Die AfD sieht im Moment, abgesehen vom weiter anhaltenden Zulauf unter den Unzufriedenen, nicht gut aus. Der Spendenskandal ist nicht überwunden, die aggressive Rhetorik der Partei stößt nach dem Mord an Walter Lübcke auch vielen ihrer „bürgerlichen“, sprich gemäßigt gehässigen, Anhänger auf, und mit Nordrhein-Westfalen ist heute der nächste Landesverband im Chaos versunken. Damit nicht genug, machen diese Tage Medienmeldungen die Runde, dass Jörg Meuthen, einer der beiden Bundessprecher der AfD, die Partei von Rechtsextremen unterwandert sieht. Ein interessantes Sprachbild, weil es unterstellt, dass „die Partei“ (also die AfD, nicht „Die Partei“) eigentlich frei von Rechtsextremen ist – oder dass eine rechtsextrem durchsetzte Partei rechtsextrem unterwandert werden kann, sozusagen ein Migrationsproblem am rechten Rand hat.
Rechtsextreme prägen vor allem das Bild der AfD im Osten. Trotzdem hat sie dort für sich noch blühende Landschaften bei den kommenden Landtagswahlen gesehen. Beim Einreichen der Kandidatenliste für die Wahl in Sachsen ist der AfD allerdings ein folgenschwerer Formfehler unterlaufen. Sie hat die Kandidaten an zwei Parteitagsterminen, zunächst in zwei Listen, und mit nicht ganz identischem Verfahren aufgestellt. Der Landeswahlauschuss hat dies als Verstoß gegen die rechtlichen Vorgaben zur Kandidatenaufstellung gewertet und die Kandidaten der zweiten Liste nicht zugelassen. Damit stehen für die AfD in Sachsen statt 61 nur 18 Kandidaten zur Wahl. Nach den derzeitigen Umfragen würde sie deutlich mehr als 18 Kandidaten durchbringen, etwa 30.
Einmal davon abgesehen, dass sich die AfD natürlich wieder als Opfer von „Tricksereien“ sieht (Gauland), die Fehler sucht sie ja immer bei den Anderen, stellt sich in der Tat die Frage, wie man diese Situation bewerten und wie man damit umgehen soll.
Einerseits gilt das Recht für alle, auch für die AfD. Andererseits wird hier in einer gravierenden Art und Weise in die demokratischen Grundrechte von Wähler/innen eingegriffen, ihrem politischen Willen Ausdruck zu verleihen. Aus meiner Sicht – und ich bin bestimmt kein Sympathisant der AfD – hätte man jede Möglichkeit, den Formfehler zu heilen, ausschöpfen müssen. Hat man das getan? Ich bin kein Jurist, ich weiß es nicht. Ich weiß auch nicht, ob es ähnliche Fälle schon früher gegeben hat und wie man damit umgegangen ist. Ein echtes politisches Dilemma, auch wenn einem in dem Fall etwas klammheimliche Freude über die Dummheit der AfD gegönnt sei.
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