Das Masernschutzgesetz nimmt immer mehr seine endgültige Form an. Am 20. September hatte der Bundesrat seine Einwände formuliert. In dieser Stellungnahme waren weitergehende Vorbehalte der Bundesratsausschüsse gegen das Masernschutzgesetz nicht mehr enthalten. Sie ist vielmehr von einem grundlegenden Einverständnis der Länder mit dem Masernschutzgesetz geprägt und hat vor allem Umsetzungs- und Verwaltungsfragen thematisiert.

Am 9. Oktober hat die Bundesregierung ihre Gegenäußerung dazu beschlossen, diese Gegenäußerung ist nun ebenfalls online.

Ich will daraus nur einen Punkt aufgreifen. In seiner Stellungnahme hatte der Bundesrat unter anderem angemahnt, dass der Mehraufwand der Länder im Zusammenhang mit den Aufgaben, die dem öffentlichen Gesundheitsdienst übertragen werden, z.B. im Zusammenhang mit Meldungen über fehlende Impfnachweise, vollständig kompensiert werden müsse. Dazu die Bundesregierung:

„Die Bundesregierung wird die Belange des öffentlichen Gesundheitsdienstes umfassend im Vorfeld des geplanten Inkrafttretens des Masernschutzgesetzes zum 1. März 2020 im Blick behalten und die Länder bei den entsprechenden Vorbereitungsmaßnahmen umfassend unterstützten.“

Ich bin gespannt, was das konkret in Euro bedeutet und – davon unabhängig – ob sich durch das Masernschutzgesetz die Wahrnehmung der Gesundheitsämter in der Bevölkerung verändern wird, ob sie wieder mehr als „Gesundheitspolizei“ denn als unterstützende Institution gesehen werden.

Kommentare (1)

  1. #1 hto
    12. Oktober 2019

    “Homöopathieschutzgesetz” vs. Masernschutzgesetz = Doppelmoral vs. … – Alles voll “normal”!?