Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der aktuellen Form der Vorratsdatenspeicherung finde ich sehr positiv.
Keine Frage: Der Staat muss seine Bürger gegen Kriminelle oder Terroristen schützen. Doch deshalb sollten keine Grundrechte indirekt durch die virtuelle Hintertüre außer Kraft gesetzt werden oder wie der BVerfG-Präsident Hans-Jürgen Papier sagte, ein „diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins” durch die anlasslose Speicherung entstehen dürfen.
Die deutsche Politik muss nun klären, wie sie unter deutlichen Restriktionen im Rechtsstaat Daten sichern und speichern lässt und gleichzeitig regelt, wer diese nach einem richterlichen Beschluss auch einsehen darf. Die gestrige Absage von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf der CEBIT, einen eigenen Minister oder Staatssekretär für das Internet zu schaffen, und die Internetaktivitäten in der Zuständigkeit von Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) zu belassen, ist ein falsches Signal.
Weiterlesen:
Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß
Pressemitteilung BVerfG (02.03.2010)
Entscheidung BVerfG (02.03.2010)
Spiegel-Online zum Urteil des BVerfG (02.03.2010)
Videos zur Urteilsverkündung (02.03.2010)
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