In Bayern macht derzeit eine obskure Geschichte um die Beschäftigung von Familienangehörigen durch Abgeordnete Schlagzeilen. Irgendwo zwischen juristisch möglich und moralisch heikel anzusiedeln, hat die Sache vor ein paar Tagen zum Rücktritt des CSU-Fraktionsvorsitzenden Georg Schmid und seinem Rückzug aus der Politik geführt, auch der Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Georg Winter, hat sein Amt aufgegeben. Dass die Beschäftigung von Familienangehörigen solche Folgen haben könnte, wer hätte das gedacht. Mir würden jedenfalls bei manchen Politikern ganz andere Rücktrittsgründe einfallen. Nun denn.

Der bayerische Ministerpräsident Seehofer will die Affäre so schnell wie möglich beenden. So etwas stört den Wahlkampf. Seehofer will eine saubere Regelung, die künftig die Beschäftigung von Familienangehörigen durch Abgeordnete definitiv ausschließt. Das scheint manchen Familienpolitikern in Bayern doch große Sorgen zu machen. Die Süddeutsche Zeitung zitiert jetzt den Chef der Freien Wähler, Hubert Aiwanger, mit der Aussage: “Was wir jetzt diskutieren, führt in letzter Konsequenz zu einem Berufsverbot für Angehörige von Abgeordneten”.

Wie bitte? Berufsverbot? Ob Aiwanger wohl meint, Seehofers plane einen neuen Radikalenerlass? Oder meint er ernsthaft, die Familienangehörigen der Abgeordneten hätten keine anderen Chancen auf dem Arbeitsmarkt? Waren sie etwa schwer vermittelbar? Ihre Anstellung bei ihren politischen Familienmitgliedern also eine arbeitsmarktpolitisch gebotene Beschäftigungsförderung? Was würde das, mit Aiwanger gesprochen, „in letzter Konsequenz“ bedeuten? Aiwanger, nun bitte auch einen Lösungsvorschlag!

Kommentare (33)

  1. #1 michael
    3. Mai 2013

    Darf denn dann noch wenigstens ein SPD-Ageordneter ein Familienmitglied einer FDP-Abgeordneten beschäftigen ?

  2. #2 rolak
    3. Mai 2013

    ua deswegen ist es ja kein Berufsverbot, sondern nur Vetternwirtschaftsunterbindung, michael, rein theoretisch könnten sich ja Sitznachbarn im Parlament gegenseitig die Verwandtschaft zuschanzen wenn ich es recht durchblicke.

    Aiwanger war vielleicht der Meinung, ‘Berufsverbot’ sei jetzt ausreichend abgehangen, zu lange nicht mehr in Gebrauch als daß sich Otto Normalwähler noch an den korrekten Kontext erinnern könnte. Oder wollte.

  3. #3 Joseph Kuhn
    3. Mai 2013

    @ Michael: Da SPD und FDP im Moment nicht einer “casato” angehören, sollte das kein Problem sein. Im Ernst: Es gibt Bundesländer mit einem Verbot, Angehörige anderer Abgeordneter zu beschäftigen.

    Epidemiologisch ist die Sache übrigens auch interessant: Die FDP ist nicht betroffen, weil sie zur fraglichen Zeit gar nicht im Landtag war. Sie verdankt ihre Unschuld einem sampling bias. Bei SPD und Grünen hatte die Sache mehr oder weniger 2008 ein Ende – ein attrition bias bzw. eine Frage des korrekten Studienendpunkts. Bei der CSU hat es dagegen eher damit zu tun, dass man sich trotz Amigo-Affäre und anderen Filzereien nicht so recht daran erinnern konnte, was politisch erlaubt ist und was nicht: eine Art recall bias.

    @ rolak: “Vetternwirtschaft” wäre gar nicht betroffen, es geht um Ehepartner und Verwandte ersten Grades 😉

  4. #4 rolak
    3. Mai 2013

    gar nicht betroffen

    ^^ich denk wir spielen Halma und plötzlich werden Elfmeter verwandelt…

  5. #5 Joseph Kuhn
    4. Mai 2013

    Im Radio kam gerade, dass Landwirtschaftsminister Brunner nicht nur seine Frau beschäftigt hat, sondern auch seine Schwester und seine Nichte. Alles keine “Vetternwirtschaft”, rolak, sondern das in der Landwirtschaft bewährte Modell der “mithelfenden Familienangehörigen”. Vor diesem Hintergrund versteht man auch Aiwangers Protest besser. Er ist selbst Landwirt. Wo führt das “in letzter Konsquenz” hin, wenn solche in der bäuerlichen Tradition wurzelnden Familienbeziehungen durch Seehofersche Berufsverbote illegitimiert werden. Es geht doch nicht um kommunistische Postboten!

  6. #6 Bloody Mary
    4. Mai 2013

    Ganz genau! Schlimm, wie hier auf die Bezieher von Agrarstütze eingeprügelt wurde – immer gegen die Schwächsten der Gesellschaft. Kehre um und bereue, Joseph Kuhn.

  7. #7 Roland B.
    4. Mai 2013

    Ich kann das “Problem” nicht erkennen. Da geht es doch um persönliche Mitarbeiter der Abgeordneten, nicht um Beschäftigte im Staatsdienst. Anders ist es, wenn etwa FDP-ler massenweise im Entwicklungshilfeministerium Pöstchen bekommen, die wir Steuerzahler auch noch durchfüttern müssen, wenn sich kein Mensch mehr an die FDP erinnert. Aber das scheint okay, sind ja keine Verwandten.
    (Schon länger bekannt, https://www.zeit.de/politik/deutschland/2013-05/niebel-entwicklungsministerium-fdp-posten)

  8. #8 rolak
    4. Mai 2013

    Alles keine “Vetternwirtschaft”

    Das ist Nachtreten! Bei einem, der schon am Boden liegt¹ — und sich vor Lachen kringelt.

    Aber mal zum Formalen: Die mitarbeitenden Familienangehörigen vom Gänsejungen über die allesversorgende Bauersfrau zum erbsenpulenden Opa zeichnen sich ja gerade dadurch aus, das sie mit exakt nix entlohnt werden, soweit ich informiert bin – im Gegensatz zum in Bayern bemängelten kräftigen Nuckeln am Steuereuter.
    Und auch der kommunistische Postbote ist ein äußerst schlechtes Beispiel. Mit dem Grundsatz ‘kein Privatbesitz’ ist eine ordnungsgemäße Briefzustellung von vorneherein unmöglich, Nachrichten können nur noch als Flüsterpropaganda oder jüngstes Gerücht verbreitet werden.
    Nein nein, es sollte doch so bleiben, wie es immer schon war: Sobald ein Familienmitglied ein politisches Amt bekleidet, wird der Rest ans Bett gefesselt². Auch Vettern (codex inhumanis §§0815-4711).

    _____
    ¹ obgleich genau das früher™ für den sportlichen Kneipenabend empfohlen wurde, á la ‘bevor der wieder aufsteht…’
    ² daher kommt ja der Ausdruck,auch wenn das kaum jemand mehr bekannt ist. Im Laufe der Zeit evolvierte daraus das Modell ‘Heimarbeit’, nicht zu verwechseln mit ‘Beschäftigungstherapie’.

  9. #9 Dr. Webbaer
    4. Mai 2013

    Bei sachlicher Betrachtung, der Focus ist “ein wenig” fairer als die wenig selige Sueddoitsche:
    -> https://www.focus.de/regional/nuernberg/landtag-aiwanger-warnt-vor-berufsverbot-fuer-familienangehoerige_aid_979627.html

    … entsteht tatsächlich eine Art Berufsverbot für Angehörige von Mandatsträgern, wenn sie im Rahmen ihrer politischen Bemühung vergütet irgendwann jenen zuarbeiten.

    Die neue “Amigo-Affäre” in Bayern ist auch insofern amüsant, weil alles rechtlich einwandfrei war, Crazy Horst aber seinen Wahlkampf in Gefahr sah und geholzt hat und wohl auch noch kräftig holzen wird.
    Mutti hätte kaum anders gehandelt.

    Der eigentliche Punkt ist die Interessenverquickung und diese sollte aus Sicht des Schreibers dieser Zeilen für Mandatsträger durch eine “Gläsernheit” möglichst ausgeschlossen werden.

    In anderen Staaten sind Mandatsträger gläsern oder werden gläsern gemacht, was eine gute Idee zu sein scheint. Mandatsträger sollen Zahlungseingänge, Zugehörigkeiten und Verpflichtungen umfänglich offen legen.

    MFG
    Dr. W

  10. #10 Gerald Fix
    4. Mai 2013

    Der Aiwanger denkt halt in die Zukunft. Denn im nächsten Schritt dürfen Angehörige von Abgeordneten nicht mehr in Betrieben beschäftigt werden, die Staatskontakte haben. die nächste Sau, das selbe Dorf.

    Im Ernst: Ich gebe Roland B. recht. Entweder die Arbeit wird gemacht – dann ist es egal von wem. Oder sie wird nicht gemacht, dann sind die Aufwandsentschädigungen zu hoch.

  11. #11 Joseph Kuhn
    4. Mai 2013

    @ Dr. Webbär:
    Ob “alles rechtlich einwandfrei” war, ist offen. Es stehen z.B. Vorwürfe der Scheinselbständigkeit (Schmid) oder des Verstoßes gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz (Winter) im Raum, ich bin kein Jurist und kann das nicht beurteilen.

    Ansonsten stimme ich Ihnen zu, es geht um “Interessenverquickung”. Abgeordnete sind keine freien Unternehmer, sondern politische Mandatsträger, sie sollen diese Position nicht zum Nepotismus nutzen.

    @ Gerald Fix:

    “Entweder die Arbeit wird gemacht – dann ist es egal von wem.”

    Das sehe ich anders, siehe oben. Trotzdem ein interessanter Punkt. Ein früherer Abgeordneter, Jakob Kreidl, heute Landrat in Miesbach, geriet erst vor kurzem mit seinem Doktortitel in die Medien, die Arbeit sei zu großen Teilen ein Plagiat, heißt es. Hat da seine Ehefrau beim Abtippen der Arbeit etwa die Fußnoten vergessen? Interessant wäre auch, ob er sie als Landrat weiterbeschäftigt hat.

    @ rolak:
    Dass die mithelfenden Familienangehörigen in diesem Fall entlohnt wurden, zeigt, wie sozial fortschrittlich hier gehandelt wurde. Alles andere wäre doch Ausbeutung.

    Am besten gefällt mir, abgesehen von der selbstgerechten und kräftig mitverfilzten SPD, wieder einmal die FDP mit ihrer Warnung, CSU allein führe zu Filz, obwohl sie nichts davon verhindert oder aufgeklärt hat und in dieser Affäre nur von der Gnade der späten Abgeordnetengeburt profitiert. Es scheint, der Wahlkampf könnte noch recht unterhaltsam werden. Hoffentlich geraten dabei die Themen, die politisch wirklich wichtig sind, nicht ganz ins Hintertreffen.

  12. #12 rolak
    4. Mai 2013

    fortschrittlich

    Ui. den Aspekt hatte ich ganz übersehen, Joseph.

    Hoffentlich .. nicht ganz ins Hintertreffen.

    Manchmal scheint es, als wäre genau das das Ziel des Wahlkampfes.

  13. #13 Ludger
    5. Mai 2013

    Wenn nur nicht alles von der steuerfreien Aufwandsentschädigung bezahlt worden wäre! Übrigens: Wer seine Frau als seine Sekretärin beschäftigt kommt weniger in Versuchung, seine Sekretärin als seine Frau zu beschäftigen. Obwohl: dem Ministerpräsidentenamt stand das nicht im Wege.

  14. #14 Joseph Kuhn
    5. Mai 2013

    “Wer seine Frau als seine Sekretärin beschäftigt kommt weniger in Versuchung, seine Sekretärin als seine Frau zu beschäftigen.”

    😉

  15. #15 Dr. Webbaer
    5. Mai 2013

    Viele Selbstständige beschäftigen tatsächlich oder der Form halber Familienmitglieder als Hilfen.

    In der Regel kommt man hier der Sache juristisch auch nicht unter Hinweis auf eine Scheinselbstständigkeit bei; das Jugendarbeitsschutzgesetz scheint “ein wenig” konstruiert, die vergütete Arbeit ist auch überraschend jungen Kräften noch erlaubt.

    Wie dem auch sei, Crazy Horst wird hier fern von der Rechtslage rupfen.

    MFG
    Dr. W

  16. #16 Statistiker
    5. Mai 2013

    Kommentar aufgrund unterirdischen Niveaus gestrichen. Um es mit Oscar Wilde zu formulieren: “Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten.” Joseph Kuhn

  17. #17 michael
    5. Mai 2013

    > Viele Selbstständige beschäftigen tatsächlich oder der Form halber
    Familienmitglieder als Hilfen.

    Was Bärchen meinen ? Die beschäftigen pro Forma die Ehefrau, um etwas Kohle ans Finanzamt vorbeizuschleusen oder wie?

  18. #18 Joseph Kuhn
    6. Mai 2013

    @ Webbär: Abgeordnete sind keine “Selbständige” und Aufwandsentschädigungen sind kein privates Einkommen, mit dem man machen kann, was man will. Wobei das mit der “Selbständigkeit” von Abgeordneten sicher ein interessantes Geschäftsmodell wäre. Kaufen statt wählen, ist ja nicht ganz weltfremd.

  19. #19 Dr. Webbaer
    7. Mai 2013

    Abgeordnete sind keine “Selbständige” und Aufwandsentschädigungen sind kein privates Einkommen

    Ischt nicht behauptet worden, behauptet worden ist, dass es üblich ist so zu beschäftigen und das “Scheinselbstständigkeit” und Jugendarbeitsschutzgesetz grundsätzlich nicht prohibitiv wirken müssen, sondern spezielle Tatbestände sind, die im Einzelfall nachzuweisen wären. – Grundsätzlich spricht (in Bayern) nichts dagegen Ehefrauen und Kinder als Hilfen von Abgeordneten zu beschäftigen.

    Die beschäftigen pro Forma die Ehefrau, um etwas Kohle ans Finanzamt vorbeizuschleusen oder wie?

    Sowas gibt es und ist schwierig nachzuweisen.

    MFG
    Dr. W

  20. #20 rolak
    7. Mai 2013
  21. #21 Joseph Kuhn
    7. Mai 2013

    @ Dr. Webbär:

    “Grundsätzlich spricht (in Bayern) nichts dagegen Ehefrauen und Kinder als Hilfen von Abgeordneten zu beschäftigen.”

    Das ist schlicht und einfach falsch, zumindest wenn sie aus der Aufwandserstattung finanziert werden sollen. In Art. 6 Abs. 7 des Bayerischen Abgeordnetengesetzes heißt es seit der Änderung vom 8.12.2000: “Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen für Personen, die mit dem Mitglied des Landtags verheiratet, oder im ersten Grad verwandt oder im ersten Grad verschwägert sind, sowie Aufwendungen für Beraterverträge, die keine konkreten Leistungen zum Vertragsinhalt haben.”

  22. #22 Basilius
    7. Mai 2013

    In dem Zusammenhang auch interessant, wie das auf Bundesebene läuft:
    https://www.bildblog.de/48892/verliebt-verlobt-vertan/

    Im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages heißt es unter anderem dazu:

    …Der Ersatz von Aufwendungen für Arbeitsverträge mit Mitarbeitern, die mit dem Mitglied des Bundestages verwandt, verheiratet oder verschwägert sind oder waren, ist grundsätzlich unzulässig. Entsprechendes gilt für den Ersatz von Aufwendungen für Arbeitsverträge mit Lebenspartnern oder früheren Lebenspartnern eines Mitglieds des Bundestages…

  23. #23 Joseph Kuhn
    7. Mai 2013

    @ Basilius: Ja, da ging es in Bayern etwas lockerer zu. Die einen sehen darin die Libertas Bavariae, die anderen das Wetterleuchten des Amigo-Systems.

  24. #24 Dr. Webbaer
    8. Mai 2013

    Herr Dr. Kuhn:

    Grundsätzlich spricht (in Bayern) nichts dagegen Ehefrauen und Kinder als Hilfen von Abgeordneten zu beschäftigen. (Dr. Webbaer)

    Das ist schlicht und einfach falsch, zumindest wenn sie aus der Aufwandserstattung finanziert werden sollen.

    Sie können ein “grundsätzlich” nicht mit einem Spezialfall zu widerlegen suchen.

    Die dem Schreiber dieser Zeilen bekannte Lage ist die, dass der CSU-Fraktionsvorsitzende Georg Schmid neben anderen Parlamentariern Familienangehörige rechtlich grundsätzlich zulässig beschäftigt hat.

    Verweisen Sie einfach auf eine Expertise, die diese Grundsätzlichkeit, also das Beschäftigen von Familienangehörigen durch Mandatsträger in Bayern, in Frage stellt, verzichten Sie ansonsten gerne auf Argumentation, die nicht den Punkt trifft.

    Vielleicht ist der Schreiber dieser Zeilen ja desinformiert, helfen sie gegebenenfalls, Sie sind ja näher dran…

    MFG
    Dr. W

  25. #25 Joseph Kuhn
    8. Mai 2013

    @ Dr. Webbär: Das ist kein “Spezialfall”, das war der Finanzierungsweg, den alle genutzt haben, um die es jetzt in den Medien geht. Und darum geht es auch in diesem Thread und nicht um den rein theoretisch denkbaren Fall, dass ein Abgeordneter mit seinem privaten Einkommen seine Schwiegermutter als Putzfrau zuhause eingestellt hat. Dagegen wäre nichts einzuwenden.

  26. #26 Dr. W
    8. Mai 2013

    Um einmal sadistischerweise den rechtlichen Stand von der BILD wiedergeben zu lassen:
    -> https://www.bild.de/politik/inland/csu-affaere/seehofer-partei-staatskosten-verwandte-beschaeftigt-30262220.bild.html

    Ob der Artikel nun wirklich 2 Monate alt ist, ist eine spannende Frage, nichtsdestotrotz scheint die Übergangsregelung nicht ausgelaufen zu sein, die Ihr Kommentatorenfreund meinte, und zum 01.06.2013 soll denn auch zügig rechtlich angepasst werden.

    D.h. per “Mitarbeiterentschädigung” Familienangehörige zu vergüten ging und geht auch heute, Stand 08.05.2013, rechtlich noch.
    Soviel auch hierzu.

    MFG + GN
    Dr. W

  27. #27 Joseph Kuhn
    8. Mai 2013

    @ Dr. W: Der Bild-Artikel kann nicht zwei Monate alt sein, er nimmt ja Bezug auf die Liste der Abgeordneten, die Frau Stamm erst jetzt veröffentlicht hat. Es sei denn, die Bild-Zeitung arbeitet mit dem Kozyrev-Spiegel und kann in die Zukunft sehen.

    Dass die Sache in den meisten Fällen, die jetzt durch die Medien gehen, dem Buchstaben nach durch die Übergangsregelung rechtskonform war, stimmt, dem Geist der Übergangsregelung entspricht es aber sicher nicht, wenn sie nach 13 Jahren (!) noch so intensiv genutzt wird. Davon abgesehen war Ihre Aussage recht grundsätzlich formuliert: “Grundsätzlich spricht (in Bayern) nichts dagegen Ehefrauen und Kinder als Hilfen von Abgeordneten zu beschäftigen.” Und das ist eben falsch.

  28. #28 michael
    9. Mai 2013

    > er nimmt ja Bezug auf die Liste der Abgeordneten

    und dann steht da der schöne Satz:

    > .. Als erstes der betroffenen Kabinettsmitglieder kündigte Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) gestern Abend an….

    Ja Ja, Bild halt! Die verlinkte Seite hat übrigens das Datum 03.05.2013.

  29. #29 Dr. Webbaer
    9. Mai 2013

    Die verlinkte Seite hat übrigens das Datum 03.05.2013.

    04.03.2013 – 00:01 Uhr
    Von R. SCHULER und K. RIECHERS

    -> https://www.bild.de/politik/inland/csu-affaere/seehofer-partei-staatskosten-verwandte-beschaeftigt-30262220.bild.html

    Dass die Sache in den meisten Fällen, die jetzt durch die Medien gehen, dem Buchstaben nach durch die Übergangsregelung rechtskonform war, stimmt, dem Geist der Übergangsregelung entspricht es aber sicher nicht, wenn sie nach 13 Jahren (!) noch so intensiv genutzt wird.

    Nun, der Geist dieser Übergangsregelung könnte genau darin bestehen zu ermöglichen 40jährige Ehefrauen bis zum 65. Geburtstag zu beschäftigen. Es erklärt sich nicht, warum Sie den Geist der Übergangsregelung klar zu erkennen vermögen.

    Ischt aber auch mittlerweile togal, Cracy Horst steht in den Umfragen gut da, gell?

    MFG
    Dr. W

  30. #30 michael
    9. Mai 2013

    @Bärchen, alter Webexperte

    Suchst Du mal in dem Artikel nach dieser Stelle:

    …. Kabinettsmitglieder kündigte Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) gestern Abend an,…

    suchst dann den Link , klickst und bewunderst das Datum.

    BTW: Was fasziniert Dich der Seehofer so ? Erzähl es bitte nicht.

  31. #31 Joseph Kuhn
    10. Mai 2013

    @ Dr. W.:

    “Nun, der Geist dieser Übergangsregelung könnte genau darin bestehen zu ermöglichen 40jährige Ehefrauen bis zum 65. Geburtstag zu beschäftigen.”

    Überlegen Sie mal, ob ein solcher “Fürsorgegeist” überhaupt eine Rolle bei der Beschäftigung von Mitarbeitern über die Aufwandserstattung der Abgeordneten spielen sollte, und analog dann bei der Übergangsregelung. Das ist doch gerade das “Gschmäckle” an der Sache, jenseits der formaljuristischen Buchstabentreue.

  32. #32 Dr. Webbaer
    10. Mai 2013

    Das ist doch gerade das “Gschmäckle” an der Sache, jenseits der formaljuristischen Buchstabentreue.

    Korrekt, aber es ging wohl auch darum ernsthaft (vs. ‘pro forma’) beschäftigten Familienmitgliedern von oder bei Landtagsabgeordneten eine Perspektive zu bieten, sie nicht gleich vor die Tür zu setzen.

    Derartige Interessenverquickungen müssen aber weg, keine Frage.

    Was den Schreiber dieser Zeilen abär allgemein störte, war wie der Sachverhalt medial bearbeitet worden ist. Der Durchschnittsleser wird den Eindruck gewinnen, dass extralegal oder gar illegal gehandelt worden ist im Freistaat Bayern.

    Medien, auch WebLogs gehören hinzu, sind sogar oft auch besser, was das Besondere einer Nachricht betrifft, sollen korrekt informieren und Meinung und Nachricht trennen, bei dieser Trennung im Sinne der Allgemeinverständlichkeit die Deutlichkeit wahren.

    MFG
    Dr. W

  33. #33 Benjamin Sainz
    22. Januar 2016

    site.. Great colors &

    https://www.szerokikadr.pl/profil“> uralingnos1980