Ein Sektionsbericht von Daniel Rübel

Stefan-Ludwig Hoffmann begrüßte den vollen Raum 1.205 am ersten Programmtag des Historikertags zu der Sektion “Genealogie der Menschenrechte”. Gleich zu Beginn informierte er die Anwesenden, dass einer der Referenten, Herr Kopeček, krankheitsbedingt nicht anreisen konnte.

Die vier ursprünglich geplanten Vorträge sollten sich in zwei Blöcke aufteilen: Die von Samuel Moyn und Hans Joas waren als Einleitungen oder Begriffsklärungen, die von Jan Eckel und Michael Kopeček als exemplarische, zeitlich enger umrissene Darstellungen gedacht. Aufgrund des Ausfalls fehlte leider der wichtige Teil über die Entstehung und den Gebrauch von Moral und die Menschenrechten von Dissidenten und Oppositionellen im Ostblock, das zweite Standbein der späteren Hälfte. Vor der abschließenden Diskussion sollte Sandrine Kott eine Kommentierung bieten und erste Fragen an die Referenten stellen.

Menschenrechte: Wechselvolle Karriere einer Idee

Zur Einführung verwies Hoffmann darauf, dass die historische Erforschung der Menschenrechte ein sehr neues Thema ist, das zwar vom 16. bis ins 18. Jahrhundert aktuell war, in der Zeit danach aber in Vergessenheit geriet. Ab spätestens 1848 kann man den Begriff im Wörterbuch finden, dennoch taucht er zum Beispiel nicht im Stichwortverzeichnis der “Deutschen Gesellschaftsgeschichte” von Wehler oder in Osterhammels “Verwandlung der Welt” auf. Erst in letzter Zeit spielt dieser Begriff auf Tagungen eine Rolle, entsprechend wenig Forschungsliteratur gibt es speziell dazu.


Viele “Universalitys”

Samuel Moyn, der seinen Vortrag auf Englisch hielt, gehört zu den wenigen, die ein Buch über das Thema veröffentlicht haben. Sein Vortrag stützte sich auf diese Arbeit. Direkt zu Beginn legte er Wert darauf, dass es nicht nur eine Art der “universality”, der Allgemeingültigkeit, gebe. Stattdessen wäre der Ursprung der universellen, auf alle Menschen bezogenen Menschenrechte nicht feststellbar: Ob sie nun bei den griechischen Philosophen der Stoa, in der Renaissance, durch die Bewegungen gegen die Sklaverei oder sogar erst als Konzept in der Zeit nach dem zweiten Weltkrieg in Erscheinung traten, ist seiner Meinung nach nicht relevant.

Immer schon hätten verschiedene Konzepte nebeneinander existiert und sich gegenseitig Konkurrenz gemacht. Fest stehe, dass in der Antike, schon bei Homer, eine Unterscheidung getroffen wurde zwischen den Menschen einerseits und den Göttern und Tieren andererseits. Genauso wie die Stoa haben alle drei mosaischen Religionen diesen universellen Anspruch, ohne dass eine ihn besser oder schlechter umsetzt. Natürlich gibt es Unterschiede zwischen diesen Vorstellungen: wo die Stoa auf eine innerpersonelle Umsetzung zielt, bereitet beispielsweise das (Ur-)Christentum auf das nächste Leben vor.

Einige dieser Konzepte schafften es, vor der Zeit zu bestehen, andere nicht. Diese Vorstellungen häufen sich nicht über die Zeit an oder bauen aufeinander auf, sondern verdrängen sich und treten unterschiedlich in Erscheinung.

Menschenrechte, Nationalismus und Internationalismus

Außerdem waren die Wertekonzepte mit universellem Anspruch vom 17. Jahrhundert an bis in die Zeit der Dekolonialisierung eng mit dem Nationalismus verknüpft. Oft waren die Forderungen nach mehr Rechten für das Individuum verbunden mit Forderungen nach staatlicher Souveränität. Das erklärt die Fixierung auf die eigenen Bürger als Empfänger von Rechten und die weiterhin parallel dazu stattfindende Ausgrenzung zum Beispiel von Juden oder anderen Gruppen, die nicht zur Bürgerschaft gehörten.

Formen des Internationalismus von Menschenrechtsgedanken, wie sie nach der französischen Revolution oder nach dem Zweiten Weltkrieg auftraten, waren dennoch mehr als Tummelplätze der nationalen Bewegungen, die sich trafen, weil sie innerhalb ihres Landes nichts mehr zu tun hatten. Gerade dort wurden neue Rechtsverständnisse entwickelt, neue Aspekte und neue Gruppen in die Überlegungen einbezogen, die vorher aufgrund der stark auf Bürger bezogenen Rechte nicht berücksichtigt wurden.

Ursprünge der Menschenrechte

Hans Joas begründete zu Beginn seines Vortrages, warum die Frage, ob Menschenrechte nun religiöse oder säkulare Ursprünge hätten, eine unfruchtbare Frage ist. Er führte aus, dass die vermeintlich antiklerikalen Bestrebungen der französischen Revolution stärker gegen die Kirche, später gegen das Christentum, nicht jedoch gegen Religiosität gerichtet waren.

Hans Joas: Frage, ob Menschenrechte nun religiöse oder säkulare Ursprünge haben, ist irrelevant.

Die alternative christliche Meistererzählung, die sich auf die Aussagen zur Person in den Evangelien und die mittelalterlichen philosophischen Auslegungen stützt, sei ebensowenig haltbar. So kann sie nicht schlüssig erklären, warum die gleiche Religion sich jahrhundertelang mit Regierungsformen vertrug, die die Menschenrechte nicht achteten oder sich überhaupt dafür interessierten – ohne dass zu diesen Zeiten von Seiten des Christentums kritische Überlegungen angestellt wurden.

Etablierung von Werten

Damit sich Menschenrechte etablieren können, muss im Rahmen einer kulturellen Transformation Akzeptanz in der Bevölkerung gewonnen werden. Die Sakralisierung der Person hat erstens subjektive Evidenz nötig, das heißt, sie muss in jedem Menschen so verankert sein, dass man sie nicht mehr hinterfragt, dass sie allseits als Wertefundament angenommen sind. Zweitens ist eine affektive Bindungswirkung der Rechte in der Bevölkerung wichtig: Bei Verstößen muss es zu einer breiten Empörung kommen.

Im Dreieck aus Institutionen, Werten und Praktiken kann jede Ecke die Veränderung anstoßen, die dann von den anderen Ecken aufgenommen, verändert und nutzbar gemacht oder gehemmt und blockiert wird. Das Grundgesetz ist eine solche Institution, die sich im Bezug auf Menschenrechte sowohl auf die Praktiken wie auf die Werte ausgewirkt hat – aber in allen Bereichen in unterschiedlichem Maß. Das Folterverbot als Beispiel zeigt die unterschiedlichen Stufen: Vom Grundgesetz klar verboten, wird es doch in den Praktiken (Guantanamo, der Fall Daschner) nicht so konsequent verfolgt. Und die fehlende massive Empörung der Bevölkerung sowie die Verständnisbezeugungen im Feuilleton zeigen, dass das Verbot als Wert noch nicht in der Breite der Gesellschaft uneingeschränkt akzeptiert ist.

Um die Inhalte einer solchen Wertetheorie zu erhalten, müsste die Forschung eine narrative Komponente einbeziehen. Verschiedene universale Begründungsmodelle teilen auf abstrakter Ebene die gleichen Konzepte. Die christliche Seele habe, entkleidet von spezifisch religiösen Vorstellungen, einen Kern, den sie mit der Vorstellung des “inneren Buddha” des Buddhismus teile. Diese Wertegeneralisierung kann nur im Dialog entstehen und benötigt spezielle äußere Bedingungen, die es zu erkennen und entsprechend zu nutzen gilt.

i-797ebda618ff6e395b41df2bb29dc3bb-Menschenrechte.jpgChile und Amnesty

Jan Eckel wählte als Einstieg in seinen Bericht das Erstaunen der chilenischen Junta nach dem Sturz Allendes in den siebziger Jahren über die massive öffentliche Empörung von allen Seiten. In dieser Intensität hat es bis dahin noch keine Anprangerung von Menschenrechtsverletzungen durch Staaten gegeben. In dieser Zeit gründeten sich viele NGOs, die das breite Spektrum der Menschenrechtsverletzungen als ihr Aufgabengebiet ansahen.

NGOs – Regierungen

Der Grund für diesen Aufschwung der NGOs zu “pressure groups”, die von der internationalen Staatengemeinschaft wahrgenommen werden, liege unter anderem an einem “postrevolutionären Aktivismus”. Viele der Organisationen gründeten sich in bewusster Abkehr von der revolutionären Phase um 1968 herum. Sie wollten nicht mehr gegen das System kämpfen, sondern stellten die konkrete Hilfe am einzelnen Menschen in den Vordergrund. Oft wurde dieses Bedürfnis ausgelöst durch vermehrtes Reisen in repressive Länder und direkte Bekanntschaften mit unterdrückten Personen.

Regierungen entdeckten die Menschenrechte ebenfalls in dieser Zeit für sich, Eckel wählte als Beispiele die Carter-Regierung der USA (1977-1981) und die Regierung der Niederlande unter Joop den Uyl (1973-1977). Carters Ziel war es, die Außenpolitik und das Bild der Vereinigten Staaten nach dem desaströsen Imageschaden durch den Vietnamkrieg wieder moralisch aufzuwerten. Unter ihm wurden Menschenrechte erstmals dezidiert Thema in bilateralen Gesprächen und Verhandlungen. Den Uyl verfolgte als linkes Projekt die Überwindung des kalten Krieges und die Unterstützung der Dritten-Welt-Bewegung. Er setzte sich von der bisherigen konventionellen Außenpolitik seiner Vorgänger ab und versuchte, offenere, liberalere Politik durchzusetzen.

Menschenrechte und ihre Wirkung

Konkrete Auswirkungen in dem Sinne, dass Staaten ihr Verhalten änderten, gab es jedoch trotz der breiten Kritik zum Beispiel an Südafrika, der Sowjetunion, Chile oder Argentinien selten. Diese Staaten überlegten sich vielmehr, um den Vorwürfen zu entgehen, wie sie die Vorgänge verschleiern könnten statt sie zu beenden. Wichtig waren diese Aktionen allerdings für die Oppositionen in den jeweiligen Ländern: Das Wissen, dass ihre Probleme weltweit thematisiert werden, half vielen als moralische Unterstützung. Und Menschenrechte konnten als vereinendes Banner vor der heterogenen Opposition hergetragen werden, hinter dem sich sowohl Linke als auch Konservative versammelten.

Methodische Aufgabe

Abschließend betonte der Referent drei Ansätze, die bei der Erforschung der Menschenrechte im Blick behalten werden müssen: Erstens die Multipolarität, denn es geht um Verhältnisse zwischen Staaten, Einzelpersonen und Gruppen. Zweitens müssen, was in den vorangehenden Vorträgen schon anklang, Diskontinuitäten berücksichtigt werden. Die Menschenrechte sind nicht organisch gewachsen, es gab Brüche, Gleichzeitigkeiten und Ungleichzeitigkeiten sowie verschiedene räumliche und zeitliche Entwicklungen. Drittens sind Ambivalenzen zu berücksichtigen. Nicht alle Effekte der Menschenrechtsentwicklung sind positiv, es sei nur auf die negativen Erfahrungen mit Sozialinterventionen in den Entwicklungsländern verwiesen.

(Redaktion: KP/MS)

Kommentare (1)

  1. #1 Johannes Franke
    März 16, 2012

    Wo wir grad bei Menschenrechten sind, ein kleiner Hinweis:
    Es gibt da ein spannendes Dokumentarfilmprojekt:

    Ein Filmteam begleitet ein MenschenrechtsSeminar für junge Erwachsene aus Belarus, Deutschland und der Ukraine, in dem die TeilnehmerInnen das nötige Know-How bekommen um Menschenrechtskampagnen umzusetzen.
    Der Dokumentarfilm soll den Projektverlauf dokumentieren, der Teilnehmer-Generation ein Gesicht geben und zeigen unter welchen Umständen sie in Zentral- und Osteuropa lebt, diskutiert und welche Begrenzungen sie umgibt.

    Es wird noch dringend Geld benötigt um das Projekt fertig stellen zu können. Hier kann man es finanziell unterstützen: https://startnext.de/speak-up

    Übers weiterbloggen würde ich mich freuen…