Heute wird – Ausnahmen bestätigen die Regel – kaum noch angezweifelt, dass Frauen ihren Weg auch in Universitäten und Forschung gehen können.


Eva Matthes skizziert, mit welchen obskuren, heute nur noch lächerlich erscheinenden Argumenten zu Beginn des 20. Jahrhunderts versucht wurde, den Anspruch von Frauen auf höhere Bildung abzuwehren.

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Wir haben inzwischen gehört, warum es Initiativen für eine akademische Bildung von Frauen gab – es gab allerdings auch viele Gegenstimmen. Ganz entscheidend war hierbei immer die Konkurrenz, die Männer durch die Frauen fürchteten. Scharfe Gegner einer akademischen Bildung für Frauen waren von daher vorrangig Gymnasiallehrer und Ärzte.

Erstere fürchteten, dass Frauen, die bisher den Volksschullehrerinnenberuf erlernten, in die höhere Laufbahn der Gymnasiallehrerin drängen würden. Ärzte hatten die Konkurrenz bereits durch im Ausland ausgebildete und im Deutschen Reich praktizierende Ärztinnen zu spüren bekommen. Den Gegnern ging es also nie ausschließlich um die Frage, ob Frauen zum Studium berechtigt seien, vielmehr stand die Ausübung eines akademischen Berufs im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen. Die Männer reagierten auf die Gefährdung ihrer Alleinvertretungsansprüche nach dem Motto: “Wo Gleichheit [und damit Konkurrenz; E. M.] droht, muss Natur her!”

Abwehrkampf der männlichen Besitzstandswahrer: “Ein Studium widerspricht der Natur der Frau…”

Es ging also darum zu “beweisen”, dass ein Universitätsstudium der Natur der Frau widerspricht. Theodor von Bischoff (1807-1882), ein im In- und Ausland anerkannter Anatom und Physiologe, der an der Universität München lehrte, war einer der ersten, der aus Ergebnissen der vergleichenden Gehirn- und Schädelanatomie die intellektuelle Unzulänglichkeit von Frauen für ein Studium und die Ausübung eines akademischen Berufes folgerte.

“Es fehlt dem weiblichen Geschlechte nach göttlicher und natürlicher Anordnung die Befähigung zur Pflege und Ausübung der Wissenschaften und vor Allem der Naturwissenschaften und der Medicin. Die Beschäftigung mit dem Studium und der Ausübung der Medicin widerstreitet und verletzt die besten und edelsten Seiten der weiblichen Natur, die Sittsamkeit, Schamhaftigkeit, Mitgefühl und Barmherzigkeit, durch welche sich dieselbe vor der männlichen auszeichnet. Die Bildung weiblicher Ärzte läßt sich mit unseren staatlichen Einrichtungen auf Schulen und Universitäten nicht vereinigen.

Ihre Theilnahme an dem an denselben ertheilten Unterricht stört und hindert denselben in unerträglicher Weise, und gefährdet das sittliche Wohl der männlichen Theilnehmer auf das allerschlimmste. Die Überladung des ärztlichen Standes mit unbefähigten halbgebildeten weiblichen Handwerkern, wie sie allein von dem weiblichen Geschlechte zu erziehen sind, hemmt und stört die Fortbildung der ärztlichen Wissenschaft und Kunst auf das Schädlichste.” (Bischoff, T.: Das Studium und die Ausbildung der Medicin durch Frauen 1872)

Die Schriftstellerin und Frauenrechtlerin Hedwig Dohm hielt von Bischoff folgerichtig Konkurrenzangst entgegen.

“Sind die Männer wirklich das höhere Geschlecht, das heißt, mit höheren Kräften für alle die Fächer begabt, von denen sie die Frauen ausschließen, so brauchen sie doch die Concurrenz nicht zu fürchten, im Gegentheil, die Frauen werden ihnen zur Folie dienen; sind ihre Kräfte aber nicht höher, so setzen sie sich dem Verdacht aus, daß sie die Frauen einsperren, damit dieselben ihnen die Preise nicht verderben, und ihr Verhalten wird zur Gewaltthat, zur widerrechtlichen Aneignung eines Monopol”. (Dohm, H.: Die wissenschaftliche Emancipation der Frau 1874)

Obskure Argumente: “Wissende” Frauen büßen ihre (sexuelle) Attraktivität ein…

Weitere Stellungnahmen, wie die von Prof. Dr. med Lewin, zeigten die Befürchtungen der Männer, dass sie wissenden Frauen, Akademikerinnen gegenüber keine Erregbarkeit, keine sexuelle Lust mehr verspüren könnten, da hierfür ein Gefühl der Unterlegenheit der Frau wohl unverzichtbar erscheint.

“Eine Frau, die über die Anatomie der Geschlechsteile nicht allein des Weibes, sondern auch des Mannes orientiert ist und über das Mysterium des Geschlechtsaktes ohne Erröten sprechen kann, wird den Mann, wann nicht immer abstoßen, so doch immer kalt lassen”. (Prof. Dr. med Lewin 1897)

Auch wenn heute wohl kein Mann in Deutschland mehr wagte, öffentlich eine ähnliche Aussage zu tätigen, sind damit verbundene Ängste und – quasi als Entlastung – das Weibliche betonende Erwartungshaltungen gegenüber Frauen durchaus präsent. Und es können auch heute noch sehr viele Hochschullehrerinnen ihre individuellen Bestätigungen hierzu beitragen.

4. Die Weiterentwicklung des Frauenstudiums von 1903 bis zum Ende der NS-Zeit

Doch trotz aller Proteste – die Reform von 1903 wurde von vielen als Anspruch der Mädchen auf wissenschaftliche Bildung verstanden. In den ersten Jahren studierten mehr als die Hälfte der Frauen Naturwissenschaften, doch wuchs der Anteil bald nicht mehr so schnell wie in den Geisteswissenschaften.

An den theologischen und juristischen Fakultäten studierten wegen ihrer beruflichen Perspektivlosigkeit fast keine Frauen. Erst 1922 wurden Frauen zum Referendariat und zur Staatsprüfung für den höheren Justiz- und Verwaltungsdienst zugelassen.
Die soziale Herkunft der Studentinnen konzentrierte sich auf die Beamtenschaft und die freien Berufe. Ihre Väter waren Professoren, Gymnasiallehrer, Rechtsanwälte, Ärzte, Fabrikanten oder Rittergutsbesitzer, die sich ein Studium ihrer Töchter leisten konnten.

Die Motive für ein Studium und die Fächerwahl waren unterschiedlich. Sie reichten von dem Wunsch, einer wissenschaftlichen Neigung nachzugehen über die Absicht, einen akademischen Beruf außerhalb der Universität zu ergreifen bis zu dem Anliegen, die Zeit bis zur Ehe sinnvoll auszufüllen. Manche brachen ihr Studium mit der Heirat oder der Geburt eines Kindes ab.

Häufig versuchten Studentinnen durch Anpassung in Kleidung und Verhalten sich dem männlichen, akademischen Habitus anzupassen.

Nicht selten versuchten die ersten Studentinnen durch Anpassung an die Sitten und Gebräuche, ja selbst an die Kleidung der männlichen Kommilitonen als das “andere Geschlecht” an der Universität nicht aufzufallen, ihren Geschlechtscharakter – zumindest innerhalb des wissenschaftlichen Bereiches – zu neutralisieren. Aufschlussreich ist auch folgende Aussage Elisabeth Flitners:

“Als in unserem Freundeskreis bekannt wurde, daß ich Abitur machen und studieren wolle, verblüffte uns Otto Herbig, der Maler, durch den […] Ausruf: ,Wie schade!’ und begründete sein Bedauern auf Fragen hin mit: ‘Da wird man [er meinte allerdings nur: frau; E. M.] doch so häßlich’.” (Flitner 1988, S.153).

Während des Ersten Weltkriegs stieg die Zahl der studierenden Frauen relativ stark an – in Würzburg etwa lag er bei ca. 25%, obgleich nicht nur Studenten Kriegsdienst leisteten, sondern auch Studentinnen in Hilfsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder in Rüstungsbetrieben arbeiteten. Die Studienbedingungen verschlechterten sich deutlich unter den Folgen des Ersten Weltkriegs.

“Als ich im Herbst 1917 nach München kam, saßen in den Hörsälen Frauen und Kriegskrüppel. Die Studenten hungerten und froren in ihren schlecht geheizten Buden und in den schlecht geheizten Hörsälen und Bibliotheken.” (ehemalige Studentin Julie Meyer-Frank)

Auch fürchteten die Studenten während der Jahre des ersten Weltkriegs verstärkt die weibliche Konkurrenz.

“In Heuschreckenschwärmen fallen die weiblichen Berechtigten’ über die deutschen Universitäten her, seitdem die männlichen Berechtigten in vielen Tausenden sich aufgemacht haben, dem Vaterlande Gut und Leben zu weihen […] Während sich die Elite der deutschen Männerschaft vor dem Feind verblutet, besetzen daheim die Weibchen die Kollegienbänke, um die gelehrten Berufsarten zu feminisieren.” (Adam Röder in der Süddeutschen Conservativen Correspondenz 12. Mai 1916)

Die Weimarer Republik brachte die Frauen auf ihrem Weg zur Gleichberechtigung ein entscheidendes Stück voran. Am 12. November 1918 erhielten die Frauen per Dekret des Rates der Volksbeauftragten das allgemeine, gleiche, aktive und passive Wahlrecht. Im Art. 109 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 heißt es: “Alle Deutschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen haben grundsätzlich die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten”.

Die Weimarer Republik bringt Fortschritte

Diese Bestimmung wurde zur Grundlage der Zulassung von Frauen zu Berufen im Öffentlichen Dienst und in der Rechtspflege. Diese Entwicklungen und erweiterte Möglichkeiten, das Abitur zu erwerben, führten in der Weimarer Republik zu einer deutlichen Zunahme der weiblichen Studierenden. Auch die soziale Herkunft veränderte sich im Verlauf der Weimarer Republik; allmählich kamen auch Töchter aus den Mittelschichten an die Hochschulen.

Verzweifelte Thesen vor 90 Jahren: Die “stärkere Erregbarkeit”, die insgesamt psychische Labilität der Frau, ihre “sexuelle Bindung” behinderten ihre geistigen Fähigkeiten.

Je normaler im Laufe der Jahre das Erscheinen von Studentinnen in den Hörsälen wurde, desto stärker formierte sich auch wieder der Widerstand, der schließlich in einer in aller Öffentlichkeit geführten Kampagne gegen das Frauenstudium mündete. Hierbei wurde häufig auf die Argumentation des Berliner Gynäkologen Professor Ernst Bumm Bezug genommen, der mit einer vielbeachteten Rektoratsrede im Jahre 1917 die Gegner mit neuer Munition aus dem alten Repertoire versorgte.

Die “stärkere Erregbarkeit”, die insgesamt psychische Labilität der Frau, ihre “sexuelle Bindung” behinderten ihre geistigen Fähigkeiten. “Der vollen dauernden Hingabe ans Werk wirft sich der Körper entgegen”. Wenn die Frauen nicht mehr von den Universitäten ausgeschlossen werden könnten, dann müsse zumindest versucht werden, ihre Zahl zu begrenzen.

1926 beruft sich etwa die “Nürnberger Zeitung” in einem Bericht über “Das Schicksal weiblicher Akademiker” ausdrücklich auf Professor Bumm. Der Artikel endet mit dem Vorwurf: “Von zehn akademisch gebildeten Frauen empfängt das Land nur sechs Kinder, während es nahezu 40 erhalten würde, wenn die studierten Frauen den anderen glichen”.

Mehr Polemik in Krisenzeiten

In den Jahren der Weltwirtschaftskrise verschärfte sich die Polemik gegen das Frauenstudium zunehmend. In dem 1932 veröffentlichten Pamphlet des promovierten Juristen Manfred Rompel “Die Frau im Lebensraum des Mannes” wurden die Studentinnen als die Schuldigen für die auch unter Akademikern wachsende Arbeitslosigkeit ausgemacht. Das Abitur sei für sie zur “Modesache” geworden. Massiv kritisiert Rompel die Öffnung der höheren Lehranstalten für die Mädchen.

Es finden sich die uns bereits vertrauten Argumentationsmuster: Wo Konkurrenz droht, muss Natur her. Und so heißt es bei Rompel dann auch: Durch die immer stärkere Angleichung an das Vorbild der männlichen Bildung werde “im Mädchen der Trieb zur Weichheit, Zärtlichkeit und Hingabe gehemmt oder verdrängt.” Worum es ihm eigentlich geht bzw. was ihm im Letzten Angst einjagt, macht folgende Aussage deutlich:

“Die unvermeidliche Folge des weiblichen Massenstudiums und das Eindringen der Frau in alle männlichen Berufe sind Blaustrumpfkultur und Frauenherrschaft.”

Auch aus dem Deutschen Studentenwerk erhoben sich Stimmen, den Anteil weiblicher Studierender deutlich einzugrenzen. Diese Stimmungsmache gegen das Frauenstudium, verbunden mit der schlechten Wirtschaftslage und der hohen Akademikerarbeitslosigkeit, führte Anfang der 30er Jahre zu einem deutlichen Rückgang der Zahl weiblicher Studierender (war deren Anstieg gegenüber der Zahl männlicher Studierender in der Weimarer Republik zunächst überproportional hoch gewesen, so war nun auch der Rückgang überproportional hoch).

Frauenstudium und Wissenschaftskarrieren in Zeiten des Nationalsozialismus

Einen nochmaligen Schub erhielt diese Entwicklung durch das von den Nationalsozialisten am 25. April 1933 erlassene “Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen” mit der entsprechenden Ausführungsverordnung mit konkreten Zahlenangaben Ende des Jahres, am 28. 12. 1933. Die Verordnung trennte für den Abiturjahrgang 1934 Abitur und Hochschulreife voneinander. Letztere, und damit die Möglichkeit zu studieren, sollten vom Abiturjahrgang 1934 höchstens 15.000 Abiturienten erhalten, wobei darunter in keinem Land mehr als 10% Mädchen sein durften.

Mit diesem geschlechtsspezifischen Numerus Clausus enthielt die Verordnung eine eklatante Schlechterstellung der weiblichen Abiturienten gegenüber den männlichen. Denn sie bedeutete, dass von zu erwartenden 40.000 Abiturienten (30.000 Männer und 10.000 Frauen) zwar jeder zweite männliche Abiturient, aber nur jede siebte Abiturientin die Hochschulreife und damit einen Studienplatz erhalten würde.

Bayern durfte nach der Durchführungsverordnung insgesamt 1670 Studienplätze vergeben, also höchstens 167 an Frauen. Allerdings hob der Reichserziehungsminister, Bernhard Rust, die Verordnung bereits am 9. Februar 1935 wieder auf, sie hatte also nur für die Abiturienten und Abiturientinnen des Jahrgangs 1934 gegolten. Trotzdem hielt die Talfahrt der Zahl der Studierenden beiderlei Geschlechts, allerdings wieder überproportional des weiblichen Geschlechts, noch bis Ende der 30er Jahre an. Hierzu trug nicht zuletzt die seit 1933 nochmals deutlich verstärkte Stimmungsmache gegen studierwillige und studierende Frauen bei, die der nationalsozialistischen Ideologie korrespondierte. Diese war generell antiintellektualistisch; für die Frauen sah sie den Beruf der Hausfrau und Mutter vor.

Die Nazis verschärften die Stimmungsmache gegen studierwillige Frauen.

Das Gesetz gegen das “Doppelverdienertum” erschwerte die Berufstätigkeit verheirateter Frauen, zugleich wurde Frauen der Beruf als Richterin und als Staatsanwältin verschlossen, 1934 verheirateten Ärztinnen die Kassenzulassung entzogen.

Zur Reduktion weiblicher Studierender trug nicht zuletzt auch das “Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre” und der weiteren “Nürnberger Gesetze” vom 15. September 1935 bei, mit deren Anwendung die Zulassung von Studentinnen und Studenten jüdischer Herkunft zu Promotion und Staatsprüfungen untersagt wurde. Der Anteil der “nichtarischen” Studentinnen an der Gesamtzahl der studierenden Frauen war etwa dreimal so hoch wie bei den männlichen Studierenden.

Den Hintergrund hierfür bildete, dass das jüdische Bürgertum, der Mädchen- und Frauenbildung überdurchschnittlich aufgeschlossen gegenüberstand. Dementsprechend war auch der Anteil jüdischer Akademikerinnen relativ hoch. Mit dem Gesetz “Zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums” vom 7. April 1933 wurden Jüdinnen aus ihren universitären Ämtern oder aus ihren beruflichen Positionen vertrieben. Manche konnten sich in die Emigration retten und dort die wissenschaftliche Laufbahn beginnen, die ihnen in Deutschland versagt blieb. Einige erhielten Rufe an ausländische Universitäten. Von den 58 Wissenschaftlerinnen, die 1933 in Deutschland an Universitäten als Dozentinnen lehrten, ging ein sehr hoher Anteil ins Exil, andere wurden deportiert und in den Vernichtungslagern ermordet.

Als man Ingenieurinnen brauchte, wurden Frauen plötzlich zum Studium ermuntert…

Ende der 30er Jahre vollzog sich in der Haltung des nationalsozialistischen Staates aus funktionalen Gründen gegenüber dem Frauenstudium ein Einstellungswandel. Frauen wurden nun zur Aufnahme eines Studiums ermuntert. Die Frauen sollten den inzwischen eingetretenen Akademikermangel beheben helfen. Entgegen der bisherigen Geschlechterideologie sollten Frauen vor allem Naturwissenschaften studieren, damit sie zum Berufseinsatz in der Industrie oder in der Forschung zur Verfügung stünden.

Hierfür wurde ihnen sogar der Reichsarbeitsdienst erlassen. Vor diesem Hintergrund stieg während des Krieges der Frauenanteil kontinuierlich wieder an, bis im Sommersemester 1943 mit 25.000 Studentinnen (47,8 %) absolut und relativ mehr Frauen als jemals zuvor in Deutschland studierten. 1943 betrug der Frauenanteil an der Universität München 45 %, an der Universität Erlangen sogar 51 %.

Im ersten Artikel berichtete Eva Matthes über die Einführung des Frauenstudiums und die Widrigkeiten für bildungswillige Frauen und Mädchen. Im abschließenden Artikel beschreibt sie die Entwicklung seit Ende des Zweiten Weltkriegs.
» Literatur

Prof. Dr. Eva Matthes hat seit dem Jahr 2000 einen Lehrstuhl für Pädagogik an der Universität Augsburg. Sie ist u.a. Expertin für die Bildungs- und Erziehungsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts.

Kommentare (3)

  1. #1 Tina Guenther
    Oktober 21, 2008

    Vielen Dank für diesen informativen Artikel – als Soziologin bin ich auf Ihre Analyse der gegenwärtigen Situation der Frauen in der Wissenschaft besonders gespannt.

  2. #2 Daniela Di Valentin
    Mai 8, 2009

    Liebe Frau Prof. Dr. Matthes!
    Ich bin durch Zufall auf Ihren Artikel gestoßen, finde ihn hoch interressant und sehr gut verfasst.
    Herzliche Grüße

  3. #3 Niemann
    Juni 19, 2010

    Gute Tag Frau Prof. Dr. Matthes,

    Danke für diesen Artikel. Wir sind Kämpferinnen für das Projekt “Mehr Frauen in die Aufsichtsräte und Führungspositionen” unter dem Oberbegriff 40% Quote oder Nürnberger Resolultion http://www.nuernberger-resolution.de konnten Sie gegebenenfalls schon davon hören.

    Insbesondere finde ich den Part bezüglich 1939 – 1945 sehr interessant. Hier wird gezeigt, dass per Gesetz, also durch das innehaben von Macht, die Positionen von Frauen leicht verändert werden kann.

    Heute wollen wir mit der Macht, also per Gesetz etwas positives für die Frauen erreichen. Das Bildungsbeispiel zeigt, sehr gut, wie Macht eingesetzt werden kann und was macht verändert.

    Ich möchte anfragen, ob wir Ihren Bericht als Zitat nutzen dürfen und auch diesen Bericht ausstellen können. Wir planen für Herbst in Bremen einen großen Termin zum Projekt “Frauen in die Aufsichtsräte und Führungspositionen”

    Es wäre sehr hilfreich für uns.

    Danke schon jetzt für Ihre Bemühungen

    Ursula Niemann