Die Deutsche Forschungsgemeinschaft möchte, dass Plagiats- und Datenfälschungsvorwürfe künftig nicht-öffentlich untersucht werden:

Anzeigen sind von allen Beteiligten vertraulich zu behandeln. Die Vertraulichkeit dient dem Schutz des Whistleblowers sowie demjenigen, gegen den sich ein Verdacht richtet. Vor abschließender Überprüfung eines angezeigten Verdachts eines möglichen wissenschaftlichen Fehlverhaltens ist eine Vorverurteilung der betroffenen Person unbedingt zu vermeiden. Die Vertraulichkeit des Verfahrens ist dann nicht mehr gegeben, wenn sich der Whistleblower mit seinem Verdacht zuerst an die Öffentlichkeit richtet, ohne zuvor die Hochschule oder Forschungseinrichtung über den Hinweis des Verdachts eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens zu informieren. Die untersuchende Einrichtung muss im Einzelfall entscheiden, wie sie mit der Verletzung der Vertraulichkeit umgeht.

steht in der neuen Ergänzung der Empfehlungen der DFG zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis.

Der Aufschrei ist erwartungsgemäß gewaltig, die ZEIT (und andere) fürchten einen “Maulkorb”, und eine von Hunderten Akademikern unterschriebene Petition auf www.change.org sieht gar die Wissenschaftsfreiheit in Gefahr:

mit großer Sorge haben wir zur Kenntnis genommen, dass es akademischen ‘Whistleblowern’ in Deutschland zukünftig verboten sein soll, die Ergebnisse ihrer wissenschaftlichen Arbeit mit der interessierten Öffentlichkeit zu teilen und dass stattdessen die Ergebnisse einer universitätsinternen Untersuchung etwaigen wissenschaftlichen Fehlverhaltens abzuwarten sind.
[…]
Diese Norm stellt faktisch eine nicht plausibel zu rechtfertigende Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit aller an deutschen Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen forschenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dar und beschädigt Deutschland als Wissenschaftsstandort nachhaltig.
[…]
Der internationale Ruf der deutschen Wissenschaft steht auf dem Spiel. Daher fordern wir die ersatzlose Streichung der entsprechenden Vorschriften.

Mal abgesehen von dem eigenartigen Pathos (“mit großer Sorge” erinnert an Pius XII) – worum geht es hier eigentlich?

Es klingt ja eigentlich ganz einleuchtend: statt Gremien entscheiden zu lassen, führt man Diskussionen über Plagiate besser gleich öffentlich, wie seinerzeit bei Guttenplag. Schliesslich kann sich jeder anhand der plagiierten Seiten- und Prozentzahlen sein eigenes Urteil bilden. Und selbst wenn vielleicht beispielsweise just vor einem Berufungsverfahren die Konkurrenten sich gegenseitig mit öffentlichen Plagiatsvorwürfen überziehen sollten – wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten, wenn dann alle angeblich oder tatsächlich plagiierten Textstellen öffentlich einsehbar sein werden.
Oder?

Ein Beispiel

Ich mache mir mal die Mühe, zu einer willkürlich gewählten Seite aus meiner letzten Arbeit (Seite 4) diejenigen Stellen herauszusuchen, zu denen man mittels Google einen “Vorgänger” ausfindig machen könnte. Nichts technisch aufwändiges, keine Plagiats-Software, nur eine kurze Google-Suche. Die Resultate (jeweils links meine Formulierung und rechts verlinkt der “Vorgänger”):

We first discuss the, technically simpler, proof of Theorem 1.1.


and Theorem 1 for closed manifolds will follow once we have proved


τ and A have finite order, say τn=id and An=1 for an n


Therefore the induced homomorphisms of fundamental groups commute


Hurewicz’ Theorem implies commutativity in homology


thus rationally (B\rho^Xi_{T^\tau})_d\left[T^\tau\right]_{\mathbb Q}=0, hence the claim
First, we treat the two -dimensional case of Theorem. 1.1


Thus, Theorem 1.1 will follow if we can prove that there is a huge open subset


a has finite order (say) n


contradiction by considering the induced homomorphisms of fundamental groups


The Hurewicz Theorem implies that gn(x) has a finite limit


Thus, the claim that rationality is normative does not appear to be captured perfectly

Eigentlich hätte ich mit noch mehr übereinstimmenden Textbausteinen gerechnet, da ja die Ausdrucksvielfalt in mathematischen Arbeiten eher beschränkt ist. Vielleicht ist auch nur mein Englisch so schlecht und es gibt deshalb nicht so viele wörtliche Übereinstimmungen mit Vorgänger-Arbeiten. Und wahrscheinlich hätte ich viel mehr gefunden, wenn ich mit professioneller Plagiatssoftware an die Sache herangegangen wäre.

Das war jetzt nur eine Seite aus der Arbeit. Ich bin sicher, dass man auf jeder Seite ähnliche Übereinstimmungen mit “Vorgänger”-Arbeiten finden würde, also 100% der Seiten. (Und die geringfügigen Abweichungen von den Originalen belegen natürlich die Absichtlichkeit der Täuschung.)

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Kommentare (26)

  1. #1 rolak
    7. Juli 2013

    Wann .. ein Plagiat?

    Wenn das so wie bei der GEMA ist, gibt es keine feste minimale Größe einer im Falle ‘no clearing’ belangbaren Texteinheit.

  2. #2 Stefan W.
    7. Juli 2013

    Und wahrscheinlich hätte ich viel mehr gefunden, wenn ich mit professioneller Plagiatssoftware an die Sache herangegangen wäre.

    Oder auch weniger. Ich fand die Übereinstimmungen ohne vom Fach zu sein kurz und nicht beeindruckend.

    Für mich sieht es aus, als wolle die Wissenschaft ihre Korruption unter den Teppich kehren und die Whistleblower bestrafen.

    Für einen scharfen Angriff, siehe hier: https://www.forschungsmafia.de/blog/2013/07/04/der-krieg-gegen-die-whistleblower-beginnt/

  3. #3 ulfi
    7. Juli 2013

    Hinter dem Prinzip der nicht-öffentlichen Anschuldigung kann man natürlich auch das Prinzip Schutzes vor Vorverurteilung sehen. Wie man eigentlich tagtäglich in den Zitungen mit den großn Buchstaben sehen kann ist ein ANschuldigung wesntlich publikumswirksamer als ein Dementi – und nur ein kleiner Teil der Mnschn macht sich wirklich die Mühe, das zu überprüfen. “Da wird schon was dran sein”.

  4. #4 anonym
    7. Juli 2013

    Volle Zustimmung.
    Ich habe das mal bei einigen Vorwürfen gegen Schavan bei weitergen stichprobenartig überprüft…

  5. #5 anonym
    7. Juli 2013

    @Stefan W.:
    Mit Sätzen wie “[…] dass Gender Studies ein kriminelles Netzwerk sind, in dem es um Macht und Geld geht, und das zentral von Lesben vorangetrieben wird.” (Stichwort “Gay agenda“) und Vergleichen von Homosexuellen mit Pädophilen ist der von Ihnen zitierte Autor meiner Meinung nach nicht wirklich ernst zu nehmen.

  6. #6 Statistiker
    7. Juli 2013

    Hinter dem Prinzip der nicht-öffentlichen Anschuldigung stet das Prinzip, dass jeder manipulieren kann, wie er will, es wird ja nie bekannt.

    Dummer Ansatz, der der Manipulation Tür und Tor öffnet. Eine Krähe hackt der anderen ja kein Auge aus.

    Und Guttenplag hat den skandal nicht öffentlich gemacht, sondern erst ERFORsCHT! Forschung ist also bähbäh, oder wie??????

  7. #7 anonym
    7. Juli 2013

    @Statistiker:
    Halten Sie es dann konsequenterweise auch für keine gute wissenschaftliche Praxis, Forschungsprojekte erst vorzustellen/zu publizieren, wenn die Forschungsarbeit abgeschlossen ist?

  8. #8 Sven Türpe
    8. Juli 2013

    Wer kontrolliert die Kontrolleure, wenn die Öffentlichkeit ausgeschlossen blaibt?

  9. #9 anonym
    8. Juli 2013

    @Sven Türpe:
    Ich habe den Text so verstanden, dass eine Reihenfolge festgelegt wird: zuerst soll die UNI informiert werden – und danach bleibt es dem Whistleblower immer noch frei an die Öffentlichkeit zu gehen.

    Btw, die anderen Änderungen/Ergänzungen im DPG-Text halte ich auch für interessant, so wurde z.B. die Regelung zur “Ehrenautorschaft” verwässert…

  10. #10 Uli
    8. Juli 2013

    Da die DFG mir gegenüber nicht weisungsbefugt ist und ich auch kein DFG-Gelübde ablegen musste, behalte ich mir vor, jedes Plagiat, das ich finde, auf die mir passende Art an die Öffentlichkeit zu bringen.

    Den armen Sklaven, die von DFG-Geldern abhängig sind, können die ja gerne einen Maulkorb verpassen.

  11. #11 Uli
    8. Juli 2013

    Noch ein Nachtrag:

    Dissertationen sind öffentlich.
    Jeder darf sie lesen.
    Jeder darf darüber seine eigene Meinung bilden.
    Sie dürfen und sollen in der Forschung und Lehre verwendet werden.

    Man sollte an jeder Uni jedes Semester ein Seminar anbieten, in dem Dissertationen auf Plagiate untersucht werden. Schon um die Plagiatoren abzuschrecken.

    Und das “Gremium”, das für die Erennung von Plagiaten “zuständig” ist, heisst: Wir alle!

  12. #12 anonym
    8. Juli 2013

    @Uli:
    Wie definieren Sie ein Plagiat?

  13. #13 Uli
    8. Juli 2013

    Wie *ich* “Plagiat” definiere?

    Na, so wie es im Duden/der Wikipedia steht. Ich habe da keine Privat-Definition…

  14. #14 Maserngeschädigter
    9. Juli 2013

    @Uli:
    Also ich lese in Wikipedia, dass es durchaus verschiedene Auffassungen und Definitionen zu Plagiaten gibt. Das Thema Selbstplagiate ist hoch umstritten, und zum wichtigen Kriterium Schöpfungshöhe und Abgrenzung zum Allgemeinwissen schweigt sich der Artikel zumindest zum Thema Plagiate in der Wissenschaft aus.

    Im Prinzip haben Sie also doch eine Privat-Definition. Und Privat-Definitionen, d.h. Willkür in Kombination mit einem öffentlichen Pranger ist eine Hexenjagd.

  15. #15 Thilo
    9. Juli 2013

    In der Regel gehen Plagiatoren nicht so dreist oder plump vor wie Guttenberg. Es werden nicht Texte wörtlich abgeschrieben, sondern Ideen übernommen. Insofern ist es wirklich nicht so einfach, Plagiat formal zu definieren. Allerdings wird bei den meisten Ideenklaus jeder im Thema stehende erkennen, dass es sich um einen solchen handelt.

  16. #16 Raphael
    https://raphaelwimmer.wordpress.com/
    9. Juli 2013

    @Thilo: “In der Regel gehen Plagiatoren nicht so dreist oder plump vor wie Guttenberg.” – Da die Dunkelziffer unbekannt ist, ist das für mich schwer üerprüfbar. Die öffentlich gewordenen Plagiate auf VroniPlag & Co. sehen aber für mich durchaus “dreist oder plump” aus.

    Das Beispiel im Blogeintrag überzeugt mich auch nicht. Als halbwegs fachfremder Informatiker sehe ich hier keine verdächtigen Übereinstimmungen.
    Nur weil die BILD-Zeitung vielleicht nicht das richtige Medium für die Diskussion wissenschaftlichen Fehlverhaltens ist, muss man doch nicht gleich die ganze Öffentlichkeit ausschließen.
    Ich habe meine gegenteiligen Ansichten heute auch hier erläutert: https://raphaelwimmer.wordpress.com/2013/07/08/dfg-empfehlung-nr-17-eine-analyse-und-ein-vorschlag/

  17. #17 Uli
    9. Juli 2013

    Na, hier geht’s ja ab!

    Mein lieber Maserngeschädigter, ihre Eltern hätten Sie echt besser impfen lassen.

    Aus der Tatsache, dass es in der Wikipedia keine eineindeutige Definition von Plagiat gibt, da schliessen Sie sofort, daß ich eine Privatdefiition haben muss.

    Und dann bewegen Sie sich auch noch auf das schmale Brett, daß eine Privatdefinition sofort eine Hexenjagd bedeutet.

    Und das alles nur, weil ich mich “erdreiste”, möglicherweise die Dissertationen ihrer heißgelibten Führer kritisieren zu wollen…

  18. #18 Strahlenbiologe
    9. Juli 2013

    Teilweise finde ich die Vorgehensweise der DFG verständlich. Würde man bei den aber-tausenden bilogischen Diplom-/Master-Arbeiten bzw. Dissertationen eine Plagiatssoftware drüber laufen lassen wäre das Geschrei groß.
    Im Material&Methodenteil kann man den z.B. Satz “Die PCR wurde 1983 von Kary Mullis erfunden” gar nicht so abändern dass man keine “Plagiate” finden würde. Gerade der M&M-teil von experimentellen medizinischen/biologischen Arbeiten wäre ein einziges Plagiat.
    Was natürloch nicht der Fall ist…..

  19. #19 anonym
    9. Juli 2013

    Ich finde schon, dass man eine halbwegs nachvollziehbare Definition davon braucht, was ein Plagiat ist und was nicht, bevor man Jagd auf Plagiatoren macht.

  20. #20 rank zero
    10. Juli 2013

    Hinter

    Und deshalb sollten Diskussionen über Doktorarbeiten auch künftig in wissenschaftlichen Gremien und nicht in der BILD-Zeitung geführt werden.

    steht ja auch implizit “oder in Wikis/Blogs” geführt werden, die inhaltlich meines Wissens deutlich mehr zu den bekannteren Plagiatsfällen beigetragen haben als die bewusste Zeitung.

    Nur eine einfache Frage dazu:

    Warum sollte dann die Diskussion über gewisse Doktorarbeiten wiein der Philosophie an einem gewissen Viadrina-Institut denn hier auf dem Mathlog und nicht allein in den Gremien der Viadrina geführt werden?

    Die Haltung der DFG steht für letzteres.

  21. #21 Thilo
    10. Juli 2013

    Wie gesagt ist es ja die Ausnahme, dass Plagiatoren so plump vorgehen wie Guttenberg oder dass Mastertitel so offensichtlich verkauft wie an der Viadrina.

    Was “normale” Dissertationen angeht, so würde ich Qualitätsmängel oder auch Überschneidungen mit älteren Arbeiten tatsächlich nicht gleich in einem Blog oder gar in der Presse diskutiert sehen wollen. Natürlich läßt es sich schwer formal definieren, was eine “normale” Dissertation mit “normalen” Qualitätsmängeln und was ein Betrugsversuch ist, aber als Fachmann erkennt man in der Regel doch recht schnell, wo eine Arbeit einzuordnen ist. Die gelegentlich bei rank zero vorgestellten Zweitverwerter gehören sicher in die zweite Kategorie.

  22. #22 Thilo
    10. Juli 2013

    Letztlich ist es alles eine Frage des richtigen Maßes. Guttenplag war eine gute Sache und die öffentliche Diskussion der Masterarbeiten an der Viadrina ebenso. Wenn aber jetzt von ehemaligen Vroniplag-Leuten eine Plagiatssuche für 500 Euro pro Arbeitstag kommerziell angeboten wird, dann fragt man sich doch, wer die Kunden solcher “Dienstleistungen” sind. Und das einzige, was mir da einfällt ist: wer einen Konkirrenten bei einer Stellenausschreibung aus dem Feld schlagen will, dem könnte es durchaus 500 Euro Wert sein, einen Plgiatssucher zu beauftragen, der wird dann auch irgendwas finden, und bis die Sache abschließend geklärt ist, ist die Stelle längst vergeben.

  23. #23 maunzz
    17. Juli 2013

    Müssen Whistleblower jetzt wieder den Dienstweg einhalten ? 🙂