Es ist eine ungeheuerliche Ermittlungspanne. Über Jahre wurde von der Polizei nach einer Person gesucht, die an 40 Tatorten DNA Spuren hinterlassen haben soll. Jetzt stellt sich heraus: Die gefundene DNA war eine Kontamination. Das benutzte Besteck war überhaupt nicht zur DNA-Probennahme geeignet. Auch das hätte früher auffallen müssen, wenn die Polizei einfache Grundregeln bei der kriminaltechnischen Arbeit beachtet hätte.
Der Fall ist so unglaublich und spektakulär, dass er mit Sicherheit in die Kriminalgeschichte eingehen wird. Jahrelang wurden DNA-Spuren, die an Tatorten in Süddeutschland und Österreich gefunden wurden einer imaginären Täterin zugeordnet. Ganze Sonderermittlungskomissionen wurden gegründet, um schließlich eine Person zu finden, die mit Wattestäbchen, aber nichts mit den Taten zu tun hatte.
Das “Phantom von Heilbronn” bekam seinen Namen nach dem nach dem Polizistenmord auf der Theresienwiese in Heilbronn, bei dem Michéle Kiesewetter aus nächster Nähe erschossen, und ein Kollege so schwer verletzt wurde, dass er mit Glück überlebte, sich aber immer noch nicht an die Tat erinnern kann.
Das Phantom von Heilbronn war keine notorisch kriminelle Drogensüchtige, wie vermutet wurde, keine brutale Auftragsmörderin, sondern eine Angestellte eines Verpackungsbetriebs, die offensichtlich per Hand, Wattestäbchen verpackte. Wattestäbchen, die später von der Polizei dazu verwendet wurden, DNA-Spuren am Tatort zu sichern, obwohl sie nicht dafür gedacht sind.
Die Polizei bezieht das Besteck zur DNA-Probennahme offenbar von der Firma Greiner. Auf deren Website kann man zu dem benutzten Abstrichbesteck folgendes lesen:
Optimal geeignet für die Entnahme von nicht-humanen bakteriologischen, serologischen und zytologischen Proben. Ebenso geeignet für Hygienekontrollen in der Lebensmittelindustrie.
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