Fortsetzung: Die Humbug-Connection, Teil 3.

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Kommentare (6)

  1. #1 Dr. Glukose
    29. November 2009

    Abzocke hoch zwanzig was die Herrschaften da betreiben! Es fehlen nicht nur die aussagekräftigen Studien, sondern dem Bürger wird erfundene Schwätzerei serviert und dabei handelt es sich jedes mal um die gleiche Formulierung. Wenn die zuständigen Leute (ich nenne sie mal Möchtegern-Wissenschaftler, aber man könnte sie ebenfalls Betrüger oder Möchtegern-Reiche nennen) wenigstens das Rückgrat hätten, sich offenen Diskussionen oder Anfragen zu stellen, aber nein, man bleibt lieber anonym oder verborgen. Das ist das perfekte Beispiel für die Ausbeutung von gutgläubigen Menschen und sollte bestraft werden!

  2. #2 Rabe
    30. November 2009

    StGB Par. 263 Betrug

    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

    1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,

    2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen, …
    — Ende Zitat, Quelle: https://www.juris.de

    Es steht nirgends, dass Betrug nur auf Antrag verfolgt wird, aber bei exzessiver Dummheit der Betroffenen wird der Staatsanwalt schon beide Augen zudrücken. Und bitte, wenn man so etwas abstellt, kosten diese Herrschaften auf die eine oder andere Weise unser aller Geld. Dann lieber das Geld der paar Betroffenen. Jetzt müssten wir die Betroffenen nur noch dazu bringen, das anzuzeigen, was uns aus bekannten Gründen nicht gelingen wird. Aber vielleicht kann man ja den Versuch als selbst Betroffener anzeigen? Ich wäre jedenfalls gespannt auf die Reaktion der Staatsanwaltschaft, oder besser, des Justizministeriums. Soll ich raten? “Wir haben kein Geld, so viele neue Gefängnisse zu bauen.”

  3. #3 Ulrich Berger
    30. November 2009

    @ Rabe:

    Das Problem liegt in der Formulierung “in der Absicht” in (1). Den Vorsatz der Schädigung nachzuweisen, dürfte nicht gelingen.

  4. #4 Albert
    30. Mai 2019

    [Schleichwerbung für pseudomedizinischen Humbug gelöscht. /nnF]

  5. #5 Bullet
    20. Juni 2019

    Nicht schlecht. Ein zehn Jahre alter Beitrag wird zum Werbeträger. 🙂

  6. #6 noch'n Flo
    Schoggiland
    21. Juni 2019

    @ Bulli:

    Sowas nennt man wohl Leichenschändung.