Die “Wasserbelebung” nach Grander ist bekanntlich teurer und wirkungsloser Humbug aus der esoterischen Ecke. Das ist nicht nur das Ergebnis eines guten Dutzends wissenschaftlicher Studien, sondern auch einiger Gerichtsurteile.
Aber hier soll es nicht um die Wirkungslosigkeit des Granderwassers gehen, und auch nicht um den Skandal der Ordensverleihung an dessen Erfinder, sondern um eine besonders perfide Marketingstrategie der Granderwasser-Firma IPF. Die war nämlich vor einigen Jahren auf die Idee gekommen, ihre pseudowissenschaftlichen Belebungsgeräte Studenten für eine Diplomarbeit über die Wirkung des Wunderwassers zur Verfügung zu stellen.
Zum Beispiel Herrn Faißner, der anno 2000 eine wundersame
Reduktion der Oberflächenspannung um 17% in Granderwasser fand, was vom
Grander-Marketing prompt als wissenschaftlicher Beweis für die Wirkung
gefeiert wurde. Leider wurde bald darauf klar, dass Herr Faißner einen
methodischen Fehler begangen hatte, und das sensationelle Ergebnis
konnte in mehreren Folgestudien nicht reproduziert werden.
Was aber tut man, wenn eine studentische Arbeit nicht die gewünschten
positiven Resultate liefert? Immerhin steht die Diplomarbeit dann in
mindestens drei öffentlichen Bibliotheken und kann von jedermann
eingesehen werden. Ein Problem?
Kein Problem: Man lässt die Diplomarbeit einfach sperren!
Der § 86 (2) des Universitätsgesetzes 2002 besagt nämlich:
Anlässlich der Ablieferung einer wissenschaftlichen […] Arbeit ist die Verfasserin oder der Verfasser berechtigt, den Ausschluss der Benützung der abgelieferten Exemplare für längstens fünf Jahre
nach der Ablieferung zu beantragen. Dem Antrag ist […] stattzugeben,
wenn die oder der Studierende glaubhaft macht, dass wichtige rechtliche
oder wirtschaftliche Interessen der oder des Studierenden gefährdet
sind.
Zwar ist klar, dass ein negatives Ergebnis nicht die wirtschaftlichen
Interessen der oder des Studierende gefährdet, sondern lediglich die
wirtschaftlichen Interessen der Firma IPF, aber über solche subtilen
Unterschiede wird im Unibetrieb oft großzügig hinweggesehen.
Wenden wir uns jetzt der Diplomarbeit von Frau Margit Höbling zu, die
diese an der TU Graz mit freundlicher Unterstützung der Firma
Granderwasser-Firma IPF bereits anno 2004 fertiggestellt hatte. Frau
Hölbling hatte Granderwasser und als Kontrolle normales Leitungswasser
mit sieben verschiedenen Methoden penibel untersucht und nach
Unterschieden Ausschau gehalten. Hier die Resultate:
Kurz gesagt: Ein grandioses Nullresultat! Keine einzige der sieben Methoden lieferte einen statistisch signifikanten Unterschied zwischen Granderwasser und Leitungswasser. Kein Wunder natürlich, denn der einzige Unterschied zwischen Granderwasser und Leitungswasser ist der Preis – Granderwasser ist etwa um den Faktor 5.000 teurer.
Die Firma IPF wusste von dem Desaster freilich schon anno 2004. Doch erst seit dem Auslaufen der Sperre vor wenigen Monaten kann auch die interessierte Öffentlichkeit die Resultate jetzt einsehen.
Und jetzt das Sommerrätsel zum Mitraten: Was wird wohl die seit 2006 gesperrte Diplomarbeit von Herrn Maier ergeben, wenn sie 2011 freigegeben werden wird?
In der Wissenschaftswelt gilt die bewusste Unterdrückung von “unerwünschten” Daten und Ergebnissen als Wissenschaftsbetrug. In der Wirtschaftswelt gilt sie als clevere Marketingstrategie. Die Firma IPF und ihr Voodoo-Produkt sind von der Wissenschaftswelt so weit entfernt wie Wien vom Andromedanebel. Zu ihrem Glück.
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