Heute wird im Bundestag über eine Zustimmung oder Ablehnung der Präimplantationsdiagnostik (PID) abgestimmt. Es stehen drei Gesetzesentwürfe zur Debatte. Nach zwei Anträgen soll die PID in unterschiedlich definierten Grenzen möglich sein, in einem wird ein völliges Verbot gefordert.
Bei der Präimplantationsdiagnostik werden in vitro befruchtete Eizellen genetisch Untersucht, bevor entschieden wird, welche Eizelle(n) in die Gebärmutter eingepflanzt werden.
Vor genau einem Jahr habe ich einen Artikel zur PID mit Hintergründen zum Thema geschrieben. Anlass war ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs, in dem die PID in drei Fällen für rechtens erklärt wurde. In der regen Diskussion zum Artikel zeichnete sich ab, dass meine Leser mehrheitlich für die PID waren.
In diesen Minuten wird über die Gesetzesentwürfe beraten, später dann abgestimmt. Parallel zum Bundestag kann auch hier im Blog abgestimmt werden, jedoch mit nur zwei Optionen. Für die PID oder dagegen. Wer dafür stimmt, sollte idealerweise unten kommentieren, innerhalb welcher Grenzen er oder sie sich eine Zulassung wünschen würde.
Als Hilfestellung hier ein paar mögliche und unmögliche Grenzen. Die ersten zwei Stichpunkte entsprechen den eingebrachten Gesetzesentwürfen.
- Wenn die Eltern die Veranlagung zu einer schwerwiegenden Erbkrankheit aufweisen oder wenn eine Tot- oder Fehlgeburt droht.
- Wenn eine erbliche Veranlagung der Eltern mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Fehl- oder Totgeburt führen würde.
- Wenn eine Erbkrankheit der Eltern zum Tod des Kindes im ersten Lebensjahr führen kann.
- Wenn eine Erbkrankheit der Eltern zum sicheren Tod des Nachwuchses führen kann, auch im späteren Leben.
- Ein präimplantatives Screening anhand einer mit den Eltern abgesprochenen Positivliste an auszuschließenden Krankheiten soll durchgeführt werden können.
- Wünsche der Eltern sollen per PID möglichst erfüllt werden.
Bild vom Reichstag: cestpasgrave auf flickr (cc)
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