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Die Präimplantationsdiagnostik (PID) verhindert, dass Embryonen spät abgetrieben werden und somit viel Leid bei den betroffenen Eltern. In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof nachträglich in drei Fällen die PID für rechtens erklärt. Gegner der PID befürchten, dass so dem Wunsch nach “Designerbabies” Tür und Tor geöffnet werden. Wo sind die Grenzen der Präimplantationsdiagnostik?


Ein Arzt hat vor fünf, beziehungsweise vor vier Jahren drei Frauen in vitro befruchtete Eizellen eingepflanzt. Die unter dem Mikroskop gezeugten Embryonen wurden vor der Implantation gezielt auf Gendefekte untersucht. Die Frauen hatten Grund dies zu veranlassen, sie wussten von eigenen genetischen Defekten; eine hatte laut Angaben von Spiegel Online bereits drei Fehlgeburten, eine andere bereits ein behindertes Kind.

Bislang war nicht vollständig geklärt, ob die genetische Untersuchung von in vitro befruchteten Eizellen und folgende Auswahl, welche Embryonen eingepflanzt werden unter das strenge Embryonenschutzgesetz fallen oder nicht. Der Bundesgerichtshof hat gestern in einem Grundsatzurteil entschieden, dass sich der Arzt, der sich übrigens selbst anzeigte, nicht strafbar gemacht hat.

Welche Krankheiten sollen auf eine Positivliste für die Präimplantationsdiagnostik?

In Deutschland werden etwa 1,25% des Nachwuchses per in vitro Fertilisation gezeugt. Um an ausreichend Eizellen zu gelangen, muss sich die Frau einer Hormonbehandlung unterziehen, die einen multiplen Eisprung induziert. Eventuell mehrfach. Falls die Befruchtung unter dem Mikroskop klappt, bleibt noch die Hürde der Einnistung des Embryos in die Gebärmutter, hier liegt die Erfolgsrate bei rund 40%. Mehrlingsschwangerschaften sind nicht selten.

Es gibt sicher angenehmere Methoden schwanger zu werden und es bedarf eines Leidensdrucks, um diese Prozedur über sich ergehen zu lassen; es besteht also eine Hürde die verhindert, dass jedes gesunde Paar zum Arzt rennt und nach dem Wunschkind verlangt, wenn möglich mit vorher bestellbaren Eigenschaften – per Präimplantationsdiagnostik ausgewählt.

Welche Krankheiten oder welche Eigenschaften kommen für die PID in Frage? Die Auswahl des Geschlechts gehört nicht dazu. Viele “Life-Style-Faktoren”, wie Sportlichkeit, Augenfarbe, sexuelle Orientierung oder Intelligenz sind überhaupt nicht diagnostisch vorher bestimmbar, und wer von Intelligenz-Genen und so weiter spricht, hat keine Ahnung von der (genetischen) Komplexität solcher Eigenschaften, die auch durch die gründlichste Untersuchung des humanen Genoms nicht auf einzelne Gene zurück geführt werden können.

Mir erscheint eine anpassbare Positivliste plausibel, anhand derer Reproduktionsmediziner mehrere genetische Faktoren untersuchen können und im Zweifel betroffene Embryonen verwerfen dürfen. Generell kann man wohl eine Grenze ziehen bei tödlichen Krankheiten, die mit Sicherheit ausbrechen werden. Nur wann dürfen diese spätestens ausbrechen und wie schnell müssen diese tödlich sein?

Die Alternative zur PID sind eine Fruchtwasseruntersuchung und eventuell eine Spätabtreibung.

Schwere genetische Defekte, die ein Überleben des Embryos bis zur Geburt nicht erlauben gehören mit Sicherheit auf diese Liste. Ebenso wohl Krankheiten, mit denen das Kind die ersten Jahre nicht überleben wird. Aber was ist zum Beispiel mit ALS, was mit anderen early-onset neurodegenerativen Erkrankungen? Was mit Chromosomen-Trisomien? Mit geistigen Behinderungen? Und was ist mit Mutationen in Tumorsuppressorgenen, die höchstwahrscheinlich zu Krebs führen? Welche weiteren Krankheiten wären berechtigterweise auf der Positivliste?

Außerdem, welche Paare mit Kinderwunsch kommen für die Präimplantationsdiagnostik in Frage? Nur solche in denen ein Partner nachweislich eine mutiertes Allel trägt, welches das Risiko einer schwersten Erkrankung des Embryos stark erhöht? Paare die bereits behinderte Kinder haben? Frauen, die bereits eine oder mehrere Fehlgeburten hatten? Oder einfach alle?

Die Alternative zur PID ist eine nicht risikofreie Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese) während der Schwangerschaft und dann eine eventuelle Spätabtreibung, falls schwere Erbschäden entdeckt werden. Dieser Eingriff kann durch die Präimplantationsdiagnostik bei in vitro gezeugten Embryonen verhindert werden.

Tina Klopp fordert in der Zeit eine gesellschaftliche Debatte zum Thema. Auch wenn die PID vorerst nur wenig Paare direkt betrifft – führen wir sie doch einfach hier.


Bild: Sieben Wochen alter menschlicher Embryo (Foto: euthman via flickr (Cc)

Kommentare (39)

  1. #1 michael
    7. Juli 2010

    > Mir erscheint eine anpassbare Positivliste plausibel, anhand derer Reproduktionsmediziner mehrere genetische Faktoren untersuchen können und im Zweifel betroffene Embryonen verwerfen dürfen.

    Ich denke, man sollte die Eltern darauf hinweisen, mit welchen negativen Folgen sie ggf. zu rechnen haben, und dann die Eltern entscheiden lassen.

    Das andere Leute hingehen und sagen, mit diesem oder jenem Gen-defekt hat euer Kind zu leben, find ich unmöglich.

    > Außerdem, welche Paare mit Kinderwunsch kommen für die Präimplantationsdiagnostik in Frage?

    Alle natürlich.

  2. #2 mi fhèin
    7. Juli 2010

    Es gibt sicher angenehmere Methoden schwanger zu werden

    Ganz bestimmt sogar. 🙂

  3. #3 Arnd
    7. Juli 2010

    Ich verstehe das ganze Brimborium um die PID nicht. Was ist so verwerflich daran wenn man die Genkombination zwischen Vater- und Muttergenen nicht dem Zufall überlassen will? Ist der Zufall irgendwie heilig?

  4. #4 Astrotux
    7. Juli 2010

    Ist der Zufall irgendwie heilig?

    Genau da liegt der Hase im Pfeffer. Hier sind es wieder mal die Kirchen und damit die Religion die über die Einflussnahme in der Politik, versucht allen entsprechende Vorschriften zu machen. Denn die Kirchen versuchen über die Gesetzgebung hier ihre Moralvorstellungen durchzusetzen.

  5. #5 fee
    7. Juli 2010

    Klasse Artikel, viele Dank und höchste Zeit für dieses Grundsatzurteil.
    Ich denke auch, dass den Eltern die Entscheidung überlassen werden sollte, natürlich unter Betreuung durch Spezialisten. Ich denke wir werden schon bald eine “Matrize” der problematischsten Krankheiten haben, die sich dann anwenden lässt. Mit den frei fallenden Preisen der Genotypisierung wird das früher oder später sicher als Individuelle Zusatzleistung angeboten, oder im Falle einer Vorgeschichte von der Krankenkasse übernommen.
    Was du hier gar nicht ansprichst sind Wunschbabys mit bestimmten vorselektierten Merkmalen, wie z.B. HLA-Kombinationen, die als Stammzellspender für erkrankte Geschwister dienen können. Auch diese werden per PID ausgewählt und die Geschichte birgt ebenfalls Diskussionsbedarf.
    Gruss Fee

  6. #6 Andrea N.D.
    7. Juli 2010

    Klasse Artikel. Die Debatte ist unbedingt notwendig, um die Konsensfähigkeit der Gesellschaft nicht zu gefährden.

    Gerade die Kirchenvertreter, beispielsweise, die zwar in der Masse der Bevölkerung keinen Rückkhalt mehr haben, aber dennoch in den wesentlichen Gremien sitzen und nach wie vor versuchen, die öffentliche Debatte zu beeeinflussen, sollten sich über ihre Vorgaben klar werden. Wenn die Seele, die jahrhundertelang nach der Geburt in das Neugeborene “floss”, jetzt nach den biologischen Entdeckungen plötzlich bei Verschmelzung von Samen- und Eizelle auftritt, ist das in meinen Augen erklärungsbedürftig.

    Am selben Ende diskutieren Behindertenverbände u.a. Das benutzte Totschlagargument ist nach wie vor, dass, wenn behinderte Föten und jüngere aussortiert werden, man ja gleich alle Behinderten umbringen könnte. Hierzu sage ich immer, dass derartige Gesetze und Gesetzesvorlagen ja nicht das Lebensrecht bereits vorhandener Menschen berühren, sondern “Zellhaufen” ohne Bewusstein, ohne eigenes Interesse. Das ist in meinen Augen schon ein Unterschied.

    Zudem geht es hier eben nicht um Design. Bei der Auswahl muss klar sein, dass es kaum um Augenfarbe oder Geschlecht geht, sondern um Gesundheit oder Leid. Mir scheint auch hier wieder die christliche Tradition durch das Hintertürchen durchzudringen, nach der ja jedes Leid gottgewollt und zu ertragen ist. Trotzdem besteht die Angst, dass nach der medizinischen Indikation die Technik auf andere Bereiche ausgeweitet wird. Und sicherlich wird es schwarze Schafe geben, wie überall. Aber muss deshalb die gesamte Technik abgelehnt werden? Die Frage, die ich mir stellen würde, wäre, ob die künstlich gezeugten Menschen mir nachträglich Vorwürfe machen würden, dass sie auf diese Art entstanden sind und dass sie selektive Eigenschaften haben. Das Problem ist, dass ich über den Kopf dieser Menschen hinweg entscheiden muss und ihre Zustimmung erst nachträglich einholen kann. Also muss ich so handeln, als ob ich die Zustimmung erhalten würde.
    Also ganz ehrlich: Ich kann mir nicht vorstellen, dass mir ein gesundes Kind Vorwürfe macht, weil ich einen Gendefekt ausgeschlossen habe.

    Eine nicht übertretbare Grenze ist die der Geburt – zumindest nach außen. Hinter verschlossenen Türen machen wohl einige Geborene ihre letzten Atemzüge – aber auch dies geht in der Regel nicht länger als ein paar Stunden. Menschen, die geboren wurden, besitzen sämtliche Rechte, daran gibt es – glücklicherweise – nichts zu rütteln.

    Die Transplantationsmedizin besitzt ein Regelwerk, nach dem verfahren wird, beispielsweise, wer wann die Berechtigung für eine Transplantation erhält. Hier spielen Alter, Begleiterkrankungen, Lebenserwartung etc. eine Rolle. Genauso eine Liste, wie Tobias sie angedeutet hat, muss für die PID erstellt werden. Dies ist dringend erforderlich, alleine schon deswegen, damit sich die Gesellschaft darüber klar wird, was sie eigentlich möchte. Damit geklärt werden kann, wo die Extrempositionen liegen, ob diese wohlbegründet sind und wie man sich eventuell annähern kann. Damit alle wissen woran sie sind, wenn sie sich auf künstliche Befruchtung einlassen. Solche Richtlinien sind nicht in Stein gemeißelt. Krankheiten können bekämpft/geheilt werden, neue können entdeckt werden, in Härtefällen gibt es Ausnahmen.

    Vielleicht bekommen wir dann auch – 70 Jahre nach unseren “Menschenversuchen” – endlich ein entspannteres und menschlicheres Verhältnis zum Menschsein.

  7. #7 kommentarabo
    7. Juli 2010

  8. #8 soph
    7. Juli 2010

    Soweit ich weiss, sind Kirchen (zumindest die rkk-Variante) soundso gegen in-vitro Fertilisation, also geht es nur mehr um “ob ein Übel noch übler gemacht wird”, also man beim göttlichen Eingriff dann noch ein bisschen nachschaut.

    Natürlich werden sie sich also grundsätzlich ablehnend zu Wort melden, das sollte aber damit nicht weiter relevant sein dürfen.

  9. #9 Anhaltiner
    7. Juli 2010

    Eine Positivliste scheint es ja schon für Spätabtreibungen zu geben. Das wäre eine Grundlage: warum erst die Fruchwasseruntersuchung nach Monaten ab warten wenn man schon zu Beginn per PID die Defekte erkennen kann.

  10. #10 Dyrnberg
    7. Juli 2010

    “Ist der Zufall irgendwie heilig?” fragt Poster Arnd. Und Astrotux antwortet: “Hier sind es wieder mal die Kirchen und damit die Religion die über die Einflussnahme in der Politik, versucht allen entsprechende Vorschriften zu machen. Denn die Kirchen versuchen über die Gesetzgebung hier ihre Moralvorstellungen durchzusetzen.”

    Die Kirchen mögen natürlich versuchen, Einfluss zu nehmen. Das steht ihnen wie jedem anderen weltanschaulichen Verein ja auch zu. ABER: Dass der Zufall, wie Arnd so schön schreibt, unbewusst als heilig angesehen wird, hängt sicher nicht nur mit kirchlichen Doktrinen zusammen. Das, was “natürlich” wächst, was ohne technische Einflussnahme gedeiht, besitzt einen so genannten moralischen Alltagsbonus, wie der Philosoph Dieter Birnbacher dies nennt. Das Natürliche erscheint den Menschen irgendwie immer besser, ursprünglicher als das vom Menschen veränderte. Dies mag unterreflektiert sein, es lässt sich aber auch allzuoft an eigenen Anschauungen beobachten. Deswegen läuft ja beispielsweise die Debatte um Grüne Gentechnik so, wie sie eben läuft. Die Kirchen haben mit diesem moralischen Alltagsbonus des Natürlichen nur bedingt etwas zu tun, im Gegenteil, er lässt sich auch bei atheistischen Denkern beobachten.

    Ich empfehle by the way den Artikel “Der Mensch im Zeitalter seiner technischen Reproduzierbarkeit” von Prof. Jens Kersten als Ergänzung, online als PDF auf der Website des Instituts TTN: https://www.ttn-institut.de/node/898

  11. #11 Tobias
    7. Juli 2010

    Der Einfluss der Kirchen wird sich sicher in den nächsten Tagen und Wochen zeigen. Die brauchen halt auch eine Zeit, bis sie ihre Argumente gesammelt haben. Im Deutschen Ethikrat, dem für solche Fragen einberufenen Gremium sitzten übrigens vier Theologen.

    anhaltiner,
    hast du einen Link zu der Positivliste für Spätabtreibungen?

  12. #12 Tobias
    7. Juli 2010

    Aktueller Link zu den Mitgliedern des Ethikrats hier:
    https://www.ethikrat.org/ueber-uns/mitglieder/mitglieder-des-deutschen-ethikrates/

  13. #13 Andrea N.D.
    7. Juli 2010

    @Tobias:
    Das war es, was ich vorsichtig andeuten wollte, auch und obwohl ich mindestens ein religiöses Mitglied des Ethikrates persönlich sehr schätze: Was berechtigt die Kirchen/Religionen in einem säkularen Staat in derartigen Gremien überproportional vertreten zu sein? Obwohl sehr “liberal” denkend (i.G. zu Mixa, Zollitsch und Co.) frage ich mich, warum dort keine Psychologen, Sozialpädagogen, Streetworker, Kindergärtnerinnen, Betreuer von behinderten Menschen etc. sitzen. Das muss meines Erachtens dringend hinterfragt werden – zumal die Kirchen wirklich nicht die (Meinung der) Bevölkerung repräsentieren, ja gar nicht repräsentieren können (aufgrund eines zu befolgenden Regelwerkes, das vor ca. 2000 Jahren verfasst wurde, also lange bevor künstliche Befruchtung zur Debatte stand).

    @Dyrnberg.
    Du hast sicherlich recht mit Deinem Einwand. Trotzdem sind und bleiben es die Kirchen, die am intensivsten auf der sogenannten “Natürlichkeit” beharren (von Gott gewollt, gegeben o.Ä.). Für alle anderen (das Beispiel mit der Gentechnik ist sehr treffend) gilt wohl, dass die Kirchen mit ihrer jahrhundertelangen Gehirnwäsche ganze Arbeit geleistet haben und wir jetzt gar nicht mehr wissen, warum “natürlich” plötzlich besser sein soll bzw. WAS denn “natürlich” eigentlich sein soll (vor 100 Jahren? vor 200 Jahren? vor 10 000 Jahren?).

  14. #14 Tobias
    7. Juli 2010

    Andrea,

    die Kichen sind wohl die einzige Lobbygruppe hierzulande, die direkt Steuern kassieren darf, das erklärt sicher einen Teil des Einflusses. Neben der Kirche sind es vor Allem auch die GRÜNEN, die auf der “Natürlichkeit” beharren.

  15. #15 Anhaltiner
    7. Juli 2010

    @Tobias Ups, sowas gibts wohl doch nicht? (So verstehe ich deine Frage) Dachte es sei hinlänglich geregelt und erpropt.

  16. #16 Dyrnberg
    7. Juli 2010

    Die Zusammensetzungen von Ethik-Räten ist eine Sache für sich. Über die kann man ab und an nur noch staunen und sich ärgern. Zwei immer wieder bemerkbare Zusammensetzungen stoßen mir persönlich sauer auf: Einerseits die hier genannte Überproportionalität von Theologen in manchem Rat, andererseits hab ich nicht wenig Ethik-Räte gesehen, in denen nur Naturwissenschaftler und ein Theologe, aber kein Ethiker, sprich kein einziger Philosoph saß.

    Aber womöglich führt die Debatte über Lobbyingarbeit der Kirchen und Defizite von einem Ethik-Rat vom Kern der Debatte weg. Und das wäre schade.

    “Natürlich” ist ein schwammiger Begriff. Keine Frage. Dennoch ist er ein entscheidender Ordnungsfaktor in vielen Fragen. Wir teilen die Dinge der Welt nun mal oft in gewachsenes und gemachtes – auch wenn wir dabei wissen, dass gemachtes aus gewachsenem besteht und dass rein gewachsenes doch kaum mehr vorkommt (wo bitteschön ist denn die natur noch unberührte natur?)

    ich kann nur das standardwerk zur philosophischen debatte um natürlichkeit empfehlen. da ist das alles prima zusammengefasst und auch an gesellschaftlichen konflikten durchgespielt: Dieter Birnbacher “Natürlichkeit”.

  17. #17 radicchio
    7. Juli 2010

    den begriff “designerbaby” halte ich für unzulässige polemik. der arzt designt ja da kein baby, könnte er gar nicht. designen würde nämlich bedeuten, das baby bewusst zu gestalten. der arzt wählt aber nur aus. wenn jemand z.b. tassen auswählt, designt er sie nicht.

  18. #18 Anhaltiner
    7. Juli 2010

    Eine entsprechende Liste kann ich nicht finden. Meiner Meinung nach rechtfertigen Krankheiten die eine “medizinische Indikation” bei Schwangerschaftsabbrüchen darstellen eine Selektion durch PID. Insbesondere die Genommutationen (Freie Trisomien: 8,9,13,18,21,X siehe auch Liste)

    Ist eine der o.g. Krankheiten in der verwandschaft der Eltern gehäuft ist, m.M.n eine PID angezeigt. (incl. Kostenübername durch Krankenkassen)

  19. #19 Andrea N.D.
    7. Juli 2010

    “Auch wenn die PID vorerst nur wenig Paare direkt betrifft – führen wir sie doch einfach hier.”
    Dazu wollte ich noch anmerken, dass – wie die Diskussion auch bereits gezeigt hat – diese Debatte eng mit der Abtreibungs- und Stammzelldebatte verknüpft ist und deshalb die kleine Zahl von Paaren keine Rolle spielt, sondern grundsätzlich Parameter gefunden werden müssen, wie unsere Gesellschaft Leben und Lebensrecht definieren möchte. Wenn man sich einmal im Klaren darüber ist, dass Leben nicht mehr ausschließlich “natürlich” gegeben wird, ist der eben auch hier angeregte Schritt, Parameter zu finden, die zur Anwendung kommen. Da hilft kein allgemeines Reden, sondern – wie Tobias bereits angesprochen – nur Ärmel hochkrempeln und Auflistung der Gendefekte, Krankheiten, familiären Umstände etc. im Einzelnen.

    Ich habe die Thematik im Ausland nicht verfolgt. Gibt es, beispielsweise in den skandinavischen Ländern, eine vergleichbare Problematik mit eventuellen Lösungsvorschlägen?

  20. #20 Anhaltiner
    7. Juli 2010

    @Andrea in England ist es erlaubt das Brustkrebsgen BRCA1 auszuselektieren.

  21. #21 Alexander
    7. Juli 2010

    Neben den relativ leicht zu diagnostizierenden Genommutationen (da stimme ich Anhaltiner voll zu) könnte man noch recht problemlos viele der monogenen Erbkrankheiten aufnehmen. Man braucht sich nur die schrecklichen Beschreibungen in Datenbanken wie OMIM umzusehen. Aus eigener täglicher Erfahrung würde ich wohl Krankheiten das Bloom-, Werner- oder Rothmund-Thomson-Syndrom testen wollen, wenn ich als Vater in der Situation wäre.

    Die Erbkrankheiten bringen aber noch ein Argument auf, das ich noch nicht gesehen habe. Die allermeisten Erbkrankheiten werden nach den Mendelschen Regeln vererbt. Heute ist es schon möglich, auf Trägerschaft vieler Erbkrankheiten zu testen, und in nur wenigen Jahren wird das Ganze auch sehr günstig werden. Zumindest bei Erbkrankheiten kann man also bereits vor Schwangerschaft und PID die beiden Eltern testen, welche Erbkrankheiten überhaupt bei ihrem Nachwuchs möglich wären.

  22. #22 Anhaltiner
    9. Juli 2010

    Monogene Erbkrankheiten sollte man (wenn durch PID diagnostizierbar) auch ausschließnen (vielleicht kann man in Zukunft sogar polygene ausschließnen).

    Die Frage ist natürlich wann eine PID angezeigt ist. Ob eine generelle oder ein induzierte (nach Test von Vater und Mutter) sollte man m.M.n der Frau (wegen der notwendigen höheren Hormon-Dosis) überlassen. Auf Grund fehlerhaften Gameten kann bei sonst gesunden Eltern durchaus eine Erbkrankheit resultieren. (insb. Trisomien)

  23. #23 Anhaltiner
    9. Juli 2010

    Achja und wo mir schon mal dabei sind als “No Go” sehe ich Geschlecht und Farbe der Haut / Haare / Augen. (sonst noch was, oder habe ich schon alle?)

  24. #24 Arnd
    9. Juli 2010

    Mal ganz provokativ gefragt: Was spricht dagegen wenn jeder völlig unbeschränkt PID + Selektion machen darf wie er will? Es geht doch nur um eine Selektion, nicht um “Design”. Wäre doch schön wenn ich entscheiden darf, welche meiner Gene überleben sollen… bei manchen will ich es vielleicht gar nicht. Gibt’s dagegen andere Argumente als religiöse?

  25. #25 Tobias
    9. Juli 2010

    Arnd,
    wenn man mal davon ausgeht, dass deine Frau durch die Hormonbehandlung acht Eizellen produziert, die alle erfolgreich befruchtet werden, könntest du zwischen acht unterschiedlichen Kombinationen auswählen, aber nicht dich für einzelne Allele entscheiden.

    Denkbar wäre, dass von den Embryonen ein SNP-Profil erstellt wird, ähnlich dem, was 23andMe und Consorten jetzt schon für Spuckeproben anbieten (siehe dazu diese beiden Posts), und man dann je nach Verteilung der Risikofaktoren sich für eines der acht entscheidet. Wobei natürlich noch lange nicht sicher ist, dass dieser Embryo dann auch tatsächlich sich in der Gebärmutter einnistet.

    Teuer, langwierig, unangenehm und in den meisten Fällen wahrscheinlich nutzlos.

  26. #26 Uwe-Jürgen Ness
    9. Juli 2010

    Als sich Ende der 90er Jahre in der Fachpresse die ersten Berichte über die Anwendung präimplantationsdiagnostischer Methoden häuften – es ging damals in Großbritannien um das Screening von ex-vivo-erzeugten Embryonen auf Familiäre adenomatöse Polyposis (FAP, eine Darmkrebsart, die erst im Erwachsenenalter auftritt), waren Gentechnik-Kritiker, Behindertenverbände, aber auch kritisches medizinisches Personal und Teile der Wissenschaft selbst überaus alarmiert. Es hieß, das sei in Deutschland nicht denkbar auf Grund des 1990 novellierten Embryonenschutzgesetzes, das allerdings in Unkenntnis des später entwickelten Screenings auf zahlreiche weitere genetische Anomalien oder multifaktoriell bedingten Erkrankungen vor der Implantation in die Gebärmutter verabschiedet worden war.
    Seitens der damaligen rot-grünen Regierung wurde durch Andrea Fischer darauf verwiesen, man plane ja sowieso ein Fortpflanzungsmedizingesetz, welches die Präimplantationsdiagnostik dann auch ausschließen würde. Darauf vertraute und baute man.
    Doch irgendwie war die rot-grüne Regierung sieben lange Jahre mehr mit Kriegführen auf dem Balkan und am Hindukusch sowie mit Sozialabbau beschäftigt, so dass es weder zu einer Novelle des Embryonenschutzgesetzes noch zu einem Fortpflanzungsmedizingesetz kam. Vermutlich lag es aber einfach daran, dass sich insbesondere bei den GRÜNEN ein sich feministisch gerierendes Lager um die Abgeordneten Rita Grießhaber (inzwischen aus dem Bundestag ausgeschieden) und Biggi Bender bildete, das ganz klar im Rahmen der verschiedenen Fach- und Programmdiskussionen verlauten ließ, dass die Methoden der PID ja schließlich genauso wie alle Möglichkeiten der pränatalen Diagnostik selbstverständlicher Teil der weiblichen Selbstbestimmung seien und man als GRÜNE diese niemanden verbieten dürfe. Den Verweis, der insbesondere von Behindertenverbänden artikuliert wurde, es handle sich bei der Anwendung von PID um eine neue Form von Eugenik, wurde seitens dieser Akteurinnen als absurd abgetan. Grüne Frauenpolitik 2.0 kann man da nur feststellen; Feminismus hingegen sieht anders aus. Kurzum: Man spielte auf Zeit, ließ diesen Bereich ungeregelt und die Macht des Faktischen sich selbst ihre Wirklichkeit schaffen. Dass irgendwann jemand auf die Idee kommen würde, die PID anzuwenden – selbstredend mit dem Verweis auf den ach so dramatischen Einzelfall – war klar und wurde von der rot-grünen Bundestagsmehrheit in Kauf genommen. Nur Politik kann sich niemals durch den Einzelfall begründen, sondern muss sich stets um Rahmensetzungen für alle bemühen und dabei die gesamtgesellschaftliche Entwicklung im Auge behalten. Dass die grünen Protagonisten (wie etwa hier MdB Priska Hinz unter https://twitter.com/PriskaHinz/status/17884378176 ) jetzt nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zur PID so tun, als hätten sie von nichts gewusst und würden eben von dieser durch sie selbst in Kauf genommenen Entwicklung unerwartet überrollt und mit einer „schwierigen ethischen Debatte“ konfrontiert, ist mehr als fadenscheinig. Betroffenheitsrhetorik war noch nie ein guter Ersatz für eine konsequente Politik, sondern wirkt eher als Beruhigungspille für den naiveren Teil der Kritiker.

    Uwe-Jürgen Ness, 1995-2006 Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Gen- und Reproduktionstechnologien bei BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

  27. #27 Tobias
    9. Juli 2010

    Uwe-Jürgen Neuss,

    interessant, dass sich bei den GRÜNEN durch die Entscheidungen zur PID offenbar ein interner Graben zwischen dem feministischen Lager und dem fortschrittsskeptischen Lager auftut.

    Können Sie sich vorstellen, dass es noch weitere Gründe für eine Zulassung der PID gibt, ausser dem (durchaus wichtigen Grund) der weiblichen Selbstbestimmung?

    Sie sind ja seit kurzem Mitgleid der LINKEN. Gibt es in Ihrer neuen Partei eine einheitliche Meinung zum Thema?

  28. #28 Elmar Breitbach
    12. Juli 2010

    Herzlichen Dank für diesen Artikel. Als indirekt Betroffener (=Reproduktionsmediziner) sehe ich hier für mich sehr interessante Kommentare.

    Bleiben wir aber mal beim aktuellen Urteil des BGH, welches die PID zum Ausschluss schwerer erblicher Erkrankungen zulässt. Grundsätzlich wäre eine Positivliste dafür keine schlechte Idee. Legt man das Gendiagnostikgesetz zugrunde, tun sich jedoch erste Probleme auf: Schwere erbliche Erkrankungen sind auch Chorea Huntington oder Mutationen des BRCA1/2 Gens. Jedoch manifestieren sie sich erst im Erwachsenenalter und solche Erkrankungen sind in dem Gesetz explizit nicht zur Untersuchung freigegeben.

    Es wird auch offenbar deutlich überschätzt, wie häufig diese Anfragen sind. Es sind vielleicht eine Handvoll Patienten pro Jahr in Praxen wo weit über tausend IVF-Therapien durchgeführt werden, wenn man mal vom Wunsch nach Geschlechtswahl absieht, die ja auch vom Urteil ausgeschlossen wird.

    Es klingt in den Kommentaren heraus, dass ein Screening als sinnvoll angesehen wird. Aktuell ist das nicht der Fall. Die “klassische PID” wird mit einer Embryonenbiopsie am 8-zelligen totipotenten Embryo durchgeführt. Verwendet man sie zum Screening auf Triploidien oder Monosomien, dann hat man das Problem falscher Befunde, da in diesem Stadium Mosaike häufig sind. Screening ist daher aktuell nicht sinnvoll umsetzbar. Die Schwangerschaftsraten sind sogar niedriger. Führt man eine Trophoblastenbiopise wie der Berliner Kollege durch, mag sich dies ändern, jedoch ist diese Methode noch nicht etabliert.

    Zurück zu Positivliste: Bei einer häufigen Problematik – der Translokation – sind die Auswirkungen so individuell, dass eine Liste nicht weiterhilft. Die Liste der Erbkrankheiten wird schwer zu erstellen sein, da die Grauzone breit ist, wie es sich auch bei der Pränataldiagnostik zeigt. Letztlich werden hier individuelle Entscheidungen gefällt und zwar durch die Eltern nach ausführlicher Beratung. Und eine solche individuelle Einzelfallentscheidung wäre auch für die PID wünschenswert.

    Letztlich geht es auch um die politische Durchsetzbarkeit, die an einer Stigmatisierungen einzelner Erbkrankheiten durch Listen scheitern wird. Mit anderen Worten: Das halte ich nicht für durchsetzbar. Weder bei Beteiligung der christlichen Parteien, die vor der Lobbyarbeit der Kirchen in die Knie gehen werden, noch mit der SPD, die die Stigmatisierung von Erbkrankheiten als politisch inkorrekt ansieht, noch mit den wertkonservativen Grünen.

    Daher sehe ich die individuelle Einzelfallentscheidung, vorzugsweise durch die Eltern in spe, wenn nicht zu vermeiden unter Aufsicht einer Ethikkommission, als die bessere Lösung an.

  29. #29 Andrea N.D.
    13. Juli 2010

    @Elmar Breitenbach:
    Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. Es sieht so aus, als könne dieses Thema genauso wenig geregelt werden, wie die Abtreibungsproblematik; die Grenzen sind einfach fließend. Das bringt mich zu dem Schluss, dass es generell in der heutigen Gesellschaft problematisch ist, ethische Grundsätze zu finden, die als “quasi-absolut” bzw. Richtlinien gelten können.
    Die individuellen Entscheidungen (sofern ein gewisser Entscheidungsspielraum besteht) sind meines Erachtens vollkommen in Ordnung. Problematisch daran ist, dass mindestens immer fast die Hälfte der Bevölkerung diese nicht gutheißt; was die Eltern durchaus in vielfacher Form belasten kann.

    Wenn ich den dieswöchigen Spiegelartikel zu Thema lese, der noch einmal betont, wie rückschrittlich sich die Deutschen (im weltweiten Vergleich) hier benehmen, dann frage ich mich, ob nicht grundsätzlich etwas getan werden müsste, das die Bevölkerung aus dem letzten Jahrhundert holt. Mit Eutanasieprogrammen von vor 70 Jahren ist das jedenfalls nicht mehr erklärbar.

    Wenn tatsächlich der Einfluss der Kirchen und der angeblichen “Christlichkeit” (Söder hat sich bereits unqualifiziert negativ geäußert) die maßgebenden Faktoren sind, sollte Deutschland dringend an seiner Säkularisierung arbeiten. Einzelfallentscheidungen bringen nämlich nichts, wenn sie im Hexenprozess von Memmingen enden. Und von der Ethikkommission zur Pflichtberatung durch die Kirche ist es nicht weit – alles schon einmal dagewesen. Als ob die Kirche irgendeine Qualifikation für eine derartige Beratung vorzuweisen hätte.

  30. #30 Elmar Breitbach
    13. Juli 2010

    Wenn tatsächlich der Einfluss der Kirchen und der angeblichen “Christlichkeit” […] die maßgebenden Faktoren sind, sollte Deutschland dringend an seiner Säkularisierung arbeiten

    😉 Wahre Worte und leider ein nicht zu unterschätzendes Problem in dieser Diskussion

  31. #31 Tobias
    13. Juli 2010

    Elmar Breitbach,

    danke für die kompetente Einschätzung der Lage. Ich stimme Ihnen zu, es sollen die Eltern sein, die entscheiden wie verfahren wird – nachdem sie kompetent und neutral beraten worden sind. Die Frage bleibt: An welchen Richtlinien sollen sich die beratenden Personen – idealerweise Ärzte – orientieren? Sicher sind es jeweils Einzelfälle und es geht um individuelle Entscheidungen; eine Positivliste hilft jedoch den Rahmen abzustecken und bietet im Zweifel wohl auch juristische Sicherheit.

  32. #32 Elmar Breitbach
    13. Juli 2010

    @ Tobias: Ich bin da noch für mich selbst im Entscheidungsfindungsprozess. Wenn man die Positivliste als Basis nähme, jedoch die PID-Indikationen nicht nur darauf beschränkte, sondern die Liste nur als eindeutige Indikationen zur PID sieht, jedoch Freiraum für Einzelentscheidungen darüber hinaus sieht, wäre das vielleicht auch aus meiner Sicht ein gangbarer Weg. Eine Liste alleine wäre aus meiner Sicht zu stark linitierend, denn wer weiß schon, welche Erbkrankheiten in 10 Jahren eine Rolle spielen und wer passt die Liste entsprechend laufend an?

    Praktisch umgesetzt: Basisliste eindeutiger Indikationen und bei darin nicht enthaltenden Erkrankungen Einzelfallentscheidung z. B. im Rahmen einer (auch von den Kirchen und Parteien) unabhängigen Ethikkommission. Z. B. den Landes- oder Bundesärztekammer zugeordnet. Diese Kommission wäre sinnvollerweise dann auch mit einem regelmäßigen Update der Liste zu beauftragen.

  33. #33 Bundesbedenkentraeger
    15. Juli 2010

    “Schwere genetische Defekte, die ein Überleben des Embryos bis zur Geburt nicht erlauben gehören mit Sicherheit auf diese Liste. Ebenso wohl Krankheiten, mit denen das Kind die ersten Jahre nicht überleben wird.”

    Ich frage mich nach dem Kriterium, nach dem hier ausgewählt wird. Gerade angesichts der Aussage, daß das Überleben der ersten Jahre gewährleistet sein soll, also ein unter Umständen mehrere Jahre lebendes potentielles Kind mit dem Etikett “unerwünscht” versehen wird, bringt mich zu der Annahme, daß vor allem die Eltern, die schon eine Tortur hinter sich gebracht haben, möglicherweise mehrmals, im Zentrum des Interesses stehen. Das ist einerseits auch gut so.

    Andererseits meine ich auch einen Ansatz von Machbarkeitsdenken zu entdecken:
    “Die Alternative zur PID ist eine nicht risikofreie Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese) während der Schwangerschaft und dann eine eventuelle Spätabtreibung, falls schwere Erbschäden entdeckt werden.”
    Im Fokus ist das zu machende, das gesunde Kind, und die Eltern. Was dabei vergessen wird, und das mag verständlich sein bei der Fokussierung, sind die Folgen. Die gesellschaftlichen Folgen.

    Durch Anwendung der PID wird gewertet: Gesundes Kind ist besser als behindertes Kind. Die Frage ist noch, wo genau die Grenzen zu ziehen sind, wie man auch hier in den Kommentaren nachlesen kann, sicher keine einfache Frage (ich hab von Biologie recht wenig Ahnung und halt mich aus dieser Diskussion lieber raus).
    Die Bewertung eines potentiellen Kindes als besser als das andere potentielle Kind, auch wenn diese Bewertung nachvollziehbar ist, gerade auch aufgrund der von den Eltern durchlaufenen Prozedur, darf trotz allem nicht geduldete Praxis werden.

    Wer sagt denn, daß in den wenigen Jahren, die so ein Kind vielleicht doch leben kann, die Eltern keine Freude am Kind haben? Wer kann denn sagen, daß ein gesundes Kind nicht an irgend einer anderen Ursache sterben würde?

    Krankheiten heilen ist etwas anderes, als kranke Menschen gar nicht mehr erst zuzulassen. Bei der Auswahl eines Embryos aufgrund der PID heilt man nicht, man lindert keinen Schmerz, sondern man arbeitet wie ein Ingenier an einem Produkt, das möglichst performand sein soll. Dies ist aber nicht die Aufgabe der Mediziner, und es ist keine Aufgabe, die an einem Menschen vorgenommen werden kann, so lange die Menschenwürde gilt.

    Es geht nicht um den Kundenwunsch nach einem möglichst funktionierenden Produkt, es geht am Ende, wenn die Behandlung glücken soll, immer um ein Kind, einen Menschen, der nicht alleine durch den Spaßfaktor seiner Eltern definiert ist.

  34. #34 Elmar Breitbach
    15. Juli 2010

    Um es noch einmal klar zu stellen: es geht bei dem Urteil nicht um gesund oder krank, sondern es geht um tot oder lebend. Also wenn die Alternative eine Abtreibung oder das Austragen eines toten (unmittelbar todgeweiten) Kindes ist.

    Das zu vermeiden ist sicherlich spaßiger als es zu erleben, vermutlich auch aus Sicht des Kindes. Mit “Spaßfaktor” hat es jedoch nichts zu tun.

  35. #35 Bundesbedenkentraeger
    15. Juli 2010

    Im Artikel war die Rede von Kindern, die “die ersten Jahre” nicht überleben. Ich denke schon, daß es da einen Unerschied gibt zu “unmittelbar totgeweit”.

    Für den “Spaßfaktor” möchte ich mich entschuldigen. Da habe ich zu sehr überspitzt (natürlich bin ich mir bewußt, daß es den werdenden Eltern nicht um Spaß geht). Die kritische Anfrage bezüglich “Mensch als Produkt” möchte ich aber stehen lassen. Geht man nach dem Kriterium, wie “spaßig” es für das Kind ist, mit solch einer Behinderung (wenn ach nur kurz) leben zu müssen, so müßte man entsprechend mißgebildete Kinder spätestens nach der Geburt totschlagen. Das tun wir aus gutem Grund nicht.

  36. #36 Ronny
    19. Juli 2010

    @Bundesbedenkentraeger
    Irgendwie klingt ihre Argumentation so wie:
    Ich schnalle mein Kind im Auto nicht an, denn es darf nicht sein, dass es dadurch zu einem besser geschützen Kind wird und riskiere dadurch dass es bei einem Unfall zu Schaden kommt.

    Krankheiten heilen ist etwas anderes, als kranke Menschen gar nicht mehr erst zuzulassen.

    Noch ein Satz den ich nicht verstehe ? Warum sollte man, wenn man die Chance hat nicht verhindern, dass kranke Menschen auf die Welt kommen ? Wenn man von den befruchteten Eier sowieso einige nicht benutzt, warum nicht die besten aussuchen ?

    Ich finde das pervers wenn mir als Vater ein anderer vorschreibt, dass ich doch gefälligst der ‘Natur/Gott/Evolution’ den Vortritt lassen soll, wenn ich selbst die Möglichkeit habe hier einzugreifen.

    Oder mal aus Sicht der Kindes gesehen: Wäre es nicht besser ein gesundes Kind großzuziehen als eines dem man nach 10 Jahren sagen muss: Sorry, du wirst jetzt bald sterben weil die Ethikkommission das so wollte ?

    Ich finde es sollte jede Untersuchung erlaubt sein, denn das einzige was dagegen spricht ist 2000 Jahre altes Gedankengut und ein verklärter Glaube an die ‘Natur’. Diese ist übringens normalerweise nicht so zimperlich. Wenn da ein Gen nicht passt … tot.

    Und was das Thema Euthanasie angeht: Es ist doch ein Unterschied ob man Kinder/Menschen tötet oder eine Zelle.

  37. #37 Omchen
    21. Juli 2010

    Ich empfehle zur Debatte, das Referat von Raphael Juchler, 13.Klasse “Präimplantationsdiagnostik (PID) Fortschritt oder eine neue Art von Eugenik?” unter http://www.schulwork.de
    zu lesen

  38. #38 Tobias
    21. Juli 2010

    Omchen,
    ich empfehle entweder hier Argumente mit in die Diskussion einzubringen oder wenn schon Verweise, dann doch direkt auf Dokumente und nicht auf Websites von denen man erst was runteladen muss, um dann eventuell irgendwann das passende Dokument suchen zu dürfen.

  39. #39 Uwe-Jürgen Ness
    6. August 2010

    Es dauert ja immer einige Tage nach der Verkündung bis die Urteilsbegründung eines Gerichts dann auch schriftlich vorliegt: Hier nun der Link zum Urteil des BGH zur Präimplantationsdiagnostik https://tinyurl.com/22mtp9h sowie zu einem längeren Text von mir zu dem Thema https://tinyurl.com/36jczfp