Philipp Bludovsky: Legitimation versus Geheimhaltung. Die ambivalente Rolle der Todesstrafe in der DDR. In: AEON 2 (2010). S. 25-35.


Von Zeittaucher-Gastautor Hassan Soilihi Mzé

Die Anwendung der Todesstrafe in der DDR ist durch eine zunehmende Ambivalenz von Legitimation und Geheimhaltung gekennzeichnet. Einerseits wurde die Beibehaltung der Todesstrafe für zwingend notwendig gehalten, andererseits waren zunächst bestimmte, später sämtliche Todesurteile einer strengen Geheimhaltung unterworfen.

Die Rekonstruktion der genauen Abläufe der in Leipzig von 1960 bis 1981 durchgeführten Hinrichtungen steht im Zentrum einer vom Autor durchgeführten Studie (Magisterarbeit), auf der dieser Beitrag basiert. Die folgende Arbeit nähert sich essayistisch der Rolle der Todesstrafe in der DDR und den Gründen zunehmender Geheimhaltung, die schließlich in der Abschaffung 1987 mündeten. Dabei wird das direkte Verhältnis zwischen zunehmender Geheimhaltung und abnehmender Legitimationsbasis aufgezeigt.

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