Lieber Notfallsanitäter Peter,

Ich bin Olli und ich bin Sanitäter. Ich bin im Ehrenamt zu Hause und Tatüü-Tataa-Brumm-Brumm fahre ich nur für den Katastrophenschutz (und auch in 2020 wieder zwei Wochen lang im Urlaub von meinem normalen Job, falls alles klappt). Kurz nachdem Du’s hochgeladen hattest habe ich durch Zufall von Deinem Video gehört und es mir auch gleich angesehen. Was soll ich sagen: Du sprichst mir aus der Seele. Ich kenne Dein Problem und ich bin völlig auf Deiner Seite. Ich bin zwar nur eine der kleineren Kerzen auf dem großen Medizinkuchen, aber ich schließe mich Doc Caro an: Du bist kein Krankenwagenbelademeister, Du bist Notfallsanitäter (ja, so heister).

Über Weihnachten und Neujahr hatte ich keine Zeit, was dazu zu schreiben, aber wieder im grauen Alltag angekommen dachte ich mir – da ich in 2019 überhaupt nix in diesem Blog veröffentlicht habe – nutze ich die Zeit und Drücke Dir meine Solidarität aus. Ich denke, dass Du ein ganz wichtiges Thema angesprochen hast: Dein Problem ist, dass Du zwar sehr gut für Notfälle aller Art ausgebildet wurdest, aber de jure bei so gut wie jeder Behandlung mit einem Bein im Knast stehst, weil Du nun mal kein Arzt (oder, das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, Heilpraktiker) bist. Und das ist schlecht.

Nun ist die Medizin traditionell sehr viel strenger hierarchisch organisiert als z.B. die Industrie. Ein Äquivalent zur strengen Trennung zwischen Arzt und nicht-Arzt gibt es so bei uns so nicht. Qualifikationen und Berechtigungen hängen praktisch nie am Titel, sondern leiten sich aus Erfahrung und Weiterbildungen aller Art, vom Tageskurs bis zum Studium ab. Ob jemand Handwerker ist, Techniker oder Doktor spielt z.B. für die Benennung zur Benannten Person nach Betriebssicherheitsverordnung im ersten Moment keine Geige. In der Medizin ist das anders. Und im Rettungsdienst sowieso. Hier wird klar unterschieden zwischen Arzt und nicht-Arzt. Ich denke, es ist vielleicht ganz sinnvoll, einen Blick auf die Geschichte des modernen Rettungsdienstes in Deutschland zu werfen, um zu verstehen, was das Problem ist, wo es herkommt und wie man es angehen könnte.

Versetzen wir uns geistig in das Jahr 1955: International ist der Transport von Kranken und Verletzten in die Behandlungszentren meistens so organisiert, dass entweder private Anbieter oder die Krankenhäuser selbst Ambulanzen vorhalten. Die Fahrzeuge sind in der Regel nur von einem einzelnen Fahrer besetzt, der den Patienten während der Fahrt über den Rückspiegel im Auge behält. Die Fahrzeuge sind rein auf Transport ausgelegt, es gibt keinerlei diagnostische oder apparative Ausrüstung. Die Spanne der medizinischen Qualifikation des Fahrers reicht von “gut ausgebildet und erfahren” (meistens die alten Sanitäter aus der Armee) bis zu “nicht vorhanden”. Dementsprechend bringen die Ärzte den Sanitätern ein höchst unterschiedliches Maß an Vertrauen entgegen. Es gibt keinen gemeinsamen Maßstab, an dem sich alle messen lassen können und somit auch keine Vergleichbarkeit. An eine präklinische Behandlung oder einen qualifizierten Transport, gar an schnelles Eingreifen in kritischen Situationen und möglichst noch während der Fahrt ist nicht zu denken.

Um dieses Manko zu beheben startete die Stadt Köln in 1957 ein Experiment: Man rüstete einen kleinen Lastwagen so aus, dass eine rudimentäre Behandlung vor Ort möglich war, d.h. Sauerstoff, diagnostische Werkzeuge, Verband- und Schienenmaterial. Besetzt wurde dieses Fahrzeug permanent von einem Notarzt und zwei Sanitätern. Der Notarztwagen war geschaffen.

Besetzen sollten das neue Fahrzeug zwei Saniäter und ein Notarzt. Der Doktor war damit mobil. So stand schon mal ein hochqualifizierter Experte für die Notfallversorgung zur Verfügung, aber das Rettungsdienstsystem als solches hatte immer noch eine Schwierigkeit und das war die medizinische Qualifikation der Sanitäter. In Abwesenheit einer bundes- oder zumindest länderweiten Regelung schufen sich die Städte und Gemeinden, in manchen Fällen sogar die Krankenhäuser selbst, Standards nach denen die Sanitäter ausgebildet wurden. Bundesweit betrachtet führte das natürlich zu gewaltigen Unterschieden. So konnte es sein, dass ein Notarztwagen in Ludwigshafen mit hervorragend ausgebildeten Sanitätern besetzt war, die dem Arzt bei allen Maßnahmen gut zur Hand gehen konnten und auf der anderen Seite des Rheins, in Mannheim, Sanitäter fuhren, die die Lizenz hatten, im Notfall die Sauerstofflasche aufzudrehen. Das war natürlich ein äußerst unbefriedigender Zustand.

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Kommentare (7)

  1. #1 Omnivor
    Am 'Nordpol' von NRW
    13. Januar 2020

    Ein Notfallsanitäter müsste doch die Heilpraktikerprüfung schneller ablegen können, als andere auf dem Scheißhaus benötigen.

  2. #2 Joseph Kuhn
    13. Januar 2020

    Schöner informativer Beitrag, danke.

  3. #3 rolak
    14. Januar 2020

    Schöner

    Naja, bis auf diese Selbstzerfleischung “2019 überhaupt nix” ;•)

  4. #4 RPGNo1
    14. Januar 2020

    @Oliver Gabath

    Zunächst einmal: Herzlich willkommen zurück im Blog.

    Und dann: Vielen Dank für den Beitrag. Mir war nicht bewusst, dass Notfallsanitäter teilweise so in der Luft gelassen werden, was ihre Möglichkeiten zu medizinischen Notfalleingriffen angeht.

    Dass Heilpraktiker, die lediglich nachweisen müssen, dass sie keine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen, besser gestellt sind als ein intensiv ausgebildeter Notfallsanitäter lässt mich hingegen nur fassungslos den Kopf schütteln.

  5. #5 Ferl
    14. Januar 2020

    Entweder ein Trollbeitrag oder jemand wollte mal was noch sagen dürfen. Dafür schaff Dir bitte Dein eigenes Medium, Ferl, auf meinem ist dafür kein Platz (Davon abgesehen war’s in der Sache völliger Quatsch) – Oliver Gabath

  6. #6 Grim
    19. Januar 2020

    Um ehrlich zu sein bin ich mit der aktuellen rechtlichen Situation was Notfallsanitäter auch nicht ganz zufrieden, aber ich finde in diesem Lied wird doch übertrieben. Denn ja nach Par. 4 Abs. 2 Nr. 2c werden nicht überall viele Maßnahmen freigegeben. Hier zum Bsp. ist die aktuelle Situation in Bayern nachzulesen (https://www.aelrd-bayern.de/index.php?option=com_content&view=article&id=268:notsang&catid=80&Itemid=556).
    Aber gleichzeitig wurde mit dem NotSanG auch die Argumentationsgrundlage für ein Handeln nach 34StGB gestärkt. Der Notfallsanitäter hat als Ausbildungsziel das “Durchführen medizinischer Maßnahmen der Erstversorgung bei Patientinnen und Patienten im Notfalleinsatz und dabei Anwenden von in der Ausbildung erlernten und beherrschten, auch invasiven Maßnahmen, um einer Verschlechterung der Situation der Patientinnen und Patienten bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung vorzubeugen, wenn ein lebensgefährlicher Zustand vorliegt oder wesentliche Folgeschäden zu erwarten sind,”.
    Wer jetzt wie im Lied geschildert neben einem Pat. mit stärksten Schmerzen sitzt und trotzdem, dass er die Maßnahme gelernt hat und sie beherrscht etc. sie nicht anwendet ist imho für mich nahe am Tun durch Unterlassen.

    • #7 Oliver Gabath
      3. Februar 2020

      Handeln nach §34 StGB ist nicht das Problem – strafrechtlich kann sich auch ein Rettungssanitäter oder gar völliger Laie darauf berufen, wenn die Maßnahme angebracht erscheint. Das hindert aber den Arbeitgeber nicht daran, ihn wegen Überschreitung seiner Kompetenzen und Verletzung des Arbeitsvertrags zu kündigen, denn das Arbeitsrecht gehört zum Zivilrecht und da gibt es keinen rechtfertigenden Notstand. So geschehen mit diversen Rettungsassistenten, die sich auf ihre Notkompetenz berufen haben und dieses Damoklesschwert hängt auch über den Notfallsanitätern aus Gründen, die Sie selbst genannt haben. In Bayern steht z.B. Midazolam nicht auf der Liste, folgerichtigerweise also auch nicht Esketamin. Das Mittel der ersten Wahl beim Traupatienten fällt damit flach. Dito bei Kolikschmerzen, da Metamizol auch nicht drauf steht. Also bleiben nur Priritramid, Fentanyl oder gar nix und gleich Opioide rauszuhauen sollte auch nicht die Lösung sein. Was also tun mit den starken Schmerzen, die noch nicht die stärksten sind? Überhaupt ist die Liste, verglichen mit RLP oder Ba-Wü ziemlich dünn – vielleicht ist das ein Grund, warum die ÄLRD in Bayern sich alle darauf einigen konnten.