Drüben im Blog „Kritisch gedacht” hat Ulrich Berger vor ein paar Tagen auf den Fall des Wiener Wirtschaftsprofessors Franz Hörmann aufmerksam gemacht, der auf obskure Art und Weise begründet, warum er nicht wissen könne, ob es im Nationalsozialismus Gaskammern gegeben habe.

Die bei Ulrich Berger zitierte Begründung Hörmanns lautet: Er wisse es nicht, weil er dazu weder „Fachwissen” noch „Erlebniswissen” habe. Er sei ja kein Historiker und dabei gewesen sei er auch nicht. Daher könne er es nur “glauben”. Ulrich Bergers Vermutung ist, dass Hörmann „vielleicht irgendwo ang’rennt” ist. Ich glaube, ich weiß (kleines Hörmannsches Wortspiel!), wo er „ang’rennt” ist: bei seinem Kollegen Peter Kampits. Der gute Mann ist Dekan der Fakultät für Philosophie und Bildungswissenschaft der Universität Wien und Vorsitzender des Wiener Beirates für Bio- und Medizinethik.

Kampits schreibt in einem Kommentar des Online-Mediums „DiePresse.com” über den „heiligen Krieg der heutigen Blockwarte gegen die Raucher”. Es geht ihm in diesem Beitrag darum, dass unter dem Vorwand des Nichtraucherschutzes nur ein „Feldzug gegen die Raucher” stattfinde. Nun kann man darüber streiten, wie ein guter Nichtraucherschutz umgesetzt werden soll, wo das Rauchen zugelassen und wo es besser verboten werden soll. Und in der Tat muss man aufpassen, dass aus einem gut gemeinten Gesundheitsschutz für die Bevölkerung nicht hinterrücks eine unbotmäßige Verhaltenslenkung der Bevölkerung wird. Über gesetzliche Regelungen zum Nichtraucherschutz muss also gestritten werden, idealerweise auf der Basis des besten verfügbaren Wissens über die Gefahren des Passivrauchens. Die Gesellschaft muss sich dann darauf verständigen, wie viel Risiko sie in welchen Lebensbereichen zulässt – wie beim Autofahren oder den Atomkraftwerken auch. Allen recht machen kann man es dabei sicher nicht, aber die Vernunft muss vielleicht nicht ganz auf der Strecke bleiben.

Dass sich Kampits beim Thema Studien zum Passivrauchen auf seinen deutschen Philosophenkollegen Günter Ropohl stützt, der in diesen Fragen in Hörmannscher Diktion sicher eher „Erlebniswissen” als „Fachwissen” vorweisen kann, geschenkt, darüber ist andernorts schon genug gesagt worden. Aber muss er die Diskussion mit Sätzen wie diesem führen: „Der Feldzug gegen die Raucher, dessen ‚Endsieg’ ihre totale Vernichtung sein soll …”? Oder: „Man erinnere sich an die Lust am Denunzieren, welche bereits die Blockwarte des Dritten Reiches auszeichnete.” Geht’s nicht eine Nummer kleiner? Ang’rennt offensichtlich!

Kommentare (40)

  1. #1 Dr. Webbaer
    30. Januar 2012

    Ö sieht sich als unschuldig im 1.WK (Alleinschuld: D) und als Opfer des 2.WK, d.h. man ist dort vglw. locker.

    Grundsätzlich aber schon interessant, wer welche Vergleiche ziehen darf…

    MFG
    Dr. Webbaer

  2. #2 Martin
    30. Januar 2012

    Die systematische Darstellung nationalsozialistischer Täter als “Opfer” nur um einer Strafverfolgung zu entgehen ist ja geschichtlich bekannt. Verallgemeinernd und auch verharmlosend hatte man dann gleich ganz Österreich als “erstes Opfer” des Nationalsozialismus dargestellt. Inzwischen wurde das für Österreich wieder korrigiert.
    Auch das ist für mich eine Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz 1947, §3g.

  3. #3 Martin
    30. Januar 2012

    Auch das ist für mich eine Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz 1947, §3g.

    bezieht sich auf die oben genannten Zitate und Wortwahl.

  4. #4 Martin
    30. Januar 2012

    Ulrich Berger, Josef Kuhn:

    Ang’rennt offensichtlich!

    Das erachte ich ebenso für verharmlosend. Die oben genannten Zitate nehmen ausdrücklich Bezug zum Nationalsozialismus und sind daher die verwendeten Begriffe nur in diesem Zusammenhang zu verstehen und vergleichen diesen mit Suchtkranken. Auch hier müsste eine Anzeige wegen Wiederbetätigung und Entlassung nach dem Beamtendienstrecht erfolgen.

  5. #5 Spoing
    30. Januar 2012

    Also bei der türkischen/englischen oder sonstigen Presse habe ich eigendlich kein Problem damit, da in den Ländern ganz anders mit der Thematik umgegangen wird (Ok, Aussagen wie zur WM ala “Der deutsche Panzer rollt wieder” sind dann doch etwas zu argh). Jedochfinde ich, dass man zumindest im deutschsprachigen Raum die eigenen Worte, in hinblick auf die NS-Vergangenheit, doch etwas bedachter wählen sollte (Sofern man Österreich überhaupt deutschsprachig nennen will 🙂 ).Und gerade Proffs vergessen gerne mal, dass diese eine mindestens so große Vorbildsfunktion wie Firmenchefs haben.

    Ansonsten habe ich auch garkeine Lust mit jemanden über Sinn und Unsinn von etwas zu diskutieren wenn dieser andauernd mit 2.WK Worten um sich wirft. Somit schadet man eigendlich auch nur der eigenen Diskussion.

    Und unabhängig von der NS-Sache:
    Es stört mich auch einfach, dass (gefühlt) immer mehr Superlative etc. auftauchen. Liegt das am Internet? Ist das ein Trugschluss meinerseits oder ist die Gesellschaft so abgestumpft, dass manche Leute meinen ohne Superlative keine Aufmerksamkeit zu bekommen?

  6. #6 Dr. Webbaer
    30. Januar 2012

    @spoing
    Alles eine Frage der Perspektive, in Polen bspw. wären die NS-Vergleiche soz. angebracht und man sollte dort besser auch nicht – wie Dr. W für den deutschsprachigen Raum angeraten hätte – ‘heiligen Krieg der heutigen Blockwarte gegen die Raucher’ durch das in D politkorrekte ‘Kreuzzug der heutigen Inquisitoren gegen die Raucher’ ersetzen. 🙂

    Es geht ja hier nicht um die Sache, sondern um den Stil, und in jedem Land und in jeder Sprache sitzen welche, die sich gerne damit beschäftigen, wer was wie sagen darf.

    Woraufhin jetzt bitte nicht geschlossen werden soll, dass der Webbaer den Kampits-Kommentar gut fand.

    MFG
    Dr. Webbaer

  7. #7 Martin
    30. Januar 2012

    @Spoing:
    Somit stellt sich die Frage ob die Öffentlichkeit einen “Firmenchef” Kampits behalten möchte?
    Man darf in diesem Zusammenhang auch nicht vergessen: Viele Andere können das sicherlich besser!

  8. #8 Martin
    30. Januar 2012

    @Webbaer:
    Was ist daran eine Frage der Perspektive?
    Vielleicht fragen Sie einmal bei den Vereinten Nationen nach.
    Ich erachte das für eine ungeheuerliche Aussage!

  9. #9 Joseph Kuhn
    30. Januar 2012

    @ Martin: Ich bin kein Jurist, aber mir scheint, dass keine der Bestimmungen in § 3 des Verbotsgesetzes auf Kampits zutrifft und das wäre hier auch nicht die richtige Auseinandersetzungsebene. Bei Hörmann mag die Sache anders liegen, je nachdem, wie er sich sonst zum Nationalsozialismus geäußert hat, das wird sich hoffentlich klären lassen. Bei Kampits muss man eher fragen, ähnlich wie bei Ropohl, warum das bei Philosophen ja ansonsten ausgeprägte Differenzierungs- und Abwägungsvermögen beim Thema Nichtraucherschutz so sehr versagt und warum sie sich zu solchen untragbaren Äußerungen hinreißen lassen. Diese Frage stelle ich mir bei Hörmann nicht mehr, nachdem ich das Video mit seinen Äußerungen über die Aliens gesehen habe.

  10. #10 Dr. Webbaer
    30. Januar 2012

    @Kuhn
    Eine dbzgl. Recherche war ergebnislos, Durchgeknalltes findet sich aber noch und nöcher, hier die letzten Nachrichten aus dem Hause Hörmann: https://peterwurm.wordpress.com/2012/01/26/mein-freund-franz-hormann-lugt/

  11. #11 REALM
    31. Januar 2012

    @spoing
    Stimmt, doch solange es dieses unsägliche Verbotsgesetz gibt, ist es dem ganz normalen Bürger nahzu unmöglich sich eine eigene Meinung zu bilden. Wir haben zwar via Internet die Möglichkeit uns Informationen jeder Art zu holen, doch darüber sprechen in der Öffentlichkeit dürfen wir nicht damit ist jede, auch noch so schräge Auslegung, durch nazionalsozialistisch orientierte Menschen möglich.
    Daher sehe ich die einzige Möglichkeit diesen für alle Seiten unguten Zustand zu beenden eine Annulierung des Verbotsgestzes von 1947(!) und konsequente Hinwendung auf die Menschenrechte, denn wenn wir schon etwas vergleichen wollen, dann damit!
    Dann wäre es auch möglich, dass auch der “gewöhnliche” Bürger die Geschichte in einem historischen Zusammnhang sehen könnte. Emotionen haben in der Geschichte nichts verloren.

  12. #12 Martin
    31. Januar 2012

    @REALM

    Emotionen haben in der Geschichte nichts verloren.

    Leider musste ich selbst auch diese Neo-Nazis an Österreichs Universitäten, Professoren, erleben.
    Ich hoffe Sie üben mit Ihren Ansichten keine verantwortungsvolle Tätigkeit in der Gesellschaft aus.

  13. #13 Joseph Kuhn
    31. Januar 2012

    @ Martin: Bei Kampits Artikel hat man es nicht mit neonazistischen Äußerungen zu tun, sondern mit “Godwin’s Rule of Nazi Analogies”. Solche unangemessenen Analogien muss man von neonazistischen Äußerungen trennen und man muss sich damit auch anders auseinandersetzen.

  14. #14 REALM
    31. Januar 2012

    @Martin
    Bitte genau lesen!!!

    Auch ich hatte, allerdings “echte Nazis” als Professoren, bin schon etwas älter.

    Historiker sind verpflichtet zur “Objektivität” das geht nun einmal nicht mit Emotionen.

    …doch habe ich. (Nicht bei den Rechten!)

  15. #15 Martin
    31. Januar 2012

    @Joseph Kuhn: Die Widerbetätigung ist im Verbotsgesetz 1947 geregelt und nicht etwa in irgendeinem Godwins’s rule. Das sollte man eigentlich wissen. Daher darf man auch keine Unterscheidung machen. Die Grundlage auch für Kampits (so wie aktuell auch bei Strache) liefert §3g.

    @Webbär: Erstens unterscheidet sich der Holocaust ganz wesentlich von irgendwelchen anderen historischen Ereignissen. Und – natürlich geht Objektivität gemeinsam mit Emotion ist in diesem Fall sogar mehr als angebracht.

  16. #16 Joseph Kuhn
    31. Januar 2012

    @ Martin:

    § 3 g des Verbotsgesetzes lautet:

    Wer sich auf andere als die in den §§ 3a bis 3f bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinn betätigt, wird, sofern die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung strenger strafbar ist, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung bis zu 20 Jahren bestraft.

    Wie soll das auf die Äußerungen Kampits anzuwenden sein? Ein unangemessener Nazi-Vergleich ist keine Betätigung “im nationalsozialistischen Sinn”. Diese Diskussion kippt das Thema dieses Blogs. Kampits hat sich zum Thema Rauchverbote in einer nicht akzeptablen Weise geäußert, warum er das getan hat, das ist die Frage, um die es hier geht.

  17. #17 Dr. Webbaer
    31. Januar 2012

    @Kuhn

    (…) warum er das getan hat, das ist die Frage, um die es hier geht.

    Schauen’S, der Webbaer hat weiter oben schon ein wenig versucht zu erklären, 1.) offensichtlich war’s eine Wutrede 2.) Begriffe wie ‘Endsieg’ und ‘Blockwart’ (‘Blogwart’ geht merkwürdigerweise) werden in D nicht gerne verwendet, wenn jemand energisch für eine Sache werben will oder besonders widerständig einer Entwicklung gegenübertreten will. Weil er so unnötig Angriffsflächen bieten würde, es wäre ein Leichtes eine Argumentation vorzufahren, die ein “Wiedererwachen alter Zeiten” inkl. Nazitum unterstellen würde und in der öffentlichen Diskussion so oder so punkten würde. 3.) In anderen Ländern sind ‘Endsieg’ und ‘Denunziation’ ebenfalls übel besetzt, aber immer als Fehlleistung anderer. D.h. die Eigentorgefahr bei solchen Vergleichen ist wesentlich geringer. 4.) Vergleichend dürfen Sie bspw. die Vorträge Henryk M. Broders zur Hand nehmen, der ja ganz ähnlich energisch vorträgt – ebenfalls bei geringer Eigentorgefahr. 5.) Ob es in Ö sinnvoll ist derart zu vergleichen, ist vielleicht die interessanteste Frage. Aber ehrlich gesagt, frei nach Helge Schneider: Mir ist egal.

    MFG
    Dr. Webbaer

  18. #18 Joseph Kuhn
    31. Januar 2012

    @ Dr. Webbär: “Wutrede” wäre eine gute Erklärung, wenn das in einer Versammlung in aufgeheizter Stimmung passiert. Aber gedruckt? Vielleicht noch mit Freigabe des Textes einige Zeit nach dem Schreiben? Eher ist es eine überlegte Provokation und da stellt sich schon die Frage, was einen Philosophen, der sich beruflich mit Ethik beschäftigt, zu solchen Entgleisungen kommen lässt. Und wenn es wirklich mit ihm “durchging” (er sozusagen “ang’rennt” ist, wie Ulrich Berger formuliert hat), sollte er sich wenigstens entschuldigen. Der Vergleich ist nicht akzeptabel, ob in Wut oder in Ruhe geschrieben.

  19. #19 Dr. Webbaer
    31. Januar 2012

    @Kuhn
    Was stört Sie mehr, die Argumentation des Herrn Kampits oder die Vergleich?

    Zum Hintergrund des Kampits-Essays vielleicht noch: Österreicher reisen gerne mal nach Ungarn, weil’s dort günschtig ist, und dort gilt seit dem 01.01.2012 das strengste Antirauchergesetz Europas. Die in Ungarn regierende dezent formuliert konservative Partei argumentiert längst nicht mehr mit dem Nichtraucherschutz, sondern mit der Volksgesundheit. Raucher sollen, so hat es den Anschein, ausgemerzt werden, zumindest aus dem öffentlichen Raum. Betroffen sind bspw. auch Hotelzimmer und wer im Auto raucht, muss damit rechnen, dass die Polizei mal reinschaut und dort Jugendliche unter 18 Jahren sieht oder die Schwangerschaft der Ehefrau oder einer anderen mitreisenden Dame.

    Ausnahmelösungen gibt es nur sehr begrenzt, so dass Kampits den begründeten Verdacht hegen könnte, dass hier liberale Prinzipien mit den Füßen getreten werden. Zudem ist er wohl nicht sonderlich gut auf die mit absoluter Mehrheit regierende Fidesz zu sprechen, die aus verschiedenen Gründen bereits in Europa die Aufmerksamkeit auf sich zog und zumindest nationalistisch wirkt.

    HTH
    Dr. Webbaer

  20. #20 Martin
    31. Januar 2012

    Ich staune.
    Kampits nennt die Blockwarte des Dritten Reichs. Was sonst als der Nationalsozialismus ist darunter zu verstehen.
    Ich vermute er ist schuldig.

  21. #21 Gudrun S.
    1. Februar 2012

    Eine Diktion wie “Endsieg” und “totale Vernichtung” ist klar konnotiert, sie steht für den NS-Sprachgebrauch, die politischen Ziele, die Propaganda, und die systematische Ermordung von Menschen. Wenn Kampits sich im Zuge der Raucher-/Nichtraucherdebatte dieser Termini bedient, betreibt er eine unerträgliche Banalisierung. Niemandem droht ein Aufenthalt in einem Konzentrationslager, weil er raucht, niemandem droht Folter und Mord, weil er raucht, niemandem wird die Lebensberechtigung abgesprochen, weil er raucht. Dafür stehen diese Begriffe und zwar ausschließlich!

  22. #22 Dr. Webbaer
    1. Februar 2012

    Wenn Kampits sich im Zuge der Raucher-/Nichtraucherdebatte dieser Termini bedient, betreibt er eine unerträgliche Banalisierung [der NS-Zeit, der Judenvernichtung].

    Schauen’S, es ist immer so eine Sache, wenn Deutsche anderen vorwerfen aus NS-Zeit und Judenvernichtung nicht genug gerlernt zu haben. Es ist auch sprachlich wichtig, ob man auf der seinerzeitigen Seite der Täter, Opfer oder bspw. auf Seiten der Kriegsgewinner war.

    Übrigens entspricht das Kampits-Essay nicht der Webbaeren-Sprache, die -gerade wenn es gilt andere überzeugen zu wollen- anders angelegt ist: verständiger und giftiger, das Essay leidet ein wenig intellektuell, wenn Dr. W das einmal so feststellen darf. – Übrigens fand Dr. W auch diesen Satz des Blogposts nicht so prall:

    Dass sich Kampits beim Thema Studien zum Passivrauchen auf seinen deutschen Philosophenkollegen Günter Ropohl stützt, der in diesen Fragen in Hörmannscher Diktion sicher eher „Erlebniswissen” als „Fachwissen” vorweisen kann

    (schien dem alten Webbaeren ganz ähnlich angelegt, wie Teile des Kampits-Textes)

    MFG
    Dr. Webbaer (dem natürlich der Ungarn-Verweis im Blogpost fehlte: schmerzhaft fehlte)

  23. #23 Martin
    1. Februar 2012

    @Gudrun S. Nachdem Kampits diese Begriffe nun aber doch gebraucht, besteht der Verdacht der Verharmlosung.

  24. #24 Gudrun S.
    1. Februar 2012

    @Martin

    Ich habe “Banalisierung” verwendet, da ich als juristischer Laie nicht beurteilen kann, ob § 3h (” … wer … gröblich verharmlost …”) auch in diesem Sinne zu interpretieren ist. Die Intention Kapmpits’ war aus meiner Sicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine andere, allerdings ist es mir unbegreiflich, wie jemand mit seinem Hintergrund so entgleisen kann. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das einfach Ignoranz oder fehlendes Bewußtsein gegenüber dem NS-Thema ist. Für mich liegt eher ein absichtlicher begrifflicher Missbrauch vor, um seinen inhaltlichen Anliegen Gewicht zu verleihen.

  25. #25 Martin
    1. Februar 2012

    @Gudrun S.
    Worin liegt da der Unterschied?
    Nach meiner Sichtweise darf es keine Rolle spielen aus welchem Hintergrund Wiederbetätigung erfolgt oder wie auch immer sie “erklärt” wird.
    Das Gesetz unterscheidet das nicht. Wie die Richter dann entscheiden werden obliegt ihnen selbst.

  26. #26 Dr. Webbaer
    1. Februar 2012

    Howdy!

    Gudrun, weil sich diese kleine kommentarische Debatte recht beispielhaft entwickelt noch ein paar kleine Anmerkungen:

    • Wenn sich Mitkommentatoren i.p. Rechtslage dermassen ahnungslos geben wie Kommentatorenfreund Martin, ist immer auch zu prüfen, ob nicht vielleicht ein Provokateur sein Spielchen treiben könnte. Es ist nicht unüblich, dass bspw. Rechtsradikale absurde politkorrekte rechtliche Positionen einnehmen, um so zu agitieren.
    • Wer Begriffe aus der NS-Zeit verwendet, tut dies oft nicht um zu verharmlosen oder gar fürzusprechen. Es muss sich auch nicht um ‘Entgleisungen’ handeln.
    • In anderen Ländern ist man lockerer, was den Umgang mit NS-belasteten Sprachmaterial betrifft, nutzt es auch gerne für Verdammungszwecke und macht sich dadurch natürlich nicht irgendwelcher Vergehen schuldig, erst recht nicht juristisch. – Man kann als Deutscher hier leicht in Gefahr geraten indirekt anderen vorzuwerfen nicht genug aus NS-Zeit und Judenvernichtung gelernt zu haben, ganz makaber wird es natürlich, wenn es gegen Israel geht. Sog. Antizionisten greifen hier oft fehl.
    • Beachten Sie zur Sache bitte noch einmal die ungarische Antiraucherregelung, die zum 01.01.2012 in Kraft trat, und die nach allgemeiner Sicht, angeblich auch von der Fidesz offen kommuniziert – Dr. W spricht nicht ungarisch, die Volksgesundheit als Ziel nennt, nicht etwa den Nichtraucherschutz. Beim Thema Volksgesundheit wird übrigens auch der Webbaer zynisch und kann die Regelungen idT nur volksdoitsch einordnen, anderes wäre unpassend, die Volksgesundheit ist natürlich kein aufklärerisches Konzept mehr, bspw. könnte man so Dicke zu Zwangsübungen schicken, zu dünne in die Mast und je nach Altersgruppe spezielle Maßnahmen, hmm, selektieren.
    • Und vielleicht noch eine kleine Bitte: Die Politische Korrektheit, also das Wissen darüber, was andere sagen dürfen und was nicht – und warum, bitte etwas zurückdrehen. Ischt einfach etwas zuviel Sendungsbewusstsein, zumindest für den Webbaeren.

    MFG
    Ihr Webbaer

  27. #27 Gudrun S.
    1. Februar 2012

    @ Martin

    “Verharmlosung” im Sinne des Verbotsgesetzes bezieht sich – meinem Verständnis nach – auf eine Relativierung der NS-Verbrechen in quantitativer und / oder qualitativer Hinsicht mit dem Ziel der Entschuldung der Täter. Dies trifft auf Kampits nicht zu.

  28. #28 Martin
    1. Februar 2012

    „Man erinnere sich …” (im Zusammenhang mit Nichtrauchern) ” … an die Lust am Denunzieren, welche bereits die Blockwarte des Dritten Reiches auszeichnete.”
    Was sonst als Wiederbetätigung soll das sein?
    Sollen die Nichtraucher, die niemals planen alle Raucher zu liquidieren, eine Gemeinschaft bilden in der auch die Blockwarte des Dritten Reichs ihren Platz finden sollen?
    Siehe dazu auch der oben referenzierte Blog zu Franz Hörmann.

    Wissen ist eine Holschuld.
    Das gilt sowohl für Franz Hörmann als auch für Kampits.

  29. #29 Gudrun S.
    1. Februar 2012

    @ Martin
    Wiederbetätigung, also “Betätigung im nationalsozialistischen Sinne” impliziert eine einschlägige Werthaltung, eine Identifikation mit dem NS-Gedankengut. Sehen Sie diese bei Kampits gegeben?

  30. #30 Martin
    1. Februar 2012

    @Gudrun S.
    Das muss der Richter beurteilen und ich vertraue darauf, dass er das richtig macht. Hat sich Kampits jemal öffentlich entschuldigt?

  31. #31 Martin
    1. Februar 2012

    Kann ein Kaugummi-Dieb im Supermarkt auch auf mangelnde verbrecherische Grundhaltung verweisen?
    Wird er nicht bestraft nur, weil es ein Kaugummi war, der keinen grossen Wert hat?

  32. #32 Gudrun S.
    2. Februar 2012

    @ Martin

    Kann ein Kaugummi-Dieb im Supermarkt auch auf mangelnde verbrecherische Grundhaltung verweisen?

    Ja, das ist richtig. Eine mangelnde verbrecherische Grundhaltung, Erstmaligkeit, etc., würden dann – strafrechtliche Relevanz der Tat vorausgesetzt – im Urteil/Strafmaß berücksichtigt werden, nicht bei der Anzeige. Zunächst ist die Handlung an sich heranzuziehen und von der Person zu trennen. Dies ist der Objektivität des Rechts geschuldet. Bei meinem letzten Kommentar habe ich das nicht berücksichtigt.

  33. #33 Joseph Kuhn
    2. Februar 2012

    Was bleibt ist die Frage, warum das Thema Nichtraucherschutz die emotionalen Wogen so hochschäumen lässt, dass früher oder später Nazi-Vergleiche kommen, wie in einem reproduzierbaren Experiment zu dem schon genannten “Godwin’s Rule of Nazi Analogies”. Was macht den gesetzlichen Eingriff in die private Lebenssphäre hier so gravierend, das viele Leute das geradezu als Ende der bürgerlichen Freiheit erleben und selbst “Berufsreflektierer” wie Philosophen derart wütend werden, während vieles andere mehr oder weniger teilnahmslos hingenommen wird. Ist die Freiheit, an allen Orten rauchen zu dürfen, der Inbegriff dessen, was bürgerliche Freiheitsrechte meinen, analog zum Spruch “freie Fahrt für freie Bürger”?

  34. #34 Gudrun S.
    2. Februar 2012

    @ Joseph Kuhn

    Das ist eine interessante Frage, zumal letztlich jedes Gesetz die persönliche Freiheit einschränkt. Niemand würde wohl auf die Idee kommen, NS-Methoden zu unterstellen, weil ihm untersagt ist, überall 160 km/h zu fahren (hoffe ich zumindest). Ist möglicherweise das Ausmaß der Emotionalität (seites der Raucher) in Zusammenhang mit Sucht zu sehen?

  35. #35 Martin
    2. Februar 2012

    Ein Beispiel vergangenes Wochenende (selbstverständlich ohne Nazi Vergleiche):
    Skigebiet, gemietete Ausrüstung mit Kleinkind. Berghütte neben dem Lift, Selbstbedienungsrestaurant. Im Restaurant sehr teures und qualitativ eher miderwertiges Essen, aber die einzige Möglichkeit. Reine Luft, gerade ist ein Tisch freigeworden. Generelles Rauchverbot. Kurz nach Essensbeginn zündet sich ein Gast eine Zigarette an und vernebelt innerhalb von zwei Minuten das gesamte Lokal. Lüften war wegen der Beheizung nicht möglich. Hüttenwirt ist im Selbstbedienungsrestaurant keiner anwesend, die Dame an der Kassa verweist auf die Telefonnummer des Wirts draussen vor dem Eingang. Was soll getan werden? Den Raucher bitten aufzuhören, nachdem es zu spät ist und keine Möglichkeit einer Belüftung beseht? Das bezahlte Essen stehen lassen und mit einem hungrigen Kleinkind das Lokal verlassen? Wir haben den zweiten Weg gewählt, nachdem der Raucher auf unsere Bitte nicht aufgehört hat und es ohnedies zu spät für eine Verbesserung war. Das nächste Restaurant lag 40km oder 1h entfernt.

  36. #36 Martin
    2. Februar 2012

    Was haben ich daraus gelernt?
    Man sollte sich in Skihütten immer nur Wiener Schnitzel bestellen, weil die kann man sich – wie man von Niki Lauda weiss – einpacken lassen und draussen verzehren.

  37. #37 Dr. Webbaer
    2. Februar 2012

    @Kuhn:

    Was bleibt ist die Frage, warum das Thema Nichtraucherschutz die emotionalen Wogen so hochschäumen lässt, dass früher oder später Nazi-Vergleiche kommen (…)

    Früher oder später kommen in jeder Diskussion ‘Nazi-Vergleiche’, nein im Ernst, Dr. W hat in einem Kommentar weiter oben bereits auf die Fidesz in Ungarn hingewiesen, die nicht mehr Nichtraucherschutz anstrebt, sondern stattdessen die Volksgesundheit promoviert. – Ein Gesundheitskonzept, das nicht mehr durch liberale Positionen zu decken ist.

    Und Ungarn ist eben wichtig für Ösis und Kampits hat eine Wutrede verfasst, weil er “Ungarn” (bzw. ungarische Raucherregelungen – siehe weiter oben in den Kommentaren) über EU-Regelungen bald in Ö sieht. – Sie mögen nicht zustimmen, aber manche meinen, dass übermäßig gesundheitlich oder ökologisch Besorgte das Zeug haben für totalitäre Forderungen und Strukturen.

    HTH
    Dr. Webbaer

  38. #38 Martin
    2. Februar 2012

    “…manche meinen, dass übermäßig gesundheitlich oder ökologisch Besorgte das Zeug haben für totalitäre Forderungen und Strukturen.”

    Meinen Sie das auch?

  39. #39 Dr. Webbaer
    2. Februar 2012

    “…manche meinen, dass übermäßig gesundheitlich oder ökologisch Besorgte das Zeug haben für totalitäre Forderungen und Strukturen.” (Dr. Webbaer)

    Meinen Sie das auch?

    Bezogen auf die Forderungen: ja, bezogen auf die Strukturen: nein. Dafür sind die der Europäischen Aufklärung verpflichteten bzw. von ihr abgeleiteten gesellschaftlichen Systeme zu stark. Wenn Sie Lust&Zeit haben mal einen aus Sicht des Webbaeren ungünstigen Forderungskatalog zu studieren, dann sind Sie zum Lesen dieses Textes eingeladen, es geht aber nicht um Nichtraucherschutz, also nicht direkt zu diesem Thema gehörig und nur ergänzend zur obigen Behauptung: https://www.wbgu.de/fileadmin/templates/dateien/veroeffentlichungen/hauptgutachten/jg2011/wbgu_jg2011_ZfE.pdf (Beachten Sie bitte auch die Sprache)

    Dr. W wünscht sich in diesem Zusammenhang denn auch mehr Sachlichkeit und angemessene Vergleiche, gerne auch polemisch vorgetragen, aber bitte ohne “Endsiege”.

    MFG
    Dr. Webbaer (den zu den angeführten Ergänzungen zum Kampits-Essay auch die Meinung des hiesigen Inhaltemeisters interessieren würde)

  40. #40 Martin
    3. Februar 2012

    Der Fokus liegt ja auch auf auf weiteren Professoren neben Hörmann und Kampits. Ich kenne zumindest zwei weitere Fälle, die ihre nationalsozialistische Weltanschauung in Privatgesprächen hervorgekehrt haben, sodass Studenten von selbst diese Universitäten in Wien verlassen haben. Wahrscheinlich sind es aber einige tausend Fälle.
    Daher ist die Suspendierung von Hörmann und hoffentlich auch Kapits so wichtig. Es wäre die notwendige Basis für zusätzliche Mechanismen damit solche Fälle zukünftig auch dann dokumentiert werden können, wenn keine öffentliche Aussendung oder Fernsehaufzeichnung verwendet werden kann. SolcheMechanismen wären dann auch die Basis um diese Studenten wieder zurückzuholen.
    In Frankreich gilt Wien inzwischen als die Hauptstadt des Walzers und der Rechtsextremen, möglicherweise sind damit auch die “rechtsextremen Universitäten” am Beispiel einiger weniger ewig gestriger Professoren gemeint.