Das Gesundheitswesen ist ein Lebensbereich, der nicht einfach nach Marktprinzipien zu organisieren ist, schon gar nicht nach den Prinzipien deregulierter Märkte. Wer krank wird, kann nicht erst die Angebote auf dem Markt sondieren und das passende auswählen. Wenn es um kranke Menschen geht, wird man die wohlmeinende Fürsorge nie ganz aufgeben können. Dazu gehört auch, dass kranke Menschen nicht mit dubiosen Therapien noch kränker gemacht werden dürfen. Wer meint, Patientensouveränität bedeute, dass im Krankheitsfall jeder auf sich selbst aufpassen soll, macht das Gesundheitswesen zum Haifischbecken, in dem die Kranken sicher nicht zu den Haien gehören. Im Gesundheitswesen ist die Grenzziehung zwischen nützlich und schädlich besonders wichtig und dass dies schon im Hippokratischen Eid angemahnt wird, der Wiege des ärztlichen Ethos, ist kein Zufall.

Im Großen und Ganzen funktioniert das auch, trotz aller Studienmanipulationen und Betrügereien der Pharmaindustrie, trotz mancher monetär motivierten Ärzte, trotz der Scharlatane der Alternativmedizin. Dieses „trotz“ ist aber darauf angewiesen, dass immer wieder Spreu und Weizen getrennt werden. Bei der Alternativmedizin ist die Politik dabei im Moment auf keinem klaren Kurs, hin- und hergerissen zwischen der Einsicht, dass kranke Menschen geschützt werden müssen, der Offenheit vieler Wähler für alternativmedizinische Angebote und dem Druck der Lobbyverbände, der immer stärker wird, je mehr sich die Alternativmedizin etabliert.

Da übernehmen Gesundheitsminister reihenweise Schirmherrschaften für Homöopathiekongresse und lassen die Kritik daran mit faulen Ausflüchten aus der Phrasendreschmaschine an sich abperlen. Auch wenn man nebenbei noch für Wissenschaft und Verbraucherschutz zuständig ist.

Da sagt der Barmer-Chef Straub in einem FOCUS-Interview ganz ungeniert, er gehöre zu den Mitbegründern des Netzwerks Evidenzbasierte Medizin in Deutschland, aber es gebe „in der Bevölkerung eine hohe Präferenz für Homöopathie“ und er sei dafür, „dass wir in Verbindung mit der Schulmedizin diese Therapie über Ärzte mit einer Zusatzausbildung auch erbringen.“ Und fügt noch an: „Krankenkassen sind nicht dazu da, den Lebensstil der Versicherten zu verändern. Wir informieren kritisch, sind aber keine Erzieher.“ Das ist in jeder Hinsicht falsch, nicht nur, was die angeblich kritische Information durch die Barmer angeht. Herr Straub kennt natürlich auch § 1 SGB V, in dem genau der Punkt mit dem Lebensstil als Gesetzesauftrag formuliert ist: „Die Versicherten (…) sollen durch eine gesundheitsbewußte Lebensführung (…) dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden. Die Krankenkassen haben den Versicherten dabei durch Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen und auf gesunde Lebensverhältnisse hinzuwirken.“ Aber es klingt doch so schön nach Patientensouveränität, wenn man sagt, wir wollen die Patienten nicht erziehen.

Da gibt es eigenartige Vereine, die sich die Hilfe für umweltbedingte Erkrankte auf die Fahne geschrieben haben, aber die, die Hilfe brauchen, in einen obskurantistischen Irrgarten führen, in dem sie z.B. auf Stefan Lanka, Chemtrails und Erdstrahlenfühler treffen. Die Techniker-Krankenkasse unterstützt den Zirkus, die Politik ehrt die Protagonisten.

Und da gibt es offensichtlich nicht einmal eine Handhabe, den Heilpraktiker, der in Brüggen mit einem nicht zugelassenen Wirkstoff möglicherweise mehrere Menschen umgebracht hat, wenigstens für eine gewisse Zeit aus dem Verkehr zu ziehen. Paradoxerweise, obwohl sogar die frühere, alternativmedizinischen Angeboten gegenüber ungut offene Gesundheitsministerin Steffens das wollte, wie Hinnerk Feldwisch-Drentrup heute im STERN schreibt.

Wer es ernst meint mit dem berühmten Spruch Helmut Kohls, dass sich die Menschlichkeit einer Gesellschaft sich nicht zuletzt daran zeigt, wie sie mit ihren schwächsten Mitgliedern umgeht, sollte nicht so achselzuckend am Sumpf der Alternativmedizin vorübergehen. Die Politik ist gefragt, hier einen Rahmen zu setzen, der die Patienten schützt. Unterlassene Hilfeleistung ist keine gute Politik. Sprechen Sie im Restwahlkampf die Politiker an ihren Straßenständen einmal darauf an, vielleicht wird der eine oder andere doch nachdenklich.

Kommentare (57)

  1. #1 Omnivor
    Am 'Nordpol' von NRW
    15. August 2017

    „Krankenkassen sind nicht dazu da, den Lebensstil der Versicherten zu verändern.” Komisch, für einige Leistungen verlangen die Krankenkassen doch, dass vorher der Lebensstil geändert wird. Der Herr scheint zu denjenigen zu gehören, die eine Menge Geld verdienen, ohne zu wissen was sie tun.

  2. #2 ajki
    15. August 2017

    Wenn ein Krankenkassenfunktionär – also einer, der sich im Gesundheits-Business gut auskennen sollte! – in einem öffentlichen Gespräch das Wort “Schulmedizin” benutzt, ohne dazu mit drakonischen Mitteln gezwungen worden zu sein, …. dann weiß “man”, auf welcher “Seite” dieser Funktionär steht. Und es ist nicht die Seite der Evidenz.

  3. #3 RPGNo1
    15. August 2017

    Ein Lichtblick am Horizont ist die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Fraktion, Mechthild Heil, die sich für eine Abschaffung der Apothekenpflicht für Homöopathika und eine klare Deklarierung ihrer Ausgangsstoffe ausgesprochen hat. Damit würde diesen Wässerchen und Zuckerkügelchen endlich der Nimbus des wirksamen Medikaments genommen
    https://www.deutschlandfunk.de/homoeopathie-der-zwist-um-die-apothekenpflicht.1773.de.html?dram:article_id=392887

  4. #4 Tim
    15. August 2017

    Das Gesundheitswesen ist ein Lebensbereich, der nicht einfach nach Marktprinzipien zu organisieren ist, schon gar nicht nach den Prinzipien deregulierter Märkte.

    Natürlich könnte das Gesundheitswesen so organisiert werden. Es kommt eben darauf an, was man dereguliert und wo man Marktprinzipien nutzen möchte.

    In Deutschland könnte und sollte man z.B. den Krankenkassen mehr Freiräume geben. Krankenkassen geben das Geld im Auftrag ihrer Kunden aus, also hätten sie auch den größten Hebel im Markt. Leider sind ihre Kompetenzen (absichtlich) stark beschnitten, so dass sie wenig Handhabe gegen zu teure Preise, ineffiziente Therapien usw. haben.

    Die Krankenkassen sollten ihre Leistungen viel freier einkaufen dürfen als heute und viel stärker als Sachwalter ihrer Kunden handeln. Genau das ist Deregulierung.

  5. #5 Ludger
    15. August 2017

    Tim #4:
    “Die Krankenkassen sollten ihre Leistungen viel freier einkaufen dürfen als heute und viel stärker als Sachwalter ihrer Kunden handeln. Genau das ist Deregulierung.”

    Das käme einer Abschaffung der Kassenärztlichen Vereinigungen gleich und wäre mit Sicherheit nicht ohne Nebenwirkung zu haben. Dazu ein Zitat aus Wikipedia:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Kassen%C3%A4rztliche_Vereinigung#Geschichte

    “Die Kassenärzte haben sich somit durch die Gründung der Kassenärztlichen Vereinigungen einerseits mehr Rechte (Selbstverwaltung, Kollektivverträge, Aushandlung von Honorarvereinbarungen und Zulassungsbestimmungen), andererseits jedoch auch Pflichten (vor allem den „Sicherstellungsauftrag“) gegen die anfängliche Übermacht der Krankenkassen erkämpft. Im Gegenzug mussten sie auf das Streikrecht verzichten.”

    [Hervorhebung durch mich]

  6. #6 Oliver Gabath
    15. August 2017

    @ #4 (Tim):

    (So gut wie?) alle Krankenkassen geben das Geld Ihrer Kunden auch gerne für unwirksame Therapien aus, wenn es genügend wünschen. An welcher Stelle müsste dereguliert werden, um das zu unterbinden?

    Auf ökonomischen Märkten gibt es immer das ganze Spektrum an Angeboten zwischen Schrott und Luxus, entsprechend der Kaufkraft des Kundenstamms. Und in der Regel ist das völlig in Ordnung.
    Wo müsste im Gesundheitswesen dereguliert werden, um für alle Kunden eine gleichmäßig gute Versorgung zu gewährleisten, insbesondere, was Notfall-, Palliativ- und Intensivmedizin angeht?

  7. #7 Joseph Kuhn
    15. August 2017

    @ Tim:

    “Es kommt eben darauf an, was man dereguliert und wo man Marktprinzipien nutzen möchte.”

    So ist es. Der Blogbeitrag plädiert dafür, im Bereich der Alternativmedizin stärker zu regulieren.

    “Leider sind ihre Kompetenzen (absichtlich) stark beschnitten, so dass sie wenig Handhabe gegen zu teure Preise, ineffiziente Therapien usw. haben.”

    Das gilt vor allem für die PKV, die deswegen versucht, sich an verschiedenen Stellen an die Regulationsmechanismen in der GKV anzulehnen.

    “als Sachwalter ihrer Kunden … Genau das ist Deregulierung”

    Träumen Sie weiter. Deregulierung führt nicht dazu, dass die deregulierten Akteure im Interesse ihrer Kunden arbeiten, sondern den Anreizen folgen, die sie als relevant für ihren Erfolg ansehen. In der Alternativmedizin kostet das die Kunden mitunter das Leben.

  8. #8 gedankenknick
    15. August 2017

    @ajki #2 Wenn ein Krankenkassenfunktionär – also einer, der sich im Gesundheits-Business gut auskennen sollte! – in einem öffentlichen Gespräch…

    Das Schlagwort ist “sollte”. Wenn ich viele Statements von höchstbezahlten Krankenkassenfuktionären höre und lese, kann ich nur noch mit dem Kopf schütteln. Hier mal zwei Beispiele:
    Ex-DAK-Chef: Nullretaxationen sind notwendig und gerechtfertigt: https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/politik/nachricht-detail-politik/retax-amnog-dak-reimportquote-und-nullretax-gerechtfertigt/
    Frau Dr. Pfeiffer – Arzneimittelreissenkungen via Apothekenzahlminimierung: https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/nachricht-detail/pfeiffer-zu-viele-apotheken/
    Für weitere Beispiele bin ich zu faul zum suchen, aber es gibt sie endlos…

  9. #9 Karl Mistelberger
    15. August 2017

    Alternativmedizin ist Medizin mit Frühablebensgarantie: https://sciencebasedmedicine.org/alternative-medicine-kills-cancer-patients/

  10. #10 RainerO
    15. August 2017

    @ Karl Mistelberger
    Ob das der wahre Grund für die Tolerierung durch die Politik ist: auf lange Sicht schont Pseudomedizin das Rentensystem.
    {/ sarcasm }

  11. #11 Tim
    16. August 2017

    @ Oliver Gabath

    (So gut wie?) alle Krankenkassen geben das Geld Ihrer Kunden auch gerne für unwirksame Therapien aus, wenn es genügend wünschen. An welcher Stelle müsste dereguliert werden, um das zu unterbinden?

    Ich hätte nichts dagegen, wenn es in einer Welt mit freien, d.h einflussreicheren Krankenkassen auch welche gäbe, die Unsinn bezahlen. Wenn die Kunden dieser Krankenkasse das wollten, warum denn nicht?

    Ich hingegen könnte mir eine Krankenkasse suchen, die keinen Unsinn bezahlt. Momentan wird diese Möglichkeit leider “unterbunden” (Dein etwas autoritärer Duktus :-), weil die Leistungen der KKs im Wesentlichen festgeschrieben sind.

    Woher stammt bloß diese Angst der Deutschen, dass alles sofort schlechter wird, wenn mehr freie Entscheidungen erlaubt werden? Furchtbar.

    • #12 Joseph Kuhn
      16. August 2017

      @ Tim:

      Angst vor Freiheit und Konformismus gibt es natürlich, dass die Deutschen davon besonders betroffen sein sollen, ist allerdings Propaganda der hiesigen Deregulierungs-Jünger. Und dass die Kassen gezwungen seien, Homöopathie zu bezahlen, ist auch nur ein Märchen. Das Gesetz sagt, dass Leistungen der GKV für die besonderen Therapierichtungen “nicht ausgeschlossen” sind. Die Kassen haben hier die Freiheit, die Sie fordern, aber die Versicherten haben sie kaum noch, weil fast alle Kassen im Bemühen um die “guten Risiken” das inzwischen als Satzungsleistung bzw. den Selektivvertrag erstatten.

  12. #13 Oliver Gabath
    16. August 2017

    Ich hätte nichts dagegen, wenn es in einer Welt mit freien, d.h einflussreicheren Krankenkassen auch welche gäbe, die Unsinn bezahlen. Wenn die Kunden dieser Krankenkasse das wollten, warum denn nicht?

    Weil Krankenkassenkunden nicht immer nur ihre eigenen Kunden sind, sondern auch für ihre Kinder, pflegebedürftigen/nicht zurechnungsfähigen Angehörigen oder Schützlinge sorgen und evtl. entscheiden müssen. Auf den englischsprachigen Scienceblogs gibt es immer wieder Geschichten von Patienten, die aufgrund ihres familiären Umfelds, nennen wir’s mal vorbelastet sind, was Alternativmedizin angeht. Zuletzt eine glücklicherweise Erfreuliche.

    Die wenigsten Menschen haben eine Patientenverfügung und selbst diejenigen, die daran denken, neigen dazu, sie ein Mal zu erstellen und dann Jahrzehntelang nicht mehr zu überarbeiten. Außerdem reagieren Menschen nicht immer so, wie sie es von sich denken, wenn sie vor einer Situation stehen, die sie selbst betrifft. Was es schwierig macht, wirklich den berühmten Mutmaßlichen Willen zu erkennen.

    Eine Krankenkasse suchen, die keinen Unsinn bezahlt kannst Du schon jetzt – aber weder privat noch gesetzlich wird das zurzeit wirklich angeboten, weil der Kundenstamm in seiner Gesamtheit es nicht wünscht. Keine gesetzliche Kasse ist verpflichtet, für Homöopathie & Co. zu bezahlen. §2 SGB-V fordert lediglich:

    Die Krankenkassen stellen den Versicherten die im Dritten Kapitel genannten Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12) zur Verfügung, soweit diese Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden. Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen sind nicht ausgeschlossen. Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen

    und in Absatz (2):

    Versicherte mit einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung oder mit einer zumindest wertungsmäßig vergleichbaren Erkrankung, für die eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht, können auch eine von Absatz 1 Satz 3 abweichende Leistung beanspruchen, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht. Die Krankenkasse erteilt für Leistungen nach Satz 1 vor Beginn der Behandlung eine Kostenübernahmeerklärung, wenn Versicherte oder behandelnde Leistungserbringer dies beantragen. Mit der Kostenübernahmeerklärung wird die Abrechnungsmöglichkeit der Leistung nach Satz 1 festgestellt.

    Da steckt doch alles drin: Die Leistung sollte dem State of the Art entsprechen, aber unter Umständen geht auch was anderes. Der Grundsätzliche Leistungsumfang wird Niemand hindert Dich auch, eine eigene Kasse zu gründen.

    Für private Krankenkassen gilt das SGB-V nur eingeschränkt, die Vetrräge müssen im Wesentlichen dem Versicherungsvertragsgesetz §192 bis §208 entsprechen und dort wird z.B. in §192 (1) explizit geschrieben:

    (1) Bei der Krankheitskostenversicherung ist der Versicherer verpflichtet, im vereinbarten Umfang die Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen und für sonstige vereinbarte Leistungen einschließlich solcher bei Schwangerschaft und Entbindung sowie für ambulante Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen zu erstatten.

    (Hervorhebung durch mich)

    Wo sollte man also deregulieren, um eine bessere Versorgung im Gesundheitssystem bzw. eine gleichmäßig gute Versorgung bei niedrigeren Systemkosten zu erreichen? Die gesetzlich eingeführte Programme sind aber nicht nur Vorsorgeuntersuchungen, sondern z.B. der Schwangerschafts- und Mutterschutz und die Gesetze über den Rettungsdienst der Länder. Eben das, was man im Sinne des Gesundheitswesens manchmal als Daseinsvorsorge bezeichnet.

  13. #14 Oliver Gabath
    16. August 2017

    Diesen glücklichen Fall wollte ich Euch nicht vorenthalten.

  14. #15 Tim
    16. August 2017

    @ Oliver Gabath

    Wo sollte man also deregulieren, um eine bessere Versorgung im Gesundheitssystem bzw. eine gleichmäßig gute Versorgung bei niedrigeren Systemkosten zu erreichen?

    Wie ich schon sagte: Die Krankenkassen brauchen einfachen mehr Freiheiten. Es gibt genügend Ideen, wie man das Gesundheitswesen voranbringen kann. Im derzeitigen, unfassbar unflexiblen zentralen Ansatz dauert es ewig, bis auch nur mal eine kleine Änderung ausprobiert wird. Mit flexibleren Krankenkassen gäbe es viel mehr Experimente und viel schnellere Anpassungen an die Bedürfnisse der Patienten.

    Es geht ja auch gar nicht ausschließlich um sinnvolle oder unsinnige Behandlungen. Beispiel: Warum nicht eine Krankenkasse gründen, die eigene Behandlungszentren betreibt (oder entsprechende Leistungen einkauft) und mir im Gegenzug garantiert kurzfristige Termine anbieten kann? Droht dann gleich das Ende des Abendlandes?

    Weil Krankenkassenkunden nicht immer nur ihre eigenen Kunden sind, sondern auch für ihre Kinder, pflegebedürftigen/nicht zurechnungsfähigen Angehörigen oder Schützlinge sorgen und evtl. entscheiden müssen

    Ich hätte überhaupt kein Problem damit, wenn es für diese Gruppen speziellen gesetzlichen Schutz gäbe. Kinder sind nicht das Eigentum ihrer Eltern, sie können natürlich nicht frei über sie verfügen. Mir geht es um bessere Wahlmöglichkeiten für zurechnungsfähige Erwachsene.

  15. #16 RainerO
    16. August 2017

    Ich lebe ja zum Glück in einem Land (Österreich), in dem die Krankenkassen Pseudomedizin (fast) nicht zahlen. Aber schon beim Abschluss von privaten Zusatzversicherungen schaut es ebenso düster aus, wie in Deutschland: Es gibt keinen einzigen Anbieter, bei dem man beim Abschluss einer Privatarztversicherung pseudomedizinische Behandlungen abwählen kann. Will ich also meinen Spezialisten für meine lädierte Schulter, zahle ich den trommelnden Schamanen mit.
    Daher halte ich den Ruf nach flexibleren Krankenkassen für eher nicht zielführend. Es werden dann nach wie vor alle Kassen Pseudomedizin anbieten, weil es genug Kunden geben wird, die das so wollen. Die explizite Abwahl der Erstattung wird dann einfach durch den zu hohen administrativen Aufwand wegdiskutiert.

  16. #17 RainerO
    16. August 2017

    Der letzte Satz sollte heißen: “Die Möglichkeit zur expliziten Abwahl der Erstattung…”

  17. #18 gedankenknick
    16. August 2017

    @Tim #15 Die Krankenkassen brauchen einfachen mehr Freiheiten.

    Und wie werden diese die neuen Freiheiten nutzen? Pauschalisierung der Kosten von Behandlungen, Zwangszuweisung der Versorgung an Leistungserbringer mit “gewonnener Ausschreibung”, Ausweitung von Selektivverträgen, anderweitige Verwendung von Versicherungsgeldern.

    Glaubt mir keiner?
    -Pauschalbezahlung von Ärzten, Apothekern, Krankenhäusern. usw.
    -Lieferung von Hilfsmitteln über Versender mit Selektivverträge… (eines der tollsten Beispiele ist die DAK mit Inhalationssystemen)
    -schweineteure parallele Fernsehwerbung für unterscheidliche Krankenkassen, die im Prinzip alle das selbe anbieten.

    Brauchen wir dafür WIRKLICH noch MEHR? Na dann: Hosianna!

  18. #19 Oliver Gabath
    16. August 2017

    Warum nicht eine Krankenkasse gründen, die eigene Behandlungszentren betreibt (oder entsprechende Leistungen einkauft) und mir im Gegenzug garantiert kurzfristige Termine anbieten kann?

    Warum nicht? Hindert Dich jemand bzw. welches Gesetz verbietet es Dir?

    Mir geht es um bessere Wahlmöglichkeiten für zurechnungsfähige Erwachsene.

    Warum nicht? Welches Gesetz hindert Dich daran, eine solche Kasse zu gründen?

  19. #20 gedankenknick
    16. August 2017

    @Oliver Gabath #19 Hindert Dich jemand bzw. welches Gesetz verbietet es Dir?
    SGB V §148 & §157; Gesundheitsministerium bzw. Bundesversicherungsamt. SGB V §147; Und nicht zuletzt die (nicht vorhandenen) 1.000 Versicherten.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Krankenversicherung#Gr.C3.BCndung_einer_Krankenkasse

  20. #21 Oliver Gabath
    16. August 2017

    Das SGB-V regelt die gesetzlichen Krankenkassen – die von Dir genannten Paragraphen den Sonderfall Betriebskrankenkasse – gelten die dortigen Regeln auch für private? Ich dachte, die wären im Wesentlichen im VVG geregelt.

  21. #22 gedankenknick
    16. August 2017

    Eine PKV mit den oben genannten Ansprüchen wirst Du nicht gründen könnnen. Zu sehr ist das Anspruchdenken der PK-Versicherten nach “all inclusive – außer Mehrbettzimmer” noch verankert. Und das “all” meint an Behandlungsoptionen ALLES!

  22. #23 Oliver Gabath
    16. August 2017

    Das steht aber, in Bezug auf die Regelungen, die es prinzipiell erlauben oder verbieten in einem anderen Buch. Nicht, dass ich Dir widerspreche (im Gegenteil)!

    Aber die Frage war ja, wo dereguliert werden müsste, um eine Maßgeschneiderte Kasse zu gründen und mein Argument ist, dass es jetzt schon keine speziellen gesetzlichen Hürden dafür gibt.

  23. #24 gedankenknick
    17. August 2017

    @Oliver Gabat #23 Aber die Frage war ja, wo dereguliert werden müsste, um eine Maßgeschneiderte Kasse zu gründen…
    Die Frage ist falsch gestellt. Es ist nämlich nicht die Frage, wo man deregulieren muss…

  24. #25 Joseph Kuhn
    17. August 2017

    Update:

    Die Ärztezeitung greift heute noch einmal den Fall des Heilpraktikers aus Brüggen auf und schreibt: “Obwohl gegen einen Heilpraktiker aus dem niederrheinischen Brüggen wegen fahrlässiger Tötung ermittelt wird, praktiziert der Mann weiter.”

    Die strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind das eine, aber danach hat der Mann als unschuldig zu gelten, bis ein gegenteiliges Urteil fällt.

    Notwendig wäre, dass das zuständige Gesundheitsamt eine klar geregelte Handhabe hätte, ihm die Erlaubnis zu entziehen. Das ist nicht der Fall. Die Ärztezeitung: “Der Landkreis Viersen hatte dem Heilpraktiker die Berufserlaubnis entzogen. Dennoch ist er im Kreis Wesel nur wenige Monate später mit einer “mobilen Praxis” wieder tätig geworden. Bis heute sieht der Kreis offenbar keinen Grund, dagegen einzuschreiten.”

    Der neue NRW-Gesundheitsminister Laumann sieht gesetzgeberischen Handlungsbedarf: “Wir brauchen bundeseinheitliche Vorgaben für die Erlaubniserteilung, die Ausbildungsinhalte und die Aufsicht über die Heilpraktiker”. Was die Erlaubniserteilung und die Aufsicht angeht, auf jeden Fall. Bei den Ausbildungsinhalten ist das so eine Sache. Möglicherweise wird dann z.B. in einem weiteren Fall die Pseudowissenschaft Homöopathie rechtlich kodifiziert. Dass man deren Ausübung untersagt, kann ich mir nicht vorstellen, und falls positive Ausbildungsinhalte formuliert werden sollten, wird die Versuchung groß sein, sie aufzuführen.

  25. #26 Oliver Gabath
    17. August 2017

    Das ist schon grotesk, Joseph. Rettungsassistenten dürfen nach zwei Jahren Ausbildung einem Patienten nicht mal Novalgin verabreichen, ohne darüber später genau Rechenschaft ablegen zu müssen…

  26. #27 Kassandra
    17. August 2017

    Herr Straub kennt natürlich auch § 1 SGB V, in dem genau der Punkt mit dem Lebensstil als Gesetzesauftrag formuliert ist: „Die Versicherten (…) sollen durch eine gesundheitsbewußte Lebensführung (…) dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden. Die Krankenkassen haben den Versicherten dabei durch Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen und auf gesunde Lebensverhältnisse hinzuwirken.“

    Auch wenn das jetzt Gesetzeskraft hat, ist es einfach nur bekloppt. Ich weigere mich, mich vom Gesetzgeber dazu verpflichten zu lassen, mich durch persönliches Wohlverhalten nach den jeweils tagesaktuellen Vorgaben der Public-Health-Branche um die Volksgesundheit verdient machen zu müssen. Meine Krankenkasse handelt außerdem klug, wenn sie darauf verzichtet, mir gegenüber dem von Ihnen erwähnten gesetzlichen Auftrag nachzukommen und mir eine sogenannte “gesundheitsbewusste” Lebensführung nahezulegen, denn ich würde ihr das SEHR übel vermerken.

    Man fragt sich außerdem: Ist das nur ein erster Schritt? Gibt es irgendwann Zwangsmaßnahmen oder Strafen für Leute, die eine nach der allgemeinen Auffassung in einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort (denn so was verändert sich ja nicht gerade selten) ungesunde Lebensführung pflegen?

    Sie werden jetzt bestimmt ganz entrüstet antworten, niemand habe doch so etwas vor. Und das würde ich Ihnen auch aufs Wort glauben, denn ich bin ebenfalls überzeugt davon, niemand hat IM MOMENT so etwas vor. Aber das Präventionsgesetz enthält eine Verpflichtung an die Adresse der Bürger, die es vorher in dieser Form nicht gab. Eine Verpflichtung legitimiert dazu, ihre Nichteinhaltung zu unterbinden bzw. zu bestrafen, und somit ist es denkbarer als zuvor geworden, dies auch tatsächlich zu tun. Was denkbar ist, wird von manchen gedacht und einem Teil von ihnen auch tatsächlich in politische Forderungen umgemünzt, und ist bei der Zustimmung zu solchen Forderungen eine kritische Masse erreicht, dann sollte man damit rechnen, dass sie umgesetzt werden. Das funktioniert wie beim Rauchverbot: Erst wurde so getan, als ginge es nur um den öffentlichen Bereich, während im privaten Lebensbereich jeder machen dürfe, was er wolle, aber die Verschiebung im Denken hat dazu geführt, dass auch Verbote im privaten Bereich (Auto, Balkon, eigene Wohnung …) schleichend immer näher an die Mehrheitsfähigkeit rücken.

    Dass ich als bis an die Grenze des Lächerlichen gesetzestreue Bürgerin mich wegen dieses Präventionsgesetzes wenigstens moralisch als Gesetzesbrecherin fühlen muss – denn ich denke nicht im Traum daran, meine Lebensführung zu verändern, nur weil der Gesetzgeber das auf einmal von mir will -, ist eine völlig neue Erfahrung für mich, die mich dazu zwingt, auf meine alten Tage mein Selbstbild neu zu sortieren. Vielleicht sollte ich ja genau umgekehrt auch in anderen Bereichen damit aufhören, Gesetze zu befolgen …

    • #28 Joseph Kuhn
      17. August 2017

      @ Kassandra:

      “Aber das Präventionsgesetz enthält eine Verpflichtung an die Adresse der Bürger, die es vorher in dieser Form nicht gab.”

      Welche denn?

  27. #29 RPGNo1
    17. August 2017

    @Oliver Gabath, Joseph Kuhn
    Das ist eine unerträgliche Grauzone und zudem ein Blankoscheck. Deshalb verwende ich inzwischen sehr gerne den Begriff vom Heilpraktiker(un)wesen.

  28. #30 Joseph Kuhn
    18. August 2017

    Passend zum Thema:

    Drüben bei den Skeptikern gibt es gerade ein Interview mit einer Juristin, Dr. Verena J. Dorn-Haag von der Universität Augsburg, über die Probleme, abgedrehte Therapien juristisch als “Betrug” zu sanktionieren:
    https://blog.gwup.net/2017/08/17/zwangsprostitution-voodoo-zauber-und-das-strafrecht/

  29. #31 Beobachter
    19. August 2017

    @ Joseph Kuhn:

    Sorry, doch nochmal:

    Apropos “juristische Probleme” passend zum Thema:

    Das “Geistheiler-Urteil” des Bundesverfassungsgerichtes 2004 hat Geistheilern, Wunderheilern, Scharlatanen und Quacksalbern Tür und Tor geöffnet.
    Denn die “Heiler” heilen nämlich gar nicht – sie üben ein “Gewerbe” aus, brauchen also lediglich einen Gewerbeschein und nicht mal einen Heilpraktikerschein.
    Einer Aufklärungspflicht unterliegen sie demzufolge auch nicht.
    Es ist eine ausufernde “Grauzone” im “Gesundheits-/Gewerbewesen” entstanden, die nicht kontrollierbar ist – weder von den Gesundheitsbehörden noch den Gewerbeaufsichtsämtern/Ordnungsämtern.
    Die Zuständigkeiten bzw. die “Schwarzen Peter” werden hin und her geschoben.
    So geschehen bei den unsäglichen “Spirit of Health”-Kongressen.

    Der “Dachverband Geistiges Heilen e. V.” freut sich schon seit vielen Jahren darüber:

    https://www.dgh-ev.de/presse/geistiges-heilen-als-beruf-erst-seit-zehn-jahren-deutschland-legal.html

    und auch:

    https://www.reiki-land.de/artikel/sonstige-reiki-texte/geistiges-heilen-urteil-des-bundesverfassungsgerichtes-vom-02-maerz-2004.html

    Vermutlich deshalb kann z. B. der brasilianische Wunderheiler Joao de Deus in Deutschland und Österreich “Massenheilungsevents” veranstalten und dabei Millionen abzocken –
    und deshalb springen auch viele Mediziner auf diesen lukrativen Zug mit auf, referieren für ihn auf diesen Großveranstaltungen und unterstützen seine “heilige Wirkungsstätte” bzw. sein Unternehmen in Brasilien.

    Interessant:

    https://www.agpf.de/Geistheiler-Urteil-Auswirkungen.htm

  30. #32 Kassandra
    19. August 2017

    @Dr. Kuhn:

    Die Versicherten (…) sollen durch eine gesundheitsbewußte Lebensführung (…) dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden.

    Dies ist eine Verpflichtung, sich durch gesundheitsbewusste Lebensführung gesund zu erhalten, sie ist in dieser Form neu und aus meiner Sicht eine Art Dammbruch, indem gesund zu bleiben bzw. zu werden nicht mehr als normaler Wunsch jedes Menschen vorausgesetzt, sondern nun gewissermaßen zur Bürgerpflicht erklärt wird, zu einem Anspruch, den der Staat an den Bürger hat.

    Das ist eine Normenverschiebung, die spätestens dann zum Problem wird, wenn der Bürger zu Recht oder zu Unrecht glaubt, besser zu wissen als sein Arzt oder seine Krankenkasse, was ihn gesund hält oder krank macht.

    Es gibt nämlich immer beide Fälle, diejenigen, in denen der Bürger sich irrt, und diejenigen, in denen er recht hat. Lässt man hier mehr Freiheiten, werden einige sich irren und sich damit selbst schaden, lässt man aber weniger Freiheiten, werden einige dazu genötigt, sich selbst zu schädigen. Das zweite zu erzwingen halte ich für ungleich verwerflicher, als das erste hinzunehmen.

    Ach ja, erinnern Sie sich noch an die Sache mit dem Mesotheliom? Inzwischen habe ich es schwarz auf weiß, dass die Lüftung in dem Gebäude gottweiß wie lange Asbest in die Büros gepustet hat.

    • #33 Joseph Kuhn
      19. August 2017

      @ Kassandra:

      “Dies ist eine Verpflichtung, sich durch gesundheitsbewusste Lebensführung gesund zu erhalten”

      Nein, das könnte niemand. Es ist die Verpflichtung, dazu beizutragen.

      “sie ist in dieser Form neu”

      Nein, das steht im Prinzip seit dem Gesundheitreformgesetz 1989 im SGB V (https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/11/022/1102237.pdf) und hat durch das Präventionsgesetz nur eine Klarstellung erfahren. Eingefügt wurde der Satz “Das umfasst auch die Förderung der gesundheitlichen Eigenkompetenz und Eigenverantwortung der Versicherten.“

      “aus meiner Sicht eine Art Dammbruch”

      Dann ist der Damm 1989 gebrochen und niemand hat etwas davon bemerkt.

      “Das ist eine Normenverschiebung”

      In gewisser Weise ja. Zwar formuliert § 1 SGB V an sich nichts Verwerfliches, aber er steht im Zusammenhang mit der berühmten Maxime Fördern und Fordern. Mit dem Gesundheitsreformgesetz wurde zum ersten Mal die Finanzierung von Leistungen der Gesundheitsförderung durch die Krankenkassen ermöglicht. Dieses Fördern sollte durch ein Fordern ausbalanciert werden, darin spiegelt sich die neoliberale Eigenverantwortungslogik wider, die seit den 1980er Jahren in allen Bereichen der Gesellschaft Konjunktur hat.

  31. #34 Beobachter
    19. August 2017

    Nachtrag zu:
    Juristische Probleme bei “abgedrehten” Therapien und Verträgen:

    Rechtsprechung bei “Absurden Verträgen”:

    https://www.gwup.org/infos/nachrichten/1210-absurde-esoterik-vertraege
    (2013)

    ” … Wer auf der Suche nach Hilfe bei Esoterikern landet, wird oft viel Geld los. In einem Interview mit der ,,Süddeutschen Zeitung” schildert der Jurist Prof. Dr. Maximilian Becker, wann man zahlen muss und wann nicht.

    Der Siegener Professor, Autor des Buches ,,Absurde Verträge”, kann selbst nicht genau sagen, wie viele Verträge jedes Jahr in Deutschland mit Wahrsagern, Heilern oder sonstigen Esoterikern gemacht werden. Wahrscheinlich landen auch viele Fälle, in denen sich Menschen im Nachhinein betrogen fühlen, nicht vor Gericht, weil sich die Betroffenen für ihre Leichtgläubigkeit schämen. Als absurde Verträge bezeichnet Becker Vereinbarungen über offensichtlich unmögliche Leistungen … ”

    Der Kernsatz ist m. E.:
    ” … Nun glauben die Menschen unterschiedliche Dinge, ob wissenschaftlich bewiesen oder nicht. Prof. Becker empfiehlt daher, bei der Beurteilung derartiger Fälle einen Verbraucher mit durchschnittlichen naturwissenschaftlichen Grundkenntnissen als Maßstab zu nehmen, etwa auf dem Niveau eines Menschen mit mittlerer Reife. … ”

    Ist dieser Maßstab richtig bzw. vertretbar?
    Was sind heutzutage “durchschnittliche naturwissenschaftliche Grundkenntnisse”?
    Fängt der “mündige Verbraucher” bei der heutigen “Mittleren Reife” an?
    Was ist mit leichtgläubigen Hilfesuchenden, die nur Hauptschulabschluss haben oder alten, kranken Menschen, deren Schulzeit überhaupt schon mehrere Jahrzehnte her ist und die nicht dazu in der Lage sind, sich auch nur einigermaßen darüber zu informieren, bevor sie solche Verträge unterschreiben?
    Fallen die durch`s juristische Raster und sind dann erst recht “selber schuld”, wenn sie auf unsinnige Esoterik-Verträge hereinfallen?

  32. #35 tomtoo
    19. August 2017

    Was für ein naturwissenschaftliches Niveau hat den ein Mensch mit mittlerer Reife im Vergleich mit einem der Abitur hat ? Mal davon abgesehen das Ärzte mit Abitur UND Medizinstudium HP anbieten ? Das sind ja keine Bösen diese Ärzte (will ich mal nicht unterstellen).

  33. #36 Karl Mistelberger
    20. August 2017

    > #32 Kassandra, 19. August 2017
    > Ach ja, erinnern Sie sich noch an die Sache mit dem Mesotheliom? Inzwischen habe ich es schwarz auf weiß, dass die Lüftung in dem Gebäude gottweiß wie lange Asbest in die Büros gepustet hat.

    Und war diese Tatsache auch relevant?

    “Um es noch einmal zu betonen: Nicht immer, wenn ein Grenzwert überschritten ist, bedeutet das automatisch, dass auch eine Gesundheitsgefährdung vorliegt. Die damit verbundene Panik jedoch kann manchmal sogar mehr schaden als nützen. Das Wissenschaftsmagazin “Science” hat errechnet, dass in US-amerikanischen Schulen pro Jahr höchstens einer von zehn Millionen Schülern durch eine erhöhte Asbestbelastung ums Leben kommt. Während der daraufhin durchgeführten Asbestsanierungen mussten viele Schüler die Schule wechseln und einen längeren Schulweg auf sich nehmen. Dabei verunglückten mehr als 300 von ihnen tödlich.”

    https://www.spektrum.de/kolumne/was-waere-wenn-grenzwerte-ueberschritten-wuerden/1487243

    • #37 Joseph Kuhn
      20. August 2017

      @ Karl Mistelberger:

      Das mit den 300 tödlichen Unfällen auf längeren Schulwegen halte ich durchaus für möglich, aber wo steht das? Ihr Link führt zu einem Artikel des Kabarettisten Vince Ebert bei Spektrum.de. Dort wird wiederum auf das Pubmed-abstract eines Science-Artikels von Mossman et al. verlinkt. In diesem abstract findet sich kein Beleg für die Aussage. Der Volltext des Artikels lässt sich ergoogeln, ich habe ihn mal überflogen und wenn ich es nicht übersehen habe, steht dort auch nichts. Es wird doch keiner von den modernen Mythen sein?

  34. #38 Karl Mistelberger
    20. August 2017

    > #37 Joseph Kuhn, 20. August 2017
    > Der Volltext des Artikels lässt sich ergoogeln, ich habe ihn mal überflogen und wenn ich es nicht übersehen habe, steht dort auch nichts.

    Beim Überfliegen des Artikels bin ich auf Tabelle 2 gestoßen:

    Cause, Annual rate (death per million)
    Asbestos exposure in schools, 0.005 – 0.093

  35. #39 rolak
    20. August 2017

    Schopenhauer hätte ein grandioses Kichern kaum vermeiden können, Karl: Du hast die Torpfosten nicht etwa nur verschoben, sondern kaltlächelnd hinter dem Rücken versteckt. Die Frage galt nicht der AsbestSchulSterblichkeit, sondern den +300 bei SchulwegVerlängerung.

    lässt sich ergoogeln

    OK Joseph, hier wurde SciHub bemüht, ebenfalls nichts entsprechendes gesichtet – – und sich dezent geärgert, weil auch das hätte gespart werden können, wenn nur erst mal alle drei neuen Kommentare gelesen worden wären, statt sofort nach dem ersten loszulegen…

    • #40 Joseph Kuhn
      20. August 2017

      @ rolak:

      Wie gesagt, das mit den 300 Toten durch Schulwegverlängerung kann schon sein. Aber ich würde halt gerne mal sehen, wie die Zahl zustande kam. Ob da z.B. nur irgendwo gefundene Sterbeziffern je 1 Mio. Straßenkilometer mit einer angenommenen Mehrwegstrecke multipliziert wurden oder ob mehr dahinter steckt. “Opportunitätskosten” dieser Art werden ja immer wieder mal kolportiert, mit mal mehr mal weniger belastbarer Basis. Da im Titel des Blogbeitrag von Evidenzbasierung die Rede war: nicht immer, wenn eine Zahl genannt wird, hat man mehr Evidenz als wenn jemand sagt “ich glaube”.

  36. […] der Diskussion hier um politische Hirnerweichungen im Zusammenhang mit der Alternativmedizin hatte ein Kommentator auf […]

  37. #42 Karl Mistelberger
    20. August 2017

    > #40 Joseph Kuhn, 20. August 2017
    > Wie gesagt, das mit den 300 Toten durch Schulwegverlängerung kann schon sein. Aber ich würde halt gerne mal sehen, wie die Zahl zustande kam.

    Für die 300 Toten durch Schulwegverlängerung nennt Ebert keine Quelle. Allerdings kommt im Jahre einer von 10.000 Amerikanern im Straßenverkehr ums Leben. Trotz der sehr konservativen Abschätzung stirbt aber nur einer von 10.000.000 an Asbestexposition.

    Wahrscheinlich ist es günstiger, das viele Geld in einen sichereren Straßenverkehr als in asbestfreie Schulen zu stecken.

    In der Schweiz kalkuliert man rationaler: https://www1.wdr.de/fernsehen/quarks/feuer-teurer-brandschutz-100.html

  38. #43 Joseph Kuhn
    20. August 2017

    @ Karl Mistelberger:

    Dass Straßenverkehr und Asbest in Schulen unterschiedlich gefährlich sind, daran besteht wenig Zweifel. Alles andere wäre ein eigenartiger Zufall. Aber das macht nicht den Kern der Geschichte aus, wie sie z.B. bei Vince Ebert erzählt wird. Da geht es ja vielmehr darum, dass die unterschiedlichen Risiken bemüht werden, um zu begründen, dass der Versuch zu helfen, in diesem konkreten Fall mehr schadet als nützt.

    Die Geschichte mit den 300 toten Kindern diskutieren wir ansonsten nebenan weiter: https://scienceblogs.de/gesundheits-check/2017/08/20/300-tote-kinder-durch-asbestsanierung-eine-wandersage-der-epidemiologie/. Wir konnten sie auch ein Stück weit aufklären.

  39. #44 Beobachter
    21. August 2017

    @ tomtoo, # 35:

    “Was für ein naturwissenschaftliches Niveau hat den ein Mensch mit mittlerer Reife im Vergleich mit einem der Abitur hat ? Mal davon abgesehen das Ärzte mit Abitur UND Medizinstudium HP anbieten ? Das sind ja keine Bösen diese Ärzte (will ich mal nicht unterstellen).”

    Und welches haben Heilpraktiker?
    Da reicht sogar Hauptschulabschluss.
    Mit welchen Maßstäben wird da gemessen ?!

    Heute in der SZ:
    Initiative zur Reformierung des Heilpraktiker(un)wesens:

    https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/heilpraktiker-erst-physiotherapeut-dann-heilpraktiker-1.3634777

    Zitat, Auszug:

    ” … Experten haben ein Positionspapier mit Vorschlägen veröffentlicht, wie man den Beruf des Heilpraktikers reformieren könnte.
    Der sogenannte Münsteraner Kreis kritisiert die teils mangelnde oder fehlende Ausbildung vieler Heilpraktiker.
    Die Fachleute schlagen eine “Kompetenzlösung” vor: Wer den Beruf erlernen will, muss zunächst eine Ausbildung zum Krankenpfleger, Logopäden oder Physiotherapeuten absolvieren. … “

  40. #45 Joseph Kuhn
    21. August 2017

    Als Nachtrag zum Link von “Beobachter”:

    Das Papier des “Münsteraner Kreises” ist beim Deutschen Ärzteblatt online unter:
    https://www.aerzteblatt.de/down.asp?id=19264

    Einen Kommentar dazu gibt es ebenfalls im Ärzteblatt unter:
    https://www.aerzteblatt.de/archiv/192959

  41. #46 echt?
    22. August 2017

    Geheimnisvollen Zauberkästchen könnte man über das erforderliche CE-Zeichen beikommen.

  42. #47 Felix
    Niederbayern
    22. August 2017

    Das CE – Zeichen nützt gar nix und wird auch normalerweise bei medizinischen Produkten vergeben egal ob nützlich oder nicht. Es ist kein Qualitätssiegel und bestätigt nur Einhaltung von Mindestanforderungen in Bezug Sicherheit .
    Selbst der TÜV – Stempel nützt nix wenn er nur auf Sicherheit prüft.
    Felix

  43. #48 Felix
    Niederbayern
    22. August 2017

    Unter “nutzlos” meine ich natürlich nicht daß man das CE Zeichen nicht braucht sondern daß es nicht vor wirkungslosen Geräten schützt.
    Felix

  44. #49 echt?
    22. August 2017

    Hat Scio denn ein CE-Zeichen?

  45. #50 Felix
    Niederbayern
    22. August 2017

    @echt

    Scio?????

    Felix

  46. #51 Joseph Kuhn
    23. August 2017

    Update:

    Das Papier des “Münsteraner Kreises” erfährt eine erfreuliche öffentliche Resonanz. Lesenswert ist z.B. der Artikel von Kathrin Zinkant vorgestern in der Süddeutschen. Zwei dort zitierte Unzuständigkeitserklärungen sind sehr aufschlussreich:

    1. “Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte sah sich nicht in der Zuständigkeit, das Memorandum zu kommentieren.” Damit ist über die Verortung dieses Vereins in der Diskussion um Versorgungsqualität, Patientensicherheit und die Prioritätensetzung Geld oder Leben alles, aber auch wirklich alles gesagt.

    2. “Auf Nachfrage nach einem Regelungsbedarf verweist das Bundesministerium für Gesundheit auf das geltende Recht. Im Fall der Heilpraktiker seien die Gesundheitsbehörden der Bundesländer in der Verantwortung (…). Zudem würden sich Heilpraktiker, “sofern sie Mitglied in einem der größeren Heilpraktikerverbände sind”, einer freiwilligen Berufsordnung unterwerfen.” Zu deutsch: Wir fassen dieses heiße Eisen nicht an, im Wahklkampf schon dreimal nicht. Auf Hochdeutsch: Sollen die Patienten doch selbst sehen, wie sie klar kommen.

  47. #52 RPGNo1
    23. August 2017

    @Joseph Kuhn
    Danke für den Link zur SZ.
    zu 1) Der DZVhÄ ist überrumpelt. Er weiß nicht, wie er reagieren soll, da im Memorandum auch das Thema Homöopathie angesprochen wurde.
    zu 2) Die Reaktion des Bundesgesundheitsministeriums war zu erwarten gewesen. Da hilft nur, weiter Druck aufzubauen. In der Causa Homöopathie scheint ja auch ein Umdenken stattzufinden (wenn auch ganz langsam), wie der Vorstoß von Mechthild Heil, der Verbraucherschutzbeauftragten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, zeigt.

  48. #53 Beobachter
    23. August 2017

    @ Joseph Kuhn, # 51:

    Diese Unzuständigkeitserklärungen sind mehr als sehr aufschlussreich – sie sind erbärmlich.

    ” … Auf Hochdeutsch: Sollen die Patienten doch selbst sehen, wie sie klar kommen.”

    Wie kommen z. B. alte, pflegebedürftige Patienten klar, die vor mehreren Jahrzehnten ihren Volksschulabschluss gemacht haben und die nicht dazu in der Lage sind, sich entsprechend vorzuinformieren?

    Wie kommen z. B. Kinder klar, deren Eltern sie unwissentlich oder wissentlich fragwürdigen bis gefährlichen “alternativen” Behandlungen zuführen?
    Z. B. einer “MMS-Therapie” in einer “Spezialklinik”?
    Oder mit ihnen bei schweren Erkrankungen zum Heilpraktiker bzw. “Holistic-Healer” statt zum (Fach-)Arzt gehen?

    Man kann nicht immer – so wie es hier oft getan wird – vom “gebildeten, mündigen Patienten/Verbraucher” ausgehen, der halt so blöd und selber schuld ist, wenn er auf nutzlose, fragwürdige bis gefährliche “alternative” Diagnose-/Therapieverfahren und/oder teure “Gesundheits”-Utensilien hereinfällt.

  49. #54 Beobachter
    23. August 2017

    @ RPGNo1, # 52:

    Den Link zum SZ-Artikel gab´s schon in # 44.

  50. #55 RPGNo1
    23. August 2017

    @Beobachter
    Hab ich übersehen. War keine Absicht.

  51. #56 Armin Kirchmaus
    25. August 2017

    Um den Satz mit dem Lebensstil zu demontieren, ein ergänzender Baustein:
    Gemeint mit “Lebensstil” war ja die gedankliche Zurechtlegung der eigenen Heilswelten. Die Gegenüberstellung zur krankheitspräventiven Lebensweise trifft das also nur indirekt.
    Heilsprojektionen in diesem Sinne aufklärend gegenüber zu treten, würde mithin nur Bereiche betreffen, in denen Menschen auf falsche Erklärungen setzen und sich entsprechend nicht oder kontrapräventiv verhalten.
    Darüber hinaus in die vielleicht abwegigen Denkwelten und Praktiken der Versicherten einzuwirken, ist sicher nicht Aufgabe der GKV. Aber, und das wäre Straub vorzuhalten, von diesem Punkt aus bietet sich keinerlei logische Brücke hin zu einer Finanzierung obskurer Hobbys.

  52. #57 Beobachter
    25. August 2017

    Nachtrag zu:

    ” … Da gibt es eigenartige Vereine, die sich die Hilfe für umweltbedingte Erkrankte auf die Fahne geschrieben haben, aber die, die Hilfe brauchen, in einen obskurantistischen Irrgarten führen, in dem sie z.B. auf Stefan Lanka, Chemtrails und Erdstrahlenfühler treffen. Die Techniker-Krankenkasse unterstützt den Zirkus, die Politik ehrt die Protagonisten…. ”

    Der Vorsitzende dieses Vereins (VHUE e. V.) und Leiter der “Spezialklinik Neukirchen” ist Dr. rer. nat. J. Ionescu.
    Anlässlich des 25- und 30-jährigen Bestehens seiner Klinik wurde er von Politik und Wirtschaft geehrt –
    was u. a. zur Folge hat, dass seine Klinik (die offensichtlich den Status einer “Besonderen Einrichtung” genießt, siehe Link unten) einschlägig beworben wird und mit ihr für die eigene “integrative Homöopathie”-Privatpraxis geworben wird:

    https://www.homeopathy.at/category/fachkompetenz

    https://www.homeopathy.at/spezialklinik-neukirchen

    Zitat, Auszug:
    ” … Der Esowatch-Eintrag von Dr. Ionescu ist praktisch schon ein Adelsprädikat für „wacher Geist ohne Bretter vor dem Kopf der alles vorurteilsfrei probiert was Erfolg versprechen kann“, die Labor-Ausrüstung ist einzigartig, im Jubiläumsbericht zum 25 Jährigen Bestehen der Klinik zeigen sich Dankes- und Ehrbezeugungen des Deutschen Bundestages sowie von Ausländischen Universitäten. … ”

    https://www.umweltrundschau.de/cms/files/SKN25Jubilaeum.pdf

    Schon 2011 fanden ein MdB und die bayerische Landtagspräsidentin Frau Barbara Stamm (als Ionescus “überzeugte Weggefährtin”, zusammen mit dem “Chef der AOK Bayern”) lobende, ehrende Worte in ihren Gratulationsschreiben (siehe Seite 2, 3, 4).

    Zur Erinnerung:
    https://www.psiram.com/de/index.php/John_Gruia_Ionescu

    Sind das lediglich kleine “politische Korrosionsschäden” ?!
    Und es ist ja “nur” ein Beispiel …

    Ist es schon so weit, dass ein Eintrag/eine Seite bei Psiram (vormals Esowatch) eine “Adelung” bedeutet –
    für Vertreter, Anhänger und Klientel der Para- und Pseudomedizin, die sich dann erst recht auf dem “richtigen Weg” wähnen ?!

    Dann wäre es verpasst worden, “den Anfängen zu wehren” …