De Duve hat in Belgien im Kreis seiner Familie Sterbehilfe in Anspruch genommen. Dort ist das legal. In Deutschland hingegen klafft hier eine gesetzliche Lücke, die Oliver Tolmein in seinem Biopolitik Blog der FAZ über Jahre dokumentiert und mit konservativem Tenor kommentiert hat. Das Blog ist leider inzwischen geschlossen.

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Kommentare (5)

  1. #1 Studentin
    9. Mai 2013

    “Wir werden alle das Phänomen kennen, mit zunehmendem Alter eine andere Perspektive auf die Zeit zu bekommen” Oh ja, und wie ich das kenne, im Alter von 25 Jahren ist es geradezu erschreckend, das festzustellen.

    Eine schöne Anekdote über de Duve.

  2. […] Tobias Maier schreibt nicht nur einen Nachruf, sondern beschreibt auf das Vermächtnis von Christian de Duve. […]

  3. #3 Uli
    17. Mai 2013

    In Deutschland klafft da leider gar keine Lücke.

    Sterbehilfe wird hier als Mord oder Totschlag, mindestens aber als Unterlassene Hilfeleistung angesehen und dementsprechend strafrechtlich verfolgt.

  4. #4 Tobias Maier
    17. Mai 2013

    Uli,
    das stimmt. Ich nehme das Fehlen einer expliziten Lösung eben als Lücke war.

  5. #5 prof premraj pushpakaran
    28. November 2017

    prof premraj pushpakaran writes — 2017 marks the 100th birth year of Christian de Duve!!!