Hochschullehrer, die nach der W-Besoldung vergütet werden, erhalten in Baden-Württemberg die höchsten Grundgehälter, die niedrigsten werden dagegen in Berlin gezahlt. Die Gehaltsdifferenz kann bei W3-Professuren bis zu 600,- Euro pro Monat beim Grundgehalt betragen. Das geht aus einer Übersicht über die Besoldungsanpassungen hervor, die ab dem 1. März 2010 gelten und die die Zeitschrift „Forschung & Lehre” in ihrer Februar-Ausgabe (29.01.2010) veröffentlicht.
Mit der Föderalismusreform hat der Bund den Ländern die Gesetzgebungskompetenz bei der Besoldung übertragen. Diese können nun selbständig Anpassungen der Brutto-Grundgehälter bei Beamten vornehmen. Während in Baden-Württemberg W1-Professuren mit 3.847,31 Euro, W2-Professuren mit 4388,96 Euro und W3-Professuren mit 5.320,53 Euro vergütet werden, müssen sich ihre Kolleginnen und Kollegen in der Hauptstadt mit 3.405,34, 3.890,03 und 4.723,61 Euro begnügen. Dort ist seit der Einführung der W-Besoldung keine Anpassung der Grundgehälter vollzogen worden.
Relativ spärlich nimmt sich die Grundvergütung auch in Brandenburg aus. W1-Professoren beziehen dort ein Grundgehalt von 3623,68 Euro, W2-Professoren von 4.136,48 Euro und W3-Professoren von 5.018,40 Euro. Vergleichsweise günstig stellen sich dagegen die Grundgehälter von Professoren in Rheinland-Pfalz dar. Dort liegen die Grundbezüge für W1-, W2- und W3-Professoren bei 3.776,38, 4.307,94 und 5.222,14 Euro.
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Zeitschrift „Forschung und Lehre”
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