Gestern schrieb ich über die Resolution des UN Menschenrechtsrates, welche ein Vorgehen gegen die Diffamierung von Religion verlangt. In der Diskussion wurde die Frage aufgeworfen, ob es denn nicht in Ordnung sei, Respekt zu verlangen. Daher hier ein kleines Beispiel wie so die Definitionshoheit von was als ‘Verletzung von religiösen Gefühlen’ zu gelten hat an die vermeintlichen ‘Opfer’ ausgelagert wird.

Schaf.JPG

In Genf wurde angefragt ob die Atheisten Buskampagne auf die öffentlichen Verkehrsmittel gebracht werden könnte. Die Transports Publiques Genevois ein Unternehmen mit staatlichem Leistungsauftrag (oder genauer,der mit Werbung beauftragte Ableger von ihnen) lehnten ab. Der Slogan Dieu n’existe probablement pas, cesse de t’en faire, profite de la vie! (In etwa: Es gibt wahrscheinlich keine Gott, hör auf dich zu Sorgen und geniess das Leben) war zu provokativ. Die Begründung:

nos clauses déontologiques sur les publicités confessionnelles nous pousseraient à refuser, car le slogan peut heurter la sensibilité des passagers et du public.

Man führt also zuerst Regeln ins Feld, welches angeblich konfessionelle Werbung untersagt und meint dass ‘religiöse Gefühle der Passagiere verletzt werden könnten’ (über ähnliches hat übrigens auch schon Christian berichtet).

Nun habe ich vor zwei Tagen eine Foto geschossen von einem der Fahrzeuge (siehe Bild). Die Kampagne erinnerte mich stark an eine frühere Osterkampagne der Katholischen Kirche. Ich wusste, dass schon konfessionnelle Werbung geschaltet wurde im Genfer öffentlichen Verkehr, ging aber davon aus, dass man nicht so dreist sein wird, unmittelbar nach der Absage, den Katholiken diese Plattform zu geben. Heute wurde nun der Hintergrund der Kampagne mit dem unbemalten Ei und dem flauschigen Schaf bekannt: Eine Osterkampagne der Katholischen Kirche. Darauf angesprochen antwortete der Verantwortliche bei den TPG gemäss der Lokalzeitung Le Courrier: Die religiöse Kampagne sei korrekt. Er hätte bis heute nie Beschwerden erhalten zu den Kampagnen der Kirchen.

Das zeigt doch schön: Was ‘religiöse Gefühle’ verletzt ist was Gläubige als verletztend empfinden (oder gar was willkürlich als etwas solches eingestuft wird). Man kann machen was man will, aber man wird immer irgendwen finden, der sich so verletzt fühlt. Wenn ich nun den TPG eine Mail schreibe, denkt irgendjemand, dass die nächste klerikale Kampagne nicht geschaltet werden darf? Soviel zum laïzistischen Genf.

Kommentare (6)

  1. #1 Jörg
    März 31, 2009

    In Deutschland geht es noch dreister. Absagen von überall für die Buskampagne. Angeblich zeige man keinerlei weltanschauliche Werbung mehr. Die Fotogalerie zeigt anderes
    https://www.buskampagne.de/?page_id=30#1

    Es darf ja jeder entscheiden welche Werbung er als Busbetrieb zeigt. Aber solche offensichtlichen Lügen sind einfach nur furchtbar.

  2. #2 Christian Reinboth
    März 31, 2009

    Wenn ich nun den TPG eine Mail schreibe, denkt irgendjemand, dass die nächste klerikale Kampagne nicht geschaltet werden darf?

    Natürlich nicht – bei Dir werden ja keine religiösen, sondern “nur” weltanschauliche Gefühle verletzt – und die sind (zum Glück) noch nicht geschützt, sonst ginge ja gar nichts mehr. Interessant wird es erst, wenn man den Atheismus als religiöses Glaubenssystem betrachtet – was etliche religiöse Kritiker des Atheismus ja tun. In dem Moment wäre eine derartig “verletzende” Kampagne natürlich nicht möglich…

    Aber Spass beiseite – die Busbetriebe dürfen schon selbst entscheiden, für wen sie Kampagnen fahren. Zu erwarten wäre lediglich, dass sie es anständig begründen. “Wir wollen unsere religiösen Kunden nicht verärgern” ist ein sinnvolles Argument, “Wir wollen nicht, dass unsere Busse brennen” oder “Wir machen keine weltanschauliche Werbung” (wenn das genaue Gegenteil der Fall ist) sind dagegen nicht akzeptabel.

  3. #3 ali
    März 31, 2009

    die Busbetriebe dürfen schon selbst entscheiden, für wen sie Kampagnen fahren

    Auch wenn 50% ihres Etats aus Steuergeldern finanziert wird (noch dazu von einem Staat der vorgibt nach französischem Vorbild laÏzisitisch zu sein)?

    Mein Verdacht ist ja, da sich da die zuständige Person gar nix gedacht hat und sich einfach von seinem Bauchgefühl hat leiten lassen, in der Annahme, dass er sowieso keinen Ärger kriegen wird.

    Der vollständigkeitshalber möchte ich noch erwähnen, dass ein Kirchenvertreter zitiert wird, der sich dahingehend äussert, dass sie den Spruch der Buskampagne nicht als ‘verletzend’ empfinden (erstaunt mich auch nicht, der hat wahrscheinlich genug Hirnzellen um zu wissen, dass ihnen sonst auch ein Werbeverbot droht).

  4. #4 Grazia Giuli Annen
    April 1, 2009

    Hi aus der erzkatholischen Innerschweiz. Ich sage es immer wieder – die Atheisten sollten sich als “Minderheit” konstituieren, dann dürfen wir auch unsere “Gefühle” gesetzliche schützen lassen und bei der kleinsten “Diskriminierung” wegen Beleidigung klagen. NB: Schöne Seite.

  5. #5 yeRainbow
    April 5, 2009

    Dürfte auch von der Verfassung abhängen.
    Das deutsche GG gibt jedenfalls eine solche Diskriminierung nur mit Verbiegung her.
    Einerseits ist die Freiheit der Religion festgeschrieben – und viele leute schließen daraus umgehend, jedoch falsch, daß NUR Religionsausübung geschützt wäre.

    In einer Zusatzdeklaration (man muß halt danach gezielt suchen) steht dann allerdings, daß auch “ohne Reli” unter diesen Paragraphen fällt.

    Wie das in der Schweiz ist, weiß ich nicht. In D ist jedenfalls eine Diskriminierung von Ungläubigen nicht durchs GG gestützt.
    Muß sich halt nur mal etwas breiter herumsprechen.

    Die SChweizer machen selbstverständlich ihre eigenen Gesetze.
    Und Genf ist, darf man nicht vergessen, bei aller Weltoffenheit, die Stadt des usammenstoßes zwischen Severinus und Calvin…
    wenn man das weiß, versteht man das auch etwas besser…
    von wegen laizistisch….

  6. #6 ali
    April 5, 2009

    Die Schweizer Verfassung erwähnt die Glaubensfreiheit mit der Gewissensfreiheit:

    Artikel 15, Absatz 2:

    Jede Person hat das Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen.

    Der Gleichheitsartikel ist eigentlich eindeutig, spricht er doch explizit von ‘religiösen Überzeugungen’ und nicht von ‘Religion’ (meine Betonung):

    Artikel 8, Absatz 2:

    Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.

    Scheint mir eindeutig, ich kenne aber die genaue Praxis nicht. Es würde mich jedoch sehr erstaunen, wenn diese nur Religion schützen würde.

    Tja die Genfer sind mit ihrem LaÏzismus schon etwas speziell. Sie sind zwar einer der wenigen Kantone wo die Steuern für die Kirchen nicht via Staat eingezogen werden, gleichzeitig wird die Regierung in der Kathedrale vereidigt (Artikel 110 der Genfer Verfassung).