. Oktober 2014):
    > Das Foto (ein Porträt einer Person) ist zwar von Wikipedia, nicht aber der Inhalt des ScienceBlogs-Beitrags.

    Eben.

    Warum wurde dieser Beitrags-Inhalt (samt “übernommenem” Foto) denn ausgerechnet als ScienceBlog veröffentlicht,
    und nicht im Rahmen eines Wikipedia-Artikels (wo das Foto offenbar sowieso schon verfügbar war) ??

    Läge dieser Beitrags-Inhalt etwa außerhalb des erforderlichen enzyklopädischen “Kreises der Bildung” ? …

    Und das (im obigen Beitrag an “Hakeleien” Beschriebene) kommt davon.

    p.s.
    Interessanter Weise (oder eher: bedauerlicher Weise) lassen sich auf Wikipedia Porträts von Personen (oder anderen Gesichtsträger z.Z. (auch noch) nicht viel detaillierter zeichnen/editieren als so: \smallsmile .

    (Aber zumindest lässt sich dort der entsprechende Sourcecode leichter lesen als hier, und bei Bedarf/Interesse sogar kopieren; ganz zu schweigen von den dortigen Vorschau- und Korrekturmöglichkeiten.)

  9. #9 sepp
    8. Oktober 2014

    @Florian Freistetter:
    Vorsicht: Die “Public Domain” gibt es im kontinentaleuropäischen Urheberrecht nicht. Es gibt zwar den verwandten Begriff der “Gemeinfreiheit”, aber die Unterschiede sind groß: Zunächst einmal sind nur Werke gemeinfrei, die entweder sowieso keinen Urheberrechtsschutz genießen (z.B. wegen zu geringer Schöpfungshöhe), oder deren Schutzfrist abgelaufen ist. Ob man als Urheber sein Werk als “gemeinfrei” deklarieren kann, ist (wenn ich mich richtig erinnere) umstritten. Bestimmte Teile des Urheberrechts (die Urheberpersönlichkeitsrechte) sind grundsätzlich nicht abtretbar.

  10. #10 Jürgen Schönstein
    8. Oktober 2014

    @Frank Wappler #8
    Ich flehe Sie an: Behalten Sie Ihre off-topic-Bemerkungen fuer sich, oder publizieren Sie dieselben in einem eigenen Blog! Seit wann ist ein Blogpost das gleiche wie ein Wikipedia-Eintrag? Warum haetten wir also, statt den Beitrag in ScienceBlogs.de zu posten, wofuer er konzipiert und geschrieben war, denselben ohne einen enzyklopaedischen Bezug in Wikipedia einstellen sollen (wo er, eben wegen der fehenden enzyklopaedischen Relevanz, gleich wieder geloescht wuerde)? Der Blogautor/die Blogautorin hatte nach einem frei verwendbaren Foto einer im Text erwaehnten Person gesucht (sowas tut man manchmal, um Texte zu illustrieren), und ein solches auch bei Wikipedia gefunden. Die Verwendung des Bildes war, wie ich nun gerne zum dritten Mal erklaere (zweimal davon speziell fuer Sie), unstrittig und korrekt – dem Fotografen missfiel nur die Form des Autorennachweises, der teilweise (!) durch Verlinkung auf eine relevante Seite gegeben wurde, anstatt im vollen Wortlaut direkt auf der Blog-Artikelseite ausgefuehrt zu werden. Mehr nicht, und nichts davon hat auch nur einen marginalen Bezug zu dem, was Sie in Kommentar #8 breittreten wollen. Ich vermute mal, dass dies eine Art Beissreflex Ihrerseits ist – sobald Sie “Wikipdia” lesen, manifestiert sich ein nicht unterdrueckbares Absonderungsbeduerfnis. Aber dafuer sind die Kommentarspalten hier (leider?) nicht das geeignete therapeutische Forum.

  11. #11 Neunmalkluger
    8. Oktober 2014

    Nur mal interessehalber: geht es in Wirklichkeit vielleicht um etwas ganz anderes – dass der Fotograf in einer Beziehung zur abgebildeten Person steht und diese sich durch den Artikel in irgendeiner Weise verunglimpft fühlt?

  12. #12 Karl Mistelberger
    8. Oktober 2014

    > #6, Jürgen Schönstein, 8. Oktober 2014
    > Aber selbst ein Public-Domain-Bild muss einen Fotonachweis haben, in dem der Fotograf/die Fotografin (und was immer diese Urheber als weitere Quellenangabe fordern) ausgewiesen sind. Die Frage hier ist, ob dieser Lizenznachweis – auch “Public Domain” wäre ein solcher – durch einen Link auf die entsprechende Webseite ausreichend ist, oder ob er direkt unter/neben/über dem Bild explizit aufgeführt werden muss.

    Die Frage wird durch den Vewendungshinweis in der Wikipedia selbst eindeutig beantwortet. Folgen Sie diesem Hinweis ohne Wenn und Aber in dem Sie den angezeigten Code in Ihr Blog übernehmen, dann passiert folgendes:

    1. Wenn sich der Mauszeiger über dem Bild befindet wird in meinem oben verlinkten Beispiel folgender Text angezeigt:

    By http://www.lukeisback.com [CC-BY-SA-2.5 ( https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5 ) ], via Wikimedia Commons

    2. Beim Klick auf das Bild öffnet sich folgende Seite: https://commons.wikimedia.org/wiki/File%3ASilvia_Saint_DSC_1443.JPG die ausführlich über das Kleingedruckte informiert.

    Daraus folgere ich, dass die Quellenangabe nicht unbedingt im Textfluss erscheinen muss. Sie muss aber zweifelsfrei vorhanden sein und darf nicht verändert wiedergegeben werden.

  13. #13 Jürgen Schönstein
    8. Oktober 2014

    @Neunmalkluger #11
    Nein, damit hat die Sache nichts zu tun. Das Bild war exakt in dem Sinn verwendet worden, den der Fotograf beabsichtigt hatte, und die Verwendung selbst war auch nie strittig (davon abgesehen, dass auch an dem Beitrag absolut nichts auch nur annähernd Ehrenrühriges war) – es ging einzig und allein um die Form des Lizenznachweises, die dem Fotografen so nicht gefiel und ob derer er sich daher im Recht sah, einen Schadenersatzanspruch geltend zu machen.

    @Karl Mistelberger #12
    Ich kenne die “on-mouse-over”-Variante; der Haken dabei ist, dass

    a) sie nicht in jeder Browser-Konfiguration zu funktionieren scheint – ich habe diese Methode frueher selbst benutzt, aber sehen müssen, dass spätestens nach dem Umzug von MovableType zu WordPress vor mehr als zwei Jahren dieses Label nicht mehr zuverlässig dargestellt wurde;

    b) der Urheber- und Lizenznachweis in Screenshots und Seiten-Ausdrucken – also exakt jenen “Beweismitteln”, die KlägerInnen bei Gerichten vorlegen können und werden, nicht zu sehen ist. Auch damit hatten wir schon mal juristische Probleme in der Vergangenheit.

    Das Abmahnschreiben widersprach übrigens exakt Ihrer Feststellung, dass “die Quellenangabe nicht unbedingt im Textfluss erscheinen muss”. In ihrer Rechtsprechung zum Leistungsschutzrecht hatten die EU-Richter, wenn ich es richtig verstanden habe, zwar festgestellt, dass ein Hyperlink auf einen Text der direkten Darstellung des Textes vergleichbar sei, und nach dieser Logik hätte der Hyperlink auf die Lizenzbedingungen auch der direkten Darstellung dieser Lizenzbedingungen entsprechen müssen – aber genau dies wurde in dem Abmahnschreiben ja bestritten und wird im Zweifels- und/oder Streitfall nur durch ein Gericht zu klären sein.

  14. #14 Karl Mistelberger
    8. Oktober 2014

    #13, Jürgen Schönstein, 8. Oktober 2014
    > Ich kenne die “on-mouse-over”-Variante; der Haken dabei ist, dass a) sie nicht in jeder Browser-Konfiguration zu funktionieren scheint – ich habe diese Methode frueher selbst benutzt, aber sehen müssen, dass spätestens nach dem Umzug von MovableType zu WordPress vor mehr als zwei Jahren dieses Label nicht mehr zuverlässig dargestellt wurde;

    Das habe ich noch nie gesehen, dass mein Opera, Firefox, Chrome oder Chromium den Text nicht dargestellt hätten. Wenn er im Source Code einer Seite drinnen steht wird er auch angezeigt, egal ob MovableType oder WordPress dahintersteckt. Wenn der Benutzer die Ausgabe per Browsereinstellung unterbindet ist er natürlich nicht zu sehen.

    > b) der Urheber- und Lizenznachweis in Screenshots und Seiten-Ausdrucken – also exakt jenen “Beweismitteln”, die KlägerInnen bei Gerichten vorlegen können und werden, nicht zu sehen ist. Auch damit hatten wir schon mal juristische Probleme in der Vergangenheit.

    Egal, was irgend ein Browser macht, es gibt den Quelltext der Seite und wenn dort der von Wikimedia vorgeschlagene Code drinnen steht kann er auch als Beweismittel vorgelegt werden.

    > Das Abmahnschreiben widersprach übrigens exakt Ihrer Feststellung, dass “die Quellenangabe nicht unbedingt im Textfluss erscheinen muss”.

    So ein Schreiben muss ja nicht stichhaltig sein. Was stand denn da drinnen?

    > In ihrer Rechtsprechung zum Leistungsschutzrecht hatten die EU-Richter, wenn ich es richtig verstanden habe, zwar festgestellt, dass ein Hyperlink auf einen Text der direkten Darstellung des Textes vergleichbar sei, und nach dieser Logik hätte der Hyperlink auf die Lizenzbedingungen auch der direkten Darstellung dieser Lizenzbedingungen entsprechen müssen – aber genau dies wurde in dem Abmahnschreiben ja bestritten und wird im Zweifels- und/oder Streitfall nur durch ein Gericht zu klären sein.

    Als ich zum ersten und bisher letzten Mal ein Schreiben mit erheblichen finanziellen Forderungen von einem Anwalt erhielt, habe ich erst gekontert, der Anwalt holte weiter aus, ich habe Punkt für Punkt seine detaillierten Argumente zurückgewiesen und in seinem nunmehr drttten Schreiben hat er den Rückzug angetreten, d.h. unterm Strich war ich deutlich im Plus.

    Gericht muss also nicht unbedingt sein, doch besondere Vorsicht ist in Streitfällen immer ratsam. Wenn man unvorsichtigerweise nichts gegen so ein Schreiben unternimmt kann es ziemlich teuer werden. 😉

  15. #15 Jürgen Schönstein
    8. Oktober 2014

    @Karl Mistelberger #14

    Wenn er im Source Code einer Seite drinnen steht wird er auch angezeigt, egal ob MovableType oder WordPress dahintersteckt.

    Wenn Sie wüssten, was alles in unserem Quellcode drinsteht und dennoch nicht angezeigt wird – schon das simple HTML-Tag small für eine kleinere Schrift wird von unserem WP-Editor souverän ignoriert.

  16. #16 Karl Mistelberger
    9. Oktober 2014

    > #15, Jürgen Schönstein, 8. Oktober 2014
    > Wenn Sie wüssten, was alles in unserem Quellcode drinsteht und dennoch nicht angezeigt wird – schon das simple HTML-Tag small für eine kleinere Schrift wird von unserem WP-Editor souverän ignoriert.

    Auch ich verwende beim Bloggen den Editor von WordPress. Ihre Probleme kann ich allerdings nicht nachvollziehen. Das Small-Tag kann ich zwar nicht durch Anklicken im Menü einfügen, doch der Editor akzeptiert es, schließt es per Mausklick, wandelt es um und zeigt auch korrekt den eingegebenen Text in deutlich kleinerer Schrift an.

    Möglicherweise braucht Ihre WordPress-Installation dringend eine Renovierung. Ich benutze die aktuelle Version und bin damit hochzufrieden.

    Ihre Bedenken in der obigen Diskussion haben mich bewogen, den Text meiner Notiz zu ergänzen: Silvia Saint

  17. #17 Frank Wappler
    https://Omelettduft.ohne.Rezept--ist.wie.ein.Test.ohne.Eier
    9. Oktober 2014

    Jürgen Schönstein schrieb (#10, 8. Oktober 2014):
    > Seit wann ist ein Blogpost das gleiche wie ein Wikipedia-Eintrag?

    Seit wann denn nicht?.
    Am erwähnten Foto der betreffenden Person alleine ließe sich jedenfalls nicht unterscheiden, ob diesbezügliche weitergehende schriftliche Absonderungen als Wikipedia-Eintrag veröffentlicht wären, oder als (“irgendein”) Blogpost.

    > Warum haetten wir also, statt den Beitrag in ScienceBlogs.de zu posten, wofuer er konzipiert und geschrieben war, denselben ohne einen enzyklopaedischen Bezug in Wikipedia einstellen sollen

    Erstens war keine Rede davon, den Inhalt ohne enzyklopaedischen Bezug einzustellen. Stattdessen besteht der enzyklopaedischen Bezug offensichtlich mindestens auf die betreffende Person.
    Außerdem: in schriftlichen Absonderungen, die entsprechend den Ansprüchen von ScienceBlogs-Redakteuren konzipiert und geschrieben wurden, ließen sich vermutlich sogar weitere enzyklopaedische Bezüge erkennen und ausweisen/verwikilinken.

    Zweitens, nochmals erklärt:
    um sich nicht dem eventuellen Missfallen diverser Foto-Urheber auszusetzen.

    Und nicht zu vergessen drittens:
    um Wikipedia durch das Hinzufügen dieser enzyklopaedischen Bezüge zu ergänzen.

    > sobald Sie “Wikipdia” lesen, manifestiert sich ein nicht unterdrueckbares Absonderungsbeduerfnis.

    Ja, selbstverständlich.
    Bei welchem an Bildung und Forschung und wissenschaftlichem Diskurs Interessierten denn nicht?.

    p.s.
    > Ich flehe Sie an: Behalten Sie Ihre off-topic-Bemerkungen fuer sich, oder publizieren Sie dieselben in einem eigenen Blog!

    Ich nehme nicht an, dass dies eine (flehentliche) Einladung darstellt, einen ScienceBlog zu gestalten (z.B. als “Koinzidenzian”),
    oder wenigstens einen Gastbeitrag (Titel: “Modellierung des Pulsars PSR J0348+0432 und die dabei zugrundegelegten Begriffe” oder so ähnlich).

    Aber vielleicht ist ja bei Wikipedia noch niemand als “ScienceBlogs Comments” angemeldet …
    (Gerüchteweise werden Wikipedia-Einträge nämlich nicht so ohne Weiteres willkürlich-unenzyklpaedisch weggepustet, wenn man ihnen Namen der Form
    “user:<Username>/<[A-Za-z0-9\-]+>”
    gibt.)

  18. #18 Stetskonsequent
    13. Oktober 2014

    > „Die Lizenzseite von Wikipedia identifizierte das Bild als frei unter der Lizenz Creative Commons Attribution 3.0 Unported; im Text erschien unter dem Bild der Name des Fotografen sowie als Quellenangabe Wikipedia, mit einem direkten (und weiterhin aktiven) Link zur Wikipedia-Fotoseite, von der das Bild heruntergeladen war und wo alle Lizenzangaben deutlich zu erkennen waren. Soweit, so gut?“

    Nicht nur aber besonders Science-Blogger sollten die verwendete Lizenz inhaltlich schon verstehen. Und obwohl es mehrere Ausführungen davon gibt, fehlt auch im Artikel die klare Ansage, welche denn gemeint ist. – Dumm gelaufen, bezahlt halt euer Lehrgelt oder einigt euch 😉

  19. #19 DasKleineTeilchen
    18. Oktober 2014

    “es ging einzig und allein um die Form des Lizenznachweises, die dem Fotografen so nicht gefiel und ob derer er sich daher im Recht sah, einen Schadenersatzanspruch geltend zu machen.”

    blabla. sorry, der fotograf will abmelken; wer bilder unter ner CC-lizenz (ja, PER SE) bei wikipedia einstellt und dann blogs(!) abmahnt, weil die urhebernennung nicht PEINLICH genau eingehalten wurde und gleich mit monetärer abmahnung rumwedelt, hats drauf angelegt. solche leute gehören der wikipedia verwiesen und ist beileibe kein einzelfall. da kotz ich ganz ungehemmt bei solchen nummern.

  20. #20 Thilo
    20. Oktober 2014

    Ich halte zwar nicht viel vom Diderot-Club, aber das past doch gut zum Thema: https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Simplicius/Diderot-Club_II#Frisches_Wikimedia-Geld_f.C3.BCr_Politikerfotos.3F

  21. #21 DasKleineTeilchen
    30. Oktober 2014

    was neues; @jürgen, ich muss dich mal fragen: ist der fotograf *zufälligerweise* Dirk V.? nicht nur dann könnte das hier von interesse sein:

    https://www.kanzleikompa.de/2014/10/29/landgericht-berlin-cc-foto-lizenzeintreiber-darf-abzocker-genannt-werden/

  22. #22 Thilo
    1. Februar 2015

    Was ist aus der Sache eigentlich geworden?

  23. #23 Thilo
    16. Februar 2016

    gab es noch eine fortsetzung? wurde die klage abgewiesen?

  24. #24 Jürgen Schönstein
    16. Februar 2016

    @Thilo
    Es gab keine Klage, kein Verfahren (was mir, im Nachhinein, sogar lieber gewesen wäre). Statt dessen haben uns die Anwälte geraten, der ersten Forderung nachzukommen – das Bild sollte, darauf hatte man sich geeinigt, innerhalb einer sehr knappen Frist entfernt und eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, die dann mit der doppelten ursprünglichen Schadenersatzforderung verbunden war. So weit, wie es schien, so gut.

    Ich hatte das Bild dann aus dem Text entfernt und auch alle Kopien (z.B. Vorschaubilder) aus unserem Bildarchv gelöscht. Eine Google-Suche schien mir zu bestätigen, dass das Bild nicht mehr auf ScienceBlogs.de zu finden war.

    Doch dann kam die Überraschung: Der Fotograf hatte doch noch eine Kopie in einem Server-Cache “gefunden”. Ich benutze die Anführunsgzeichen, weil die URL schon verriet, dass man wissen musste, wo man schaut; ich nehme an, dass das Teil des Abmahnkonzepts war. Denn natürlich ist im Internet nichts wirklich “verschwunden”, irgendwo liegt immer noch was herum. Am Ende mussten wir also für ein Bild, das korrekt verwendet wurde und eigentlich auch einen korrekten Bildnachweis (zumindest inhaltlich korrekten, da alle Informationen über den Urheber und die Lizenz für alle LeserInnen ersichtlich waren) hatte, eine mehrstellige Summe zahlen – mehr, als ein gebührenpflichtiges Bild jemals gekostet hätte.

    Sicher hätte man das vor Gericht anfechten können, aber mit der Unterlassungserklärung, die wir ja im guten Glauben und der festen Absicht abgegeben hatten, das Bild komplett zu löschen, hatten wir uns in eine unhaltbare Situation manövriert. Die Gegenseite hatte ja – scheinbar – ihren guten Willen gezeigt; der Fehler schien bei uns zu liegen. Ich bin mir zwar sicher, dass diese Aktion methodisch so konzipiert war, aber das hätte sich nie beweisen lassen.