Während Stefan Rahmstorf nebenan das “Klimamanifest der Werteununion” auseinandernimmt, habe ich von Scientists4Future noch eine andere Begebenheit erfahren. Das Bundesreisekostengesetz wird geändert. Hierzu gibt es auch ein Rundschreiben des Innenministeriums, Tenor:

Zukünftig sollen im Bundesreisekostengesetzes (BRKG) auch die Aspekte Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit Berücksichtigung finden. Damit treten insbesondere bei der Wahl des Reisemittels neben das Kriterium der Wirtschaftlichkeit auch umweltbezogene Aspekte — wie beispielsweise geringer CO2– Ausstoß bzw. CO2-Neutralität.
Prima! Zwar nur ein Trippelschritt in die richtige Richtung, aber ein Schritt. U. A. heißt es:
Die Bahnnutzung ist bei Reisen, auf die das BRKG Anwendung findet, immer möglich und wird erstattet — auch wenn dadurch höhere Kosten entstehen.
Damit wird die Forderung und Selbsterklärung bei Dienstreisen unter 1000 km nicht das Flugzeug zu nutzen, ich schrieb schon mal darüber, leichter umzusetzen. Ich spare mir mal den Seitenhieb darauf, dass die Verwaltung meiner Universität noch mit keiner Verfügungsmitteilung auf diese Änderung reagiert hat, denn bislang gibt es ja nur die Bitte “ab sofort” umzusetzen und noch keine umgesetzte Änderung bis zum heutigen Datum (s. auch BRKG im Netz). Auf Bitten vorab können Verwaltungen kaum reagieren, da könnte das Innenministerium formulierungstechnisch dazulernen …
Nein, mir kommt es auf etwas Anderes an: Ich sehe diese Gesetzesänderung als Beleg dafür, dass an sehr vielen Fronten — vom Gesetz auf Bundesebene, über Verordnungen auf Landesebene bis zu Bauplänen auf kommunaler Ebene — sehr viele, teils ungewollte, Hemmnisse auf dem Weg zur Energie-, Verkehrs- oder Agrarwende lauern. Man muss sich nicht gleich das Ziel setzten ganze Gesetzespakete en bloc zu ändern (toll, aber eigentlich das Geschäft der Regierung), es gibt noch viele, viele Widersprüche, die es zu lösen gilt. Welche kommen Euch in den Sinn?

flattr this!