Offen ist auch, was danach kommt. Für die Kassenzulassung im ärztlichen Bereich ist – mit bestimmten Ausnahmen – seit Jahren der Facharzt notwendig. Wird also auch für die neuen Psychotherapeuten nach der Approbation noch eine Fachausbildung dazu kommen, wenn man an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmen will? Das sollten die Psychotherapeuten anstreben, wenn sie auf gleicher Augenhöhe mit den Ärzten bleiben wollen.

Und was noch offen ist: Welche Folgen hat der Gesetzentwurf für die Psychotherapie-Heilpraktiker? Denn ein approbierter Psychotherapeut, der keine Kassenzulassung anstrebt und künftig mit der Approbation alleine privatärztlich tätig wird, was unterscheidet den noch vom sektoralen Heilpraktiker? Genauer, von Psychologen, die sich eine auf Psychotherapie eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis geholt haben und einen erheblichen Anteil unter den Psychotherapie-Heilpraktikern ausmachen dürften? Da hätte man dann eine seltsame Doppelstruktur, die geradezu nach einer Bereinigung schreit.

Der Arbeitsentwurf für das Buchstabensammelgesetz PsychThGAusbRefG wird wohl noch zu einigen Diskussionen führen. Vielleicht kommen ja am Ende noch ein paar Buchstaben dazu, z.B. uHPPsychAG.

1 / 2

Kommentare (6)

  1. #1 Umami
    13. September 2017

    *Nixblick*

    Ich fasse mal zusammen, vielleicht habe ich ja doch irgend etwas geblickt….
    Seit Ende der 90er gibt es also eine Betriebserlaubnis für Therapeuten, für die sie ein Studium (3 sind möglich) brauchen, sowie eine praktische 3-jährige Ausbildung. (Und gerade die ist toll!)
    Vorher gabs eine “Betriebserlaubnis” nur als HP.

    Und nun wollen sie die Ausbildung wieder abschaffen (oder irgendwie ins Studium integrieren?)

    Braucht man aktuell für diesen sektoralen HP ein entsprechendes Studium? Oder darf das prinzipiell jeder?

    Ich verstehe das Problem der Arzte irgendwie nicht….

  2. #2 Umami
    13. September 2017

    Und warum zum Geier kriege ich auf dieser Seite p@r@ce£$¥$-Werbung?

  3. #3 Umami
    13. September 2017

    Und haben die psychologischen Psychotherapeuten aktuell eine Kassenzulassung?

  4. #4 Joseph Kuhn
    13. September 2017

    @ Umami:

    1. Für den sektoralen Heilpraktiker Psychotherapie braucht man kein Studium, aber nicht wenige haben eines.

    2. Approbierte Psychotherapeuten haben nicht automatisch eine Kassenzulassung, aber nur approbierte können eine bekommen.

  5. #5 anderer Michael
    14. September 2017

    Dürfen aktuell die sektoralen Heilpraktiker mit erfolgreichen Studienabschluss Psychologie , aber ohne Weiterbildung Psychotherapie, die Arbeitsweisen der approbierten Psychotherapeuten anwenden ?
    Falls nein, was machen die mit den Hilfesuchenden ( ich möchte im Zusammenhang mit Heilpraktikern jedes Wort aus dem Feld Ärztin/ Psychotherapeutin/Patientin vermeiden)? Schamanen , Obertonsingen bei Borderline?

    • #6 Joseph Kuhn
      14. September 2017

      @ anderer Michael:

      Alle Heilpraktiker dürfen alle Psychotherapieverfahren anwenden, nicht nur die Psychotherapie-Heilpraktiker (oder darunter gar nur die mit Psychologiestudium). Welche Verfahren die Heilpraktiker anwenden, weiß man nicht. Was sie gelernt haben, weiß man auch nicht. Die Ausbildungsinstitute, bei denen jetzt die Psychotherapieausbildung für die Approbation läuft, haben Zulassungsvoraussetzungen, was das vorherige Studium angeht, d.h. eine Krankenschwester oder ein Ingenieur könnte dort z.B. keine Verhaltenstherapieausbildung machen.

      Aber Kurse zur Verhaltenstherapie kann im Prinzip jeder anbieten, auch Heilpraktikerschulen haben das im Programm. Eine namens “Heilpraktiker Akademie Deutschland” vermittelt die kognitive Verhaltenstherapie z.B. an drei Wochenenden. Zulassungsvoraussetzungen gibt es keine. Die angeblich so komplexe ganzheitliche Betrachtungsweise des Menschen, zu der Ärzte nicht fähig sind, lässt sich im Heilpraktikerwesen schnell lernen. Aber diese Debatte gehört eigentlich in den Blog über die Psychotherapie-Heilpraktiker.