Die Verträge von Glaxo-Smith-Kline, dem Hersteller des pandemischen Impfstoffs Pandemrix und den Bundesländern sind vom Arzneitelegramm veröffentlicht worden. Über die Vertagsmodalitäten war Geheimhaltung vereinbart worden. Die Dokumente stehen hier zum Download bereit.
Das Arzneitelegramm mit einer Bewertung:
Wenn es um die Lieferung von Arzneimitteln geht, die der Gesundheit der
Bevölkerung dienen sollen und für die rund 500 Millionen Euro aufgewendet werden, darf es unseres Erachtens jedoch keine Geheimhaltungsklauseln geben, nicht zuletzt auch, um zu verhindern, dass Behörden verschiedener Staaten gegeneinander ausgespielt werden. Auch sollten externe Experten in die Vertragsabwicklung einbezogen werden, um Fehlentwicklungen rechtzeitig erkennen zu können.Dass Risikogruppen wie Schwangere oder Personengruppen wie Patienten mit schwerer Hühnereiweißallergie bei der Planung der Massenimpfung schlichtweg vergessen worden sind und dass mit dem Wirkverstärkerimpfstoff PANDEMRIX ein Impfstoff bestellt worden ist, der wegen seiner schlechten Verträglichkeit zur Vorbeugung der Schweinegrippe unangemessen ist (a-t 2009; 40: 93-5), hätte vermieden werden können und müssen.
Details aus den Verträgen
GSK spricht im Vertrag zum Impfstoff davon, dass zwei Impfdosen für eine vollständige Immunisierung notwendig seien. Laut Angaben der WHO soll eine Impfung für einen Impfschutz ausreichen. Klinische Studien zu Pandemrix haben gezeigt, dass keine sonderlich gute Seroprotektionsrate nach nur einer Impfung bestand.
Der Vertrag besagt weiter, dass die Anlagen zur Impfstoffherstellung von GSK maximal zur Deckung des Bedarfs von 50% der Bevölkerung bereitgestellt werden. Seit inbetriebnahme eines weiteren Werkes in Dresden 2008 sei die Kapazität der Anlagen für 7,2 Millionen Dosen Impfstoff pro Woche ausgelegt. Die Länder als Vertragspartner haben allerdings nur Anspruch auf 25% der Produktion des pandemischen Impfstoffes, also maximal 1.8 Millionen Dosen.
Hochgerechnet bedeutet das: Bei maximal 40 Millionen zu impfenden Personen müsste 22 Wochen lang produziert werden, Fünf Monate. Wenn ich mich richtig erinnere, hat GSK im September mit der Produktion angefangen. Nachdem der erste Vorrat verimpft ist, stehen pro Woche also nur 1.8 Millionen Dosen des Impfstoffs zur Verfügung.
GSK hat sich gegen eine fehlende Wirksamkeit des Impfstoffs durch Driftmutationen abgesichert. Die Länder müssten im Falle einer solchen Mutation den nicht voll- oder unwirksamen Impfstoff abnehmen und bezahlen.
Laut Vertrag liegt der Kaufpreis bei 7 Euro. Davon 1 Euro für das Antigen und 6 Euro bzw. 6,20 Euro für das Adjuvans. Der tatsächliche Kaufpreis liegt laut dem Blog Stationäre Aufnahme wohl höher, auch im internationalen Vergleich, nämlich bei 15 Euro pro Dosis. Im Vertrag wird allerdings erwähnt, dass der Kaufpreis den Preis in anderen Ländern der EU nicht übersteigen darf. GSK macht mindestens 224 Millionen Euro Umsatz mit dem Impfstoff.
Der Vertrag zum Adjuvans spricht nur von vier Millionen Dosen, die die Länder kaufen müssen. In wie weit weitere Vereinbarungen zu den fehlenden Impfstoffdosen bestehen, wird aus dem Vertrag nicht sichtbar. Es werden mehrere Anlagen zu den Verträgen erwähnt, die mir aber nicht vorliegen.
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