In der nahen Zukunft könnten CBD-haltige Produkte in die Kategorie „novel food“ fallen, also als neuartige Lebensmittel bezeichnet und verkauft werden. Das bedeutet allerdings vorerst nur: CBD-Produkte in Deutschland zählen zu diesen neuartigen Lebensmitteln. Die Hanfpflanze selbst ist hingegen kein neuartiges Lebensmittel. Welche neue europäische CBD-Gesetzgebung sich dahinter verbirgt, verrät der folgende Beitrag.

CBD-haltige Produkte sind auf dem Weg aus der rechtlichen Grauzone. Mit einer Anerkennung als neuartiges Lebensmittel könnte der Markt sich deutlich verändern. (Quelle: pixabay.com © subcom810 [CC0 Public Domain])

CBD-Produkte werden „novel food“ – als Antwort auf die hohe Nachfrage

Die Kategorisierung von CBD-Produkten als „novel food“ fußt auf einer recht simplen Ausgangssituation. Die Nachfrage nach CBD-haltigen Produkten ist – spätestens seit der strengen Abgrenzung von THC – stets gestiegen. De facto gibt es mittlerweile diverse CBD-haltige Produkte auf dem Markt. Die Regulierung dieser Produkte ist allerdings nur dann möglich, wenn sie als „novel food“ gelten, denn Lebensmittel und sogar Nahrungsergänzungsmittel dürften ohne Genehmigung in Verkehr gebracht werden. „Novel food“ hingegen soll – zum Schutz der Gesundheit der Menschen, wie es in einer Vorlage des Bundestags heißt – jedoch nur mit einer Zulassung veräußerbar werden. Als neuartiges Lebensmittel gelten Nahrungsmittel, die es – grob gesagt – vor 1997 noch nicht gab bzw. Lebensmittel, die aus Pflanzen bestehen oder während der Herstellung aus Pflanzenteilen erzeugt werden.

CBD-haltige Produkte sind „novel food“, Hanf nicht

Die Kategorisierung als „novel food“ gilt übrigens nur für CBD-haltige Produkte und nicht etwa für Hanf an sich. Der Anbau von Hanf ist hingegen nach wie vor so geregelt, dass es eine bestimmte Auswahl an Hanfpflanzen gibt, die zum Anbau erlaubt sind. Als neuartige Lebensmittel gelten diese Produkte allerdings nicht. CBD-haltige Produkte gab es – laut der Prüfungskommission – vor dem Jahr 1997 noch nicht. Dementsprechend fallen alle CBD-haltigen Produkte – Öle, Kapseln, Blüten und Co. – in die Kategorie der neuartigen Lebensmittel.

Das bedeutet die Kategorisierung als „novel food“

Der Stempel „neuartiges Lebensmittel“, mit dem CBD-Produkte und CBD-haltige Produkte versehen werden könnten,  bedeutet, dass diese Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel auf europäischer Ebene zugelassen würden. Das europäische Zulassungsverfahren umfasst einen Zulassungsantrag, der aufzeigt, dass das neue Produkt kein Sicherheitsrisiko birgt. Diesem Antrag folgt eine sogenannte Risikobewertung durch die EFSA, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit. Eine Stellungnahme der EU-Kommission und weitere bürokratische Schritte folgen vor der Zulassung des neuartigen Lebensmittels. Wichtige Entscheidungskriterien auf dem Weg zu Zulassung oder Ablehnung sind das Sicherheitsrisiko, das das Produkt möglicherweise birgt, der klare Nutzen des Nahrungsergänzungs- oder Lebensmittels sowie die Tatsache, dass das Produkte sich nicht nachteilig auf die Ernährung auswirkt, wenn das neue Produkt ein altes Produkt ersetzen soll.

Rückblick: Vom Betäubungsmittel zum neuartigen Lebensmittel

Für CBD-haltige Nahrungsergänzungs- und Lebensmittel war der Weg steinig. Noch im Jahr 2020 stand die Klassifizierung als Betäubungsmittel im Raum. Doch die Suchtstoffkommission der EU verwarf letztlich die Annahme, dass es sich bei CBD-Produkten um Betäubungsmittel handelte – und machte so erst den Weg frei für das nicht minder aufwändige Novel-Food-Verfahren. Zeitgleich ging ein wahrer Ruck durch die Cannabis-Politik. In einigen Ländern wurde Marihuana zum Genussmittel deklariert und in diesem Atemzug auch ein Stück weit legalisiert. Auch dem medizinischen Cannabisgebrauch steht nun vielerorts nichts mehr entgegen. Die Anerkennung als Nahrungsmittel könnte vergleichsweise schnell funktionieren, denn das Novel-Food-Verfahren war bereits vorbereitet.

Die EU-Verordnung steht an – doch welchen Effekt wird sie haben?

Das Registrierungsverfahren hat einen doppelten Effekt: Zum einen soll der Anbau von Cannabispflanzen, die weniger als 0,2 Prozent THC beinhalten, und der Verkauf von Lebens- und  Nahrungsergänzungsmitteln ermöglicht werden. Im Zuge des Registrierungsverfahrens werden Leitlinien, Richtlinien und Grenzwerte eruiert, festgelegt und zusammengetragen, an die sich alle Produzenten künftig halten müssen. Darunter fallen Herkunft und Reinheit der Produkte ebenso wie die Produktregistrierung.

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