Lärm ist generell etwas Schreckliches. Stört. Was Lärm ist – im Gegensatz zu notwendigem Geräusch – wird von jedem anders empfunden. Es gibt wenig Objektives dazu, selbst eine objektive Dezibelzahl wird von unterschiedlichen Menschen unterschiedlich bewertet.

Was allerdings dem Gesetz entspricht, oder zu entsprechen hat, ist vorgeschrieben. Und daran mit Meinungen und Stammtischgeschwätz herumzudoktern, hat mit realem Recht wenig zu tun.

Der folgende Text nach Informationen der Vereinigung Cockpit (VC) soll hier Licht ins (Wissens)Dunkel bringen:

Lufthansa ändert ab dem 01.06. das Startverfahren seiner Flugzeuge so ab, dass sowohl die Thrust-Reduction als auch die Beschleunigung wieder in 1000 Fuß über Grund stattfinden. In Printmedien, wie auch im Internet, war zu lesen, dass die Grünen aus Nauheim planen, jeden Flugzeugführer anzuzeigen, der ab Juni diesen neuen Vorschriften beim Abflug aus Frankfurt folgt. Nach Ansicht der Partei seien diese nicht zulässig, da sie gegen geltendes Recht verstoßen.

„Noise Abatement Departure Procedures“ sind grundsätzlich in vier verschiedenen Regelwerken festgelegt: ICAO Doc 8161, EU-OPS 1.235, AIP-Deutschland und in den Operation Manuals der Airlines.

ICAO Doc 8168 regelt unter Anderem, dass die frühste Thrust Reduction Altitude 800ft AGL betragen darf. Diese Regel gilt auch in Deutschland und wird durch das neue Verfahren der Lufthansa nicht verletzt. Die beiden dort erwähnten Verfahren NADP1 und NADP2 dienen nur als Beispiele und sind in keiner Weise verbindlich.

Durch EU-OPS 1.235 wird der Operator dazu verpflichtet, Abflugverfahren festzulegen, die sich an die Regeln des ICAO Doc 8168 halten. Mit der Bestimmung der neuen Thrust-Reduction- und Acceleration-Höhen tut Lufthansa genau dies und verletzt somit nach Sicht der VC auch hier keine Bestimmungen.

Die AIP-Deutschland empfiehlt lediglich lärmmindernde Abflugverfahren („Alle Flugzeugführer werden gebeten, diese Verfahren … anzuwenden“). Dies auch nur für Flugzeuge, die nach ICAO Annex 16, Chapter 2 und 3 zugelassen sind. Die meisten Lufthansa-Flugzeuge sind jedoch nach Chapter 4 zugelassen. Für diese Flugzeuge gibt es in der AIP-Deutschland noch nicht einmal eine Empfehlung. Folglich gelten die Verfahren im Operations Manual des Luftfahrtunternehmens.

In diesem Sinne: wer bei einer Sachfrage mitdiskutieren möchte und vor allem dabei anderen Gesetzwidrigkeit unterstellt, der möge sich zuerst über die Fakten informieren – auch wenn es schwer fällt.

 

 

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Kommentare (11)

  1. #1 Struppi
    17. Mai 2013

    Schön. Nichtsdestotrotz ist diese Scheiß neue Landebahn der Horror für Menschen die 30 und mehr Kilometer vom Flughafen entfernt wohnen. Mir ist nicht begreiflich warum ein Flugzeug beim landen 50 KM in einer Höhe unter 2000m fliegen muss. Dagegen gibt es keine Regeln?
    Den Menschen die hier leben werden nicht gefragt und dann bei einer Verschlimmerung der Situation irgendwelche Regeln aus den Taschen zu ziehen, macht es für uns auch nicht besser.

    • #2 Helga Kleisny
      17. Mai 2013

      Ich wohne im Umkreis von rund 15 Kilometer zu EDDF. Mich stören allerdings die Rasenmäher in Nachbars Garten mehr und die hochgetunten Mopeds nachts auf der Strasse. Ist alles Ansichtssache…

      Man kann sich immer und über alles aufregen, aber im obigen Beitrag geht es um den Start und du beschreibst den Anflug.

      Mir ist nicht begreiflich warum ein Flugzeug beim landen 50 KM in einer Höhe unter 2000m fliegen muss. Dagegen gibt es keine Regeln?

      Oh, das ist ganz simple Mathematik:
      Damit einen Flugzeug nicht wie ein Stein vom Himmel fällt – das wäre noch lauter – und bedeutend gefährlicher für die Umgebung – fliegt es den Endanflug mit einem Gleitwinkel von 3 Grad zur geforderten Landestelle auf der Piste.

  2. #3 advanced space propeller
    18. Mai 2013

    wär das fein wenn es schon convertiplanes für die zivile luftfahrt geben würde…….jets natürlich 😉

    siehe bitte auch ->Fluglärm

    • #4 Helga Kleisny
      18. Mai 2013

      🙂 Also die Senkrechtstarter, die ich aus der Praxis kenne, die möchtest Du, glaube ich, nicht in Deiner Nähe haben. Diese Fluggeräte sind wirklich laut. Gibt es alles schon, hat sich aber ausser im militärischen Bereich unter anderem aus diesem Grund nicht durchgesetzt.
      “Laut” ist ausser bei einem Rockkonzert stets Energieverschwendung.

      Und nur zur Erinnerung:
      Der urspüngliche Beitrag ist keine Diskussion über Fluglärm.

      Es geht darum, dass einige fachlich unbedarfte Menschen Berufspiloten in der Ausübung ihres Berufes kriminalisieren wollen, obwohl diese sich an Gesetze und Ordnung halten.
      Das und nicht mehr.

  3. #5 advanced space propeller
    18. Mai 2013

    der wiki-link sollte auch nur veranschaulichen , dass fluglärm eine sehr komplexes thema ist …
    und auch gesetze wie zb Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm werden, je nach dem ,auch sehr kritisch gesehen….

    nein den harrier den würd ich auch nicht in der ferne haben wollen, aber gegen einen osprey im garten hätt ich nix..;)

  4. #6 Andreas
    21. Mai 2013

    Der originale Brief lässt sich auf der Seite der Grünen in Nauheim finden:
    https://www.gruene-nauheim.de/?p=1389

    [Zitat]:
    “Wir verweisen an dieser Stelle auf §1 Ziffer 2 Luftverkehrsordnung (LuftVO):
    (2) Der Lärm, der bei dem Betrieb eines Luftfahrzeugs verursacht wird, darf nicht stärker sein, als es die ordnungsgemäße Führung oder Bedienung unvermeidbar erfordert.” [Zitatende]

    und weiter:

    [Zitat]:”Wir möchten Sie darüber informieren, dass das Standard-Verfahren gemäß Luftfahrthandbuch AIP
    weiterhin die Freigabe zur Beschleunigung erst bei 1500ft gibt und somit als Standard-Verfahren zur
    Lärmminderung angenommen werden kann.” [Zitatende]

    Die Argumentation ist IMHO nicht besonders stark, aber lange nicht so dümmlich, wie im Artikel dargestellt.

    • #7 Helga Kleisny
      21. Mai 2013

      Erneut:
      Es geht darum, dass einige fachlich unbedarfte Menschen Berufspiloten in der Ausübung ihres Berufes kriminalisieren wollen, obwohl diese sich an Gesetze und Ordnung halten.

      Egal mit welcher Argumentation. Gesetz ist Gesetz. Das kann man mögen oder auch nicht, klagen oder auch nicht, aber man kann nicht Personen in der Ausübung ihres Berufes für andere als Verbrecher abstempeln, die sich an gültige Gesetze und Vorschriften halten.
      Punkt.
      Zur Paragrafenreiterei: Auch darum ging es hier nicht – Alle Lärmparagrafen (Flughöhren etc) in der Luftfahrt gelten nur solange, solange nicht irgendwelche Sicherheitsrisiken anderes Vorgehen erfordern. Letztere haben immer Vorrang bei Entscheidungen des verantwortlichen Luftfahrzeugführers. Und die Landung, die einen anspruchsvollen Teil des Fluges darstellt, zählt zu letzterem.
      Wer das nicht verstehen kann oder will, sollte sich mit anderen Dingen beschäftigen.

  5. #8 miesepeter3
    21. Mai 2013

    @Helga

    “Es geht darum, dass einige fachlich unbedarfte Menschen Berufspiloten in der Ausübung ihres Berufes kriminalisieren wollen, obwohl diese sich an Gesetze und Ordnung halten.”

    Die ewige Crux: Völlig Rechtsunwissende wollen gegen geltendes Recht vorgehen, weil es Ihnen nicht gefällt.
    Völlig plemplem diese Typen.
    Gott sei Dank hat auch der Gesetzgeber berücksichtigt, das ein Gesetz oder eine Verordnung nicht immer der Weisheit letzter Schluß ist und auch nicht in Beton gegossen. Er hat da also eine Möglichkeit mit eingebaut, dem abzuhelfen.
    Man nennt das auch “Gesetzesänderung”.
    Danach ist es durchaus legitim, anderer Rechtsauffassung zu sein und Maßnahme zu ergreifen, die als falsch empfundene Auffassung zu ändern.
    Und in unserem Land darf man immer noch klagen, gegen was auch immer man will. Ob das dann irgendwelche Erfolge zeigt, ist nicht Voraussetzung für die Klage.
    Es ist allerdings richtig, dass der Beklagte in diesem Falle zweckmäßigerweise nicht der Pilot sein sollte, sondern eher die fragliche Rechtsnorm.

    • #9 Helga Kleisny
      21. Mai 2013

      Es ist allerdings richtig, dass der Beklagte in diesem Falle zweckmäßigerweise nicht der Pilot sein sollte, sondern eher die fragliche Rechtsnorm.

      D’accord.

  6. #10 Andreas
    22. Mai 2013

    “Es ist allerdings richtig, dass der Beklagte in diesem Falle zweckmäßigerweise nicht der Pilot sein sollte, sondern eher die fragliche Rechtsnorm.”

    Das sehe ich genauso. Einzelne Mitarbeiter anzugehen ist einfach schlechter Stil, das macht man nicht. Die Verfasser des Aufrufs sind damit zu mindesten auch nicht glücklich:
    “Wir bedauern es außerordentlich, dass mit dieser Anzeige die Flugzeugführer und nicht die Fluggesellschaft getroffen wird. Leider …” (weiter zulesen auf https://www.gruene-nauheim.de/?p=1389).

    Weshalb ich in #6 einen Teil des Schreibens der Grünen gepostet habe ist, dass in dem Artikel nicht auf Inhalt des Schreibens eingegangen wird. Statt dessen werden Sachen erläutert, die von der Gegenseite nie in Frage gestellt wurden. Ich nenne das Nebelkerzen werfen (besonders beliebt bei Rechtsanwälten und Politikern aller Couleur). Vielleicht liest ja jemand nur die eine Seite und es bleibt etwas hängen, was den Gegner dumm aussehen lässt.

    In dem Schreiben vertreten die Verfasser die Meinung:

    1) Es gibt mehrere gültige Abflugverfahren.
    2) Der Pilot darf das passende wählen.
    3) Nach Luftverkehrsordnung muss er, sofern nichts dagegen spricht, das wählen das den geringsten Lärm verursacht.

    Entgegnungen könnten z.B. lauten:
    (1) stimmt nicht, weil … (z.B. es nur ein gültiges Verfahren gibt).
    (2) stimmt nicht, weil … (z.B. er das machen muss, was sein Arbeitgeber ihm vorgibt.)
    (3) gilt hier nicht, weil …

    Statt dessen wird im Artikel erläutert, dass:
    1) das neue Verfahren der LH den geltenden Bestimmungen entspricht.
    Das wurde aber nie bestritten – deshalb Nebelkerze
    2) der Operator ein Verfahren festlegen muss, dass den Bestimmungen entspricht.
    Ebenfalls nie bestritten – Nebelkerze
    3) lärmmindernde Abflugverfahren nur als Empfehlung im Luftfahrthandbuch (AIP)
    Ebenfalls nie bestritten – Nebelkerze (gilt deshalb die Luftverkehrsordnung nicht mehr?)
    4) die Empfehlung von (3) gelten nicht für die Flugzeuge der LH.
    Nebelkerze in der Nebelkerze
    5) es gelten die Verfahren im Operations Manual des Luftfahrtunternehmens
    Soll das die Aussage sein, dass es nicht mehrere gültige Abflugverfahren gibt? Warum wird es dann nicht so geschrieben? Ansonsten auch Nebelkerze.

    Ich denke zwar auch, dass die angekündigten Klagen gegen die Piloten stillos sind und keinen Erfolg haben werden, aber “Licht ins (Wissens)Dunkel” hat der Artikel für mich nicht gebracht.

  7. #11 Flugkapitän
    22. Mai 2013

    In diesem Beitrag ging es ja nun eigentlich darum, dass Piloten ein Fehlverhalten vorgeworfen wird, dass nicht zutrifft.
    Jemanden aus Unwissenheit falsch zu beschuldigen ist für den Betroffenen sehr ärgerlich, da dieser sich nun aktiv verteidigen muss, obwohl er unschuldig ist.
    Wenn dem, der eine solche Anzeige aufgibt schon von vornherein klar ist, dass er einen Unschuldigen einer Tat bezichtigt, die dieser nicht begannen hat, dann ist diese Anzeige in sich eine Straftat. Ganz zu schweigen davon, auf welchen Charakter das in Bezug auf den Anzeigenden schließen läßt.
    Sollte ich als A320 Kapitän angezeigt werden, wird es deshalb in jeden einzelnen Fall zur Gegenanzeige kommen!
    Soweit zum eigentlichen Thema.
    Jetzt zum Thema Lärm:
    Es scheint die vorherrschende Meinung zu sein, dass es am leisesten wäre, wenn die Beschleunigungshöhe möglichst hoch ist. Dies ist schlicht falsch!
    Wenn ein Flugzeug in niedrigerer Höhe beschleunigt, dann bedeutet es, dass direkt unter dem Flugweg anfänglich ein höherer Schallpegel gemessen wird, da das Flugzeug nun tiefer, also näher am Messkopf (oder Menschenohr) ist. Ein paar Meter weiter in Flugrichtung wird sich dass allerdings umkehren, da nun die Klappen früher eingefahren werden und somit bei dem noch immer tieferen Flugzeug, die Lärmentwicklung geringer ist.
    Neben dem Flugweg wird sich an der Entfernung zwischen Flugzeug und Messkopf bzw. Menschenohr nicht viel ändern. Es kommt also nicht zu einer Erhöhung des Lärms durch geringere Entfernung. Es kommt allerdings zur oben schon erwähnten Abnahme des Lärms, da die Klappen früher eingefahren werden.
    Fassen wir also zusammen: direkt unter dem Flugweg wird es in Flugplatznähe lauter; überall woanders leiser.
    Nun sind zwei Dinge zu beachten:
    Wo wohnen die Menschen, die gestört werden? Wohnt die Mehrzahl direkt unter dem Anfang des Abfluges am Flughafenzaun? Oder wohnt die Mehrzahl in Wohngebieten neben den Abflugstrecken.
    Wie will man den Lärm messen und bewerten? Mit Messungen unter dem Flugweg, oder mit Messungen an den Orten, wo die Menschen leben?
    In München kam es vor Jahren zu der grotesken Situation, dass das Lärmkontingent an einem bestimmten Messpunkt direkt unter der Abflugstrecken reduziert werden sollte, obwohl dort keiner lebt. Als Folge hat jeder versucht mit unnötig erhöhter Triebwerksleistung so hoch wie nur irgend möglich über diesem Punkt zu sein. Der Lärm am unbewohnten Messpunkt war nun geringer und in allen umliegenden Gemeinden höher. Toll!?!
    So was passiert, wenn man bei Dingen mitredet und mitentscheidet, obwohl keinerlei Fachkompetenz vorhanden ist.
    Hätte ein Team von rein fachlich kompetenten Menschen die Erweiterung von FRA geplant, dann hätten wir heute eine billigere und für alle Beteiligten/Betroffenen bessere Lösung.
    Neues Thema Umweltschutz:
    Ganz abgesehen von der sich ändernden Lärmverteilung bei einer tieferen Beschleunigungshöhe hat das frühere Einfahren der Klappen den Effekt, dass sich der Widerstand des Flugzeuges früher verringert, und somit der Treibstoffverbrauch und die CO2 Emissionen kleiner werden. Ganz besonders, bei den Langstreckenflugzeugen.
    Und das nicht irgendwo in weiter Ferne, sondern direkt bei uns vor der Haustüre.

    So komme ich also zu dem Schluss, das ich nun bei der Ausübung meiner Arbeit von jemandem wider besseren Wissens angezeigt werden soll, obwohl ich alles rechtens mache und obendrein auch noch in dem meisten Fällen leiser und in jedem Fall umweltverträglich gearbeitet habe.