Wenn wir heute über die Situation von Frauen in der Wissenschaft reden, dann wird häufig auf den bedauernswert niedrigen Frauenanteil von gerade einmal 15% unter den Professuren verwiesen. Und auch andere Zahlen und Daten belegen, dass wir von einer wirklichen akademischen Gleichberechtigung noch weit entfernt sind.


Dabei vergessen wir manchmal, dass sich Frauen die Beteiligung in der Wissenschaft erst mühsam erkämpfen mussten. Noch vor wenigen Generationen war die Immatrikulation an Universitäten Männern vorbehalten. Eva Matthes rekonstruiert die ersten Schritte der Frauen auf dem Weg zu akademischer Anerkennung und Gleichberechtigung.

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In Gesprächen mit Frauen werden als ein Haupthindernis für die akademische Laufbahn von Frauen häufig die fehlenden Vorbilder und damit die fehlende Orientierung an weiblichen Biographieverläufen an der Universität genannt.

Inzwischen nehmen zwar mehr Frauen als Männer ein Studium auf – in dieser Hinsicht fehlt es also nicht mehr an Vorbildern – aber schon auf Lehrstuhlebene und erst recht aber in Leitungs- und hochschulpolitischen Entscheidungsgremien sind die Frauen in der Unterzahl. Der Weg bis zur gleichberechtigten Präsenz von Frauen in allen universitären Bereichen wird wohl steinig bleiben.

Blick zurück auf die ersten Schritte der Frauen an der Universität.

Allerdings wurde in den vergangenen 100 Jahren doch sehr vieles für die Frauen an den Universitäten erreicht. Zwar nicht alles, aber immerhin – blicken wir nun zurück zu den ersten Schritten der Frauen an der Universität.

„Der geistige Fortschritt geht vom Süden aus”

Am 21. September 1903 unterzeichnete Prinzregent Luitpold mit einem knappen “Genehmigt” eine Vorlage des Bayerischen Kultusministeriums, nach der “vom Wintersemester 1903/04 an Damen, welche das Reifezeugnis eines deutschen humanistischen Gymnasiums oder eines deutschen Realgymnasiums besitzen, zur Immatrikulation an den bayerischen Universitäten zugelassen werden”.


Das klingt zunächst fortschrittlich und ein Kommentator schrieb hierzu: “Es geht ein geistiger Fortschritt vom Süden aus”. Das ist nicht ganz verkehrt, denn in anderen Ländern erfolgte die Zulassung von Frauen zum ordentlichen Universitätsstudium noch später. In Württemberg erst 1904, in Sachsen 1906, in Thüringen 1907, in Hessen und Preußen 1908 und in Mecklenburg 1909.

Allerdings war ehrlicherweise das Großherzogtum Baden Vorreiter: es hatte als erstes deutsches Land die gesetzlichen und strukturellen Voraussetzungen für eine Gleichstellung des höheren Mädchen- mit dem höheren Knabenschulwesen schon im 19. Jahrhundert geschaffen. Der badische Staat anerkannte das 1893 eröffnete erste deutsche Mädchengymnasium in Karlsruhe, das als sechsjähriges humanistisches Gymnasium konzipiert war und mit dem Abitur abschloss.

Am 28. Februar 1900 verfügte Baden schließlich:

“Frauen, welche ein anerkanntes Reifezeugnis vorzulegen vermögen, sind versuchs- und probeweise zur Immatrikulation an den beiden Landesuniversitäten [Heidelberg und Freiburg] zugelassen.”

Allerdings war die formelle Öffnung der Universitäten nur ein sehr begrenzter Fortschritt. Die Etablierung von Bildungseinrichtungen für Mädchen, die zur allgemeinen Hochsculreife führten, ging nur schleppend voran. Und folglich konnte in den Anfangsjahren des 20. Jahrhunderts nur eine verschwindende Minderheit deutscher Frauen ein Abiturzeugnis nachweisen.

So blieb den allermeisten studierwilligen Frauen weiterhin nichts anderes übrig, als – anstelle der Immatrikulation – sich darum zu bemühen, als Hörerin zugelassen zu werden. Im Wintersemester 1903/4 besuchten 107 Hörerinnen und 29 Studentinnen die drei bayerischen Universitäten. Noch 1910/11 überstieg die Gesamtzahl der Hörerinnen (301) die der Studentinnen (236) erheblich.

Zunächst wurden die meisten studierwilligen Frauen nur als “Hörerin” zugelassen. Gleichberechtigte Studenten waren sie damit nicht.

Was hatte es mit den “Hörerinnen” auf sich? Kurz gesagt: Die Institution der “Hörerin” unterstreicht den Ausnahmecharakter von Frauen an der Universität, die “Studentin” erhebt den Anspruch einer gleichberechtigten universitären Existenz.

Akademikerinnen zweiter Klasse

Dem mit der Einführung des Immatrikulationsrechts für Frauen verbundenen Anspruch auf universitäre Gleichberechtigung wurde auch noch dadurch entgegengewirkt, dass Frauen zunächst noch nicht zu den juristischen und auf das Lehramt bezogenen Staatsprüfungen zugelassen wurden. Auch immatrikulierte Frauen hatten also den Status von “Akademikern zweiter Klasse”. Zudem blieb die formale Benachteiligung der Studentinnen eingebettet in frauenverachtende Anschauungen.

Im Folgenden will ich mich nun der Frage zuwenden, warum (bürgerliche) Frauen im 19. Jahrhundert an die Universitäten drängten und sich nicht mehr damit abzufinden bereit waren, dass die Universität – wie über die vergangenen Jahrhunderte hinweg – eine Männerinstitution war.

2. Der Kampf bürgerlicher Frauen um den Zugang zu den Universitäten

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass sich für studierwillige Frauen im 19. Jahrhundert die Situation gegenüber vergangenen Jahrhunderten gewissermaßen nochmals verschärfte. Bis dahin war nämlich der Besuch der Universität an keine spezifischen staatlichen Zulassungsbedingungen gebunden. Nun aber führte die staatliche Institutionalisierung des Schulwesens und das Abitur – das zunächst ausschließlich am humanistischen Gymnasium erworben werden konnte – dazu, dass Mädchen die ordentlichen Zugangsvoraussetzungen für ein Studium gerade nicht aufbringen konnten.

Paradox: Für den Besuch der Universität wurde im 19. Jh. das Abitur an einem humanistischen Gymansium verlangt. Das stand allerdings nur Jungen offen.

Gleichzeitig drängten jedoch im 19. Jahrhundert zunehmend bürgerliche Frauen in die Arbeitswelt. Den Hintergrund hierfür bildete die Erwerbslosigkeit und Armut unverheirateter Frauen in bildungsbürgerlichen Schichten.

Strukturwandel der bürgerlichen Familie

Der Wandel der bürgerlichen Familie führte dazu, dass sich für unverheiratete Frauen die Notwendigkeit ergab, in der Zeit zwischen Beendigung der Schule und einer eventuellen Eheschließung berufstätig zu sein. Die Bildungs- und Berufsmöglichkeiten für Mädchen und Frauen waren allerdings sehr eingeschränkt. Nur die Berufe der Gouvernante, Gesellschafterin und Lehrerin waren am Ende des 19. Jahrhunderts für ledige Frauen aus dem Bürgertum zugänglich. Alle diese Positionen waren schlecht bezahlt.

In diesem Zusammenhang ist auch die erste bürgerliche Frauenbewegung zu verstehen. Ihr Anliegen war es, die Situation der bürgerlichen Töchter über eine qualifizierte Schul- und Hochschulbildung sowie eine ihrem gesellschaftlichen Status angemessene und anerkannte Erwerbstätigkeit zu verbessern. Auguste Schmidt verlangte bei der Gründung des “Allgemeinen Deutschen Frauenvereins” in Leipzig 1865 die Öffnung der “Arena der Arbeit” für die “höheren Töchter”.

In diesem Sinne beschloss die Leipziger Frauenkonferenz:

“§ 1. Wir erklären die Arbeit, welche die Grundlage der ganzen neuen Gesellschaft sein soll, für eine Pflicht und Ehre des weiblichen Geschlechts (und) nehmen das Recht der Arbeit in Anspruch und halten es für notwendig, dass alle der weiblichen Arbeit im Wege stehenden Hindernisse entfernt werden”.

Auf dieser Basis entstanden in vielen Städten Frauenvereine. Am entschiedensten trat der 1888 von Johanna Kettler in Weimar gegründete “Deutsche Frauenverein Reform” für die Zulassung “des weiblichen Geschlechts zum Besuch deutscher Universitäten” und “in logischer Folgerung” zugleich auch für die Errichtung von zur Hochschulreife führender Mädchengymnasien ein.
In zahlreichen Städten gründeten sich Initiativen und Vereine, die Ende des 19. Jahrhunderts immer vehementer die Gründung von Mädchengymnasien einforderten und insgesamt eine Frauenbildungs-Reform anmahnten.

Mit Beharrlichkeit zum Erfolg: Die ersten Mädchengymnasien werden eingeführt

Den meisten Vereinen ging es dabei gar nicht um Zulassung zu allen akademischen Berufen, vordringlich ging es um die Schaffung von erweiterten Berufsmöglichkeiten für Frauen, weniger um den Gedanken der Frauenemanzipation.

Der anhaltende Druck, die Petitionen und Positionspapiere hatten in der Summe aber doch Erfolg. In Bayern und andernorts wurden letztlich doch Mädchengymnasien eingeführt und auch das Immatrikulationsrecht auf Frauen ausgeweitet.

Im nächsten Artikel berichtet Eva Matthes über die Widerstände gegen das Frauenstudium und die Situation für Wissenschaftlerinnen und Studentinnen unter den Nazis.
» Literatur

Prof. Dr. Eva Matthes hat seit dem Jahr 2000 einen Lehrstuhl für Pädagogik an der Universität Augsburg. Sie ist u.a. Expertin für die Bildungs- und Erziehungsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts.