Benny16.jpg

Anfangs dieser Woche titelten einige Zeitungen “Dawkins: ‘Ich werden den Papst verhaften!‘”. Man bezog sich auf eine angeblich konzertierte Aktion von Richard Dawkins und Christopher Hitchens den Papst bei einem geplanten Besuch des Vereinigten Königreichs wegen ‘Verbrechen gegen die Menschlichkeit‘ verhaften zu lassen. Der Stunt wäre inspiriert von der Verhaftung des früheren chilenischen Diktators Pinochet durch die britischen Behörden.

Bald jedoch stellte Dawkins richtig, dass er nichts solches gesagt habe:

Christopher Hitchens first proposed the legal challenge idea to me on March 14th. I responded enthusiastically, and suggested the name of a high profile human rights lawyer whom I know. I had lost her address, however, and set about tracking her down. Meanwhile, Christopher made the brilliant suggestion of Geoffrey Robertson. He approached him, and Mr Robertson’s subsequent ‘Put the Pope in the Dock’ article in The Guardian shows him to be ideal.

In diesem erwähnten Artikel im Guardian argumentiert Robertson, dass der Papst durchaus angeklagt werden könnte. Mir geht es um die völkerrechtlichen Aspekte der Geschichte. Juristische steht die Sache in meinen Augen auf wackligen Füssen und man riskiert einen reinen Publicity Stunt zu organisieren, was ich unabhängig von seiner Effektivität, aus Prinzip keine sehr gute Idee finde. Ich persönlich glaube, dass weder die Menschenrechten noch die Säkularisierung vorwärts gebracht wird. Wie auch immer, ich möchte hier vor allem auf die juristischen Aspekte eingehen und diese zur Diskussion stellen.

Als die Meldung auftauchte, war zuerst wie schon erwähnt die Rede von Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Dies schien mir insofern eine einleuchtende Argumentationslinie, weil solche Vergehen, die Zuständigkeit von britischen Gerichten rechtfertigen könnten. Es handelt sich um Vergehen, welches von einer grossen Mehrheit der Experten als dem Weltrechtsprinzip1 unterliegend angesehen werden. Das heisst egal wo sie begangen wurden und von wem, ein Staat kann auch ohne direkte Verbindung diese Verbrechen ahnden, wenn nationale Gerichte dies nicht tun.

Welche Verbrechen gegen die Menschlichkeit (im juristischen Sinne) der Papst hingegen begangen haben soll, war mir schleierhaft. Das Römer Statut, welches den internationalen Strafgerichtshof etabliert, schliesst zwar im Artikel 7 sexuelle Übergriffe bei der Definition von Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit ein (Rape, sexual slavery, enforced prostitution, forced pregnancy, enforced sterilization, or any other form of sexual violence of comparable gravity), doch dürfte dies kaum eine Anklage gegen den Papst decken. Nicht zuletzt auch wegen dem Ausmass welches vorausgesetzt wird:

any of the following acts when committed as part of a widespread or systematic attack directed against any civilian population, with knowledge of the attack

Dawkins.jpg

Mit ‘weitverbreitet’ und ‘systematisch’ dürfte was anderes gemeint sein als im vorliegenden Fall. Ausserdem geht es eigentlich um bewaffnete Konflikte, nicht Schulunterricht oder Internatsleben, daher der Bezug auf die ‘Zivilbevölkerung’.

Dies führt auch zum eigentlichen Knackpunkt, der Frage nach der Immunität des Papstes. Ein weiterer Aspekt einer Anklage wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit wäre nämlich, dass nach der Meinung vieler Experten, Immunität bei solchen Vergehen nicht geltend gemacht werden kann. Die Rechstsprechung diesbezüglich ist nicht ganz klar, aber man kann durchaus argumentieren, dass sich da eine neue Regelung am herausbilden ist. Doch wie vorhin erklärt, die Anklage wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit scheint keine wirkliche juristische Basis zu haben. Ich gehe jedoch davon aus, dass es gegen das Vertuschen von Kindsmissbrauch britische Gesetze gibt. Die Frage ist also, geniesst der Papst die Immunität eines Staatsoberhauptes?

Robertson scheint diese Frage zu verneinen. Wäre der Vatikan ein normaler Staat, würde der Papst als Staatsoberhaupt Immunität geniessen. Robertson argumentiert nun offensichtlich, dass es sich beim Vatikan nicht um einen echten Staat handelt und folglich der Papst auch nicht die Immunität eines Staatsoberhauptes hat. So kann man sicher argumentieren, ich würde aber sagen, dies ist ein ziemlich unorthodoxer Ansatz. In Anbetracht dass der Vatikan diplomatische Beziehungen zu einem grossteil der Nationalstaaten dieser Erde unterhält, die gleichen Formalitäten und Protokolle befolgt und als Vertragspartner von diesen akzeptiert ist, wird es schwierig zu argumentieren, dass er nicht ein Rechtssubjekt im Völkerrecht darstellt, mit den gleichen Rechten und Pflichten wie andere Staaten.

Auch wenn der Heilige Stuhl nicht alle Kriterien für einen Staat im herkömmlichen Sinn erfüllt, wird er in der Regel nicht nur als souveräne Einheit wahrgenommen sondern auch als solche behandelt. Der Papst dürfte darum auch die Rechte und Pflichten eines Staatsoberhauptes in Anspruch nehmen. Alles andere wäre ein radikale Abkehr von der bisherigen Praxis. Dies ist zwar nicht ausgeschlossen, aber im tendenziell eher konservativen Völkerrecht unwahrscheinlich.

1 Ich kannte den deutschen Ausdruck für universal jurisdiction nicht. Dies ist die Übersetzung die ich fand und hoffe, sie ist korrekt.

Bildquellen: Wikimedia Commons. Richard Dawkins by Xocoyotzin (CC 2.0) und Papst Benedikt VI by Agência Brasil (CC 2.5 Brazil)

Kommentare (36)

  1. #1 Andrea N.D.
    April 15, 2010

    Das sag ich viel zu wenig hier: Guter Artikel, interessante Informationen, gern gelesen, vielen Dank.

  2. #2 buchstaeblich
    April 15, 2010

    Die Phantasievorstellung bleibt trotzdem äußerst reizvoll!
    Haaaach!

  3. #3 Ulrich Berger
    April 15, 2010

    Juristen sehen das wohl eher als PR-Gag…
    https://jackofkent.blogspot.com/2010/04/shall-we-arrest-pope.html

  4. #4 tom
    April 15, 2010

    Die Völkerrechtler unterscheiden bei der Völkerrechtssubjektivität zwischen dem “Heiligen Stuhl” und dem “Staat der Vatikanstadt”. Letzteres ist ein klassischer Staat mit Mini-Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt entstanden nach den Lateranverträgen 1929. Staatsoberhaupt ist der Papst. Problem ist hier nur: Der Vatikanstaat wird nicht völkerrechtlich aktiv bzw. handelt nur insoweit als es unbedingt notwendig ist (Ich glaube er ist Mitglied bei der Postunion oder so…). Allerdings ist dies für die Staatsqualität unerheblich. Völkerrechtlich aktiv ist hingegen der “Heilige Stuhl” als Oberhaupt der katholischen Kirche. Der Heilige Stuhl ist kein Staat, aber sozusagen ein geborenes Völkerrechtssubjekt bzw. Völkerrechtssubjekt kraft Gewohnheitsrechts. Es gibt ihn einfach schon länger als man überhaupt an so etwas wie Völkerrecht dachte.

    Richtig ist also, das der Heilige Stuhl (ich denke, dies ist mit “Vatikan” gemeint) kein Staat ist. Staatsoberhaupt ist der Papst gleichwohl, nämlich vom Staat der Vatikanstadt.

  5. #5 CHR
    April 15, 2010

    Bin jetzt auch nicht so in der Materie, aber die Immunität wäre doch zumindest für den ICC nach dem Rome Statute erst einmal kein Hindernis, Ermittlungen aufzunehmen – gerade auch mit Verweis auf Artikel 17 könnte man aus einer Immunität auf nationaler und internationaler Ebene eine ‘unwillingness’ herstellen und somit die Zuständigkeit des ICC schaffen, oder? Nach meinem Verständnis ist der ICC doch gerade dafür ins Leben gerufen worden, die hochrangigen Verantwortlichen haftbar zu machen. Die Immunität wäre erst ein praktisches Problem, wenn es nach Artikel 98 um die Kooperation zur Auslieferung ginge.

    Aber Du hast schon recht, dass der ICC wohl erhebliche Probleme hätte, die Kindesmisshandlungen unter seiner Zuständigkeit zu erfassen. Und außerdem: Niemand beim ICC, der ja noch nicht gerade zu den etablierten Gerichtshöfen gehört, wird die knappen Ressourcen darauf verwenden wollen, sich solch einer Sache anzunehmen, wenn sie nicht juristisch sauber durchgeführt werden kann.

  6. #6 Wb
    April 15, 2010

    Nur zur Info:
    Es gibt wohl eine Besonderheit im englischen Recht, dass Privatleute in Zusammenhang mit bestimmten Vorwürfen – nach Richterentscheid – erlaubt andere Privatleute anzuzeigen, wobei diese dann verhaftet werden können und erst nach Ingewahrsamnahme eine umfängliche Ermittlung und Beweisführung, also rechtliche Würdigung, erfolgt.
    U.a. auch israelische Politiker sind auf Betreiben arabischer Kräfte im UK dementsprechend bedroht.
    Hier wollten wohl einige Atheisten i.p. Papst punkten.

    Die englische Regierung plant die unseligen diesbezüglichen Gesetze abzuschaffen.

    MFG
    Wb

  7. #7 Georg Hoffmann
    April 15, 2010

    In der 5ten paepstlichen Bulle Gregors zu Avignon wird eindeutig festgelegt, dass laesterliches Reden mit dem Ausreissen des Ringfingers geahndet wird. Meines Wissens basiert die Bulle auf eine nicht ganz astreinen Interpretation der ohnehin nicht ganz koscheren konstatinischen Schenkung und ist nach wie vor voll gueltig.
    Kurz, Dawkins sollte sich mal ganz warm anziehen.

  8. #8 Florian Freistetter
    April 15, 2010

    Ich hab von dem Thema ja überhaupt keine Ahnung, aber: Was wäre wenn sich tatsächlich zeigt, das Ratzinger in dieser Angelegenheit gegen Gesetze verstoßen hat? Gibt es dann irgendeine Möglichkeit, ihn zur Rechenschaft zu ziehen? Wie macht man das bei anderen überstaatlichen Verbrechen/Verbrechern?

  9. #9 Georg Hoffmann
    April 15, 2010

    Das wird mathematisch per Redefinition des Verbrechens gehandhabt. Ein aktuelles Beispiel kann man hier sehen: https://www.youtube.com/watch?v=ijEED_iviTA&feature=fvsr

  10. #10 Dyrnberg
    April 15, 2010

    Schön, dass jemand sich die Mühe macht und diese kolportierte Aktion sachlich diskutiert.

    Es bestätigt sich auch auf den zweiten Blick der erste Eindruck: Es wird wohl eher PR-Blabla sein und bleiben. Wenn man Ratzinger überhaupt etwas nachweisen kann, wird es wohl nicht für eine Anklage für Verbrechen gegen die Menschlichkeit ausreichen. Und wenn dem so ist, tut man der Sache und der Justiz keinen Gefallen, hier ein billiges PR-Spektakel daraus zu machen.

    Wichtiger ist eine lückenlose juristische Verfolgung der Täter selbst. (Wenngleich natürlich Vertuschung auch eine Art der Täterschaft ist, keine Frage.)

  11. #11 Thilo Kuessner
    April 15, 2010

    Florian: Wie macht man das bei anderen überstaatlichen Verbrechen/Verbrechern?

    Grundsätzlich gibt es dafür den Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte https://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Strafgerichtshof , auf dessen Römer Statut Ali ja oben im 5.Absatz auch Bezug genommen hat.

  12. #12 Matthias Nispel
    April 15, 2010

    Das UK und ein paar andere Staaten, z. B. Deutschland, könnten den Gepriesenen doch notfalls zur persona non grata erklären. Das macht man doch sonst auch mit Trägern diplomatischer Immunität?

  13. #13 ka
    April 15, 2010

  14. #14 ali
    April 15, 2010

    @tom

    Mir war die Unterscheidung so nicht bekannt. Im diplomatischen Verkehr bezieht man sich in der Regel halt immer auf den ‘Heilligen Stuhl’ und als diesen kannte ich ihn. Ich habe gelernt, dass der Vatikan Stadt kein wirklicher Staat ist (und dies auch nicht beansprucht) und dass er entweder als ‘Heilliger Stuhl’ oder als ‘Vatikan Stadt’ auftritt nur nie als beides gleichzeitig (ist nicht der Atomwaffentestsperrvertrag von letzterem unterzeichnet?). Egal an den Schlussfolgerungen ändert es wenig. Danke für den Hinweis.

    @Wb
    Meines Wissens waren die Fälle von israelischen Politikern, ebenso wie Pinochet Fälle die im Rahmen der universellen Gerichtbarkeit vorgetragen wurden. Ich zweifle auch, dass eine solche Regelung wirklich die Immunität von Staatsoberhäuptern ausser Kraft setzen würde. Hast du irgendwelche genauere Angaben als ‘ich glaube dass…’.

    @Georg Hoffmann
    Dann hoffe ich doch, dass Dawkins auf seinen Ringfinger aufpasst. Den braucht er zum Schreiben von guten populärwissenschaftlichen Büchern.

    @Florian Freistetter und Thilo Kuessner

    Da ist zuerst die Frage nach dem wer was wo wenn man die Frage für nationale Gerichte stellt. Dann kann man etablieren, wer überhaupt zuständig ist. Bei den meisten Straftaten die eben nicht als so gravierend gelten wie Kriegsverbrechen, braucht es in der Regel einen gewissen Bezug zum Staat der Recht sprechen soll. Die Staatsbürgerschaft des Täters oder des Opfers, der Ort der Tat, usw.

    Dass Individuen so direkt Rechtssubjekte im Völkerrecht sind ist global gesehen eine ziemlich neue Entwicklung (obwohl es historische Ausnahmen gibt). Regional gibt es das schon ein bisschen länger, zum Beispiel mit dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Strassbourg.

    Der Internationale Strafgerichtshof hat ganz spezifische Aufgaben und kann unter genau bestimmten Bedingungen eine eingeschränkte Anzahl von Vergehen ahnden. Sein Mandat bezieht sich nicht einfach auf ‘Menschenrechte’. Im Fall von den Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche ist er ganz sicher nicht zuständig.

    Das Hauptproblem ist aber die Frage der Immunität (die Verbrechen gegen die Menschlichkeit scheinen eine Zeitungsente gewesen zu sein, die aber als Ansatz Sinn machten, weil sie zumindest die Gerichtsbarkeit etabliert hätten). Wenn ein Staatsoberhaupt nicht sich ganz speziell schlimmen Verbrechen hat zu Schulden kommen lassen, kann er oder sie nicht von anderen Gerichten verfolgt werden. Im Falle des Papstes ist es tatsächlich so, dass man da vermutlich auf eine ‘Auslieferung’ an z.B. die italienischen Behörden hoffen müsste oder ein internes Verfahren (ich weiss nicht ob es im Vatikan so etwas wie Gericht gibt).

    Ein Stück weit ist das auch sinnvoll, da sonst der internationale politische Austausch schwer werden würde, da wohl aus politischen Gründen fast jeder Staatschef irgendwo angeklagt wäre, wegen irgendwas. Dies mag etwas stossend sein für unser Gerechtigkeitsempfinden, aber irgendwie müssen halt auch Grenzen gesetzt werden (und es ist doch auch erfreulich, dass es im Völkerrecht Regeln gibt, die so strikte und universell befolgt werden).

    @Matthias Nispel

    Zwei kurze Anmerkungen: a) Diplomatische Immunität ist nicht, dasselbe wie die Immunität eines Staatsoberhauptes. b) Ja, man könnte den Papst als unterwünscht deklarieren. Das müsste aber die britische Regierung machen (die soviel ich weiss erwägt, die Kosten für den Besuch zu tragen). Was nicht einmal in erster Linie wegen dem diplomatischen Affront unwahrscheinlich ist. Leute wie Robertson können das aber nicht.

  15. #15 Matthias Nispel
    April 15, 2010

    @ali

    Danke für die Antwort!
    Mit “UK” meinte ich tatsächlich die Regierung.
    Mir kam der Gedanke an diese Maßnahme nur, weil hier offensichtlich keine Kompetenzprobleme auftreten, und auch die Immunität des letzten absoluten Fürsten
    unangetastet bleibt.
    Freilich wäre es ein riesiger Eklat.
    Aber ich stelle es mir von Seiten der beteiligten (mehreren?) Regierungen als verschärfte Aufforderung an Den-der-für-gut-erklärt-wurde vor, wenn ihm schon die Façade der Kirche wichtiger ist als das Recht von Kindern auf sexuelle Unversehrtheit, dann auch als Reformer wider Willen das ganz sicher ungeschriebene Dogma des Rücktrittsverbots für Päpste aufzuheben.
    Mir als Atheist wurde nämlich schon fast schlecht, wenn ich sah, wie des Gelobten Vorgänger in seinen letzten Jahren permanent am Ende seiner Kräfte war.
    Ein Rücktritt in Demut öffnet den Nachfolgern einen Weg zum würdevollen Ruhestand, und wenn auch nur für Monate. Ironie? Ja und?

  16. #16 Wb
    April 15, 2010

    Was wir hier feststellen können ist ein Missbrauch der internationalen Regelungen zum Crime against humanity durch aggressive Atheisten.
    Die Immunität könnte beim Papst gefährdet sein, hier steht was dazu

    Dazu kommt eben noch die britische Besonderheit, dass Privatpersonen, sofern sie einen Richter finden, der entsprechend beschliesst, erst einknasten und dann ermitteln lassen können. (Hierzu bitte selbst recherchieren, hier muss man in die Gesetzestexte.)

    Ganz chancenlos ist dieser missbräuchliche rechtliche Vorstoss nicht.

    MFG
    Wb

  17. #17 ali
    April 15, 2010

    @Wb
    Ihre Durchlaucht glänzt wieder einmal mit mangelndem Tiefgang.

    1. Danke für das Verlinken der Wiki-Artikel zu Verbrechen gegn die Menschlichkeit und Universaler Jurisdiktion. Haben Sie den Post oben auch gelesen? Was genau will uns der Internetpetz durch die ersten beide Sätze mitteilen? Gibt es was neues, was ich verpasst habe und hielten Sie es einfach für eine gute Idee, ein paar im Post erwähnte Dinge auch noch auf Wikipedia zu verlinken?

    2. “agressive Atheisten”: Sie haben meinen Post glaube ich wirklich nicht gelesen. Dawkins hat kaum etwas mit der Sache zu tun.

    3. Das vom Webpetz erwähnte britische Gesetz war genau jenes, welches mich interessiert hätte. Ich habe geschrieben warum. ‘Selber-Recherchieren’ ist nicht. Ich gehe nicht auf die Suche nach Belegen für Ihre Behauptungen. Gut möglich, dass es ein solches gibt. Es braucht aber schon etwas mehr Details als Ihre Aussage um dessen Relevanz hier feststellen zu können.

    4. “Ganz chancenlos ist dieser missbräuchliche rechtliche Vorstoss nicht.”

    Ach so? Würde uns der Internet-Teddy vielleicht auch noch in das grosse Geheimnis einweihen warum dem so ist?

    Ich finde Ihre Angewohnheit überall mitreden zu müssen trotz offensichtlicher Ahnungslosigkeit ehrlich gesagt ziemlich anstrengend. Ich war auch schon in Diskussionen verwickelt wo ich alles andere als ein Experte war. Ich verzichte dann aber auf Besserwissereien und Belehrungen und versuche selber etwas mitzunehmen. Dies ist leider etwas, was Ihnen völlig abzugehen scheint.

  18. #18 sil
    April 15, 2010

    Dunning-Kruger-Effekt könnte man mal so in den Raum werfen, meint der sil.
    Hmmm, der “der Wendler” redet auch immer von sich in der dritten Person.
    Das sollte überdacht werden.

  19. #19 Wb
    April 15, 2010

    ad 1: Ja, interessanter Blogeintrag.
    ad 2: “Am Sonntag teilten der Biologe Richard Dawkins und der Journalist Christopher Hitchens in der „Sunday Times“ mit, sie hätten den Rechtsanwalt Geoffrey Robertson mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Eingabe an die englischen Strafverfolgungsbehörden beauftragt.”
    ad 3: Der Webbaer hats ein wenig recherchiert, aber zu wenig Zeit, es ist auch nicht ganz klar, ob wir es mit einem britischen Gesetz oder einem Usus zu tun haben, da internationales Recht hier überschreibend wirken könnte.
    ad 4: Ja, weil israelische Politiker darum das UK bereits gemieden haben. Der Hinweis auf bisher erfolgte Aktionen arabischer Kräfte im Königreich hatte dem Webbaeren bei diesem, ansonsten ganz vorzüglichen Artikel, noch gefehlt. Die seinerzeitigen Fälle spielen wie der jetzige Versuch aggressiver Atheisten rechtlich anscheinend in der selben Liga.

    Ansonsten, finden Sie sich bitte damit ab, dass es immer wieder Kommentierende geben wird, die Ihren Ansprüchen nicht vollständig genügen werden; immerhin besteht Interesse an Ihrer Inhaltseinhalt, ist doch auch schön.

    MFG
    Wb

  20. #20 Wb
    April 15, 2010

    Noch zu den Atheisten Hitchens und Dawkins, die möglicherweise nicht viel mit der Sache zu tun haben:
    https://www.timesonline.co.uk/tol/comment/faith/article7094310.ece

  21. #21 Wb
    April 15, 2010

    Hier noch ein “Dementi” Dawkin’s:
    https://richarddawkins.net/articleComments,5415,Richard-Dawkins-I-will-arrest-Pope-Benedict-XVI,Marc-Horne—-TimesOnline,page2#478580
    (Er war halt nur ein bisschen dabei, aber so: “I will arrest Pope Benedict XVI” hat ers nie gesagt. Wie nennt man so etwas, heuchlerisch? 🙂

    MFG
    Wb

  22. #22 ali
    April 16, 2010

    @Wb
    Ich habe im Artikel Dawkins’ Version der Dinge zitiert.

    Es ist nicht, dass Sie nicht meinen Ansprüchen genügen. Es ist die Mischung von Ahnungslosigkeit und belehrendem Ton der mich stört. Hören Sie einfach auf Leuten Dinge zu erklären oder zu Themen Kommentare zu schreiben wenn Sie nicht wirklich etwas darüber wissen. Das ist ermüdend. Und wenn Sie es tun müssen und darauf hingewiesen werden, statt einfach auf Rechthaben zu beharren, einfach sagen: “Achso” und dann Ruhe. Ich bin es leid über Dinge zu diskutieren mit jemandem der über sich in der dritten Person schreibt aber zu faul ist ein Minimum an Lese- und Recherchenarbeit zu machen, wenn die Links auf dem silbernen Tablett serviert werden und sich anschliessend auch noch weigert diese neue Information miteinzubeziehen.

    Ihre letzten drei Kommentare illustrieren das wieder schön: Auf die Frage warum sie Wikipedia Artikel verlinken zu Konzepten, die eigentlich Thema des Blogposts sind, antworten Sie unter anderem mit einem Link zum Zeitungsartikel der ebenfalls im Post verlinkt ist und die Ausgangsbasis für dessen Argumente bildet. Genau darum habe ich das Gefühl ich verschwende meine Zeit.

  23. #23 Wb
    April 16, 2010

    Wo haben Sie denn in Ihrem Artikel auf das ein Kommentar weiter obenstehende Dawkins-Dementi verwiesen?
    Schaun Sie mal beim “Bald jedoch stellte Dawkins richtig”-Webverweis, der ist doch falsch oder nicht so gemeint wie Sie wollten.

    Und wenn der Sophist Sophismus feststellt, dann haben doch immer beide recht, oder?

    Also, Ohren steif halten,
    MFG
    Wb

  24. #24 Andreas abendroth
    April 16, 2010

    Zitat: “Ausserdem geht es eigentlich um bewaffnete Konflikte, nicht Schulunterricht oder Internatsleben,…”
    Das lädt Kalauer ein!

    Andreas

  25. #25 ali
    April 16, 2010

    @Wb
    Genau das meine ich mit meine Zeit verschwenden. Seufz.

    Die Richtigstellung von Dawkins ist sogar zitiert. Der link führt zum Artikel weil ich irgendwie nicht direkt zum Kommentar verlinken kann. Scrollen muss man halt selber. Der Times Artikel ist korrekt verlinkt. Den Rest meiner Hinweise ignorieren Sie wieder.

    Bitte verschonen Sie uns von Ihren Plattitüden! Wenn ich Seichtes will finde ich genug bei meinem lokalen Zeitschriftenhändler oder setze mich an den nächstbesten Stammtisch.

  26. #26 klauszwingenberger
    April 16, 2010

    Cui bono – frag ich mich: Wem nützt es?

    Lasst sie doch in Ruhe, die alten Männer. Draußen schaden sie mit ihrem Gerede der eigenen Institution viel mehr als im Knast.

  27. #27 Stefan W.
    April 18, 2010

    “Verbrechen gegn die Menschlichkeit” scheint mir eine ebenso schlechte wie gebräuchliche Übersetzung von “Crime against Humanity” zu sein.

    Menschlichkeit kommt ja in 2 Aromen daher – es ist nur allzu menschlich, daß man, zusammen in einem Raum mit einer Tafel Schokolade, nach mehreren Stunden des Darbens sich über selbige hermacht und sie verputzt – also genaugenommen Bedürfnnissen nachgeht, die auch ein Tier hätte, dieses aber von Pflanzen oder unbelebter Materie unterscheidet.

    Diese Menschlichkeit kann hier kaum gemeint sein.

    Die zweite Spielart ist strenggenommen auch keine menschliche Singularität, sondern bezieht sich auf Mitgefühl und Mitleid – wir helfen jmd. in dem wir uns wiedererkennen. Aus Menschlichkeit kann man einen Verfolgten vor den Häschern verstecken.

    Die Häscher selbst mögen unstrittig unmenschliches Tun – ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit wäre aber nicht das Verfolgen Unschuldiger, sondern derer, die diesen helfen.

    Gemeint ist wohl eher “Verbrechen gegen die Menschheit”, aber irgendwie scheint sich niemand daran zu stören, daß “Menschlichkeit” in der Floskel nicht paßt.

  28. #28 ali
    April 18, 2010

    @Stefan W.

    Gemeint ist wohl eher “Verbrechen gegen die Menschheit”, aber irgendwie scheint sich niemand daran zu stören, daß “Menschlichkeit” in der Floskel nicht paßt.

    Ich glaube Hanna Arendt hat den Ausdruck im Zusammenhang mit dem Holocaust als ‘Understatement’ bezeichnet und für ‘Verbrechen gegen die Menschheit’ als bessere Bezeichnung plädiert. Also “niemand” stimmt nicht ganz.

    Wie auch immer, der Begriff ist im Völkerrecht nunmal so definiert. Acts of God auf Englisch sind auch für Atheisten solche. Ob man das sprachlich nun mag oder nicht, es ist die dem Ausdruck zugeteilte Bedeutung.

  29. #29 anonym
    April 19, 2010

    Leider muss ich hier mit Bedauern feststellen, dass Herr Ali Arbia sich gegenüber dem Webbären sehr herablassend verhält. Aus meiner Sicht ist das ziemlich unangebracht, da ich glaube, dass hier nicht erwartet werden kann, dass sich nur fachkundige Leute zu Wort melden können. Ein Blog ist nun mal kein akadamischer Fachzirkel, zumindest nicht vorn herein. Das heißt, entweder Sie sperren den Webbären, Sie ignorieren ihn oder Sie beantworten seine Fragen.
    Liebe Grüße.

    Name zu ‘anonym’ geändert da es sich offenbar nicht um den Kommentator Wb handelt

  30. #30 ali
    April 19, 2010

    @Wb
    Glänzend! Jetzt kriege ich auch noch eine Anleitung wie ich mich in meinem Blog zu verhalten hätte und eine bitte um Selbstsperrung. Der Webbär hat aber die vierte Möglichkeit vergessen: Nicht mehr kommentieren. Der Vorteil von dieser ist, dass sie voll und ganz in seinen Tatzen liegt und nicht im Geringsten davon abhängt, ob dritte sich gnädig erweisen.

    Mangelnde Fachkompetenz stört mich übrigens nicht ein Bisschen. Uns allen fehlt diese in fast allen Themenbereichen. Was mich hingegen stört ist die Unfähigkeit dies bei sich selber zu erkennen. Wenn ich mir dann von solchen Menschen Belehrungen anhören muss und sie anschliessend nicht einmal bereit sind einzugestehen falsch gelegen zu haben, wenn sie eindeutig widerlegt werden, dann reisst mir tatsächlich der Geduldsfaden.

    Übrigens: Habe ich mich nicht einfach herablassend geäussert, sondern auch darauf hingewiesen, dass Ihrer Hochwohlgebohren das meiste in meinem Kommentar ignoriert zu haben. Aber nun verlegt man sich ganz auf beleidigt sein.

  31. #31 Wb
    April 19, 2010

    @Ali

    Die Herkunft eines Kommentarbeitrags kann recht gut über die E-Mailadresse ermittelt werden, diese ist mandatorisch und bleibt unveröffentlicht.
    Alternativ wäre ein Blick auf die IP-Adresse sinnvoll, Wb ziemlich IP-treu (auch aus diesem Grund).

    Ohren steif halten,
    MFG
    Wb

  32. #32 ali
    April 19, 2010

    @Wb
    Ich habe den Namen geändert und haben den Verdacht (aber keine Belege), dass es jemand war, der hier mitliest und schon kommentiert hat. Ich möchte diese Person bitten, es zu unterlassen unter anderen Namen zu posten. Auch mit Fragezeichen.

  33. #33 Wb
    April 19, 2010

    Danke, sehr nett.

    Man könnte hier mit einem (optionalen) Anmeldesystem kommen, das einerseits über die weiterbestehende Möglichkeit des “anonymen” (im Web ist alles anonym, aber man kann sich eben Namen reservieren) Anmeldens keine Einschränkung (reservierte Namen zu nutzen geht allerdings nicht) darstellt und anderseits den “Namensmissbrauch” (es ist streng genommen natürlich keiner) unterbindet.

    Man darf davon ausgehen, dass bspw. nicht als “Ali Arbia” gepostet werden kann, Moment, …, bitte sehen Sie dem Wb den testweisen Zugriff nach, er dient einem guten Zweck…

    Moment!

    Nein, tue ich nicht. Das ist nur verwirrend. Kommentarname geändert

  34. #34 Wb
    April 19, 2010

    Post oben (testweise) von Webbaer!

    Hmm… 🙁

    MFG
    Wb

  35. #35 Wb
    April 19, 2010

    Geben Sies vielleicht doch mal als Feature Request weiter,
    MFG
    Wb

  36. #36 Thilo Kuessner
    April 19, 2010

    Unser Hausmeister hat ein Schild an seinem Büro:

    “Wenn Sie nichts zu tun haben, bitte tun Sie es nicht hier.”

    Fiel mir gerade so ein.