Im Rahmen der Scienceblogs Themenwoche mit der wir den 40. Geburtstag des Mondspazierganges feiern, hier ein Beitrag zur Völkerrechts-Fragen und der Raumfahrt.

Die Frage geriet auf den Radar, als es 1957 der Sowjetunion mit Sputnik gelang, eine künstlichen Satelliten ins All zu schiessen. Wie bei den meisten menschlichen Aktivitäten dauerte es nicht lange, bis die Juristen sich zu Wort meldeten. 1959 wurde das United Nations Committee on the Peaceful Uses of Outer Space (COPUOS) mit der Resolution 1472 (XIV) ins Leben gerufen. Der Name des heutigen Sekretariats dieser Organisation könnte direkt aus einer Star Trek Folge stammen: United Nations Office for Outer Space Affairs (UNOOSA). Ursprünglich war die COPUOS nur ein ad hoc Komitee und wurde erst 1962 institutionalisiert.

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Es gibt fünf massgebenden Verträge, die das irdische Recht im Weltraum regeln sollen (zumindest bis die kleinen grünen Männchen einen Einspruch erheben):

  • Treaty on Principles Governing the Activities of States in the Exploration and Use of Outer Space, including the Moon and Other Celestial Bodies (“Outer Space Treaty“): In Kraft getreten 1967, 98 Ratifikationen und 27 Unterschriften.
  • Agreement on the Rescue of Astronauts, the Return of Astronauts and the Return of Objects Launched into Outer Space (“Rescue Agreement“): In Kraft getreten 1968, 90 Ratifikationen 24 Unterschriften.
  • The Convention on International Liability for Damage Caused by Space Objects (“Liability Convention“): In Kraft getreten 1972, 86 Ratifkationen und 24 Unterschriften.
  • Convention on Registration of Objects Launched into Outer Space (“Registration Convention“): In Kraft getreten 1976, 51 Ratifikationen, 4 Unterschriften.
  • Agreement Governing the Activities of States on the Moon and Other Celestial Bodies (“Moon Treaty”): In Kraft getreten 1984, 13 Ratifikationen und 4 Unterschriften.

Wer gerne eine vollständige Liste von relevanten Verträge hätte, wird hier fündig.

Von besonderem Interesse sollen hier vor allem der Weltraumvertrag (“Outer Space Treaty”) und der Mondvertrag (“Moon Treaty”) sein. Der Weltraumvertag ist das eigentliche Rahmenabkommen. Damit sollte 1968 (als der kalte Krieg in vollem Gange war) eine Militarisierung des Weltraums verhindert werden. Darum wurde im Vertrag als zentrales Element das Platzieren von Massenvernichtungswaffen und explizit Nuklearwaffen (Artikel IV) untersagt. Nicht nur in einer Umlaufbahn der Erde sondern auch auf Himmelskörpern inklusive Mond. Jegliche militärische Nutzung des Mondes (Militärbasen, Waffentests, Fortifikation, etc.) sind untersagt. Nur die wissenschaftliche und friedliche Nutzung des Erdtrabanten sind erlaubt. Kein Land kann Eigentumsrechte oder gar Souveränität auf Mond-Territorium beanspsruchen (Artikel II). Die Erforschung ist natürlich erlaubt (Artikel I).

Zusammengefasst ging es darum inmitten des kalten Krieges die friedliche Nutzung des Weltalls und der Himmelskörper sicherzustellen. Der Rest sind Regelungen, die vermutlich durch die grenzüberschreitende Natur der Raumfahrt notwendig wurden, wie zum Beispiel, dass Astronauten als ‘Gesandte der Menschheit’ betrachtet werden sollen oder Verantwortungs- und Haftungsfragen. Spätere Verträge haben dies dann ausgeführt.

Der zweite und jüngste Vertrag den ich hier besprechen möchte, ist der so genannte Mondvertrag. Wiederum wird jegliche militärische Nutzung von Waffentests bis zu Manövern ausgeschlossen (Artikel 3). Erforschung und Nutzung von Himmelskörpern soll ein kooperatives Unterfangen sein und allen Nationen wir das Recht zugestanden auf dem Mond zu forschen (Artikel 4). Entdeckungen und Aktivitäten müssen dem UN Generalsekretär notfiziert werden (Artikel 5). Gesteinsproben bleiben zu Forschungszwecken in den Händen derjenigen Nation, die sie sich geholt hat. Diese wird aber angehalten Teile davon wenn möglich anderen zur Verfügung zu stellen (Artikel 6). Es werden Regeln für das Errichten von Mondbasen etabliert (Artikel 9) und die Sicherheit von Astronauten geregelt (Artikel 10). Der Mond und seine Resourcen wird zum ‘gemeinsamen Erbe der Menschheit’ deklariert und Besitz- und Souveränitätsansprüche ausgeschlossen und jeglicher Abbau muss Teil eines internationalen Regimes werden (Artikel 11). Wiederum werden diverse Haftungs- und Verantwortungsfragen geregelt.

Natürlich gibt es dann nationale Gesetzgebungen, die diese Verträge umsetzen sollen oder gar ausweiten können. So ist zum Beispiel in den USA Mondgestein anscheinend eine Substanz die vom Privatbesitz ausgeschlossen ist. Trotzdem findet man solche auf dem Graumarkt, weil die US Regierung Mondgestein schon als Geschenke abgeben hat (ein wirklich spezielles Geschenk) oder Mondstaub von Raumanzügen.

Um aber auf die Eingangsfrage zurück zu kommen: Wem gehört der Mond? Die Antwort lautet: Niemandem. Oder uns allen. Vielleicht sogar vor allem der Wissenschaft.

Kommentare (9)

  1. #1 Florian Freistetter
    Juli 23, 2009

    Wem gehört der Mond? Die Antwort lautet: Niemandem.

    Hey! Ich hab mal so ein Grundstück am Mond geschenkt bekommen. Jetzt sag nicht, das gehört mir gar nicht… 😉

  2. #2 Marc
    Juli 23, 2009

    Danke für den Beitrag. Allerdings gibt es durchaus noch eine bemerkenswerte Fußnote, denn man kann sich ja durchaus Grundstücke auf dem Mond kaufen. Eigentümer des Mondes – jedenfalls behauptet er es zu sein – ist ein gewisser Dennis Hope.

    Der hatte 1980 im Grundbuchamt von San Francisco Eigentumsrechte für den Mond eintragen lassen. Die haben das auch akzeptiert, da die internationalen Regelungen zwar eindeutig definieren, daß kein Staat den Mond besitzen darf – von Privatpersonen ist aber offenbar nirgends die Rede.

    Du schreibst oben selbst, daß im “outer Space Treaty” folgendes steht:

    Kein Land kann Eigentumsrechte oder gar Souveränität auf Mond-Territorium beanspsruchen (Artikel II).

    Nach US-Recht ist es weiterhin so, daß man durchaus einen Besitzanspruch reklamieren kann und wenn innerhalb von 8 Jahren niemand Einspruch einlegt, so geht das entsprechende Land ins Eigentum über. Dennis Hope hat wohl (so kann man nachlesen) die US-Regierung und andere Staaten 1980 informiert, daß er Eigentumsrechte beansprucht. 8 Jahre kam kein Widerspruch.

    Seitdem handelt er mit Mondgrundstücken. Strenggenommen ist das natürlich ein Witz. Für den Kerl allerdings ein Riesengeschäft.

    Ich selbst bin über die Story neulich in der Süddeutschen Zeitung (hier gestolpert.

  3. #3 Chris
    Juli 24, 2009

    @Marc

    Naja, damit eine Privatperson Land besitzen kann, muss es jemand geben, der ihm das Land “überschreibt” und ggf. auch die Rechte der Privatperson sichert. Nachdem kein Staat den Mond besitzen kann und dementsprechend auch keine Hoheitsrechte dort ausueben kann, kann auch niemand den Mond besitzen und Teile verkaufen. Warum sollte denn ploetzlich US-Recht dort gelten?

  4. #4 ali
    Juli 24, 2009

    @Mark
    Interessant. Ich schau mir das mal genauer an. Es scheint einige Papers dazu zu geben. Als nicht Spezialist wäre meine erste Reaktion, dass diese Verträge sind sie einmal unterschrieben, auch national umgesetzt werden müssen und US Recht dem Völkerrecht untergordnet wäre (auch wenn dies in anderem Zusammenhang auch schon öfters von US Gerichten in Frage gestellt wurde). Ich kommentiere dann wieder.

  5. #5 Thomas
    Juli 24, 2009

    Die Geschichten sind ja alle nett – dabei hatte doch Friedrich der Große bereit 1756 den Mond einem Herrn Jürgens geschenkt… Und seitdem befindet sich der Mond im Familienbesitz der Jürgens 🙂 Einfach mal googlen.

  6. #6 Marc
    Juli 24, 2009

    @Chris und ali:

    Naja, ich habe ja selbst geschrieben:

    Strenggenommen ist das natürlich ein Witz. Für den Kerl allerdings ein Riesengeschäft.

    Ohne selbst in solchen juristischen Fragen fit zu sein, denke ich auch, daß die Ansprüche des Herrn Hope allenfalls im Geltungsbereich des US-Gesetzgebung legitim sind. Da – wie Ihr ja richtig schreibt – die USA aber keinen Besitzanspruch haben, erübrigt sich das auch für Herrn Hope.

    Dennoch fand ich die Sache erwähnenswert und durchaus witzig.

  7. #7 Anhaltiner
    Juli 24, 2009

    Da der Mond nicht in der Gemarkung von San Francisco liegt, tippe ich auf Amtsanmaßung des Katasteramtes. Die Feststellung, das auf dem Mond kein US-Recht herrscht, macht die nächste Mond-Mission gleich um ein vielfaches teurer: Während früher Astronauten hauptsächlich Testpiloten oder Physiker waren, müssen in Zukunft auch Juristen, Diplomaten und Politzisten berücksichtigt werden. Und nicht vergessen: auf die Ares-Rakete gehört dann ein CD-Schild.

    @Florian: ich hoffe in der Unabhängigkeitserklärung des Mondes steht dann nicht drin “Mit Verkündung erlöschen alle Besitzansprüche von Erdlingen”

  8. #8 Shin
    Juli 25, 2009

    Unabhängigkeitserklärung des Mondes

    Heinleins “The Moon is a Harsh Mistress” lässt grüßen 😉

    Naja, damit eine Privatperson Land besitzen kann, muss es jemand geben, der ihm das Land “überschreibt” und ggf. auch die Rechte der Privatperson sichert.

    So kam das Privateigentum aber wohl kaum in die Welt, schließlich gab es dieses Konzept ja auch schon vor Staaten und Überschreibungen. Damit einem ein Stück Land gehört, muss man es auch irgendwie nutzen oder zumindest mal genutzt haben, denn sonst könnte ja jeder kommen und es mit dem gleichen Recht beanspruchen. Beim Mond fällt das aber vermutlich etwas schwer – wie will man ein Mondgrundstück nutzen? Also wird der Mond vermutlich bis zur Gründung der ersten Kolonien, falls es dazu jemals kommt, tatsächlich niemandem gehören.

  9. #9 Cihan
    Januar 3, 2010

    Das Wort “besitzen” stammt angeblich noch aus dem Mittelalter, als man noch drei Tage und Nächte auf einem Grundstück verbringen und den Nachbarfeldbesitzer darüber informieren musste, das dieses Land von nun an einem gehörte.

    Neil Amstrong war auf dem Mond, aber keine drei Tage 😉

    Sehr interresanter Eintrag und blog….