Im Jahr 1964 verschickte ein Teenager eine verschlüsselte Postkarte von München nach Freiburg. Die Verschlüsselung ist lösbar. Kennt vielleicht sogar jemand die Absenderin, die heute etwa 65 Jahre alt sein müsste?

Verschlüsselte Postkarten habe ich auf Klausis Krypto Kolumne schon sehr viele vorgestellt – und doch erlebe ich immer wieder etwas Neues.

Das Besondere an der Karte, um die es heute geht, ist, dass sie aus den Sechziger-Jahren stammt. Dies ist ungewöhnlich, da verschlüsselte Postkarten normalerweise 80 bis 120 Jahre alt sind. Spätestens Ende der Zwanziger-Jahre wurde es üblich, vertrauliche Nachrichten in Briefen zu verschicken, wodurch verschlüsselte Karten aus der Mode kamen.

Die besagte Karte wurde mir freundlicherweise von Tobias Schrödel zur Verfügung gestellt. Die Bildseite (sie zeigt den Wittelsbacher Brunnen in München) kann ich aus urheberrechtlichen Gründen nicht abbilden. Hier gibt es einen Scan davon.

Postcard-Hoffmann-64

Die Absenderin ist eine Eva Neukel (sofern ich den Nachnamen richtig lese, möglich wären auch Nenkel, Keukel oder Kenkel) aus der Zamboninistraße in München. Die Hausnummer könnte 12 lauten.

Postcard-Hoffmann-64-Absender

Die Karte ist recht einfach zu lösen. Die Wörter “” X I „” X  EVA am Ende des Texts stehen für DEINE EVA. Der Rest ist leicht zu erraten. Wer also schon immer mal eine Postkarte entschlüsseln wollte, kann dies hier tun.

Normalerweise nehme ich die Lösung eines Kryptogramms gerne im Diskussionsforum entgegen. In diesem Fall bitte ich, mit dem Posten der Lösung 24 Stunden (bis Mittwoch 9 Uhr) zu warten, damit auch andere eine Chance haben. Lösungen nehme ich gerne per E-Mail entgegen, ich veröffentliche sie dann später. Wer will, kann auch einen Kommentar einstellen und dabei eine E-Mail-Adresse angeben, die dem Content-Management-System nicht bekannt ist. In diesem Fall muss ich den Kommentar bestätigen, was ich dann mit entsprechender Verzögerung tue. Wer Spaß am Dechiffrieren findet, kann sich anschließend bei MysteryTwister C3 versuchen.

Interessant ist dann noch folgende Frage: Kennt jemand die Absenderin Eva Neukel oder die Empfängerin Bärbel Hoffmann? Beide Damen könnten noch leben – möglicherweise mit einem anderen Nachnamen. Vielleicht ergibt sich ja die seltene Gelegenheit, mit der Verfasserin einer verschlüsselten Postkarte persönlich zu sprechen.

Zum Weiterlesen: Wer löst diese Kurzschrift-Postkarte?

Kommentare (21)

  1. #1 Thomas
    16. Februar 2016

    Vielen Dank für deine nette Karte. Das Spiel von der 8. Klasse war einfach wunderbar. Sie haben “Turandot” von Schiller aufgeführt. Gestern haben wir eine ganz tolle Isartalwanderung gemacht. Wie lange bleibst Du noch in Freiburg? Herzlichst, Deine Eva

  2. #2 Herbert
    16. Februar 2016

    “… das möglicherweise noch lebt?”

    Es gibt eine Grenze des Anstandes, die von Ihnen überschritten wurde. Sie müssen die private Post anderer nicht veröffentlichen. Aus kryptographischer Sicht gibt es dazu keinen Grund, da die Karten & Briefe einfachste Verschlüsselungen verwenden.

  3. #3 Ein anonymer Verfasser
    Internet
    16. Februar 2016

    Wer sind wir denn, dass wir uns rausnehmen in der privaten Korrespondenz von noch lebenden Personen herumzuschnüffeln? Haben wir den Sinn von Kryptografie vergessen? Oder warum spielen wir NSA und stellen uns über die Grundprinzipien, die wir versuchen zu etablieren?

  4. #4 Ein anonymer Verfasser
    16. Februar 2016

    Kleiner Nachtrag:

    Das hier ist doch sicherlich kein Sport, der als Communityprojekt ausgenutzt werden soll um bald alles zu dechiffrieren, was Ihnen per Email geschickt wird. Kann ich es selbst nicht dechiffrieren, was meine Frau da mit dem Nachbarn kommuniziert, schicke ich es an Klausis Krypto Kolumne, die kriegen das hin. Also bitte…

    Ich entschuldige mich, falls ich jemandem damit vor den Kopf stoße, aber ich bin gerade etwas aufgewühlt.
    In 50 Jahren können wir gern noch ein mal über die Dechiffrierung diskutieren.

  5. #5 Richard SantaColoma
    16. Februar 2016

    Herbert… I do not think there is is any conceivable problem with publishing a 52 year old enciphered postcard. Two things: First, the writing on a post card, to begin with, is visible to many people between the sender and the recipient, so in effect, the sender is accepting that others will see the writing. They are simply not private in the first place. In the case of enciphered postcards, they are also accepting the possibility that someone might crack it… they are only slowing down the process slightly for the barest modicum of privacy. Casual privacy, I would say.

    Secondly, when you then wait 52 years to show it to others, in my opinion, it is can not be a problem of any sort.

  6. #6 mo ritze
    16. Februar 2016

    Richard, hat das Briefgeheimnis ein Verfallsdatum?

  7. #7 Draalo
    16. Februar 2016

    @ #1 – #3: Die Karte wurde Klausi zur Verfügung gestellt. Und irgendwie hat sie voher den weg zu Tobias gefunden. Wurde vermutlich von der Empfangerin (oder ihrer Erben) zu Verfügung gestellt. Hier gleich NSA zu schreien halte ich nicht für Angebracht.

    @Klausi: Es besteht die Möglichkeit bei berechtigtem Interesse (Forschung!) Auskunft beim Einwohnermeldeamt zu bekommen. Kostet eine kleine Gebühr. Ich habe vor Jahren mal einen Schuldner gesucht, kostete ca. 10,- €. Da aus der Zeit vermutlich nur Papierakten vorhanden sind sollte die Anfrage direkt in München gestellt werden.

    Vieleicht ist ja einer der Leser hier aus München und hat Langeweile?

    Ein Interview würde auch mich sehr interessieren.

  8. #8 Klaus Schmeh
    16. Februar 2016

    An alle Kritiker: Diese Karte ist 52 Jahre alt, enthält nur Belanglosigkeiten und wurde von der Empfängerin (indirekt) an einen Sammler weitergegeben. Ich finde, so eine Karte kann man in einem Blog veröffentlichen. Oder darf man so etwas erst nach 100 Jahren? Oder vielleicht erst nach 200 Jahren, weil sich auch die Urenkel in ihrer Privatsphäre verletzt sehen könnten?

  9. #9 Amiga-Freak
    16. Februar 2016

    @Draalo:
    Es ist zwar jetzt eine Nebensache, aber ein “berechtigtes Interesse” ist nichtmal notwendig um Auskunft beim Einwohndermeldeamt zu bekommen. Zumindest in Bayern. Da gibt es ein Online-Formular, wo man (mit Lastschrift für die 10 Euro), instantan jede beliebige Adresse ermitteln kann.

  10. #10 Ulfi
    17. Februar 2016

    @mo ritze Für Postkarten gilt das Briefgeheimnis nicht, weil es Postkarten sind und kein Brief. Das Hauptmerktmal eines Briefs ist, dass er in einem verschlossenen Umschlag steckt, der den Inhalt vor Blicken schützt.

  11. #11 Draalo
    17. Februar 2016

    @Amiga-Freak: Dann hat sich die Rechtslage wohl mittlerweile geändert, brauchte das wie gesagt nur ein Mal im Leben.

    Off Topic: während meiner Ausbildung (Informationselektroniker) hatten natürlich alle in der Klasse einen Computer. Ich gehörte zu der Hälfte mit einem Atari ST 🙂 — aber egal wie hitzig die Diskussionen in den Pausen waren, abends traf man sich und spielte Kaiser oder Winter Games zu viert im Wohnzimmer… egal ob auf dem Amiga (bessere Grafik) oder ST (schnelleres laden) … hach die alten Zeiten…

  12. #12 roel
    *****
    17. Februar 2016

    @mo ritze Spannende Frage, hast du eine Antwort, ich konnte keine finden?

    @Ulfi “Für Postkarten gilt das Briefgeheimnis nicht” Das stimmt nicht! Siehe https://www.rechtslexikon.net/d/briefgeheimnis/briefgeheimnis.htm “In den Schutzbereich fallen ausser Briefen i.e.S. auch Telegramme, Postkarten und Pakete.”

    @Draalo https://www.buergerserviceportal.de/bayern/service/bspx_bayern_buergerauskunft

    @Klaaus Schmeh ” Diese Karte ist 52 Jahre alt, enthält nur Belanglosigkeiten und wurde von der Empfängerin (indirekt) an einen Sammler weitergegeben.” Wie genau erfolgte diese indirekte Weitergabe? Der Weg scheint doch nicht bekannt zu sein, denn dann könnte man ihn bis zur Empfängerin und weiter zur Absenderin zurück verfolgen. Belanglosigkeiten hin und her, wer schätzt diese ein? Ich möchte jedenfalls nicht, dass meine Schriftstücke, so belanglos sie anderen erscheinen mögen, unautorisiert veröffentlicht werden. Ich weiß aber auch nicht wie Eva und Bärbel das sehen. Ist vielleicht eine spannende Geschichte.

  13. #13 Amiga-Freak
    17. Februar 2016

    @Draalo: Da hast du mir ein bißchen was voraus. Ich bin Baujahr ’82 und damit hab ich diese Ära nur noch als Kind miterlebt. Gespielt hab ich damit zwar auch, aber eben leider nur das. Kaum ernsthafte Anwendungen damit gemacht oder gar mal was programmiert.

  14. #14 Ein anonymer Verfasser
    17. Februar 2016

    Mal ganz ernsthaft. Warum verschlüsselt jemand eine Botschaft? Der naheliegendste Grund ist, dass andere diese Botschaft nicht lesen können. Warum sollen andere diese Botschaft nicht lesen? Weil es sie nichts angeht.
    Natürlich hätte man auch einen Brief in einem Briefumschlag schreiben können, vielleicht war der aber gerade nicht vorrätig. Vollkommen egal.

    Ob belanglos oder nicht, spielt ebenfalls keine Rolle, dass kann man schließlich nicht vorher sagen. Die NSA entschlüsselt meine Kommunikation? War nur belanglos alles, warum ich dann überhaupt noch verschlüssel. Denn dann sollte man wohl nur noch verschlüsseln wenn man etwas zu verbergen hat? Hab ich das richtig verstanden? Dann ist ja alles in Ordnung. Verschlüsselung adé. Brauch kein Mensch, nur Kriminelle.

    Ich bin fassungslos.

  15. #15 Nils Kopal
    Kassel
    17. Februar 2016

    Hiho Klaus und alle Anderen :-),

    Ich finde zumindest die Diskussion interessant, ob und wie es sich bei der Veröffentlichung einer Postkarte um eine Verletzung des Briefgeheimnisses handelt.

    In der deutschen Wikipedia gibt es folgenden interessanten Artikel dazu:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Verletzung_des_Briefgeheimnisses
    wobei ich natürlich kein Jurist bin und auch nicht weiss, ob das so zu 100% stimmt. Aber wenn verstehe ich das zumindest so:

    Zunächst was bedeutet Verschlossen:

    “Das Schriftstück muss entweder verschlossen (Abs. 1) oder durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert (Abs. 2) sein. Beiden Alternativen gemeinsam ist, dass die Kenntnisnahme durch Dritte mindestens deutlich behindert werden muss. Daher wird der Inhalt ungesicherter Postkarten nicht erfasst.”

    Da es sich bei oben aufgeführter Postkarte um eine verschlüsselte Postkarte handelt, trifft wohl “gegen Kenntnisnahme besondert gesichert” zu. Daher denke ich, dass man diese Postkarte per Definition als “Verschlossen” ansehen kann.

    Täter:
    “Täter kann jeder sein, der nicht zur Kenntnisnahme bestimmt wurde.”
    Ich glaube nicht, dass Jemand anderes, außer dem Empfänger, zur Kenntnissnahme bestimmt wurde. (Wobei im konkreten “Fall” ja die Genehmigung der Veröffentlichung erfolgte???)

    Tathandlung:
    “Tathandlung kann das Öffnen des Schriftstückes (Abs. 1 Nr. 1), das Kenntnisverschaffen durch technische Mittel (Abs. 1 Nr. 2) und das Öffnen eines Behältnisses zur Kenntnisverschaffung (Abs. 2) sein.”

    Ich glaube das man die Kryptoanalyse als technisches Mittel ansehen kann, dass eben zu dieser Kenntnisverschaffung verhilft.

    “Die Handlung ist jedoch nur strafbar, wenn sie unbefugt erfolgt. Eine Befugnis kann sich z.B. aus der Organisation des Empfängers (Poststelle eines Unternehmens) ergeben, aus dem Sorgerecht der Eltern, aus gesetzlichen Vorschriften (z.B. im Strafvollzug) oder aus der Einwilligung des berechtigten Empfängers. Ein rechtlicher Betreuer ist nur dann befugt, wenn das Gericht das Anhalten und Öffnen der Post nach § 1896 Abs. 4 BGB gestattet hat.”

    Da Klaus bzw Tobias darauf hingewiesen haben, dass sie die Einwilligung des Empfängers/der Empfängerin haben, trifft hier wohl zu, dass es nicht “unbefugt erfolgte”. Ich wäre bei der ganzen Geschichte dennoch ein wenig “vorsichtig” 🙂
    Mich persönlich würde nun noch interessieren, wie es mit “alten” Postkarten aussieht, deren Sender/Empfänger bereits verstorben sind und die vielleicht sogar schon als “gemeinfrei??” angesehen werden können? 🙂

  16. #16 roel
    *****
    17. Februar 2016

    @Nils Kopal Ich denke das Briefgeheimnis ist ein interessantes Thema und bin mir nicht sicher ob es in irgendeiner Form hier tatsächlich zutrifft oder nicht.

    Das: “Da Klaus bzw Tobias darauf hingewiesen haben, dass sie die Einwilligung des Empfängers/der Empfängerin haben, trifft hier wohl zu, dass es nicht “unbefugt erfolgte”.” sehe ich im Moment auf jeden Fall anders.

    In #8 schreibt Klaus Schmeh: “An alle Kritiker: Diese Karte ist 52 Jahre alt, enthält nur Belanglosigkeiten und wurde von der Empfängerin (indirekt) an einen Sammler weitergegeben.”

    Ich hatte weiter oben (#12) schon gefragt, wie diese “indirekte” Weitergabe denn erfolgte. Offensichtlich ist weder Tobias Schrödel noch Klaus Schmeh die Empfängerin bekannt. Klaus fragt ja: “Kennt jemand die Absenderin Eva Neukel oder die Empfängerin Bärbel Hoffmann? Beide Damen könnten noch leben – möglicherweise mit einem anderen Nachnamen.”

    Vielleicht wissen wir ja bald mehr.

  17. #17 user unknown
    https://demystifikation.wordpress.com/2016/02/16/die-kriminalkonditorei-raet/
    17. Februar 2016

    Neben dem Briefgeheimnis könnte auch das Urheberrecht eine Rolle spielen, schließlich ist dieser ja nicht bereits seit 70 Jahren tot, wie beispielsweise (Vorsicht: Godwin!) Adolf Hitler.

  18. #18 Thomas
    17. Februar 2016

    Zur Diskussion über das Briefgeheimnis:
    Ein Blick in das Gesetz hilft weiter:

    § 202 StGB
    Verletzung des Briefgeheimnisses

    (1) Wer unbefugt
    1. einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder
    2. sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist, Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat.

    Eine Postkarte, sei sie verschlüsselt oder nicht, fällt nicht darunter, weil sie nicht “verschlossen” ist, also nicht in einem Umschlag, Kasten oder sonstigen Behältnis steckt. Das Verschlüsseln der Schrift auf einer Postkarte führt nicht dazu, dass das Schriftstück “verschlossen” ist, und das Entschlüsseln der Schrift ist kein “Öffnen”. Auch ist die Kryptoanalyse kein “technisches” Mittel, mit dem sich Kenntnis vom Inhalt eines “verschlossenen” Schriftstücks verschafft wird; hiermit ist etwa ein Durchleuchten von Briefen gemeint. Daher habe ich keine Bedenken gegen das Dechiffrieren.
    Der Artikel im Rechtslexikon vermengt Briefgeheimnis und Postgeheimnis: Vom Postgeheimnis (§ 206 StGB) sind zwar alle Postsendungen und damit auch Postkarten umfasst, Täter einer Verletzung des Postgeheimnisses können aber nur Mitarbeiter von Postunternehmen oder Amtsträger sein, denen der Inhalt eines Poststücks durch einen Eingriff in das Postgeheimnis bekannt geworden ist. Die Entschlüsselung einer chiffrierten Postsendung, die ihren Empfänger bereits erreicht hat, verletzt damit auch nicht das Postgeheimnis.

  19. #19 Thomas
    17. Februar 2016

    Wenn denn jetzt auch noch das Urheberrecht bemüht wird:
    Der geschriebene Inhalt der vorliegenden Postkarte ist kein Werk der Literatur (§§ 1, 2 UrhG). Dem Urheberrecht mag vielleicht die Bildseite der Postkarte als Kunstwerk unterliegen, um die geht es hier aber nicht.

  20. #20 gedankenknick
    17. Februar 2016

    Also mal zum Thema “Briefgeheimnis”: Auch in der BRD wurde durch die Bundespost (im Auftrag verschiedener Geheimdienste) höchstpersönlich Briefpost unbefugt geöffnet und ausgewertet. [ https://www.welt.de/geschichte/article114542721/Millionenfach-wurde-das-Briefgeheimnis-gebrochen.html ] Zum Teil wurden Briefsendungen danach sogar einfach vernichtet, weil man nicht die Kapazität hatte, diese wieder zu verschließen. Da war die DDR weiter – die Stasi hatte sich eine Maschine bauen lassen, mit der man vollautomatisch Briefe sowohl öffnen als auch wiederverschließen konnte.

    Insofern war eine simple und offen sichtbare Verschlüsselung zum Teil wahrscheinlich ein besserer Schutz vor Mitlesern als ein Briefumschlag, denn für die Verschlüsselung musste sich jemand hinsetzen und Hirnschmalz investieren (auch bei einer simplen), wärend das Öffnen von Briefen am Fließband geschah.

    Eine Beurteilung dieses speziellen Falls kann und will ich aufgrund mangelndem juristischen Detailwissen nicht vornehmen…

  21. #21 helmut
    18. Februar 2016

    die moralapostel sind wieder unterwegs.
    wie wäre es, wenn ihr mal beim zoll vortragt, wenn sie ungefragt postsendungen öffnen?
    ach, lieber bei einer 52 jahre alten postkarte, mit “belanglosem” inhalt motzen und die moralkeule schwingen.