Die Berufsgenossenschaft hat die Anerkennung meiner Leukämie als Berufskrankheit abgelehnt. Dies war jetzt nicht weiter verwunderlich und ich habe mir etwas Zeit genommen um zu überlegen ob ich dagegen vorgehen möchte und falls ja, in welcher Form. Etwas Recherche und eine Beratung beim Fachanwalt haben mich dazu gebracht erst mal Widerspruch gegen den Bescheid der BG einzulegen um meine Fristen und Rechte zu wahren und dann Schritt für Schritt weiter zu gehen.

Grundsätzlich ist das Ganze eine Art Sozialverfahren. Das heißt es ist kein Kampf zwischen zwei Parteien (die BG und Ich) sondern mehr ein gesellschaftlich initiiertes Verfahren. In der Realität läuft es dann aber erfahrungsgemäß doch wieder auf einen Streit zwischen (Versichertem und BG) hinaus, wobei der Staat dann die Rolle als neutraler Mediator übernimmt. Mit der Ablehnung als BK hat die BG quasi den ersten Stein geworfen und nun habe ich gerade entschieden den Handschuh aufzunehmen und zumindest die ersten Schritte des Tanzes zu begehen. Diesen Schritt werde ich weiter unten noch weiter ausführen, weil es ja gerade das Interessanteste ist, was ich erzählen kann. Aber vorher werde ich noch kurz das gesamte Verfahren erklären.

Mein begründeter Einspruch (sobald ich ihn verfasst habe) landet dann erst mal wieder bei der BG bzw. deren Widerspruchsabteilung. Diese entscheidet dann erneut, ob sie meinen Einspruch gelten und damit die BK anerkennen will oder ob sie weiterhin auf Ihrer Ablehnung beharrt. In letzterem Fall müsste ich mir dann überlegen, ob ich den Weg vors Sozialgericht gehen möchte oder ob ich es dabei belassen will. Bei dem ganzen Verfahren ist die BG, wie schon gesagt, als Teil der Sozialgemeinschaft unterwegs und daher zur Objektivität und Neutralität verpflichtet. Dabei steht für sie natürlich die Frage im Raum ob die hohen Kosten nun von Ihnen oder der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden sollen und da wird in der Realität sicher auch der Eigennutz ein Wörtchen mitzureden haben. Vor dem Sozialgericht sieht das dann auch wieder ähnlich aus. Sprich Gutachter etc. werden von dem Gericht bestellt und nicht von einer der Parteien. Das Gericht muss dann letztendlich entschieden welche der beiden verschiedenen Solidargemeinschaften(BG oder Krankenkasse) die Kosten trägt bzw. Ob es eben (rechtlich gesehen) eine BK ist oder nicht.

Dabei meine ich mit “rechtlich gesehen” natürlich das das ganze ein stochastischer bzw. gesellschaftlicher Prozess ist. Auch bei jedem Bandscheibenvorfall kann man nie 100% sagen ob es von der Arbeit oder dem normalen Leben kommt. Das gilt für die Leukämie noch in wesentlich größerem Maßstab, als für eine durchschnittliche BK. Unterm Strich ist es dann einfach nur Konvention. Grundsätzlich ist es mir recht egal, welche der beiden Sozialgemeinschaften die Verantwortung für mich übernimmt. Würde es die BG machen ergäben sich damit für mich zwar ein paar kleinere Vorteile, aber ich habe hier ja schon oft genug erwähnt, wie zufrieden und glücklich ich mit der Betreuung durch die normale gesetzliche Krankenkasse bin, die nichts wirklich vermissen lässt.

Meine eigentliche Motivation die ersten Schritte des Rechtsstreites zu begehen liegen darin etwas mehr Licht auf den Zusammenhang zwischen Leukämie und ionisierender Strahlung zu werfen. Immerhin ist das ja schon seit Jahren vor der Erkrankung mein Steckenpferd gewesen und ich interessiere mich dafür. Aber zu dieser Motivation und auch den Auswirkungen für meine direkte Arbeitsstelle kann und werde ich sicher auch noch mal einen eigenen Artikel schreiben.

Aber mal zurück zu der eigentlichen Ablehnung. Diese kam mit einem entsprechenden Gutachten der Abteilung Strahlenschutz der BGETEM und das finde ich natürlich total toll. Diese ist recht fachkundig verfasst worden, aber hat mehr als nur einen groben Fehler. Das kann man dem armen Mitarbeiter der BGETEM noch nicht mal wirklich vorwerfen. Der hat sich einfach kaum über meine wirklichen Tätigkeiten informiert und sein Gutachten auf die normalen Standard 08/15 Annahmen gegründet. Sprich man kann ihm höchstens vorwerfen, dass er faul gewesen und sich das Leben etwas einfach gemacht hat. Nunja, die Alternative wäre gewesen, dass er sich wirklich in die Materie meiner Werke und Experiemente reinliest, was sicher ordentlich Arbeit bedeutet hätte. Ich meine ich habe die letzen Jahre nicht viel anderes gemacht, als neue Methoden zur Neutronen-Strahlungserzeugung und Verwertung zu erforschen. Das wird für den Gutachter nicht allzu leicht werden, da er nun durch den begründeten Einspruch dazu gezwungen ist ebenfalls mit den ganz konkreten Tätigkeiten und Zahlen zu arbeiten und sich das Leben nicht mehr mit Pauschalanahmen einfach machen kann.

Die Ablehnung der BG besteht grundsätzlich aus zwei Teilen. Im ersten Teil wird eine Annahme über die Organdosis im Knochenmark angestellt. Sprich wieviel Strahlung mein Knochenmark während meiner Arbeit zusätzlich abbekommen hat. Im zweiten Teil wird dann mit speziellen epedemiologischen Programmen eine Bewertung vorgenommen wie hoch die Wahrscheinlickeit ist, dass die Krankheit durch diese (Organ)Dosis verursacht worden ist, oder nicht. Dabei ist dann die politische Konvention, falls das Programm eine Verursachungswahrscheinlichkeit von über 50% angibt dies als Berufskrankheit anerkannt wird. Ich habe mich ja schon oft genug hier darüber ausgelassen, dass die Dosis in mSv nur eine grobe Näherung ist und die Auswertung der Programme ist nun wirklich aus Sicht eines Physikers zur Hälfte politische Konvention, die mit eine bischen Statistik und epedemiologischen Daten gefüttert wird.

In diesem Beispiel wurden die Programme NIOSH-IREP und ProZes benutzt. Fundamental benutzen diese Programme Datensätze aus Studien die den Zusammenhang zwischen einer Dosis und Leukämieerkrankung herstellen und extrapolieren damit eine Verursachungswahrscheinlichkeit. Da die härtesten Daten bzgl. Leukämie und Strahlung immer noch von den Atombombenabwürfen in Japan stammen haben die auch dieses Mal wieder den größten Einfluss auf die Rechnungen. Das heißt von den sehr hohen Dosen, die damals entstanden sind, extrapoliert man nach dem linearen Modell (LNT) in den Niedrigdosisbereich um dann meine sehr niedrige Dosis mit einem entsprechenden niedrigen Risiko zu verknüpfen.

Über die Vor- und Nachteile des LNT-Modells habe ich mich hier ja schon oft genug ausgelassen, aber auch dem sporadischen Leser sollte hier direkt auffallen, dass es wissenschaftlich nur mit sehr großen Zahnschmerzen möglich sein sollte ohne weiteres einen so einfachen Zusammenhang zwischen Atombomben und Niedrigdosen im Arbeitsalltag herzustellen. … Nunja, es ist leider das Beste, was wir haben und wir müssen halt damit arbeiten … zu einem gewissen Grad. Denn gerade in den letzten Jahren sind zum Beispiel mit der INWORKS Studie von 2015 ein paar neue Datensätze speziell für den Niedrigdosisbereich zur Verfügung gestellt worden. Ob und wenn ja, in welcher Weise, diese in den Programmen benutzt worden sind kann ich zur Zeit noch nicht sagen. Da muss ich mich auch erst mal hereinarbeiten und das wird bei meiner momentanen Lage sicherlich ein paar Wochen bzw. Monate dauern.

Das ist im ersten Schritt aber auch gar nicht wirklich notwendig, denn entscheident ist sowieso hauptsächlich der erste Teil der Ablehnung, wo meine Organdosis berechnet wird. Diese wurde von der Fachabteilung der BGETEM mit 6mSv über den gsammten Beschäftigungszeitraum angegeben, was sehr wenig ist und dann, sobald man das Programm damit füttert eine eine niedrige Verursachungswahrscheinlichkeit von max. 4,2% angibt. So ein Ergebnis hätte ich auch ohne Programm hervorraten können, denn 6mSv sind gerade mal so viel, wie ein Skilehrer in den Alpen im gleichen Zeitraum abbekommen hätte. Damit qualifiziere ich mich beim besten Willen nicht für eine Berufskrankheit und somit ist der offensichtliche Weg natürlich die Höhe der Dosis bzw. deren Ermittlung anzuzweifeln.

Zum Glück hat mir das Gutachten für diese Kritisierung ausreichend Spielraum eingeräumt und Angriffsflächen in der Größe von Scheunentoren offen gelassen. Wie oben schon gesagt, kann man das dem armen Verfasser auch nur bedingt vorwerfen, da er einfach nur faul gewesen und die pauschalen Annahmen von meinem Strahlenpass abgeschrieben hat ohne zu hinterfragen, was ich wirklich getan habe. Er hat die offiziellen Werte übernommen und ein paar mSv für nicht dokumentierte Tätigkeiten ergänzt um, wie im Strahlenschutz üblich, konservative Annahmen zu treffen. Eine nicht dokumentierte Exposition oder Inkorporation hat er ausgeschlossen, weil die jeweiligen Strahlenschützer (und ich) keine solche dokumentiert haben. Das sowas schon für normale Arbeitssicherheit nicht gemacht werden sollte dürfte offensichtlich sein, aber gerade im Strahlenschutz ist es besonders wichtig, dass man sich eben nicht auf existierende Maßnahmen verlässt, sondern diese immer kontinuierlich hinterfragt. Vor allem wenn es um eine Doktorarbeit geht, die ja per Defintion etwas Neues und noch nicht dagewesenenes darstellt.

Im Detail habe ich das mal auf ein paar pdf Seiten zusammengeschrieben und für euch eine anonymisierte Version hier hochgeladen. Grundsätzlich habe ich viele verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt, wie eine undokumentierte Exposition oder Inkorporation hätte stattfinden können. Die Wahrscheinlichkeit ob eine solche tatsächlich stattgefunden hat muss man nun der natürlichen Wahrscheinlichkeit meiner Form der Leukämie gegenüberstellen und dann erhält man auch so etwas wie eine Verursachungswahrscheinlichkeit, aufgrund derer die Einstufung als Berufskrankheit erfolgen kann. Der Nachteil ist natürlich, dass dies wesentlich schlechter zu quantifizieren ist, als eine Zahl aus dem Strahlenpass abzuschreiben. Aber das ist eines der inherenten Grundprobleme im Strahlenschutz und wird in der Regel mit einer Worst Case-Rechnung beantwortet. Das heißt man nimmt den schlimmsten Fall einer Exposition oder Inkorporation an und rechnet dann auf dieser Basis weiter. Wenn man das in meinem Fall macht, dann bekommt man auch eine Organdosis von mehreren hundert mSv statt nur 6mSv, was dann wiederum eine entsprechend hohe Verursachungswahrscheinlichkeit nach sich ziehen würde.

Ich bin jetzt mal gespannt, wie die “Gegenstrategie” der BG aussehen wird. Im Allgemeinen kann ich mir zwei Vorgehensweisen vorstellen. Zum einen können sie sich jeden einzelnen Punkt von mir vornehmen und damit eine entsprechende Dosis abschätzen, die dann (mit der entsprechenden Begründung) wohl niedriger ausfallen wird, als ich sie angesetzt habe. Das würde dann ggf. in einer höheren Verursachungswahrscheinlickeit münden. Zum anderen könnten sie meine Methode anfechten und argumentieren, dass nicht dokumentierte Ereignisse vollständig (oder mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit) ausgeschlossen werden können. Letzteres würde mir am liebsten gefallen, weil ich mich dann leicht in einer Diskussion über Methodik und konkrete Mess- und Strahlenschutzmethoden verlieren kann. Das würde mir wesentlich mehr Spaß machen, als in erstem Fall wie am Fischmarkt um jedes mSv zu feilschen. Aber da lasse ich mich erst mal überraschen, was die mit meinem Widerspruch anfangen werden. Da habe ich alle Zeit der Welt. Ob ich dann wirklich vor Gericht ziehen werde wird wohl nicht nur von meinem beruflichen und privaten Interesse an dem Fall abhängen, sondern auch von meiner beruflichen Situation zu dem Zeitpunkt. Langeweile habe ich zwar seit meinem 16ten Lebensjahr nicht mehr gehabt, aber ich habe aktuell doch wesentlich mehr Zeit für solche Späränzchen zur Verfügung, als wenn ich wieder voll im Labor stehe. Naja, wir werden sehen und ich verspreche euch hier soweit wie möglich auf dem Laufenden zu halten, was den Fortschritt angeht. Vielleicht nützt mein Geschreibe ja auch noch jemand anderem der sich in einer ähnlichen Position befindet und dann wäre das die digitale Tinte allemal wert gewesen.

 

Begründeter Wiederspruch gegen die Beurteilung der BG .pdf

 

Kommentare (14)

  1. #1 Tim
    4. Juni 2019

    Ist es eigentlich sinnvoll, hier in aller Öffentlichkeit über Deine Strategie zu sprechen? Oder ist das Teil Deiner Strategie?

    PS: Ist Deine Antwort auf meine Frage auch Teil Deiner Strategie? 🙂

  2. #2 Tobias Cronert
    4. Juni 2019

    Das ist natürlich Teil des geheimen Masterplans die Strategen der BG, die minutiös hier bei SB jeden meiner Schachzüge analysieren, zu einer vorschnellen Handlung zu verleiten und dadurch … *uuups* jetzt habe ich schon wieder zu viel gesagt.

    Ne quatsch. Ich erzähle hier nur alles frei von der Seele heraus, weil je gerade sonst nicht viel in meinem wissenschaftlichen Leben passiert, mit denen ich euch hier unterhalten könnte. *g*

  3. #3 RPGNo1
    4. Juni 2019

    @Tobias Cronert
    Gib es zu, diese Geschichte macht dir trotz des ernsten Hintergrunds schon ein wenig Spaß. Dein Expertenwissen gegen das des BG-Mitarbeiters.

    Der Ring ist eröffnet. Gong! 🙂

  4. #4 Anonymous
    4. Juni 2019

    Ich wünsch Dir alles Gute und viel Erfolg, bin ich ja nicht ganz unschuldig an dem Einspruch. Trotzdem handelt es sich um ein offenes Verfahren, inwieweit es günstig ist, jede Information vor Abschluss frei zugänglich zu machen kann da nur ein versierter Anwalt sagen.

    Solltest Du es bis zum bitteren Ende durchziehen wollen, kann das ganze aber eine Weile dauern. Ich kenne einen Gärtner, der sich bei seiner Arbeit eine winzige Glasscherbe in das Handgelenk fabriziert hat, welche dann auf einen Nerv drückte und viel Schaden verursachte. Jedoch war die Glassscherbe nicht in Röntgenbildern sichtbar, die “Problemsuche” samt Behandlung zog sich in die Länge wie ein Kaugummi. Schließlich gewann er das Verfahren und es wurde als Berufserkrankung anerkannt, sein Weg dauerte aber immerhin ca. 10 Jahre.

    Ach ja, etwas OT:
    Entweder die Feder ist aus Osmium und die Bananenschale ist mit Helium gefüllt und strahlt selektiv nach unten, so dass eine Gegenkraft auf die Bananenschale nach oben resultiert…
    …oder Dein Wägenbalken muss mal im Drehpunkt geölt werden. 😉

  5. #5 gedankenknick
    4. Juni 2019

    Anonymous #4 -> ich 🙁

  6. #6 Tobias Cronert
    4. Juni 2019

    Tja, schuldig im Sinne der Anklage. 😉

    Wenns mir keinen Spaß machen würde, dann würde ich es nicht machen.

    Je länger es dauert, desto mehr Material habe ich hier zum posten. Naja 10 Jahre ist schon eine Hausnummer, aber ich habs nicht eilig.

    @Feder: Naja, das ist ja auch keine Feder sondern die ägyptische Göttin Maat . Irgendjemand muss sich doch um meine Seele kümmern 😉

  7. #7 MartinB
    https://scienceblogs.de/hier-wohnen-drachen
    4. Juni 2019

    Mal ne dumme Frage: Nehmen wir an, die BG erkennt deinen Widerspruch an und es ist eine Berufskrankheit. Was bedeutet das dann für den Strahlenschutz bei euch am Institut und für zukünftige Doktorarbeiten etc.? Müsste man dann nicht logischerweise folgern, dass die Sicherheitsmaßnahmen bei euch zu lasch waren und ggf. Tätigkeiten schlicht verbieten oder ganz andere Sicherheitsmaßnahmen ergreifen?

  8. #8 gedankenknick
    4. Juni 2019

    @MartinB #7
    Ich versuche mal, unprofessionell (weil selber nicht Mitarbeiter der BG) zu antworten: JAIN.

    Nach so einem (für die BG verlohreren) Prozess obliegt es der BG, zu überdenken, ob ein systemimmanentes Problem zu dieser Berufserkrankung geführt hat oder nicht.

    Kommt die BG zum Schluss, dass dies so war, dann wird sie irgendwelche Richtlinien ändern, die mehr (oder auch weniger) sinnvoll das Leben aller in diesem Bereich arbeitenden Menschen verkompliziert und damit ein Risiko (theoretisch) mindert. Dies findet sich z.B. in zwangsverpflichtenden jährlich zu dokumentierenden Schulungen im Umgang mit Leitern und Tritthocker wieder.

    Kommt die BG zum Schluss, dass dies nicht so war, war es einfach ein Problem, was eine Erkrankung mit/im/durch den Beruf war, ohne dass jemand gegen die (bisherigen) Sicherheitsregeln verstoßen hat und diese auch nicht zu verbessern sind. Gegebenenfalls wird die BG dann auf das offensichtlich (zur bisherigen Betrachtung) gestiegene Berufsrisiko reagieren, in dem die Einstufung nach “risikoreicher” geändert und damit die zu zahlende Prämie erhöht wird.

    Dummes Beispiel für die zweite Variante: Ein Berufskraftfahrer kann so sicher fahren wie er will, wenn er passiv in einen Unfall verwickelt wird (und dabei “erkrankt”) ist es ein Berufsunfall. Diese Situation könnte man nur noch ver(schlimm)bessern, in dem die BG Berufskraftfahrern das Berufskraftfahren verbietet, was natürlich unsinnig ist. Daher gibt es für unterschiedliche Berufe unterschiedliche Berufsunfallrisiko-Klassen, die sich in den durch den Arbeitgeber zu zahlenden Prämien ausdrückt.

  9. #9 Karl Mistelberger
    mistelberger.net
    4. Juni 2019

    Die Leukämie könnte auch von Monsanto verursacht worden sein.

  10. #10 MartinB
    https://scienceblogs.de/hier-wohnen-drachen
    4. Juni 2019

    @gedankenknick
    Danke für die Infos.
    Die Unterweisung in Sachen Leitern und generell “wie sterbe ich nicht bei der Büroarbeit” muss ich auch einmal pro Jahr halten…

  11. #11 Braunschweiger (DE)
    4. Juni 2019

    Wenn einer sich für Ionisierende Strahlung interessiert, dann hat er natürlich auf gaaar keinen Fall schon damit experimentiert, denn sonst könnte er ja keine Berufskrankheit bekommen, sondern nur eine Hobbykrankheit. Naaaein, ein solcher hat erst im Beruf damit hantiert, denn da sind ja immer (in Deu-Land) die Vorsichtsmaßnahmen viiiel besser. So kann also gar nichts passieren, oder es ist eben eine Berufskrankheit. 😉

    Auf jeden Fall gute Besserung!

  12. #12 Peter K.
    Titz
    4. Juni 2019

    Hallo Tobias,
    der Widerspruch scheint mir logisch und faktisch fundiert und verrät natürlich die Fachkompetenz, die aus Deiner Arbeit resultiert.
    Die Crux des Verfahrens wird aber darin bestehen, wie hoch man die Wahrscheinlichkeit einschätzt, dass Du Dir im irgendwo im Ausland (wahrscheinl. mit geringeren Sicherheitsstandards als in D.) “etwas eingefangen” haben könntest (ein paar hundert mS/a durch inkorporierte Teilchen z.B.) Ich weiß nicht wie man eine solche Wahrscheinlichkeit berechnen sollte (auch wenn es dafür vermutlich Spezialisten oder Statistiken geben könnte).
    Außerdem gibt es ja auch Hinweise, dass die ALL durch chemische Intoxikation (Benzol z.B.) oder durch Viren verursacht sein könnte.

    OT: Ich sah mir jüngst mal eine Doku an über Sellafield (früher Winscale) an. Es ist ja bekannt, dass das Unternehmen mindestens in der Vergangeheit ihren radioaktiven Müll (Plutonium, Strontium etc.) in der Irischen See entsorgt hat. Ebenfalls bekannt ist die Häufung von Leukämieerkrankungen von Kindern und Jugendlichen rundum Sellafield. Trotz eindeutiger statistischer Zusammenhänge ist nichts Juristisches passiert.

    Solagen Du es spielerisch angehst, spricht nichts gegen eine angestrebte juristische Aufarbeitung. Die Frage ist nur, ob Dir das nicht zuviel Energie raubt, z.B. um wieder beruflich Fuß zu fassen.

    Alles Gute für Dich#
    Gruß
    Peter

  13. #13 Anonymous
    4. Juni 2019

    Hi Tobias, wurden mal Chromosomenanalysen deiner Leukamiezellen gemacht? Kann eventuell helfen (oder schaden, je nachdem ;9 )

  14. #14 Tobias Cronert
    4. Juni 2019

    @MartinB: Ja, unterm Strich würde das bedeuten, dass beim Strahlenschutz nicht alles optimal gelaufen ist und es in Zukunft verbessert werden muss um die Kollegen zu schützen. Vor dem Widerspruch habe ich mich mit meinem Institut abgesprochen und wir sind der Meinung, dass es für das Institut von Vorteil ist, wenn wir das genau so analysieren, auch wenn wir im Zweifelsfall in unserer Arbeit eingeschränkt werden.

    @Karl Mistelberger: Tja, ich wohne ja quasi auf der anderen Rheinseite von Bayer und war auch oft im Rhein schwimmen … nicht der BG sagen *pssssst*

    @Braunschweiger: Na dafür gibt es in den Risikoprogrammen eine eigenen Spalte, wo man seine Hobbyexposition eintragen kann. 😉 Nicht das die BG fürs Hobby zahlen müsste.

    @Peter K: Die offizielle Variante ist eben die Wahrscheinlichkeiten über die Risikoprogramme zu quantifizieren. Da arbeite ich mich gerade rein und werde die hier auch vorstellen, sobald ich das für mich durchgerechnet habe. Benzol (und andere chemische Intox-Sachen) wurden von den BG auch abgefragt. Das war für mich auch relevant, aber da benutzen die Risikotabellen und meine chemische Exposition war derart gering, dass man da eigentlich nicht wieder drauf gucken muss. Viren? Tja, ich glaube da hat es bei mir kein berufliches Risiko gegeben.

    Der Plan ist es einfach sein zu lassen, falls es zu viel Arbeit und keinen Spaß mehr macht. Ich habe da ja zum Glück keinen Druck.

    @Anonymous: Danke für das Angebot. Eine Chromonomenanalyse ist Standard um die Marker zu bestimmen und nachher immer wieder anhand der BCR/abl Dislocation die MRD festzulegen. Dazu kommt dann idr. alle 4 Wochen noch eine komplette Chimerismusanalyse. Ich werde da schon sehr verwöhnt.