In meinem Beitrag “Blutspende. Der eigene kleine Beitrag” fragte ich nach Erfahrungen der Blutspender und den Gründen der Nicht-Blutspender. An dieser Stelle vielen Dank an alle Schreiber!
Die Kommentare waren sehr vielfältig und einige warfen interessante Fragen auf. Um dieses zu würdigen, habe ich mich mit diesen direkt an das Deutsche Rote Kreuz gewandt. Herr Düppe, Pressesprecher beim DRK, ist sehr detailliert auf die Fragen eingegangen, die ich nun gerne vorstellen möchte.
Die Fragen in fett sind von mir, die Antworten entsprechend von Herrn Düppe.
Meine Kommentare sind kursiv in Blau im Text markiert; außerdem habe ich einige Links z.B. auf angesprochene Kommentare hinzugefügt.
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Übersicht:
- Blutspenderichtlinien
- Aufenthalte im Vereinigten Königreich
- Kosten und Erlöse einer Blutspende
- Freiwillig unentgeltliche Blutspende beim Roten Kreuz
- Hämochromatose keine Spendenverhinderung mehr
- Blutkonserven für Hüftoperationen?
- DRK sichert die Blutversorgung auch bei seltenen Blutgruppen
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Frage 1: Blutspenderichtlinien.
Häufig wurde zwischen dem Spenden beim DRK und anderen Spendediensten unterschieden. Wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen aus, die den Schutz des Spenders gewährleisten sollen und gibt es unterschiedliche Kriterien für die verschiedenen Dienste?
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit aller Blutspendeeinrichtungen liefern in Deutschland
- das Transfusionsgesetz (TFG),
- das Arzneimittelgesetz (AMG),
- die Hämotherapierichtlinen (RiLi),
- die Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV).
Damit sind die wichtigsten Vorschriften benannt, die das Blutspendewesen in Deutschland regulieren. Wenn in manchen Beiträgen davon gesprochen wird, dass sich das Rote Kreuz das ein oder andere Spenderauswahlkriterium hat einfallen lassen, dann ist dies schlichtweg falsch. Es ehrt zwar das Rote Kreuz, dass ihm so viel Kompetenz zugeschrieben wird, aber die Vorgaben, wer in Deutschland Blut spenden darf, werden vom wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer und vom Paul-Ehrlich-Institut erstellt.
Eine weitere Rolle spielt der „Arbeitskreis Blut“, der als Beratungsgremium des Bundesgesundheitsministers beim Robert-Koch-Institut angesiedelt ist. Seine als Votum abgegebenen Meinungen zu aktuellen Fragen der Sicherheit von Blutpräparaten gelten nach dem TFG als „Stand von Wissenschaft und Technik“, den die Blutspendeeinrichtungen in ihrer Arbeit umzusetzen haben und die sich auch in den Festlegungen der RiLi wiederfinden.
Zu den in einzelnen Beiträgen angesprochenen individuellen Ausschlusskriterien, die auf Erkrankungen, Infektionen usw. basieren, kann ich hier aus Gründen der individuellen Schweigepflicht und zumeist fehlender Detailangaben nichts sagen. In den Hämotherapierichtlinien sind aber zwei wesentliche Aspekte der Spenderauswahl verbindlich vorgegeben:
- Der Schutz des Spendewilligen vor Nachteilen, die aus der Blutspende für ihn persönlich entstehen können, hat höchste Priorität für die Blutspendeeinrichtungen.
- Der höchst mögliche Schutz des Empfängers vor Infektionen durch Blutpräparate fordert von den Spendeeinrichtungen Entscheidungen zum Ausschluss von Spendewilligen, wenn möglicherweise eine Infektionsgefahr besteht, Testverfahren nicht vorhanden sind oder bei frischen Infektionen noch nicht greifen (offene Fensterphase) und nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht ausgeschlossen werden kann.
Frage 2: Aufenthalte im Vereinigten Königreich
In verschiedenen Kommentaren wurde berichtet, dass es nach Aufenthalten im Vereinigten Königreich Probleme beim Blutspenden gab. Der BSE-Skandal ist nun schon einige Jahr her. Welcher Zeitraum ist kritisch und wie lang sind die Sperrfristen für das Blutspenden, die sich daraus ergeben
Bei England-Aufenthalten betreffen die Vorgaben den Zeitraum vom 1.1.1980 bis zum 31.12.1986. Wer sich innerhalb dieser Zeit, die als Hochrisikophase der Infektionen mit BSE bzw. vCJK (beim Menschen) gilt, in Großbritannien länger als sechs Monate aufgehalten hat, ist nach dem heutigen Stand der Vorgaben auf Dauer von der Blutspende in Deutschland ausgeschlossen. Der Zeitraum von sechs Monaten gilt auch als erfüllt, wenn die Summe kürzerer Aufenthalte in dem o.a. Zeitraum die Spanne von sechs Monaten überschreitet. Übrigens ist uns kein für das Blutspendewesen geeigneter und zugelassener Test auf BSE bekannt. Was soll das also für ein Test sein, den #16 erwähnt. Nach unserer Kenntnis könnte es sich dabei um eine Untersuchung post mortem handeln. Dies ist für eine Blutspende nicht geeignet!
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Frage 3: Kosten und Erlöse einer Blutspende.
Die größte Diskussion dreht sich um die Kosten des Blutspendens. Es gibt Spendedienste, bei denen der Spender eine Aufwandsentschädigung erhält – andere nennen es einen Spendeanreiz. Beim DRK gibt es diese nicht. Um es auf den Punkt zu bringen: Wie viel Geld steckt in der Blutspende?
Die Blutspendedienste des DRK handeln nach den Vorgaben des international vereinbarten Ethischen Kodex zu Blutspende und Bluttransfusion.
Für andere Blutspendeeinrichtungen gilt das unternehmerische Prinzip der Gewinnmaximierung,
siehe dazu: ATON.de mit der Zitatstelle:
[Das Zitat konnte ich nicht nachprüfen. Es steht mitten auf der Startseite]
„Mit dem Anlageziel des Vermögensaufbaus verbunden ist eine Renditeerwartung von ≥ 10% p.a. an die Portfolio-Unternehmen.“
Seit vielen Jahren nimmt die Frage nach dem Verdienst der DRK-Blutspendedienste eine besondere Rolle ein. Mitte der 1990er Jahre hat unser Blutspendedienst drei Jahre lang hintereinander die Jahresbilanz in einer Pressekonferenz in der Landeshauptstadt Düsseldorf vorgestellt. War die Resonanz der Journalisten im ersten Jahr noch einigermaßen, so saßen im dritten Jahr die Verantwortlichen des DRK-Blutspendedienstes vor leeren Reihen. Für die Journalisten war, nach eigenem Bekunden, keine besondere Meldung in den Bilanzzahlen zu finden.
Seit seiner Gründung hat der DRK-Blutspendedienst in NRW jährlich den Jahresabschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht. Seit der Umstellung auf den elektronischen Bundesanzeiger erfolgt die Veröffentlichung dort und ist damit für jeden Internetnutzer einsehbar. Obwohl dies nach den Richtlinien nicht gefordert ist, veröffentlichen wir darin auch die Bezüge der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans. Wir sind eben transparent!
In einer einfacheren Form bieten wir im Internet jährlich auch einen Überblick über die Kosten und Erlöse je Vollblutspende. Für das Jahr 2012 betragen diese:
Kosten je Vollblutspende | (in Euro) |
1. | Blutentnahme, Spenderwerbung, Terminorganisation | 78,76 |
2. | Herstellung, Präparation, Aufteilung in Komponenten | 15,08 |
3. | Laboruntersuchung, Qualitätskontrolle | 18,71 |
4. | Forschung und Entwicklung | 0,88 |
5. | Verwaltung | 11,97 |
6. | Lagerung, Vertrieb | 7,12 |
Kosten je Vollblutspende gesamt | 132,52 |
Erlöse je Vollblutspende | (in Euro) |
1. | Erythrozytenkonzentrat | 87,29 |
2. | Thrombozytenkonzentrat | 11,86 |
3. | Therapeutisches Frischplasma | 8,61 |
4. | Plasma zur Fraktionierung | 23,79 |
Erlöse je Vollblutspende gesamt | 131,55 |
Die von “#15” geäußerte Frage nach den Einnahmen aus der pharmazeutischen Verwendung sind unter Punkt vier der Erlöse zu finden. Fraktionierung ist der Fachbegriff für die weitere Auftrennung des Plasmas in die verschiedenen Proteine. Dazu wird der größere Teil des Plasmas aus Vollblutspenden an die pharmazeutische Industrie verkauft.
Eine Verwendung der Einnahmen für andere Rotkreuzaufgaben (außerhalb des Blutspendewesens) ist für die DRK-Blutspendedienste satzungsgemäß nicht möglich. Überschüsse werden demgemäß für notwendige Investitionen und Modernisierungen verwendet. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird von dem zuständigen Finanzamt überwacht.
Das in Deutschland etablierte gemeinnützige Blutspendesystem hat zu höchster Sicherheit bei niedrigsten Kosten geführt. In anderen EU-Ländern kosten vergleichbare Blutpräparate zwischen 30 bis 50 Prozent mehr.
Achtung “#11″: Umsatz ist nicht gleich Gewinn! Es ist richtig, dass allein die DRK-Blutspendedienste einen jährlichen Gesamtumsatz über 500 Mio. Euro tätigen. Das lässt sich leicht aus den o.a. Zahlen ableiten, wenn man diese mit der Gesamtzahl der 2012 von den DRK-Blutspendediensten hergestellten Blutpräparate multipliziert.
Worüber in diesem Zusammenhang aber niemand spricht: auch die privaten Blutspendeeinrichtungen und die entsprechenden Einrichtungen an privaten, staatlichen und kommunalen Kliniken und Universitäten erzielen Erlöse. Bei den an/in Krankenhäuser integrierten Blutspendediensten fließen diese Erlöse in den Gesamthaushalt der Einrichtung und werden nur selten separat ausgewiesen. Die größte private Blutspendeeinrichtung s. o. weist in ihrer Bilanz für 2012 einen Gewinn von über 5 Mio. Euro aus und erzielt eine Umsatzrendite von annähernd 30 Prozent!
Zur Frage der Auftrennung der Vollblutspende in die einzelnen Bestandteile und deren Verwendung in der Hämotherapie nach Maß, siehe: Was passiert mit dem Blut nach der Spende? (DRK-Seite)
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Frage 4: Freiwillig unentgeltliche Blutspende beim Roten Kreuz.
Warum verfolgt das Rote Kreuz den Weg der unentgeltlichen Blutspende?
Die Blutspendedienste des DRK folgen dem weltweit gültigen Ethischen Kodex zu Blutspende und Bluttransfusion, den wir auf unserer Webseite veröffentlicht haben.
Auch das TFG fordert die freiwillig unentgeltliche Blutspende. Dazu heißt es im Gesetz:
„§ 1 Zweck des Gesetzes
Zweck dieses Gesetzes ist es, nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen von Menschen und zur Anwendung von Blutprodukten für eine sichere Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und für eine gesicherte und sichere Versorgung der Bevölkerung mit Blutprodukten zu sorgen und deshalb die Selbstversorgung mit Blut und Plasma auf der Basis der freiwilligen und unentgeltlichen Blutspende zu fördern.“
In seinem Votum 1 aus dem November 1993 führt der AK Blut aus:
„Aufwandsentschädigung für Blut- und Plasmaspender
Der Arbeitskreis Blut befürwortet grundsätzlich eine unentgeltliche Spende von Blut oder Plasma. Eine Aufwandsentschädigung für direkte Kosten (z.B. für die Anfahrt und den Zeitaufwand) in einem Wert bis maximal DM 50 pro Spende wird jedoch für gerechtfertigt erachtet und als vereinbar mit den Richtlinien der WHO und des Europarates angesehen. Bei dem ersten Spendetermin sollte jedoch keine Aufwandsentschädigung gewährt werden. Bei häufigem Spenden von Plasma ist eine Obergrenze einzuhalten, damit die Aufwandsentschädigung nicht den Charakter einer Bezahlung annimmt.“
Soweit der AK Blut in seinem Votum. Die Voten des AK Blut findet man unter www.rki.de.
WHO, internationale medizinische Fachgesellschaft und Europarat plädieren in ihren Entscheidungen ausschließlich für die freiwillig unentgeltliche Blutspende. Nach diesen Empfehlungen ist eine Aufwandsentschädigung nur für den tatsächlichen Aufwand (Fahrtkosten, Parkgebühren allerdings kein Zeitaufwand) mit dem Prinzip der freiwilligen unentgeltlichen Blutspende vereinbar. Die in Deutschland übliche pauschalierte Aufwandsentschädigung steht mit diesen Vorgaben nicht in Einklang.
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Frage 5: Hämochromatose.
Bei der Hämochromatose nimmt der Körper zu viel Eisen auf. Da das Blut an sich gesund ist, dürfen diese Patienten dann auch Blut spenden?
In der Tat dürfen Hämochromatose-Patienten nach den neuesten Erkenntnissen Blut spenden, wenn ansonsten keine gesundheitlichen Hinderungsgründe bekannt sind. Allerdings ist die Anzahl der Blutspenden pro Jahr auf das in den Richtlinien angegebene Höchstmaß begrenzt: Frauen vier Vollblutspenden und Männer sechs Vollblutspenden.
Frage 6: Blutkonserven für Hüftoperationen?
Ein Kommentator unterstellte, dass viele Blutkonserven für unnötige Operationen verschwendet wird (Stichwort: Blutkonserven für Hüftoperationen). Was können Sie dazu zu sagen und wofür werden Blutkonserven verwendet?
Es ist egal woher diese Information stammt: sie ist falsch! Die meisten Blutkonserven werden heute für die Behandlung von Krebspatienten benötigt, etwa 30 %. Auch für die Behandlung von Leukämien benötigt man Blutpräparate vor und nach der Stammzelltransplantation. Wenn diese Präparate vor der Transplantation, insbesondere in der Zeit der Suche nach einem geeigneten Spender, nicht zur Verfügung stehen würden, brauchte man gar nicht weiter nach der Nadel im Heuhaufen suchen! Patienten, bei denen eine TEP ansteht, können mit Eigenblut behandelt werden oder kommen sogar ganz ohne Blutkonserven aus.
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Frage 7: DRK sichert die Blutversorgung auch bei seltenen Blutgruppen.
Herr Düppe, vielen Dank für ihre Antworten! Abschließend noch eine Frage: Was sind Ihrer Meinung nach die Besonderheiten des DRK-Blutspendedienstes?
Zu den Aufgaben der DRK-Blutspendedienste gehört die jederzeitige Versorgung mit Blutpräparaten auch unter erschwerten Bedingungen. Das erfordert einen flächendeckenden Apparat mit einer Verfügbarkeit an 365 Tagen rund um die Uhr. Private Blutspendeeinrichtungen aber auch Blutspendeeinrichtungen an Kliniken und Universitäten haben diese Verpflichtung nicht. Private Blutspendeeinrichtungen liefern nur zu Zeiten, die für sie wirtschaftlich lukrativ sind und verweisen beispielsweise am Wochenende und an Feiertagen an das DRK.
Einige DRK-Blutspendedienste unterhalten darüber hinaus auch noch Depots mit Präparaten für seltene Blutgruppenkonstellationen und stehen dabei auch mit ausländischen Einrichtungen in Austauschkontakt. Solche Programme sind teuer und aufwändig. Sie lassen sich über die einzelnen Präparate allein nicht finanzieren. Was aber sagen sie einem Patienten mit einer dieser seltenen Blutgruppen? Können wir nicht mit dienen – ist uns zu teuer!
Das wären die Antworten aus der Sicht des DRK zu euren Kommentaren.
Wurden eure Fragen beantwortet? Ist etwas offen geblieben?
Braucht ihr noch andere Quellen?
Hinterlasst mir einen Kommentar!
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weiterführende Links:
- DRK-Blutspendedienste www.drk-blutspende.de
- Deutsche Bundesbehörden, die sich um die Sicherheit der Blutspenden kümmern: www.pei.de, www.rki.de
- Robert Koch Institut: FAQ Transfusionsgesetz
- Robert Koch Institut: FAQ Männer, die Sex mit Männern haben (MSM), und Blutspende
- Europäische Ebene: die European Blood Alliance: https://europeanbloodalliance.
eu/
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