Wenn ein großer der Kunst stirb, ist das immer für Nachrichten gut, aber auch für Preissteigerungen seiner Bilder. Gut ist es dann, wenn es ordentlich viele, aber nicht zu viele davon gibt und es sich auch noch um signierte Werke des Meisters, der Meisterin handelt.

Soweit so klar. Beispiele in beide Richtungen gibt es viele. Bei Caravaggio hat sich in den letzten Jahren soviel getan, weil der gute seine Bilder nicht signierte und vermutlich auch mal bei Kollegen “ausgeholfen” hat. Bei Van Gogh ist so wenig verkauft worden, dass nach seinem Tod ziemlich alles zusammen war und der Kunstgeschichte einfach zur Verfügung stand. Bei Rembrandt ist es wieder schwieriger, da der Meister eine große Werkstatt unterhielt und die Bilder seiner Lehrlinge auch mal selber signierte. Wobei Rembrandt und seine Kunden noch keinen Unterschied zwischen einem Rembrandt und “von Rembrandts eigener Hand” kannten.
Dieses Problem hat erst unsere Zeit so richtig transportiert, da das künstlerische Genie ja nur im Original steckt und nicht im “Schüler” oder sonst wo.
Bei Jörg Immendorff ist jetzt nicht mehr nur künstlerischer Sachverstand gefordert, sondern auch der Gerichtsscharfsinn.
Bekanntlich war Immendorff an ADS erkrankt und konnte die letzten Jahre seines Lebens nicht mehr selber malen, geschweige den seine Hände gebrauchen. Mit Hilfe von Assistenten entstanden nach seinen Anweisungen noch jede Menge Bilder, die auch Signaturen aufweisen.
Diese Praxis machte Immendorffs langjähriger Freund, Sammler und Vermarkter Michael Werner öffentlich und kritisierte Immendorff auch zu Lebenzeiten schon dafür.
Jetzt ist der große Streit da, der schon länger schwellte. Ist ein Bild das zur Auktion stand ein Original oder eine Fälschung. Ist die Expertise und das Zertifikat richtig, wer weiß überhaupt unabhängig über das Werk Immendorffs Bescheid.
Fragen über Fragen, die jetzt erstmal juristisch und auch noch mal Kunsthistorisch unabhängig geprüft werden.
Ja, wenn soviel Geld dran hängt, ist der Aufwand schon enorm. Wir sind mal auf die weitere Entwicklung gespannt.

Kommentare (3)

  1. #1 blugger
    August 1, 2008

    Eine schwierige Frage für die Gerichte, stelle ich mir vor. Ist es der Handstrich des Künstlers selbst, der den Wert des Bildes ausmacht, oder die Kreativität, die hinter dem Werk steht?

  2. #2 Christiane Hoffmann
    August 3, 2008

    In der Tat, da sonst ja fast das “Handwerk” oder die “Technik” überwiegt. Auch ist schwierig, wenn das Know-How und der Überblick über ein Werk in nur wenigen Händen liegt. Natürlich sind auch wirtschaftliche Interessen immer im Spiel, aber die Herangehensweise von gerichtlicher Würdigung und unabhängigem Werkverzeichnis ist bestimmt nicht schlecht, wenn es von mehreren Wissenschaftlern erarbeitet wird.
    Für aktive Künstler zeigt es aber auch, dass das “unter der Hand verkaufen” bzw. direkt aus dem Atelier, auch Folgen haben kann. Man trifft sich immer zwei mal, auch nach dem Tod.

  3. #3 Werner Reiter
    September 13, 2009

    Ich als Künstler gebe bei diesen 2 Leserbriefen beiden recht.
    Aber man kann zu Lebzeiten als Künstler sich vor solchen Unsicherheiten in der Kunst schützen, indem – das man ein absolut 100%iges Sicherheitssystem verwendet.
    Das bei einer Expertise, sowie Provenienznachweis eines Kunstwerks keinerlei Zweifel offen lässt. Mehr finden Sie unter:

    http://www.fingerprint-on-art.com