Beide Themen, die Praxisgebühr und die Ökonomie, hatten wir gerade erst diskutiert. Eigentlich also abgehakt. Jetzt gibt es aber doch einen Anlass, beides noch einmal aufzugreifen.

Die Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie (dggö) hat sich vor zwei Tagen dafür ausgesprochen, die Praxisgebühr zu reformieren. Die Praxisgebühr sind die 10 Euro, die gesetzlich Versicherte beim Arztbesuch einmal im Quartal bezahlen müssen. Mit ihrer Einführung hatte man sich versprochen, dass die Zahl unnötiger Arztbesuche zurückgeht. Inzwischen besteht Einigkeit darüber, dass die Praxisgebühr zumindest in ihrer gegenwärtigen Form keine sinnvolle Steuerungswirkung entfaltet.

Die Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie schlägt nun vor, nicht im Quartal einmal 10 Euro zu erheben, sondern bei jedem Arztbesuch 5 Euro. Damit soll die im internationalen Vergleich hohe Zahl der Arztbesuche in Deutschland – pro Kopf 17 im Jahr – gesenkt werden. Zuzahlungen bei Krankenhausbehandlungen sollen dagegen abgeschafft werden, weil hier in der Regel der Arzt über die Einweisung entscheide, also die Patient/innen keine Steuerungsmöglichkeiten hätten.

Der Vorsitzende der DGGÖ, Prof. Friedrich Breyer, wird in der „WELT” mit den Worten zitiert: „Sinnvoll ausgestaltete Zuzahlungen können das Kostenbewusstsein der Patienten stärken und geben ihnen einen Anreiz, auf unnötige und weniger wirksame Leistungen zu verzichten”. Hier kommt die Unterstellung eines moral hazard-Verhaltens bei den Versicherten zum Tragen, kombiniert mit der angeblich längst ausrangierten Denkfigur des homo oeconomicus. Ob Menschen tatsächlich öfter unnötig zum Arzt gehen, wenn es nichts kostet? Viel Freude wird der Arztbesuch den meisten jedenfalls nicht machen. Und warum ausgerechnet die Patient/innen wissen sollen, welche Leistungen „weniger wirksam” sind, erschließt sich ebenfalls nicht auf Anhieb.

Prof. Klaus Jacobs, Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen und selbst Mitglied des erweiterten Vorstands der DGGÖ, sieht auch sonst keine sachliche Grundlage für den Vorschlag. Wenn man unnötige Behandlungen vermeiden wolle, sei es kein sinnvoller Ansatz, pauschal die Zahl der Arztkontakte zu verringern. Das hat etwas für sich. Eine unnötige Röntgenaufnahme beispielsweise dürfte in der Tat kaum durch die Praxisgebühr zu vermeiden sein. Klaus Jacobs verweist zudem darauf, dass sich das Leistungsgeschehen auf vergleichsweise wenige Versicherte konzentriert: 72 % der Krankenhausausgaben, 52 % der Arzneimittelausgaben und 31 % der ambulanten Ausgaben bei der AOK würden auf nur 5 % der Versicherten entfallen, diese seien offenkundig „richtig krank”. Über die Praxisgebühr können diese Ausgabenbündel nicht gesteuert werden und sie sollen es auch nicht.

Andere Kritiker verweisen darauf, dass man die Zuzahlungen bei Krankenhausbehandlungen sogar eher rechtfertigen könne, weil die Betroffenen hier während des Krankenhausaufenthalts immerhin Lebenshaltungskosten sparen. Auch dass die DGGÖ so einfach die Zahl der Arztbesuche in einen internationalen Vergleich setzt, wird kritisiert. So würde der Zugang zum Versorgungssystem in anderen Ländern teilweise ganz anders geregelt, während in Deutschland die Arztpraxis oft die erste Anlaufstelle ist – vom Rezeptabholen bis zur Krankschreibung. Hartmut Reiners, Ökonom mit langjähriger Erfahrung in allen Seitenwinkeln der Krankenversicherung, kann dem Vorschlag daher ebenfalls wenig abgewinnen.

Die Frage, was das Ziel der Stellungnahme der DGGÖ ist und wie solide die dahinter stehende Analyse der Situation ist, scheint also nicht ganz unberechtigt.

Auf die politische Entscheidungslage hatte die DGGÖ-Stellungnahme bisher keinen erkennbaren Einfluss. Die FDP will die Praxisgebühr inzwischen am liebsten abschaffen (vielleicht auch im Sinne der DGGÖ ändern), SPD und Grüne würden sie ebenfalls gerne los, aber die Bundeskanzlerin hat heute noch einmal gesagt, die Praxisgebühr bleibe. Sie hat allerdings nicht gesagt, wie lange und in welcher Form.

Kommentare (20)

  1. #1 BreitSide
    13. April 2012

    …und die Kanzlerin hat natürlich auch nicht gesagt, warum…

  2. #2 Ludger
    14. April 2012

    Vielen “Dienstleistungen” sind mit dem Regelleistungsvolumen (RLV https://de.wikipedia.org/wiki/Regelleistungsvolumen ) abgegolten. Mehrere Arztbesuche eines Menschen in einer Arztpraxis im Quartal erhöhen die Kosten für die Krankenkasse also nicht oder nur wenig. Wenn jeder Besuch “kostet”, werden manche Leute die Kontrolluntersuchung “sparen”: die Urinkontrolle nach Blasenentzündung, die Blutbildkontrolle nach irgendeiner Behandlung, die Blutdruckkontrolle usw. Krankheiten haben ihren typischen Verlauf. Diagnosen sind häufig vorläufig und müssen bei einem nicht erwarteten Verlauf infrage gestellt werden. Die oben genannte Schnapsidee der Deutschen Gesellschaft für Gesundheitsökonomie würde Menschenleben kosten. Es lebe die Ökonomisierung der Medizin.

  3. #3 Dr. Webbaer
    14. April 2012

    Inzwischen besteht Einigkeit darüber, dass die Praxisgebühr zumindest in ihrer gegenwärtigen Form keine sinnvolle Steuerungswirkung entfaltet.

    Wobei es auch Formen der Praxisgebühr gibt, die die gewünschte Wirkung entfalten: https://www.welt.de/wirtschaft/article106164833/In-Schweden-kostet-jeder-Arztbesuch-extra.html (‘Die niedrigere Zahl der Arztbesuche in Schweden spiegelt sich jedenfalls nicht in niedrigerer Lebenserwartung wider.’)

    Vorsicht Anekdotisches: Wer schon mal in Ärzte-Wartezimmern ebenfalls Wartenden gelauscht hat, kennt sicherlich das Ärztehopping der Mitwartenden, die sich Urteile über Ärzte anmaßen, die eine bestimmte Diagnose und Therapie bekommen wollen – und auch viel Zeit zu haben scheinen, sehr viel Zeit zu haben scheinen…

    Die Praxisgebühr kann Sinn machen, auch wenn einige das nicht glauben mögen, bei einer bestimmten deutschen Partei besteht zudem der Verdacht des Klientelismus, was dann auch die oben gemachte Aussage in ihrer Richtigkeit zu belegen in der Lage ist.

    MFG
    Dr. Webbaer

  4. #4 MartinB
    14. April 2012

    @Ludger
    Volle Zustimmung. Ich wundere mich auch jedesmal, dass man für Nachsorgeuntersuchungen Praxisgebühr zahlt.
    Man könnte das Ärzte-Hopping meiner Ansicht nach dadurch (Warnung: rein anekdotisch!) deutlich verringern, dass man den Ärzten Patientengespräche besser vergütet, denn Unverständnis/mangelnde Information trägt sicher wesentlich dazu bei, dass jemand sich unsicher fühlt und lieber noch einen anderen Arzt aufsucht.

  5. #5 Joseph Kuhn
    14. April 2012

    @ MartinB: Ich vermute, in diesem Fall ist das “Anekdotische” eine ganz vernünftige Vermutung.

    @ Ludger: Danke für den wichtigen Hinweis. Ob die Ökonomen solche Dinge bedacht haben, weiß ich nicht, in der Stellungnahme und in der auf der DGGÖ-Seite zusätzlich verlinkten Präsentation ist dazu jedenfalls nichts zu lesen.

  6. #6 maxfoxim
    14. April 2012

    @ Webbaer

    “Die Praxisgebühr kann Sinn machen, auch wenn einige das nicht glauben mögen, bei einer bestimmten deutschen Partei besteht zudem der Verdacht des Klientelismus, was dann auch die oben gemachte Aussage in ihrer Richtigkeit zu belegen in der Lage ist.”

    Nicht ganz falsch, allerdings kann man es auch drehen und wenden wie man will. Wenn die FDP dafür wäre, würde man ihnen ein kaltes Herz unterstellen, “für viele sind 10 Euro viel Geld”. Wenn sie es allerdings abschaffen wollen, ist es Klientelpolitik für Ärzte… hmmm

  7. #7 Ludger
    14. April 2012

    MartinB· 14.04.12 · 12:08 Uhr
    @Ludger
    […] dass man für Nachsorgeuntersuchungen Praxisgebühr zahlt. […]

    Das wäre dann die Konsequenz der von der DGGÖ angedachten Praxiseintrittsgebühr.

  8. #8 Dr. Webbaer
    14. April 2012

    Wenn die FDP dafür wäre, würde man ihnen ein kaltes Herz unterstellen, “für viele sind 10 Euro viel Geld”. Wenn sie es allerdings abschaffen wollen, ist es Klientelpolitik für Ärzte… hmmm

    ‘Ihnen’, also Dr. W hoffentlich nicht, die FDP ist als klientelistisch verkommen und so sicherlich kein Leitwert. – Was aber nicht heißt, dass man Konzepte aus dem Apparat gut finden muss. Was Dr. K weiter oben als anekdotisch wegzugähnen versucht, ist die Realität.

    Womit sich der Kreis schließt oder zu schließen vermag,

    MFG
    Dr. Webbaer (dem nichts mehr widerstünde als in jenem Apparat eingebunden zu sein)

  9. #9 Joseph Kuhn
    15. April 2012

    Der Streit um die Praxisgebühr wird schärfer. Rainer Brüderle beharrt auch nach dem Statement der Kanzlerin am Freitag auf der Abschaffung der Praxisgebühr. Für die FDP wäre die ersatzlose Abschaffung ideal: Die Versicherten bekämen eine (eher symbolische, aber vielleicht im Wahlkampf hilfreiche) Entlastung, die Ärzte würden von der lästigen Bürokratie des Einzugs befreit, das Thema “unnötige Behandlungen” (deren Reduktion je nach konkreter Handhabung Ärztehonorare und damit Ärztestimmen kosten könnte) wäre vorerst elegant umschifft. Wie bei der Bundespräsidentenwahl stehen FDP, SPD und Grüne (und diesmal sogar die Linke) auf der einen Seite, die Union auf der anderen.

  10. #10 Hans
    16. April 2012

    Also wollen wir eine Gesellschaft, bei der wir Kranke davon abhalten zum Artz zu gehen, weil sie es sich nicht leisten können? Wieso wird nur mir schlecht dabei? Geld kann nicht das Mittel dafür sein! Und wieso eigentlich sind 17 Arztbesuche pro Kopf zuviel? Wenn das die Bevölkerung braucht, dann wohl zurecht. Sollte das die Kassen überlasten, so sollte man den Beitrag erhöhen, so dass es alle Schichten gleichermaßen trifft. 5 Euro mag für einen Vielverdiener nicht vom Artztbesuch abhalten, jemand mit weniger günstigem Jobverhältnis aber schon.

    Das eine sogenannte christliche Partei das nicht sieht oder nicht sehen will ist eines, aber mich wundert es, das die Medien dieses Thema nicht mit einem Wort erwähnen…

  11. #11 Sven Türpe
    16. April 2012

    Die oben genannte Schnapsidee der Deutschen Gesellschaft für Gesundheitsökonomie würde Menschenleben kosten. Es lebe die Ökonomisierung der Medizin.

    Verwende bitte die korrekten Begriffe. Was hier geschieht, ist ein Versuch der Nachfragesteuerung durch zentral dekretierte Preise. Klingt nicht nur nach Planwirtschaft, ist auch eine. Selbstverständlich geht so etwas schief (und zwar unabhängig davon, wie die Regelung im Detail aussieht), aber schimpft später nicht auf die Märkte, die können nichts dafür.

  12. #12 Ludger
    16. April 2012

    Zitat von mir: “Die oben genannte Schnapsidee der Deutschen Gesellschaft für Gesundheitsökonomie würde Menschenleben kosten. Es lebe die Ökonomisierung der Medizin.”

    Darauf bezogen:

    Sven Türpe·16.04.12 · 10:10 Uhr:
    “Verwende bitte die korrekten Begriffe. […]”

    Verstehe ich nicht.

  13. #13 Uli
    16. April 2012

    Das “Ärzte-Hopping” kommt auch daher, daß nicht jeder Arzt jede Krankheit korrekt diagnostizieren und behandeln kann. Das ist ganz normal, weil Ärzte auch nur Menschen sind und eben keine allwissenden Götter in Weiß.

    Ein “Da kann MAN keider nichts machen!” heißt nämlich in Wahrheit: “Da kann ICH nichts machen!”

    Also gibt es durchaus berechtigte Fälle, wo man eben einige Ärzte aufsuchen muss, bis man den Richtigen gefunden hat.

  14. #14 Spoing
    16. April 2012

    Zitat:”Die oben genannte Schnapsidee der Deutschen Gesellschaft für Gesundheitsökonomie würde Menschenleben kosten. Es lebe die Ökonomisierung der Medizin”

    Der Satz ist so zwar nicht falsch, suggeriert aber, dass es im umgekehrten Fall anders wäre.
    Aber auch das außer Acht lassen sämtlicher ökonomischer Interessen würde Menschenleben kosten! Es geht darum einen Mittelweg zu finden um aus den Vorhandenen Ressourcen möglichst viel raus holen zu können.

    Ich bin eigentlich auch gegen Praxisgebühren, so wie ich eigentlich auch gegen Studiengebühren bin. Das Problem welches ich nur sehe, ist dass wenn etwas scheinbar “umsonst” zu haben ist, vergessen viele Leute gerne, dass es trotzdem Kosten Verursacht. (Ähnlich verhalten auch oft bei öffentlichen Eigentum)

  15. #15 Spoing
    16. April 2012

    Ups… habe den Kommentar von Ludger am 14.04. nochmal durchgelesen und muss mich korrigieren. Der von mir zitierte Satz suggeriert das doch nicht, was ich da rein interpretiert habe. Er war ja nur auf den konkreten Fall der ausbleibenden (weil als unnötig empfundenen) Nachuntersuchungen bezogen. Somit die erste Hälfte meines obigen Beitrages bitte einfach Ignorieren. 🙂

  16. #16 Ludger
    16. April 2012

    @ Spoing· 16.04.12 · 16:27 Uhr
    Danke für die Richtigstellung! Meine Polemik (“Ökonomisierung”) kommt von dem Unmut über die zunehmende Entmachtung der Mediziner zugunsten der Ökonomen. Die Schnapsidee mit der Praxiseintrittsgebühr (mit 25 Ausnahmen und Härtefallregelungen) ist nur ein harmloseres Beispiel. An Krankenhäusern bekommen neue Chefärzte nur noch Zeitverträge und bekommen vom Verwaltungschef wirtschaftliche Vorgaben, sonst wird der Vertrag nicht verlängert. Wenn die Indikation zu einer Behandlung vom Betriebswirt des Krankenhauses kommt, dann dient das nicht mehr den Patienten. ( https://www.aerzteblatt.de/archiv/112509 )

  17. #17 Dr. Webbaer
    17. April 2012

    Die oben genannte Schnapsidee der Deutschen Gesellschaft für Gesundheitsökonomie würde Menschenleben kosten. Es lebe die Ökonomisierung der Medizin.

    Es hat jedenfalls eine nussige Note [1], wenn einer, der ganz primär auf der Einnahmenseite des deutschen Gesundheitssystems sitzt den o.g. Vorschlag [2] doch tatsächlich auf eine ‘Ökonomisierung’ zurückführt und auch auf Zuruf [3] nichts merkt.

    Richtig ist, dass das deutsche Gesundheitswesen Planwirtschaft ist und der oben gemachte Vorschlag ein Versuch planwirtschaftliche Fehleinstellungen wenigstens ein klein wenig zu korrigieren.

    Der andere Blödsinn soll einmal unkommentiert bleiben. BTW, solche Nachrichten haben auch ihren morbiden Charme – https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,827962,00.html – und deuten auf Verfall hin.

    MFG
    Dr. Webbaer

    [1] https://www.youtube.com/watch?v=NxD2VmZiLJ0
    [2] ‘bei jedem Arztbesuch 5 Euro’
    [3] https://www.scienceblogs.de/gesundheits-check/2012/04/die-praxisgebuhr-und-die-okonomie.php#comment319365

  18. #18 BreitSide
    17. April 2012

    @Ludger:

    Verstehe ich nicht.

    Wie auch. TürpelTölpelTroll versteht ja – nach eigener Aussage – eh von fast Allem fast nichts. Noch nie gab es ein Thema, bei dem er – nach etwas heftiger auf den Zahn Fühlen – nicht doch die weiße Flagge der Merkbefreiung gehisst hat.

    Aber immerhin hat ers ab+zu zugegeben…

    Zum Thema: Schon wieder haben wir das Problem des rechten und linken Randes. Oder auch Sensitivität vs Spezifität. Wie bei allen sozialen Leistungen. Die Einen nutzen das System aus, die Anderen trauen sich nicht, das ihnen Zustehende zu beanspruchen.

    Jemand meinte mal: Wenn man von Ärzten verlangt, kaufmännisch zu denken, braucht man sich nicht wundern, wenn sie dann auch kaufmännisch handeln.

    Und Patienten können eben meistens nicht rechnen. Sonst wäre Lotto nicht so beliebt. Und dann wird eben wegen 10 Euro die mittel- und langfristige Gesundheit aufs Spiel gesetzt.

  19. #19 BreitSide
    17. April 2012

    Autsch, Pseudodoc XXXX brabbelt wieder braunen Blödsinn.

    Wort- und Satzverschachtelei des Titelgeilen soll Inhalt vortäuschen.

    Zum Glück kann man Bärendreck einfach überlesen.

    Mit dem Schimpfen bitte nicht übertreiben, sonst kommen die XXXX

  20. #20 dentix07
    18. April 2012

    “… dass man für Nachsorgeuntersuchungen Praxisgebühr zahlt.”
    Egal ob Behandlung oder Nachsorge (Vorsorgeuntersuchungen sind von der Praxisgebühr befreit!), es wird nicht FÜR die Behandlung/Nachsorge bezahlt, sondern für das Aufsuchen der Praxis! (Vielleicht wäre ” dass man BEI Nachsorgeuntersuchungen Praxisgebühr zahlt.” die bessere Fomulierung, nur um klarzustellen, daß es kein Honorar für den Arzt ist, sondern es sich um eine Krankenkassengebühr handelt, die zu 100% an die Kassen geht!)
    Und hier beginnt auch der Punkt warum auch ich den Vorschlag der DGGÖ für eine Schnapsidee halte.
    Die Bürokratie um die “Praxisgebühr” ist nicht nur lästig, sondern kostet auch Geld, und zwar den Arzt, bzw. die Praxis!
    Ich habe für mich durchschnittliche Kosten pro Patient von 2 € errechnet. Wohlgemerkt pro Patient, denn auch derjenige der keine “Krankenkassengebühr” zahlen muß kostet Verwaltungsarbeit, da auch das Nichtzahlen/-müssen überprüft und eingetragen werden muß, ebenso wie die (besonders teuren Fälle) bei denen der Patient zwar schon gezahlt hat, aber die Quittung nicht vorlegen kann. Da muß dann erst kassiert werden und häufig anschließend, wenn er dann die Quittung vorlegt, das Geld wieder ausgezahlt, was wiederum Zeit und Arbeit kostet. 2 € sind realistisch, da die Kassen für das Eintreiben der Zusatzbeiträge über Verwaltungskosten von rd. 3 € veranschlagten!
    Bei einer angenommenen Zahl von 500 Patienten im Quartal ist das – bei der jetzigen “Krankenkassengebührengestaltung” – immerhin schon Verwaltungarbeit im Wert von 1000 €, die die Praxis OHNE Entschädigung für die Kassen leistet!
    Bleiben wir bei 500 Patienten/Quartal, reduzieren die Gebühr auf 5 € – aber pro Besuch – (17 Besuche /a durch 4 [Quartale] = abgerundet 4 Besuche/Quartal) und nehmen 4 Besuche /Quartal an, ergibt das allerdings schon 4000 € von der Praxis zu leistende Kosten, da der Verwaltungsaufwand PRO Gebühr/Nichtgebühr für die Praxis gleich bleibt!
    Und hier kommen wir dann in Bereiche bei denen man sich fragen muß, ob dies a wirtschaftlich zumutbar ist, und es b noch mit dem Recht vereinbar ist jemandem Arbeit/Kosten aufzulasten die er OHNE Bezahlung/Ausgleich für einen Dritten (den Kassen) leisten soll?
    (Wenn ich mich recht entsinne, war es das BVerfG das – im Falle der Bezahlung von Strafgefangenen – feststellte, daß geleistete Arbeit auch den Anspruch auf angemessene Entlohnung auslöst! Wenn das für Strafgefangene gilt, sollte das für Ärzte doch ebenfalls gelten, oder?)
    Angesichts der Zusammensetzung der DGGÖ vermute ich, daß diese Kosten, diese von den Praxen bisher umsonst geleistete Arbeit, beim Vorschlag der DGGÖ NICHT berücksichtigt wurden!
    Auch bedenke man, daß der DGGÖ-Vorschlag (bei durchschnittlichen 4 Besuchen/Qaurtal) eine VERDOPPELUNG der “Praxisgebühr” wäre (+ 100%) und für machen Patienten dann nicht nur 80, sondern 160 € im Jahr bedeuten würde. (Bisher, bei je einem Besuch beim Arzt (4 x 10 €) und je einem beim Zahnarzt (4 x 10 €) im Quartal = maximal 80 €; dann 4 x 4 x 5 € (80 €!) + 4 x 4 x 5 € (80 €!) = 160 €!)
    Für die Kassen eine lohnende Einnahme! Wie hoch war noch der letzte Stand der durch die Praxisgebühr in die Kassen der Kassen gespülte Betrag, waren das nicht rd. 2,1 Mrd. € ? Selbst wenn sich die Zahl der Arztbesuche durch das DGGÖ-Modell verringerte, schätze ich eine Steigerung der Einnahmen durch die “Praxisgebühr” auf rd. 3 Mrd € !
    Und ich glaube, daß auch genau darin der eigentliche Hintergrund des DGGÖ-Vorschlags (schließlich sind das ÖKONOMEN!) liegt! Mehr Geld für die Kassen (am Fonds vorbei?), so tun als wolle man das System entlasten und die Arbeit unbezahlt den Ärzten aufbürden!
    Ich nenne das schäbige Trickserei!