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 “Sag ja zu Deutschlands Markt- und Sozialforschung”, hiermit wirbt die Zunft der Markt- und Sozialforschungsinstitute in Deutschland um Verständnis für ihre primäre Arbeitsgrundlage, die Befragung unter Verbrauchern, Wählern etc. Dabei richtet sich die Branche erstmals in einer großen Werbeaktion auch an die Bürger. 


Hintergrund dieser Initiative ist eine unzulässige Instrumentalisierung der Möglichkeiten, die der Markt- und Sozialforschung zugestanden werden. Konkret eine Instrumentalisierung des neu überarbeiteten §30a Bundesdatenschutzgesetzes (vormals §28 BDSG, bei dem gemeinschaftlich für Forschung und Werbung die Datenerhebung und-speicherung für eigene Geschäftszwecke geregelt war), insbesondere durch das Direktmarketing (Adresshandel), die vielfach großen Unmut in der Bevölkerung hinterlassen hat und Verbraucherschützer und Datenschützer auf den Plan rief. Dabei werden Verkaufsaktionen und das Einsammeln persönlicher Daten, häufig am Telefon, durch vorgeschaltete (Pseudo-)Befragungen getarnt und so der Eindruck einer seriösen Untersuchung erweckt. In Wirklichkeit geht es nur um die Gewinnung personenbezogener Informationen, die lukrativ weiterverkauft werden.

Die rechtliche Marktforschungsnorm hingegen gründet auf der Anonymität des Befragten, die ja Adressgenerierung vom Grundsatz her ausschließt (und zudem für den Untersuchungszweck auch gar nicht gebraucht wird). Der Paragraf 30a erklärt generell und explizit das “geschäftsmäßige Erheben, Verarbeiten und Nutzen personenbezogener Daten für Zwecke der Markt- und Sozialforschung” für zulässig. Ausnahmeregelungen gelten bespielsweise für Kundendaten von Telekommunikationsunternehmen oder Versicherungsdaten, deren Übermittlung entweder strafbar ist oder aber durch ein restriktiveres Gesetz (Telemedien-Datengesetz) einschränkend geregelt sind.

Das Bundesdatenschutzgesetz erfordert vom Grundsatz her die Einwilligung der Person zu seinen Daten (Recht der “informationellen Selbstbestimmung” des Bürgers), nach Möglichkeit sogar schriftlich. Erst durch den Charakter der Wissenschaftlichkeit in Form und Durchführung von Befragungen (durch §30a) wird das aufgelöst. Wissenschaftlichkeit bei bevölkerungsrepräsentativen Studien wird z. B. auch durch einen mathematisch ausgeklügelten Stichprobenplan erreicht, wobei nicht jede x-beliebige, sondern nur bestimmte Personen, etwa nach einem Zufallsalgorithmus wie dem Schwedenschlüssel, befragt werden dürfen.

Zwingend ist hierbei aber die Gewährleistung von Anonymität. Würde man jedoch jedesmal die explizite Zustimmung eines zu Befragenden (und dann noch schriftlich) einholen müssen, wären repräsentative Untersuchungen nicht mehr machbar . Ein Großteil dieser Personen würden – wenn mit diesem Umstand konfrontiert – ihre Teilnahme verweigern. Annehmbare Ausschöpfungsraten, die ein repräsentatives Meinungsbild zu einem Untersuchungsgegenstand in der Bevölkerung widerspiegeln, sind so nicht mehr zu realisieren, die Stichprobenqualität und somit die Aussagengüte (insbesondere für Hochrechnungen auf Anzahl Personen) wäre unzureichend. 

Aus diesem Grund betont die Initiative im Abbinder “Anonym – Datengeschützt – kein Verkauf”. Mehr zu Details dieser Gemeinschaftsaktion der Verbände ADM, BVM und DGOF findet sich auch unter https://www.deutsche-marktforscher.de/. Die Verbände wenden sich aber nun nicht mehr nur an die Entscheidungsträger insbesondere aus der Politik. Sie möchten mit dieser Aktion den Bürger, den Verbraucher direkt ansprechen. Jeder Einzelne soll sich seiner partizipativen Einflussmöglichkeiten bewusst werden, zugleich aber angst- und sorgenfrei und zudem bereitwillig und selbstverständlich freiwillig seine Meinung abgeben.

Kommentare (2)

  1. #1 PeteH
    Dezember 1, 2010

    Was wäre wenn jeder (wie ich) kategorisch NEIN sagen würde zu irgendwelchen Umfragen?
    Hätte dies Auswirkung auf die Wirtschaft oder doch nur auf die Markt- und Sozialforschungsinstitute?