In meinem Beitrag “Blutspende. Der eigene kleine Beitrag” fragte ich nach Erfahrungen der Blutspender und den Gründen der Nicht-Blutspender. An dieser Stelle vielen Dank an alle Schreiber!

Die Kommentare waren sehr vielfältig und einige warfen interessante Fragen auf. Um dieses zu würdigen, habe ich mich mit diesen direkt an das Deutsche Rote Kreuz gewandt. Herr Düppe, Pressesprecher beim DRK, ist sehr detailliert auf die Fragen eingegangen, die ich nun gerne vorstellen möchte.

Die Fragen in fett sind von mir, die Antworten entsprechend von Herrn Düppe.
Meine Kommentare sind kursiv in Blau im Text markiert; außerdem habe ich einige Links z.B. auf angesprochene Kommentare hinzugefügt.

 

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Übersicht:

  1. Blutspenderichtlinien
  2. Aufenthalte im Vereinigten Königreich
  3. Kosten und Erlöse einer Blutspende
  4. Freiwillig unentgeltliche Blutspende beim Roten Kreuz
  5. Hämochromatose keine Spendenverhinderung mehr
  6. Blutkonserven für Hüftoperationen?
  7. DRK sichert die Blutversorgung auch bei seltenen Blutgruppen

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Frage 1: Blutspenderichtlinien.
Häufig wurde zwischen dem Spenden beim DRK und anderen Spendediensten unterschieden. Wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen aus, die den Schutz des Spenders gewährleisten sollen und gibt es unterschiedliche Kriterien für die verschiedenen Dienste?

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit aller Blutspendeeinrichtungen liefern in Deutschland

  • das Transfusionsgesetz (TFG),
  • das Arzneimittelgesetz (AMG),
  • die Hämotherapierichtlinen (RiLi),
  • die Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV).

Damit sind die wichtigsten Vorschriften benannt, die das Blutspendewesen in Deutschland regulieren. Wenn in manchen Beiträgen davon gesprochen wird, dass sich das Rote Kreuz das ein oder andere Spenderauswahlkriterium hat einfallen lassen, dann ist dies schlichtweg falsch. Es ehrt zwar das Rote Kreuz, dass ihm so viel Kompetenz zugeschrieben wird, aber die Vorgaben, wer in Deutschland Blut spenden darf, werden vom wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer und vom Paul-Ehrlich-Institut erstellt.

Eine weitere Rolle spielt der „Arbeitskreis Blut“, der als Beratungsgremium des Bundesgesundheitsministers beim Robert-Koch-Institut angesiedelt ist. Seine als Votum abgegebenen Meinungen zu aktuellen Fragen der Sicherheit von Blutpräparaten gelten nach dem TFG als „Stand von Wissenschaft und Technik“, den die Blutspendeeinrichtungen in ihrer Arbeit umzusetzen haben und die sich auch in den Festlegungen der RiLi wiederfinden.

Zu den in einzelnen Beiträgen angesprochenen individuellen Ausschlusskriterien, die auf Erkrankungen, Infektionen usw. basieren, kann ich hier aus Gründen der individuellen Schweigepflicht und zumeist fehlender Detailangaben nichts sagen. In den Hämotherapierichtlinien sind aber zwei wesentliche Aspekte der Spenderauswahl verbindlich vorgegeben:

  • Der Schutz des Spendewilligen vor Nachteilen, die aus der Blutspende für ihn persönlich entstehen können, hat höchste Priorität für die Blutspendeeinrichtungen.
  • Der höchst mögliche Schutz des Empfängers vor Infektionen durch Blutpräparate fordert von den Spendeeinrichtungen Entscheidungen zum Ausschluss von Spendewilligen, wenn möglicherweise eine Infektionsgefahr besteht, Testverfahren nicht vorhanden sind oder bei frischen Infektionen noch nicht greifen (offene Fensterphase) und nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht ausgeschlossen werden kann.

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Frage 2: Aufenthalte im Vereinigten Königreich
In verschiedenen Kommentaren wurde berichtet, dass es nach Aufenthalten im Vereinigten Königreich Probleme beim Blutspenden gab. Der BSE-Skandal ist nun schon einige Jahr her. Welcher Zeitraum ist kritisch und wie lang sind die Sperrfristen für das Blutspenden, die sich daraus ergeben

Bei England-Aufenthalten betreffen die Vorgaben den Zeitraum vom 1.1.1980 bis zum 31.12.1986. Wer sich innerhalb dieser Zeit, die als Hochrisikophase der Infektionen mit BSE bzw. vCJK (beim Menschen) gilt, in Großbritannien länger als sechs Monate aufgehalten hat, ist nach dem heutigen Stand der Vorgaben auf Dauer von der Blutspende in Deutschland ausgeschlossen. Der Zeitraum von sechs Monaten gilt auch als erfüllt, wenn die Summe kürzerer Aufenthalte in dem o.a. Zeitraum die Spanne von sechs Monaten überschreitet. Übrigens ist uns kein für das Blutspendewesen geeigneter und zugelassener Test auf BSE bekannt. Was soll das also für ein Test sein, den #16 erwähnt. Nach unserer Kenntnis könnte es sich dabei um eine Untersuchung post mortem handeln. Dies ist für eine Blutspende nicht geeignet!

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Kommentare (7)

  1. #1 roel
    *****
    17. November 2013

    @Chevoja Danke für die vielen Informationen. Wie sieht das eigentlich mit Organ- und Knochenmarkspenden aus?

    • #2 Tomi
      17. November 2013

      Hi,

      immer wieder gern. Falls noch Fragen offen sein sollten, einfach melden.
      Was die Organ- und Knochenmarkspende angeht, gibt es da ein spezielles Thema?

      Viele Grüße

  2. #3 roel
    *****
    18. November 2013

    @Tomi “gibt es da ein spezielles Thema?” Ich habe mich hin und wieder mal nebenbei mit diesen Themen befasst, da ich in dem Zeitraum zwischen 1.1.1980 und 31.12.1986 mehrere Jahre in England gelebt habe. Mich interessiert da eigentlich alles – angefangen beim BSE bis zu den gesetzlichen Vorgaben. Aber natürlich auch BSE-unbahängig.

  3. #4 Hobbes
    18. November 2013

    Mich würde bezüglich der Organspenden mal interessieren, was von der “anschreibe Lösung” da geblieben ist. Hieß es nicht einmal jeder sollte da Post bekommen?

  4. #5 Tomi
    18. November 2013

    Hallo an alle,
    ich werde dann Fragen zum Thema Organspende hier sammeln und díesen dann nachgehen.

    Kommentare zum eigentlichen Thema sind natürlich aber auch gern gesehen 😉

  5. #6 Skeptikskeptiker
    Randpolen
    22. November 2013

    Hallo, habe den Hauptthread leider verpasst.
    Bin seit Jahren DRK-Stammspender, habe natürlich auch einen OSA und ´nen DKMS-Datenbank-Eintrag.
    Vor Jahren war ich zur Ehrung “50.Spende” eingeladen, und staunte ehrfurchtsvoll, da gab es welche, die hatten schon 100mal gespendet!!!.
    Vor kurzem war ich selbst zur 100sten eingeladen, und die 100ter vom letzten Mal hatten jetzt ihr 150 Jubiläum.
    Zu deutsch, und das bestätigt sich auch beim Blick in den Warteraum der BSZ, es sind immer die selben und die werden immer älter. Sicher wird man (ziemlich bald vermute ich) die Altersgrenze hochsetzen müssen, aber irgendwann werden die, äh wir, doch weggestorben sein. Und dann?
    Und die Jüngeren (Arbeitsumfeld, Bekanntenkreis)? Versuche schon das Thema immer mal wieder anzusprechen. Kein Interesse, es gibt zu viele (vermeintliche) Argumente dagegen, aber nur eins dafür.
    Naja, ist ja vielleicht nur bei uns so, unsere Region ist auch sonst von Überalterung geprägt.

  6. #7 Friedrich-Ernst Düppe
    Feithstr. 182, 58097 Hagen
    26. November 2013

    Hallo,
    wir haben in NRW, Rheinland-Pfalz und Saarland in diesem Jahr ein Programm gestartet, 50.000 Erstspender in 200 Tagen (also zwischen dem 14.06. und 30.12.) zu gewinnen. Der einzige Anreiz dabei ist ein Foto “ich bin dabei”. Und es scheint aufzugehen. Wir werden wohl die Zielmarke erreichen. Das ist ein echter Beweis, dass auch die junge und ältere Bevölkerung, die bislang abseits stand, bereit ist, sich für ihre kranken Mitmenschen zu engagieren.