Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist festgelegt, dass die im Rahmen der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ getroffenen Maßnahmen extern bis zum 30.6.2022 evaluiert werden sollen. Der dazu einberufene Sachverständigenausschuss hatte ursprünglich 18 Mitglieder, die eine Hälfte vom Bundestag berufen, die andere Hälfte von der Bundesregierung.

Anders als das Expertengremium, das die Bundesregierung bei den Corona-Maßnahmen beraten soll, hat der Sachverständigenausschuss keine öffentlichen Papiere vorgelegt. Kürzlich ist dieses wenig bekannte Gremium trotzdem wiederholt in den Medien aufgetaucht. So gab es Diskussionen darum, ob eine Evaluation der Maßnahmen bis zum 30.6.2022 wirklich vorliegen wird oder ob eine Verschiebung nötig ist und ob, wie von der WELT und in Querdenkerkreisen spekuliert, Lauterbach auf den Zeitplan Einfluss nehmen wollte. Ein anderes Mal lieferte der Rückzug von Christian Drosten aus dem Sachverständigenausschuss Schlagzeilen. Im Expertengremium, das die Bundesregierung berät, blieb er dagegen. Und zuletzt hat die Süddeutsche Zeitung über ein Entwurfspapier des Evaluationsberichts berichtet, das allerdings öffentlich nicht verfügbar ist.

Der Rückzug von Drosten aus dem Sachverständigenausschuss ist, unabhängig von seinen persönlichen Motiven, von der Sache her sinnvoll, weil es schwierig ist, Maßnahmen zu evaluieren, für die man selbst Empfehlungen in öffentlich exponierter Weise mitformuliert hat. Allerdings wird man beim Thema Corona kaum Fachleute finden, die gänzlich unbefangen sind. Die Konstruktion des Sachverständigenausschusses ist daher auch eher auf die Ausbalancierung von Positionen und eine interdisziplinäre Pluralität angelegt. Ob das gelungen ist, darüber kann man natürlich streiten. Angesichts der heiklen Folgen der Infektionsschutzmaßnahmen für Kinder und für Heimbewohner/innen wäre vermutlich mehr Expertise zu den Themen Kindergesundheit und Pflege nicht verkehrt gewesen.

Auf den ausgeschiedenen Christian Drosten ist nun vor kurzem Klaus Stöhr nachgefolgt, wie Drosten auf dem Ticket der Unionsfraktion. Das ist interessant, weil Klaus Stöhr immer wieder andere Positionen vertrat als Christian Drosten. Drosten wurde unter Minister Spahn zu Zeiten der Großen Koalition berufen, mit Lauterspahn als gesundheitspolitischem Tandem. Jetzt haben wir die Ampel-Koalition, die Union ist in der Opposition und hat nun offensichtlich auch mehr Interesse an Widerspruch zur Regierungspolitik. Schade, dass die Union die Chance nicht genutzt hat, im Gremium fehlende fachliche Expertise auszugleichen, sondern einen Virologen wieder durch einen Virologen ersetzt hat.

Die Zusammensetzung des Ausschusses sieht jetzt wie folgt aus:

Auf Vorschlag der SPD:

• Prof. Dr. Andrea Kießling (stellv. Vorsitzende), Inhaberin der Professur für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Sozialrecht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main
• Bis zum 26.1.2022: Dr. Ute Teichert, ehemals Direktorin der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf und Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes e. V. Sie ist ausgeschieden, weil sie als Abteilungsleiterin ins BMG gewechselt ist. Eine Nachfolge wurde bisher nicht berufen.

Auf Vorschlag der Union:

• Prof. Dr. Michael Brenner, Lehrstuhlinhaber für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena
• Dr. Anne Bunte, Leiterin des Gesundheitsamtes des Kreises Gütersloh
• Klaus Stöhr, Virologe und freier Berater, ehem. Leiter des Global Influenza Programme (GIP) und SARS-Forschungskoordinator bei der WHO

Auf Vorschlag der Grünen:

• Prof. Dr. Thorsten Kingreen, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg

Auf Vorschlag der FPD:

• Prof. Dr. Hendrik Streeck, Direktor des Instituts für Virologie am Universitätsklinikum Bonn

Auf Vorschlag der Linken:

• Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, apl. Professor an der Berlin School of Public Health in der Charité Universitätsmedizin Berlin; Vorsitzender des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes – Gesamtverband e.V.

Auf Vorschlag der AfD:

• Prof. Dr. Werner Bergholz, Partner der ISC International Standards Consulting GmbH & Co. KG; ehem. Professor für Electrical Engineering an der Jacobs University Bremen

Auf Vorschlag der (GroKo-)Bundesregierung:

• Prof. Jutta Allmendinger, Ph. D., Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB); Professorin für Bildungssoziologie und Arbeitsmarktforschung an der Humboldt-Universität Berlin
• Prof. Dr. Dr. Katharina Domschke M.A. (USA), Ärztliche Direktorin der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie am Universitätsklinikum Freiburg
• Prof. Dr. Horst Dreier, ehem. Lehrstuhlinhaber für Rechtsphilosophie sowie Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Würzburg
• Prof. Dr. Stefan Huster (Vorsitzender), Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum
• Prof. Dr. Heyo K. Kroemer (stellv. Vorsitzender bis 21.12.2021), Vorstandsvorsitzender der Charité-Universitätsmedizin Berlin
• Prof. Dr. Helga Rübsamen-Schaeff (stellv. Vorsitzende ab 21.12.2021), Virologin und Infektiologin, Gründungs-Geschäftsführerin der AiCuris Anti-Infective Cures AG in Wuppertal; Mitglied des Aufsichtsrats der AiCuris AG und der Merck KGaA Darmstadt, Mitglied des Gesellschafterrats der E. Merck KG
• Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph M. Schmidt, Präsident des RWI – Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung in Essen; Lehrstuhlinhaber für Wirtschaftspolitik und Angewandte Ökonometrie an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft der Ruhr-Universität Bochum
• Prof. Dr. Britta Siegmund, Direktorin der Medizinischen Klinik für Gastroenterologie, Infektiologie und Rheumatologie, Charité-Universitätsmedizin Berlin
• Prof. Dr. Jochen Taupitz, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim

Nachdem mehrfach bestätigt wurde, dass zumindest eine erste Evaluation zum 30.6.2022 vorliegen wird, darf man gespannt sein. An kritischen Stimmen fehlt es im Sachverständigenausschuss jedenfalls nicht, ein Cheerleader-Papier ist also nicht zu erwarten.

Kommentare (60)

  1. #1 Ludger
    16. Juni 2022

    J.Kuhn: “Schade, dass die Union die Chance nicht genutzt hat, im Gremium fehlende fachliche Expertise auszugleichen, sondern einen Virologen wieder durch einen Virologen ersetzt hat.”

    An welche fehlende fachliche Expertise dachten Sie?

    • #2 Joseph Kuhn
      16. Juni 2022

      @ Ludger:

      “An welche fehlende fachliche Expertise dachten Sie?”

      Siehe oben im Blogbeitrag: “Angesichts der heiklen Folgen der Infektionsschutzmaßnahmen für Kinder und für Heimbewohner/innen wäre vermutlich mehr Expertise zu den Themen Kindergesundheit und Pflege nicht verkehrt gewesen.”

  2. #3 lioninoil
    16. Juni 2022

    Was soll evaluiert (untersucht, geprüft) werden, eine Infektion von nationaler Tragweite.
    Bei allen Prüfungen braucht man Kriterien , hier wahrscheinlich die Auswirkungen der Pandemie auf die Öffentlichkeit.
    Die Zusammensetzung des Gremiums lässt schon mal einen Schluss auf den Schwerpunkt zu.
    Wir haben 7 Juristen, 5 Mediziner, 5 Angehörige von Sozialverbänden und ähnlichen Einrichtungen, 1 Wirtschaftswissenschaftlerin. Wobei Überschneidungen möglich und sogar gewollt sind.
    Die Juristen dominieren, da es ja um ein Bundesgesetz geht und die Länderrechte berücksichtigt werden müssen.
    Was fehlt sind die Arbeitgeberverbände , die Gewerkschaften sind unterpräsentiert, die Kirchen nur indirekt über die Sozialverbände vertreten.
    Es sieht nach Pragmatismus aus, die Wirtschaft soll ja durch eine Pandemie so wenig wie möglich tangiert werden.
    Kleine Anregung: Eine Beauftragte für alleinerziehende Mütter wäre wünschenswert, denn diese Gruppe ist bei einer Pandemie am stärksten belastet.

    • #4 Joseph Kuhn
      16. Juni 2022

      @ lionioil:

      “Was soll evaluiert (untersucht, geprüft) werden”

      Empfehle die Lektüre von § 5 (9) IfSG, da steht es:

      “Das Bundesministerium für Gesundheit beauftragt eine externe Evaluation zu den Auswirkungen der Regelungen in dieser Vorschrift und in den Vorschriften der §§ 5a, 20a, 20b, 28 bis 32, 36 und 56 im Rahmen der Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie und zu der Frage einer Reformbedürftigkeit. Die Evaluation soll interdisziplinär erfolgen und insbesondere auf Basis epidemiologischer und medizinischer Erkenntnisse die Wirksamkeit der auf Grundlage der in Satz 1 genannten Vorschriften getroffenen Maßnahmen untersuchen.”

      Im Zentrum steht also die Frage der Wirksamkeit der Maßnahmen. Das ist nicht trivial, weil es hier um die Wirksamkeit der Maßnahmen unter realen Bedingungen geht (also nicht etwa um die Frage, was FFP2-Masken im experimentellen Design bewirken), und in Interaktion verschiedener Maßnahmen nach- und miteinander. Empfehle zum Einlesen in die Problematik: “Evaluation komplexer Interventionsprogramme in der Prävention: Lernende Systeme, lehrreiche Systeme?”. Dann können Sie beim nächsten Mal viel besser mitreden und haben auch etwas Zeit bis zum nächsten Kommentar.

      “7 Juristen, 5 Mediziner”

      Zählen im Zahlenraum bis 10 ist nicht immer einfach.

      “5 Angehörige von Sozialverbänden”

      Aha. Vielleicht, wenn man mitzählt, wer alles Mitglied in einem Sozialverband ist, aber das weiß man nicht.

      “Eine Beauftragte für alleinerziehende Mütter wäre wünschenswert, denn diese Gruppe ist bei einer Pandemie am stärksten belastet.”

      Alleinerziehende Mütter und Väter waren sicher hochbelastet. Aber “am stärksten”? Stärker als ihre Kinder? Stärker als pflegende Angehörige? Stärker als die im Lockdown isolierten Menschen in den Heimen? Stärker als die abertausende Menschen aus den Risikogruppen, die schwer erkrankt oder verstorben sind?

      Wie gesagt, nicht immer gleich alles in die Kommentarspalte schütten, was Ihnen durch den Kopf geht. Es schadet nie, vorher etwas nachzudenken. Zur Zeit dazu verhelfe ich Ihnen gerne wieder.

  3. #5 lioninoil
    16. Juni 2022

    Hallo, Herr Kuhn
    Der erste Satz war eine rhetorische Frage, ich habe sogar das Fragezeichen weggelassen.
    Die Aufgliederung des Gremiums, die habe ich in 5 Minuten gemacht, die erhebt auch keinen Anspruch auf Genauigkeit, da hätte man jedes Mitglied genauer untersuchen müssen, was der studiert hat, hat er nur eine Funktionsstelle, ist er überhaupt vom Fach.
    Also, meine Art zu kommunizieren ist, Widerspruch zu provozieren, damit eine Diskussion überhaupt in Gang kommt.
    Geben Sie den Mitkommentatoren auch mal die Möglichkeit etwas Genaueres dazu zu sagen.

    Bei den Gewerkschaften hätte ich mir gewünscht, dass die Polizeigewerkschaft vertreten ist, die GEW, Gewerkschaft der Kindergärtnerinnen und Lehrer.
    Die Deutsche Bahn hätte mit einbezogen gehört, denn die ist bei Einschränkungen gefordert, usw. usw.

    Ungenauigkeit ist bei mir beabsichtigt,

  4. #7 lioninoil
    16. Juni 2022

    XXX

    [Edit: Kommentar gelöscht. Es reicht. JK]

  5. #8 echt?
    16. Juni 2022

    “Ungenauigkeit ist bei mir beabsichtigt,”

    Eine tolle Prämisse. Könnten Sie bitte anderswo hingehen?

  6. #9 wereatheist
    16. Juni 2022

    Immerhin gibt es mit Prof. Jutta Almendinger eine Expertin aus den Sozialwissenschaften, Psychologie ist auch vertreten, Verfassungsrecht sowieso.
    Nur eine Person sticht irgendwie heraus.
    Das erinnert mich daran, dass meine Physik-Fachschaft mal Briefe von einem pensionierten Ingenieur bekam, in denen er die spezielle Relativitätstheorie “widerlegte”.

    • #10 Joseph Kuhn
      16. Juni 2022

      @ wereatheist:

      “Psychologie ist auch vertreten”

      Meinen Sie Frau Domschke? Sie ist Fachärztin für Psychiatrie. Psychiatrie ist etwas anderes als Psychologie, auch wenn beides mit Psychischem zu tun hat.

  7. #11 Staphylococcus rex
    16. Juni 2022

    In der Liste des Sachverständigenausschusses springt mit vor Allem ein Name ins Auge: Prof. Bergholz, der Querdenker im Auftrag der AfD:
    https://scienceblogs.de/gesundheits-check/2021/11/24/wissenschaftliche-abgruende/#comment-114218

  8. #12 PDP10
    17. Juni 2022

    @wereatheist:

    Das erinnert mich daran, dass meine Physik-Fachschaft mal Briefe von einem pensionierten Ingenieur bekam, in denen er die spezielle Relativitätstheorie “widerlegte”.

    Nur Briefe? Habt ihr Glück gehabt. Bei uns sind die immer im Studi-Cafe vorbei gekommen. Ungefähr einer im Jahr. Und manche sind dann auch so schnell nicht wieder gegangen.

    Nun gut. Mit dem pensionierten Elektrotechniker werden sich die restlichen Ausschussmitglieder dann eben auch in Diskutieren und fachlichem Argumentieren üben können. So hab’ ich das jedenfalls damals gesehen. Keine Gegner sondern Training.

  9. #13 PDP10
    17. Juni 2022

    Davon ab fällt mir auch auf, was hier schon angemerkt wurde: Erstaunlich viele Juristen. Mir fehlt unter anderem ein bisschen Verwaltungs- und Managementsachverstand. Wobei ich nicht beurteilen kann ob der eine oder die andere Juristin das nicht auch hat und deswegen dabei ist. Die einzige die da praktisches Wissen beisteuern kann scheint mir diese Leiterin des Gesundheitsamtes des Kreises Gütersloh zu sein.
    Was IMHO auch fehlt sind Informatiker/innen. Sind die ganzen Pleiten bei dem Versuch das Gesundheitssystem zu digitalisieren und das ganze App-Gedöns, dass alles angeblich ganz einfach machen sollte kein Thema mehr?
    Und natürlich das, was oben im Artikel schon angesprochen wurde: Wo sind die Experten/innen für die Auswirkungen der Maßnahmen auf Kinder, Jugendliche und alte Leute? Bei der Frage zum Umgang mit den Schüler/innen oder den Kita-Kindern könnte man ja wirklich über die letzten zwei Jahre den Eindruck bekommen haben, dass der Konsens war und immer noch ist: Ist nicht so wichtig. Und die vorherrschende Strategie lautet: Das wächst sich schon raus.
    Irgendwo habe ich mal für sowas den Begriff “Wohlwollende Vernachlässigung” gelesen …

  10. #14 RPGNo1
    17. Juni 2022

    @wereatheist

    Nur eine Person sticht irgendwie heraus.

    Das ist kein Wunder. Diese Person ist Mitglied in der Pathologie-Konferenz
    und im MWGfD. Ein Querdenker, erwählt von der AfD, spielt “Experte”.

  11. #15 HerrXYZ
    17. Juni 2022

    Wenn ich den Sinn des Ausschusses richtig verstanden habe, dann geht es doch in erster Linie darum zu evaluieren, ob Maßnahmen effektiv/effizient waren und nicht so sehr, ob sie legal waren, oder? Im SZ-Artikel sagt ja auch einer der Beteiligten, dass Paper gelesen und evaluiert werden müssen. Was können Juristen zu dieser Arbeit beitragen?

    • #16 Joseph Kuhn
      17. Juni 2022

      @ HerrXYZ:

      Bekanntlich hilft bei solchen Fragen oft ein Blick ins Gesetz, siehe dazu Kommentar #4.

      Es geht demnach insbesondere um Fragen der Wirksamkeit, aber auch um die Reformbedürftigkeit des IfSG. Spätestens da sind die Juristen am Zug. Des Weiteren wird sich der Ausschuss auch damit befassen müssen, was warum von Gerichten in den letzten zwei Jahren moniert wurde, ebenfalls ein Job für Juristen, ebenso, wenn es darum geht, wo das Regelungswerk ein effizientes Handeln der Behörden eher befördert und wo eher behindert hat, wo es unzureichend rechtssicher war usw. usw. – juristische Expertise dürfte also an vielen Stellen des Evaluationsauftrags gefragt sein.

      Bei der Sichtung epidemiologischer, virologischer oder materialwissenschaftlicher Studien werden die Juristen sicher den anderen den Vortritt lassen.

  12. #17 wereatheist
    Friedrichshain-Kreuzberg
    17. Juni 2022

    @Staph & Alte Rechenmaschine:
    Ich habe nichts gegen Ingenieure. Meine besten Freunde sind Vater ist Ex-Elektroingenieur.
    Die Schrei-Kämpfe, die ich mit 18 nachts mit ihm austrug, endeten damit, dass meine Mutter im Nachthemd erschien und uns ins Bett befahl. Klappte immer.
    Aber mein Alter Herr vertritt keine abstrusen Sondermeinungen.

  13. #18 wereatheist
    17. Juni 2022

    Was auch fehlt, ist eine Expertise in Durchsetzung von Maßnahmen.
    Wenn ich nicht irre, gab es in Italien eine Strafandrohung von bis zu 5 Jahren Gefängnis für Verletzung von Quarantäne-Regeln.
    In Deutschland wurden 50€ Bußgeld für Maskenverweigerung im ÖPNV angedroht.
    Ich habe niemals erlebt, dass jemand diesbezüglich belangt wurde.
    Gefühlt haben sich im Frühsommer ’20 und danach in Berlin die Kontrolleure extra rar gemacht.

  14. #19 HerrXYZ
    18. Juni 2022

    @Joseph Kuhn: OK, sehe ich ein. Allerdings steht im §5(9) IfSG auch: “Die Evaluation soll interdisziplinär erfolgen und insbesondere auf Basis epidemiologischer und medizinischer Erkenntnisse (…)”.
    Unter der Prämisse hätte ich zumindest ein anderes Verhältnis von Medizinern/Epidemiologen/(anderen Natur-) Wissenschaftlern auf der einen und Juristen/Wirtschaftlern auf der anderen Seite erwartet.

  15. #20 Fluffy
    18. Juni 2022

    Sachverständigenausschuss, Expertengremium
    Eins klingt wie die Verfremdwortung des anderen.
    Und schaut man in die Wikipedia, so liest man, dass ein Gremium eine Gruppe von Experten ist, Synonym auch Ausschuss. Also schon mal doppelt gemoppelt, wie weißer Schimmel, kleiner Zwerg usw.
    Und gesten höre ich in den Nachrichten und heute lese ich auf Zeit Online
    Die Bundesregierung plant für den Herbst Maskenpflicht von O bis O, also wie Winterreifen.
    Von der Einbeziehung von Experten oder Gremien war das keine Rede. Man schafft wohl erst mal lieber Tatsachen um sie dann von Sachverständigen begründetn zu lassen.

  16. #21 PDP10
    19. Juni 2022

    @Fluffy:

    Die Bundesregierung plant für den Herbst Maskenpflicht von O bis O, also wie Winterreifen

    Nunja. Es gibt aber gar keine Winterreifenpflicht in Deutschland.

    Der Rest deines Posts ist von der gleichen Qualität, die man von dir inzwischen gewöhnt ist. Irrelevant.

    Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit. Bitte gehen Sie weiter.

  17. #22 Fluffy
    20. Juni 2022

    @pdp10 #21

    Es gibt aber gar keine Winterreifenpflicht in Deutschland

    schlau erkannt
    Aber für jemanden wie dich eine kurze, zusätzliche Erläuterung:
    Es geht um den Slogan. Wer O bis O sagt, braucht keine weiteren Begründungen. Das ist eingängig und assoziativ,
    hat sich ja schließlich schon bei Winterreifen bewährt, bedarf also keiner weiteren Evidenz. Ein klarer psychologischer Effekt. Man geht geht vor, wie bei der Platzierung von Werbebotschaften, kurz, griffig, einprägsam. Eben professionell. Man vergleiche auch mit dem Slogan “Ich bin doch nicht blöd” von Medlamarkt.
    —–
    Der andere Aspekt ist, dass man die Botschaft schon ohne die Verkündung eines Sachverständigenvotums platziert, die übrigens viel umfangreicher und komplexer ausfallen wird.

    Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit. Bitte gehen Sie weiter

    Besteht darin die Relavanz deiner Beiträge?

  18. #23 Joseph Kuhn
    26. Juni 2022

    Chistian Drosten zum Sachverständigenausschuss

    In der aktuellen Aussage 26/2022 des SPIEGEL ist ein interessantes Interview mit Christian Drosten. Er sagt dort u.a.:

    – Es sei ein Fehler gewesen, dass er seinen Posten im Sachverständigenausschuss geräumt hat: “das war falsch”.

    – Dem Ausschuss fehle es für seinen Auftrag an den nötigen Ressourcen: “Einer der Hauptgründe, warum ich gegangen bin, war, dass die Aufgabe mit dem Personenkreis dort nicht zu schaffen war. Wenn man das wissenschaftlich ernsthaft machen will, braucht man Leute, die die Literatursuche übernehmen, beim Schreiben helfen, zusätzliche wissenschaftliche Expertise einbringen. Die Epidemiologie zum Beispiel war gar nicht vertreten. ”

    Ein wichtiger Punkt. Ob der Expertenrat der Bundesregierung, in dem er noch Mitglied ist, über ausreichende Ressourcen verfügt?

    – Er fühle sich “verschaukelt”, weil “nicht namentlich erwähnte externe Experten an dem neuen Text mitgewirkt haben” und weiter: “Meine Kritikpunkte zur Zusammensetzung der Kommission, der Ausstattung und der Arbeitsweise, mit denen ich nicht allein stehe, sind bekannt. Dass jetzt erst auf Nachfrage auch noch bekannt wird, dass an der Genese nicht namentlich bekannte Ghostwriter mitgewirkt haben, ist für mich persönlich inakzeptabel.”

    – Aber: Er habe wohl zu empfindlich reagiert. Und er weist vehement zurück, er sei befangen: “Vielleicht habe ich mich durch diese Medienlegende über meine
    angebliche Befangenheit zu sehr aufs Glatteis führen lassen. Vielleicht hätte ich robuster sein müssen und sagen: Ich weiß ja, dass ich nicht befangen bin, ist doch egal, was einige Zeitungen schreiben – lass sie schreiben.”

    “Ich weiß ja, dass ich nicht befangen bin”, ist allerdings ein merkwürdiges Argument. Vom “bias blind spot” hat Christian Drosten offensichtlich noch nichts gehört.

    – Und am Ende wird es etwas kryptisch: “Wäre ich dringeblieben, dann wäre es vielleicht anders gekommen. Aufgrund der Zusammensetzung der Kommission wäre das aber auch mit größten Beharrungskräften schwierig geworden. Zudem war für mich vollkommen inakzeptabel, dass immer wieder Interna aus den Beratungen durchgestochen wurden.”

    Mit dem “Durchstechen” sind sicher die oben im Blog erwähnten Medienberichte gemeint. Unklar ist, was “anders gekommen” wäre, wäre er noch dabei. Möglicherweise ist er mit den Inhalten des Entwurfs nicht einverstanden.

  19. #24 RPGNo1
    26. Juni 2022

    @Joseph Kuhn

    Danke für den Abriss. Christian Drosten ist mir gleich noch mal sympathischer, auch wegen seiner Fehler (bias blind spot)

    • #25 Joseph Kuhn
      26. Juni 2022

      @ RPGNo1:

      “bias blind spot”

      Von Drostens etwas irritierender Eigenwahrnehmung einmal abgesehen: Die Frage der Befangenheit könnte in dem Zusammenhang jenseits aller beteiligter Personen auch nachdenklich stimmen, ob der Auftrag in § 5 (9) IfSG überhaupt bei einem Sachverständigengremium richtig aufgehoben ist oder ob dafür andere Lösungswege besser gewesen wären.

      Aber wie heißt es hier in Bayern: Das ist verschüttete Milch, oder eine “gmahte Wiesn”. Jedenfalls wird es immer spannender, was das Sachverständigengremium vorlegen wird.

  20. #26 PDP10
    26. Juni 2022

    Eine uralte politische Weisheit (meines Wissens schon zu finden auf Babylonischen Keilschrifttafeln aus der Regierungszeit von Hamurapi I.) lautet:

    Wenn du willst, dass ein Problem auf jeden Fall ungelöst oder ein Sachverhalt ungeklärt bleibt, dann setze einen Ausschuss ein.

    […] oder ob dafür andere Lösungswege besser gewesen wären.

    Fragt sich, welche.

    • #27 Joseph Kuhn
      27. Juni 2022

      @ PDP10:

      “Wenn du willst, dass ein Problem auf jeden Fall ungelöst oder ein Sachverhalt ungeklärt bleibt, dann setze einen Ausschuss ein.”

      Ich glaube nicht, dass das die Absicht des Gesetzgebers war und ich glaube auch nicht, dass die Empirie pauschal Anlass zu solchen negativen Erwartungen gibt.

      “Fragt sich, welche.”

      In der Tat. Auch eine Ausschreibung des Auftrags für Institute oder andere Wege hätten ihre Tücken gehabt.

  21. #28 Fluffi
    27. Juni 2022

    Tja, Dtr Drosten.
    Hätte er geschwiegen, wäre er vielleicht Experte geblieben. Warum glaubt er, sich rechtfertigen zu müssen? Der Interessenkonflikt lag ja wohl auf der Hand.
    Schon der Fakt, dass Leute wie Stöhr und Drosten oftmals unterschiedlicher Meinung sind, zeigt, dass Probleme nicht einfach entscheidbar sind. Schon gar nicht im Sinne einzelner Wissenschaftler oder gar Politiker. Dass hier Sachen “durchgestochen” werden, ist auch ein Zeichen mangelnder Transparenz.
    Apropos, welcher Politiker schreibt eigentlich seine Reden selber?

  22. #29 Beobachter
    28. Juni 2022

    Ob die Tatsache, dass der Covid 19-Virus ein “Ungleichheitsvirus” ist, auch Thema im Sachverständigenausschuss und in Expertengremien war/ist ?!
    Interdisziplinär, fachübergreifend, praxis- und lösungsorientiert, … ?!

    https://aktuelle-sozialpolitik.de/2022/06/27/ein-update-zum-ungleichheitsvirus-covid-19/

    “Ein Update zum „Ungleichheitsvirus“ Covid-19
    … ”

    ” … Dazu wird Nico Dragano, Professor für Medizinische Soziologie am Universitätsklinikum Düsseldorf, zitiert: „Der Befund fügt sich ein in Studien aus anderen Industrieländern. Auch dort haben Migrantinnen und Migranten höhere Infektionsrisiken und sind auch unter den Covid 19-Sterbefällen überrepräsentiert. Dafür gibt es mehrere Gründe. Migrantinnen und Migranten arbeiten häufiger in Berufen, die ein hohes Infektionsrisiko haben, wie etwa in der Reinigungsbranche und in der Altenpflege. Zudem wohnen Migranten häufiger in beengten Verhältnissen und haben pro Kopf weniger Platz zur Verfügung. Auch beengte Wohnverhältnisse erhöhen das Risiko, sich zu infizieren.“

    Das ein niedrigerer sozioökonomischer Status das Infektionsrisiko erhöht, zeigt sich auch in Datenanalyse der AOK Nordost. AOK-Versicherte, die in den am stärksten sozial benachteiligten Gebieten in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wohnen, hatten laut der Analyse ein 11 Prozent höheres Sterberisiko als die Bewohner aller anderen Ortsteile.
    … ”

    ” … Covid-19 und die soziale Ungleichheit

    Anfang Februar 2022 wurde diese Übersichtsarbeit aus dem RKI veröffentlicht:

    ➔ Jens Hoebel et al. (2022): Soziale Ungleichheit und COVID-19 in Deutschland – Wo stehen wir in der vierten Pandemiewelle?, in: Epidemiologisches Bulletin, 5, 2022, S. 3-10

    Folgende Kernaussagen lassen sich der Arbeit entnehmen:

    ➔ Das Infektions- und Sterbegeschehen verlagerte sich ab der zweiten Pandemiewelle* zunehmend in sozioökonomisch benachteiligte Regionen. Auch in der vierten Pandemiewelle zeigt sich ein besonders starker Anstieg von COVID-19-Fällen in sozioökonomisch stark benachteiligten Regionen.
    … “

    • #30 Joseph Kuhn
      28. Juni 2022

      @ Beobachter:

      “Ob die Tatsache, dass der Covid 19-Virus ein “Ungleichheitsvirus” ist, auch Thema im Sachverständigenausschuss und in Expertengremien war/ist ?!”

      Was den Sachverständigenausschuss angeht: Mit Sicherheit. Der Ausschuss hat mehrere Mitglieder mit hoher Sensibilität für dieses Thema. Rolf Rosenbrock steht z.B. in Deutschland für jahrzehntelanges Engagement für die Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheit.

  23. #31 Beobachter
    28. Juni 2022

    Auch gute IFS- und Hygiene-Gesetze und -Verordnungen auf dem Papier werden sich in der Praxis nicht umsetzen lassen, wenn dazu das nötige qualifizierte Fachpersonal fehlt.

    Jeder Patient, ob mit oder ohne Corona, der in Corona-Zeiten z. B. als Unfall-/Notfallpatient stationär in einem Krankenhaus aufgenommen und operiert werden muss/te, wird die Zustände/Missstände in der Pflege am eigenen Leib erfahren bzw. erfahren haben.

    Diese Zustände/Missstände in unserem Gesundheitswesen, auch besonders in den Krankenhäusern, gehen auf Kosten der Patienten UND der Pflegekräfte.

    Da Offene Briefe jeglicher Art derzeit ja besonders en vogue und kurzfristig medienwirksam sind:

    Hier der Offene Brief eines Intensivpflegers an Bundeskanzler Scholz, in dem er ihn an ein Versprechen erinnert:

    https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/offener-brief-eines-intensivpflegers-an-olaf-scholz-was-ist-ihr-versprechen-wert-herr-bundeskanzler/28462408.html

    “Offener Brief eines Intensivpflegers an Olaf Scholz
    „Was ist Ihr Versprechen wert, Herr Bundeskanzler?“
    Während der Pandemie sorgten sich alle Politiker um Pflegekräfte. Und nach der Wahl? Hier erinnert Ricardo Lange Olaf Scholz an sein Ehrenwort.
    … “

  24. #32 PDP10
    29. Juni 2022

    @Joseph Kuhn:

    Ich glaube nicht, dass das die Absicht des Gesetzgebers war und ich glaube auch nicht, dass die Empirie pauschal Anlass zu solchen negativen Erwartungen gibt.

    Ich auch nicht. Besonders das erste. Hanlons-Razor und so. Ich hatte nur meine zynischen fünf Minuten.

    Aber wenn ich “Ausschuss” höre denke ich – wenn ich meine fünf Minuten habe – immer an einen drei Meter hohen Stapel Papier aus dem – ausser einem toten Baum – nichts folgt.

    Wir werden sehen.

    Im Herbst zum Beispiel. Es scheint sich jetzt schon ab zu zeichnen, dass das wieder ein Blindflug wird mit Maßnahmenchaos, organisierter Verantwortungslosigkeit und allem was dazu gehört. Sollte eine Evaluierung der Maßnahmen nicht genau sowas verhindern? Und wieso genau haben wir uns dafür ein Jahr mehr Zeit gelassen als nötig gewesen wäre? Das hätte man im letzten Jahr alles schon anschieben können. (Achso. Moment. Da war ja Wahlkampf …).

    Ich habe eigentlich keinen Bock darauf das zu schreiben, aber ich glaube wir werden im Herbst ein echt übles Dejavu erleben.

    • #33 Joseph Kuhn
      29. Juni 2022

      @ PDP10:

      Ganz beruhigend ist in der Tat nicht, wie die Vorbereitungen auf den Herbst laufen. Die 11. Stellungnahme des ExpertInnenrats vom 8.6.2022 und mehr noch die darauf aufbauende “Corona-Herbststrategie” des BMG vom 21.6.2022 lassen so manche Frage offen.

      Inwiefern der Evaluationsbericht des Sachverständigenausschusses hier weiterhelfen kann, wird man in Kürze sehen.

  25. #34 Beobachter
    29. Juni 2022

    @ JK, # 33:

    Was man jetzt schon sehen kann, ist, dass die Krankenkassen-Beiträge auf Rekordhöhe steigen werden – das u. a. haben Lauterbach und Lindner so “ausgetüftelt”, statt endlich die schon lange bekannten großen strukturellen Probleme im Gesundheitswesen anzugehen.
    Und das wird einem bzw. den GKV-Versicherten/-Patienten sogar ganz zynisch als “guter Kompromiss” verkauft, da es zu keinen weiteren “Leistungskürzungen” kommen soll (Stand heute):

    https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/gesetzliche-krankenkassen-lauterbach-plant-nicht-nur-beitraege-auf-rekordhoehe/28463340.html

    Sachverständigenausschüsse und deren erarbeitete Papiere und Stellungnahmen wären eine gute Sache, wenn sie denn praktische, umsetzbare und dem Gemeinwohl dienende Konsequenzen hätten.
    Oft haben sie keine solchen.
    Bsp.: Arbeitsschutz in DE:

    https://aktuelle-sozialpolitik.de/2022/06/14/update-zum-staatsversagen-im-arbeitsschutz/

    ” … »Das sind harte Vorwürfe: Deutschland gehöre beim Arbeitsschutz zu den Schlusslichtern in Europa. Das habe der Sachverständigen-Ausschuss des Europarates festgestellt, der in allen Ländern die Einhaltung der sozialen Standards überprüft: „2014 hat der Sachverständigen-Ausschuss zum ersten Mal festgestellt, dass Deutschland im Arbeitsschutz nicht mehr den vorgeschriebenen Standard erreicht. Und wir haben uns eingereiht bei Bulgarien und Ungarn. Und das ist allerdings in Deutschland wenig zur Kenntnis genommen worden.“ So ein O-Ton von Wolfhard Kohrte von der Universität Halle-Wittenberg. Er sieht darin ein Staatsversagen.«
    … ”

    https://aktuelle-sozialpolitik.de/2020/05/05/das-staatsversagen-beim-arbeitsschutz-geht-weiter/

    “Wenn man ein Kind groß ziehen kann, bis die Kontrolleure wieder vorbeikommen. Das Staatsversagen beim Arbeitsschutz geht weiter
    … “

  26. #36 Beobachter
    29. Juni 2022

    @ JK, # 35:

    Ja, es fehlt am “politischen Handlungswillen”.

    Und:
    ” … Es ist gewissermaßen auch ein Bürgerversagen. … ”

    Warum ein “Bürgerversagen”?

    Weil sich zu wenige Arbeitnehmer zu selten wegen Nichteinhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen bei Aufsichtsbehörden beschweren oder diese anzeigen?
    Analog dazu wären z. B. auch die überlasteten Pflegekräfte “selber schuld”, würden “versagen”, weil sie zu selten streiken (unzählige Brandbriefe reichen ja offenbar nicht) – und auch die Pflegeheimbewohner, ihre Angehörigen, von denen es ja Anzeigen am laufenden Band hageln müsste, usw. …

    Wenn man gegen Missstände vorgehen will, hat man im konkreten Fall nur dann eine Chance (auch nur, um überhaupt gehört zu werden), wenn man durch einen engagierten Fachanwalt rechtlich gut beraten und ggf. vertreten wird.
    Das kostet Geld, Zeit, Kraft, Nerven – und das alles hat nicht jeder, vor allem das Geld, und vor allem all die, die keine Lobby haben.
    Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuh` …

    Und wozu gibt es denn Aufsichtsbehörden – wenn dort seit Jahren Stellenabbau in einem so hohen Maße betrieben wird, dass sie ihre Aufgaben überhaupt nicht (mehr) wahrnehmen können?
    Existieren diese Behörden nur “pro forma” ?!

    • #37 Joseph Kuhn
      29. Juni 2022

      @ Beobachter:

      Ich habe doch hingeschrieben, was ich mit dem Hinweis auf die Bürger meine. Sie dürfen das gerne missverstehen und daraus Unterstellungen stricken, aber ich will darauf nicht eingehen. Ich wünsche einen guten Tag.

      @ all:

      In der FAZ ist heute ein Interview mit Jörg Meerpohl, dem Leiter des deutschen Cochrane-Zentrums. Er beklagt darin mit Blick auf den bevorstehenden Bericht des Sachverständigenausschusses die Probleme einer evidenzbasierten Bewertung der Maßnahmen und dass es auch nach zwei Jahren nicht gelungen ist, das Wissenschaftssystem fit für solche Aufgaben zu machen.

  27. #38 Beobachter
    30. Juni 2022

    BGM Lauterbach, SPD, der Sachverständigenausschuss und die aktuelle, gerade neu eingeführte 3-Euro-Zuzahlung für Corona-Bürgertests:

    https://taz.de/Massnahmen-in-der-Coronapandemie/!5864738/

    ” … Die Vorstellung des Evaluationsberichts zur Wirkung der Coronaschutzmaßnahmen und deren Reformbedürftigkeit durch den Sachverständigenrat wird erst am Freitag erfolgen. Doch schon ab dem heutigen Donnerstag gelten neue Regeln, etwa für die Coronaschnelltests. Diese kosten Menschen, die nicht die Kriterien für weiterhin kostenlose Tests erfüllen, ab sofort drei Euro.
    … ”

    ” … Lauterbach dämpfte auch die Erwartungen an das Gutachten des Sachverständigenrats zu den bisherigen Coronaschutzmaßnahmen. Dies sei „nur ein weiterer Baustein“ und keine Blaupause für die Maßnahmen, die Bundesregierung für den Herbst beschließen will, wenn nochmals mit deutlich steigenden Infektionszahlen zu rechnen ist.
    … ”

    Warum hat Lauterbach nicht bis morgen bzw. bis zum Vorliegen des Papiers des Sachverständigenrats gewartet mit seinen neuen Corona-Verordnungen, die schon ab heute gelten?
    Hält er so wenig von der Arbeit und vom Evaluations-Ergebnis, Gutachten des Sachverständigenrats?

    Mir ist es ein völliges Rätsel, und es entbehrt jeglicher Logik, wie man jetzt zur Urlaubszeit, bei vollem ÖPNV wg. des 9-Euro-Tickets, bei steigender Inflation, zunehmender existenzbedrohender Armut großer Bevölkerungsgruppen und bei wieder steigenden Infektionszahlen und erwarteter “Herbst-Welle” die so wichtigen Corona-Schnelltests wieder kostenpflichtig machen kann.

    Das wird dazu führen, dass sich Leute mit sehr wenig Geld – und die auch am infektionsgefährdetsten sind und eh schon nicht wissen, wie sie finanziell über die Runden kommen sollen – weniger oft oder gar nicht mehr testen lassen.

    Wer kann das wollen?!

  28. #39 Beobachter
    1. Juli 2022

    Nachtrag zu # 38:
    Update:

    https://www.tagesspiegel.de/politik/schreiben-an-lauterbach-kassenaerzte-wollen-buergertests-nicht-mehr-abrechnen/28471562.html

    “Schreiben an Lauterbach
    Kassenärzte wollen Bürgertests nicht mehr abrechnen
    Die Kassenärzte boykottieren die neue Corona-Testverordnung. Dem Gesundheitsminister machen sie in einem Schreiben Vorwürfe.
    … ”

    ” … Kostenlose Tests gibt es seit Donnerstag nun nur noch für Risikogruppen und andere Ausnahmefälle. Für Tests etwa für Familienfeiern, Konzerte oder Treffen mit Menschen ab 60 werden drei Euro Zuzahlung fällig. Wer einen solchen Test will, muss unterschreiben, dass er zu diesem Zweck gemacht wird.

    Die Kassenärztlichen Vereinigungen kritisierten, dass sie vor Veröffentlichung der neuen Testverordnung nur 4 Stunden und 15 Minuten Zeit gehabt hätten, die neuen Regelungen zu kommentieren. Reaktionen habe es seitens des Ministeriums darauf nicht gegeben.
    … “

  29. #40 Beobachter
    1. Juli 2022

    Noch ein Nachtrag:

    https://www.sueddeutsche.de/politik/corona-test-buergertest-preis-1.5612913

    “Coronavirus
    Kassenärzte-Chef Gassen fordert Ende der Bürgertests
    … ”

    ” … Kassenärzte: Prüfung nicht möglich
    Bereits in der Vergangenheit habe sich gezeigt, dass die durch das Ministerium vorgesehene und von den Kassenärztlichen Vereinigungen durchgeführte Abrechnungsprüfung Betrugsfälle nicht habe verhindern können, schreiben die Kassenärzte. Nach den neuen Regelungen müssten nun zusätzlich detaillierte Anspruchsvoraussetzungen nachgewiesen werden. Diese Prüfung sei den Kassenärztlichen Vereinigungen erst recht nicht möglich.
    … ”

    ” … Lauterbach: “gut investiertes Geld”
    Lauterbach verteidigte die Neuregelung erneut. Tests würden nun aussagekräftiger. “Wenn jeder sich einfach so oft testen lassen kann wie er will, ohne, dass es einen Grund dafür gibt, dann sind auch zu viele Tests negativ oder wenn sie positiv sind, dann oft falsch-positiv”, sagte Lauterbach in der Sendung “RTL Direkt”. Er fügte hinzu: “Wir haben das eingeschränkt, so dass die Tests aussagekräftiger sind.” Zwar müssten sich Bürger jetzt beteiligen an den Kosten. Lauterbach appellierte aber an die Menschen: “Wenn ich für drei Euro in einer größeren Gruppe viele Menschen vor der Ansteckung schützen kann, dann ist das gut investiertes Geld.”
    … ”

    Und abgesehen davon, dass A. Gassen (KBV) die Schnelltests eh und prinzipiell für “unsinnig” hält, wäre mit nur 1 Schnelltest-Zuzahlung von drei Euro die komplette Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes 2022 von drei Euro (!) wieder “aufgefressen” !
    Lauterbachs “Investitions-Appell” muss sich für jeden unter Armut leidenden Menschen (Hartz IV, Grundsicherung, viele Rentner, Tafelkunden,…) wie der reine Hohn anhören !
    Besonders auch angesichts der Tatsache, dass die Regierung eben mal 100 Milliarden Euro “Sondervermögen” für die Hochrüstung der Bundeswehr locker macht …

    Und was hält eigentlich der Sachverständigenrat von den Schnelltests?!

  30. #41 Zucker
    1. Juli 2022

    Der Evaluation Bericht ist da. Falls noch nicht bekannt:

    https://t.co/lDiJstG7av

  31. #43 Beobachter
    1. Juli 2022

    Hier der Bericht:

    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/S/Sachverstaendigenausschuss/220630_Evaluationsbericht_IFSG.pdf

    – 160 Seiten –

    Bei SZ.de gibt es einige Artikel dazu – alle hinter der Bezahlschranke.

    Bei Tagesspiegel.de:

    https://www.tagesspiegel.de/politik/bericht-zu-pandemiemassnahmen-experten-kritisieren-teile-der-corona-politik-aber-betonen-nutzen-von-masken/28472790.html

    https://www.tagesspiegel.de/politik/reaktion-auf-corona-bericht-kubicki-fordert-entlassung-von-rki-chef-wieler/28473330.html

    ” … Generell verpuffe Ansteckungsschutz sehr schnell wieder, machte er (H. Streeck) deutlich. Daher sollte man mit tagesaktuellen Tests arbeiten. … ”

    ” … Kommissionsmitglied Jutta Allmendinger mahnte eine Auseinandersetzung der Politik mit dem Evaluationsbericht an, auch wenn die Datenlage wie offen erklärt nicht optimal sei. Es sei eine Frage des Respekts, dass man die Arbeit des Gremiums ernst nehme, sagte die Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB). ”

    Vermutlich schwant ihr schon das Schicksal des Berichts …

  32. #44 Beobachter
    1. Juli 2022

    Nachtrag:

    https://taz.de/Gutachten-der-Sachverstaendigenkommission/!5863115/

    “Gutachten der Sachverständigenkommission
    Daten fehlen, Maske wirkt
    Die Corona-Sachverständigenkommission hat die bisherigen Pandemiemaßnahmen evaluiert. Kritik üben die Ex­per­t*in­nen an mangelhafter Datenerhebung.
    … “

  33. #47 Beobachter
    2. Juli 2022

    Update:

    https://www.tagesspiegel.de/politik/bund-beraet-ueber-neue-corona-massnahmen-lauterbach-erwartet-schwere-herbstwelle/28473840.html
    (01.07.22)

    “Bund berät über neue Corona-Maßnahmen
    Lauterbach erwartet „schwere Herbstwelle“
    Der Gesundheitsminister verhandelt nach eigenen Angaben mit dem Justizminister über Corona-Instrumente für den Herbst. Die Länder fordern Klarheit.
    … ”

    Lauterbach konstatiert eine “richtige Sommerwelle” und erwartet eine “schwere Herbstwelle”.
    Trotzdem hat er schon kurz vor dem Vorliegen der Sachverständigenevaluation die Corona-Bürgertests kostenpflichtig gemacht (mit ein paar Ausnahmen, die keiner kontrollieren kann) – angeblich aus Kosten-und Betrugsgründen – und verhandelt jetzt über vorbereitende weitere Corona-Maßnahmen offenbar ausschließlich und “in Vertraulichkeit” mit dem Bundesjustizminister M. Buschmann (FDP).
    Fallen jetzt Corona-Maßnahmen nur noch ins juristische (und Finanz-) Ressort?

    Es werden sich weniger Leute testen lassen, die Dunkelziffer bei den Infektionszahlen wird noch größer werden.
    Oder will man es vielleicht gar nicht so genau wissen?
    Und was ist mit “Long Covid”, den Spätfolgen einer Corona-Infektion?

    Und will man wieder warten, bis die Überlastung, das Chaos, die Sterbefälle in Kliniken und Pflegeheimen wieder so extrem zunehmen, dass auch noch die letzten qualifizierten Pflegekräfte dort das Handtuch werfen?
    Pflege-Azubis finden sich eh kaum mehr, weil keiner mehr “so blöd” ist und es machen will.

  34. #48 Joseph Kuhn
    2. Juli 2022

    Resumee der Süddeutschen:

    https://www.sueddeutsche.de/politik/corona-massnahmen-bericht-expertenrat-1.5613004

    Ob der Sachverständigenbericht der Bitte der GMK von vor einem Jahr, eine Enquete-Kommission einzurichten, die sich um Schlussfolgerungen für Kinder und Jugendliche kümmern soll, nochmal Leben einhaucht? Dort hieß es:

    “Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder sehen darüber hinaus die Notwendigkeit, langfristig Maßnahmen zu erarbeiten, die geeignet sind, den schädlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die psychische und physische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen entgegenzuwirken. Dabei ist einerseits zu analysieren, welche Risiken für die Gesundheit, unter Berücksichtigung von resilienzfördernden Faktoren, von Kindern und Jugendlichen durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verursacht wurden. Sodann sind Maßnahmen in die Wege zu leiten, die diesen Risiken entgegenwirken. Andererseits sind aus diesem Erkenntnisgewinn Schlüsse dahingehend zu ziehen, wie die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen nachhaltig auch künftig und unter etwaig erneut auftretenden Pandemiebedingungen geschützt und gefördert werden kann.

    Um diese komplexen Erkenntnisse zu gewinnen und hieraus nachhaltige Maßnahmen abzuleiten, bitten die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder das BMG um seine Unterstützung bei ihrer Bitte an den Bundestag, eine Enquete-Kommission einzurichten.”

    Quelle: https://www.gmkonline.de/Beschluesse.html?id=1129&jahr=2021

  35. #49 Beobachter
    3. Juli 2022

    Nachtrag zu # 47:

    Zu “Long Covid”:

    Studienlage, Datenlage, Schätzungen, individuelle und gesellschaftliche Folgen, Systemrelevanz, Long Covid als Dauererkrankung und/oder Berufskrankheit, Long Covid bei Kindern und Jugendlichen, vorläufige Befundlage:

    – Lesenswert – :
    Blog-Artikel von Stefan Sell:

    https://aktuelle-sozialpolitik.de/2022/07/02/long-covid/

    “Long Covid, Post-Covid – ein „Schattenmonster“ oder doch nur ein Sturm im Wasserglas?
    … ”

    ” … Diese Hinweise sind naturgemäß vor dem Hintergrund der unsicheren Befundlage als vorläufig zu verstehen. Aber die systemrelevanten Fragen schließen sich unmittelbar an: Wenn wir von tausenden Fällen ausgehen, die im bestehenden System behandelt bzw. rehabilitativ begleitet werden sollen und müssten – gibt es dafür die Kapazitäten? Und was passiert mit anderen Patienten, wenn es eine Umverteilung im bestehenden Begrenzten geben sollte, beispielsweise durch mediale Berichte über eine Unterversorgung von Long Covid-Fällen induziert? Und jenseits der damit verbundenen kurzfristigen Therapiekosten wird eine entscheidende Frage die sein, wie hoch die mittel- und langfristigen Kosten von Long Covid anzusetzen sind, die vor allem bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit entstehen werden – und die zugleich eine existenzgefährdende individuelle Dimension beinhalten, was auf die Frage abstellt, wie die „harten“ Long Covid-Fälle materiell (nicht) abgesichert sind.

    Noch viele offene Fragen, die zum jetzigen Zeitpunkt schlichtweg nicht zu beantworten sind. Zugleich sollte man die möglichen zusätzlichen Anforderungen an das System der gesundheitlichen Versorgung, die aus der Long Covid-Problematik generiert werden, keinesfalls negieren oder nach dem Prinzip der drei Affen verfahren.”

    Kommt die Long Covid-Problematik in der aktuellen Sachverständigen-Evaluation vor?

    Und wenn jetzt weniger getestet wird, weil i. d. R. kostenpflichtig, wird weniger oft festgestellt werden, ob jemand mit Covid 19 infiziert war/ist, und deshalb wird auch eine vielleicht auftretende entsprechende Symptomatik gar nicht oder weniger oft zugeordnet werden können.
    Man wird also noch mehr im Dunklen tappen als eh schon …

    • #50 Joseph Kuhn
      3. Juli 2022

      @ Beobachter:

      “Kommt die Long Covid-Problematik in der aktuellen Sachverständigen-Evaluation vor?”

      Umfasst der Evaluationsauftrag nach § 5 (9) IfSG die “Long-Covid-Problematik” und wenn ja, in welcher Hinsicht?

      “Man wird also noch mehr im Dunklen tappen als eh schon”

      Führen die kostenlosen Bürgertests denn zu einem belastbaren Erkenntnisgewinn, was die Epidemiologie von Long-/Post-Covid sowie den Versorgungsbedarf angeht, oder im individuellen Fall, was die Art und Weise der Behandlung angeht?

      “nach dem Prinzip der drei Affen verfahren”

      Tut man das, oder zeigen die Studien, die Stefan Sell zitiert, nicht im Gegenteil das intensive Bemühen darum, Licht in das Dunkel zu bringen, auch wenn es angesichts der unspezifischen Symptomatik vermutlich nie ganz eindeutige Daten geben wird?

      Vielleicht skandalisiert der ansonsten stets lesenswerte Stefan Sell hier ein wenig zu sehr den Umgang mit einer Problematik, die alle auf dem Schirm haben, siehe z.B. die 9. Stellungnahme des ExpertInnenrats “Erforschung von Long/Post-COVID und klinische Versorgung Betroffener verbunden mit der
      notwendigen Aufklärung und Kommunikation”
      ?

  36. #51 Beobachter
    3. Juli 2022

    @ Joseph Kuhn, # 50:

    Auf Fragen nur mit Gegenfragen zu antworten, bringt nichts und niemanden weiter.

    Wenn man Covid 19-Maßnahmen evaluieren soll, darf man “Long Covid” (und die bestehenden bzw. erforderlichen Maßnahmen) nicht außer Acht lassen – vor allem nicht nach bisher über 2 Jahren Pandemie und daher “Long Covid” nichts Neues mehr ist.
    Und sich nicht darauf herausreden, man hätte keinen ausdrücklichen Auftrag dazu gehabt.
    Was macht man denn mit den bisherigen “Long-Covid”-Patienten, und was gedenkt man mit den vielen zu tun, die noch dazukommen werden?

    Wenn man eine Covid 19-Infektion vermeiden kann/will, kann/will man auch “Long Covid” vermeiden.
    (Kostenlose) Bürgertests (Schnelltests) sind zwar nicht besonders sicher, bieten aber einen verwertbaren und wertvollen Anhaltspunkt.
    Wenn man z. B. wiederholt ein positives Ergebnis hat, wäre es ratsam, sich per PCR-Test testen zu lassen.
    Um zu wissen, ob man ansteckend ist – auch wenn man selbst keine oder kaum Symptome hat.

    Wenn die Schnelltests überhaupt nichts taugen, wie manche behaupten, bräuchte/dürfte man sie gar nicht (mehr) anwenden – auch in Krankenhäusern, Pflegeheimen etc. nicht (mehr).

    Wie gesagt, eine Long Covid-Erkrankung lässt sich erst dann als solche einordnen, wenn man weiß, ob der Betroffene mit Covid 19 infiziert war/ist.
    Keinesfalls sollte man Long Covid “negieren oder nach dem Prinzip der drei Affen verfahren”.

  37. #52 Beobachter
    3. Juli 2022

    Nachtrag zu meinem bisher noch nicht freigeschalteten Kommentar # 51 (Antwort auf den ursprünglichen, noch nicht nachträglich erweiterten Kommentar # 50, JK)::

    Ich hatte in # 40 gefragt:
    “Und was hält eigentlich der Sachverständigenrat von den Schnelltests?!”

    Dazu wird in tagesschau.de zitiert bzw. berichtet:

    https://www.tagesschau.de/inland/corona-gutachten-101.html

    ” … Wie werden 2G/3G-Maßnahmen bewertet?
    Es ist nicht lange her, da durfte ins Restaurant oder ins Kino nur gehen, wer geimpft, genesen und/oder getestet war. Diese Zugangsbeschränkungen bewerten die Experten teilweise positiv. “Der Effekt von 2G/3G-Maßnahmen ist bei den derzeitigen Varianten in den ersten Wochen nach der Boosterimpfung oder der Genesung hoch”, heißt es in dem Gutachten. Der Schutz vor einer Infektion lasse mit der Zeit jedoch deutlich nach. Daher solle man künftig eher mit tagesaktuellen Tests arbeiten.
    … ”

    Und genau diese wichtigen “tagesaktuellen Tests”, also Schnelltests, hat BGM Lauterbach jetzt drastisch reduziert und i. d. R. kostenpflichtig gemacht !
    ?!

    • #53 Joseph Kuhn
      3. Juli 2022

      @ Beobachter:

      “Daher solle man künftig eher mit tagesaktuellen Tests arbeiten.”

      Genau. Wenn es um die Alternative 2G/3G versus Test geht. Wo gibt es derzeit 2G/3G-Zugangsbeschränkungen?

      “Keinesfalls sollte man Long Covid “negieren”

      Das sollte man in der Tat nicht. Aber an wen richtet sich das? Ist das an Querdenker adressiert, die hier mitlesen? Der Politik muss man das nicht sagen, an die sind dafür genug andere Forderungen zu richten.

      “Wenn man Covid 19-Maßnahmen evaluieren soll, darf man “Long Covid” (und die bestehenden bzw. erforderlichen Maßnahmen) nicht außer Acht lassen”

      Auch wenn Sie meinen, auf “Fragen nur mit Gegenfragen zu antworten, bringt nichts und niemanden weiter”: Welche konkrete Evaluationsfrage verbinden Sie denn damit im Zusammenhang mit dem IfSG? Was hätte das Sachverständigengremium hier evaluieren sollen? Gegenstand des IfSG ist der Infektionsschutz, nicht alles, was irgendwie mit Corona zusammenhängt. Man erwartet vom Sachverständigengremium ja z.B. auch nicht, er solle bewerten, wann eine künstliche Beatmung indiziert ist, oder eine Behandlung mit Paxlovid oder eine mit monoklonalen Antikörpern.

      “Und sich nicht darauf herausreden, man hätte keinen ausdrücklichen Auftrag dazu gehabt.”

      Wo ziehen Sie die Grenze des Evaluationsauftrags, wenn nicht da, was “ausdrücklich” beauftragt ist?

  38. #54 Beobachter
    3. Juli 2022

    @ Joseph Kuhn, # 53:

    Alles klar, offenbar finden Sie es gut, dass …

    XXX

    [Edit: Den Rest Ihrer Unterstellungen habe ich gelöscht. JK]

  39. […] Freitag hat das Sachverständigengremium nach § 5(9) IfSG seinen Evaluationsbericht vorlegt. Er beklagt mehrfach die unzureichende Datenlage und in diesem […]

  40. #56 Joseph Kuhn
    10. Juli 2022

    Riffreporter zum Bericht des Ausschusses

    Die Riffreporter kritisieren den Bericht des Ausschusses scharf:

    “Insgesamt fehlt dem Bericht etwas für wissenschaftliche Arbeiten Entscheidendes: die Transparenz. Wie ist die Gruppe zu ihren Fragen gekommen, wie hat sie relevante Literatur identifiziert, nach welchen Kriterien hat sie die Literatur ausgewählt, die sie verwendet hat, warum blieben renommierte Studien gar unerwähnt, wie ist sie zu ihren Schlussfolgerungen gekommen? Diese und ähnliche Fragen bleiben unbeantwortet”

    Diese Kritik ist nur zu berechtigt. Die Leimspur im öffentlich lesbaren Teil des Beitrags mit den “zweifelhaften Mitgliedern” führt dagegen nicht weit, sie soll wohl mehr zum Kauf des Artikels animieren, dessen größter Teil hinter der Paywall ist.

    Dass Herr Bergholz von der AfD nominiert wurde, ist so wenig ein Geheimnis wie die Tatsache, dass mit Matthias Schrappe, Ursel Heudorf oder René Gottschalk auch Leute mit einem recht kritischen Blick zugearbeitet haben – aber das würde ich eher als Stärke denn als Schwäche des Berichts sehen. Dass sie sich auch immer wieder geirrt haben – mein Gott, wenn das der Maßstab ist, hätte man den Papst mit seiner Unfehlbarkeit als Autor beauftragen müssen. Auch Christian Drosten lag schließlich da und dort schon mal daneben.

    Interessant ist wiederum der Verweis auf den kanadischen Evaluationsbericht. Noch schöner wäre eine Zusammenstellung verschiedener im staatlichen Auftrag entstandener Evaluationsberichte und ihr Vergleich gewesen, z.B. hat das Schweizer Bundesamt für Gesundheit im Februar eine Evaluation bis einschl. Sept. 2021 veröffentlicht, mit einem gegenüber dem deutschen wie dem kanadischen Vorgehen eigenen Methodik. Es wird weitere geben.

    Vermutlich wird früher oder später jemand eine solche Übersichtsarbeit erstellen, mit einem Vergleich von Evalutionsauftrag, Organisation der Evaluation, Ressourcen, Methodik usw. – interessant wäre es jedenfalls. Dazu bräuchte es keine Statistiker oder Virologen, das könnten auch Politikwissenschaftler, vielleicht sogar besser.

  41. […] einem Monat hat der Sachverständigenausschuss nach § 5 (9) IfSG seinen Bericht zur Wirksamkeit und Reformbedürftigkeit der Corona-Infektionsschutzmaßnahmen […]

  42. […] oder Andreas Sönnichsen schmücken. Werner Bergholz hat es auf dem AfD-Ticket sogar in den Sachverständigenausschuss nach § 5(9) IfSG […]

  43. #59 Beobachter
    30. August 2022

    Update zu “Long Covid”:

    Blog-Artikel von Stefan Sell –
    mit Fokus auf Auswirkungen von Long Covid auf den Arbeitsmarkt;
    mit aktualisiertem/n Bericht/Berechnungen/Daten aus den USA

    https://aktuelle-sozialpolitik.de/2022/08/28/das-schattenmonster-long-covid-bekommt-umrisse/

    “Das „Schattenmonster“ Long Covid bekommt Umrisse. Und die sind in den USA ziemlich groß
    … ”

    ” … Obwohl Ärzte und Forscher täglich mehr über die Ursachen von Long Covid erfahren, gibt es keine standardisierte, allgemein anerkannte Behandlung dafür. Eine aktuelle Studie legt nahe, dass Impfstoffe das Risiko einer Long Covid-Erkrankung nur um 15 Prozent senken. Und obwohl wir noch nicht wissen, wie hoch das Risiko ist, nach wiederholten Infektionen an Long Covid zu erkranken, hat eine aktuelle Studie ergeben, dass jede erneute Infektion die Wahrscheinlichkeit langfristiger gesundheitlicher Folgen erhöht.

    Zusammengenommen deuten diese drei Faktoren darauf hin, dass die wirtschaftliche Belastung weiter zunehmen wird, wenn die Genesung von Patienten mit Long Covid nicht rascher voranschreitet. Um ein Gefühl für das Ausmaß zu vermitteln: Wenn die Zahl der Langzeit-Covid-Patienten jedes Jahr um nur 10 % zunimmt, werden sich die jährlichen Kosten für den Lohnausfall in zehn Jahren auf eine halbe Billion Dollar belaufen.”

  44. #60 Joseph Kuhn
    11. März 2023

    Die Stellungnahme der Bundesregierung vom 4.10.2022 zum Sachverständigenbericht:

    https://dserver.bundestag.de/btd/20/038/2003850.pdf