Der sogenannte Tierschutzprozess in Österreich gerät zur Farce. 13 Tierschützer werden vor dem Landesgericht auf Bildung einer kriminellen Vereinigung nach dem sogenannten Anti-Mafia-Paragrafen angeklagt. Eine involvierte und klagewütige Bekleidungsfirma hat erreicht, dass der Blogger Jörg Wipplinger 5000 Euro bezahlen muss. Für die Aussage eines Interviewpartners.
In Österreich spielt sich gerade ein Justizdrama ab. Seit über 30 Verhandlungstagen stehen 13 Tierschützer vor Gericht. Es werden nicht etwa konkrete Taten verhandelt, sondern es geht um die Bildung einer kriminellen Vereinigung und um eine Anklage nach dem sogenannten Anti-Mafia-Paragrafen §278a. Die gesamten Ausmaße des Prozesses hier zu schildern würde den Rahmen eines Blogpostst mit Sicherheit sprengen. Daher hier die Kurz-Zusammenfassung und der Hinweis auf die Seite Tierschutzprozess.at, auf der die Verhandlung detailiert dokumentiert wird und weitere Hintergrundinformationen abrufbar sind.
13 Tierschützer sind angeklagt. Ihnen wird vorgeworfen, Mitglied einer kriminellen Organisation zu sein.
Seit April 2007 ermittelt eine eigene Sonderkomission gegen die Tierschützer. Die Ermittlungen gipfelten im Mai 2008 in 30 Hausdurchsuchungen. Insgesamt wurden gegen angeblich gegen 267 Verdächtige Überwachungsmaßnahmen angeordnet und zehn Personen mussten für 105 Tage in Untersuchungshaft. Anfangs geäußerte Verdachte, es gäbe Belege für Brandstiftungen, Bombendrohungen und Gasangriffe wurden fallen gelassen und mehrere Ermittlungsverfahren wurden eingestellt. 13 Tierschützer sitzen seit 2. März 2010 dennoch auf der Anklagebank. Allen wird vorgeworfen, sie wären Mitglieder einer kriminellen Organisation nach §278a.
Hier soll es aber auch gar nicht um den Tierschutzprozess und die Legitimität der Anklage nach einem umstrittenen Paragraphen im Allgemeinen gehen, sondern um eine Klage gegen den Videoblogger Jörg Wipplinger.
Wipplinger hat im Zuge des Prozesses Stefan Traxler, den Anwalt des Hauptangeklagten interviewt. Traxler wiederholte im Interview mit Wipplinger Vorfürfe gegen die Geschäftsführer eines Bekleidungsunternehmens, der Schaden und die Kosten eines Buttersäureanschlags von Tierschützern gegen das Unternehmen seien als hoch angesetzt worden und so sei Versicherungsbetrug begangen worden. Für eben jene Unterstellung kam es bereits vor zwei Jahren zu einer Unterlassungsklage der Geschäftsführung des Bekleidungsunternehmens gegen Martin Balluch, den Hauptangeklagten des Tierschutzprozesses.
Hauptangeklagter Balluch hat seine Vorfwürfe gegen die Geschäftsführer des Bekleidungsunternehmens kürzlich in seinem Blog wiederholt, er wurde dafür verklagt. Anwalt Traxler hat die Vorwürfe im Videointerview wiederholt und wurde mit einer Klage wegen Kreditschädigung und übler Nachrede bedroht. Und Jörg Wipplinger, der Videoblogger der das Interview führte? Verklagt nach österreichischem Strafgesetz und Mediengesetz auf 50 000 Euro von der Geschäftsführung des Bekleidungsunternehmens.
Man kann nicht tolerieren, dass ein Blogger für die Aussagen eines Interviewpartners von einer klagewütigen Klamottenfirma belangt wird
Man kann zu Tierschutzaktivisten stehen wie man möchte, man kann die Anwendung des “Mafia-Paragrafen” in diesem Prozess verteidigen oder für falsch halten, man kann die gesamte Führung des Tierschutzprozesses für eine Farce halten. Man kann jedoch nicht tolerieren, dass ein Videoblogger, dessen Hobby es ist kostenlos kurze, kritische Clips auf seine Website zu stellen, von einer klagewütigen Klamottenfirma belangt wird.
Der Blogger Jörg Wipplinger hat sich in einem Vergleich mit der Bekleidungsfirma geeinigt. Er muss 5000 Euro bezahlen. Man fragt sich wofür. Ist ein Journalist für die Aussagen seiner Interviewpartner verantwortlich? Reicht die Notiz “Kann Sorgen um den Rechtsstaat hinterlassen” unter dem (inzwischen natürlich nicht mehr veröffentlichten) Interview mit Traxler um zu konstruieren, dass sich Wipplinger mit den Äußerungen im Interview identifiziert? Hätte es nicht gereicht, mit einer kurze Mail an Wipplinger um die Entfernung des Interviews zu bitten mit dem Hinweis auf das laufende Verfahren?
Mir leuchtet das nicht ein und ich schliesse mich daher gerne dem Spendenaufruf von Jörg hier im Video an. Spenden Sie an Jörg Wipplinger, Raiffeisenbank NÖ-Wien, BLZ: 32000 Konto: 11.050.788 innerhalb Österreichs und für Überweisungen aus dem Ausland: BIC: RLNWATWW, IBAN: AT553200000011050788. Ich habe es auch schon getan.
Das wäre ins Existenzielle gegangen (der Standard zum Fall Wipplinger)
Zusammenfassungen des Tierschutzprozesses.
Spendenaufruf bei Jörg Wipplinger
Weitere Artikel zu Wipplingers Spendenaufruf (werden ständig aktualisiert):
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